Geschwindigkeitsbegrenzung auf BAB wird nicht aufgelöst
Hallo,
wenn man auf der A8 aus Stuttgart kommend in Richtung München fährt, kreuzt man bei 89160 Dornstadt die B10. Hier wird die Geschwindigkeit durch Beschilderung vor der Autobahnabfahrt auf 100 km/h reduziert. Nach der dazugehörigen Auffahrt wird die Begrenzung jedoch nicht aufgehoben und auch bei weiteren Auffahrten mehrere Kilometer später steht kein “Wiederholungs”tempolimit. Die meisten Autofahrer fahren dann irgendwann von sich aus wieder schneller.
Kann es sein, dass hier das Aufhebungszeichen einfach vergessen würde?!
Wenn ja, wo kann man so etwas melden? Ich fahre da jede Woche ca. dreimal vorbei und es nervt mich, dass ich mich als Autofahrer so penibel an Tempolimits halten muss während die Behörden so “schlampig” arbeiten.
Ich kenne die Regelung, dass das Tempolimit auch ohne Aufhebungszeichen automatisch wegfällt, wenn der Grund dafür nicht mehr da ist. Diese Regelung wäre meiner Meinung nach an dieser Stelle aber absolut fehl am Platz.
MfG
Beste Antwort im Thema
eine Kreuzung hebt auch kein Tempolimit auf.
128 Antworten
Zitat:
@4Takt schrieb am 22. Juni 2016 um 14:44:39 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 22. Juni 2016 um 14:31:18 Uhr:
eine Kreuzung hebt auch kein Tempolimit auf.
Also muss sich der Geradeausfahrende daran halten, aber der der Einbiegende nicht?
Jede Kreuzung hebt die Vorfahrtsregeln auf, wenn diese durch Zusatzschilder, anders als "Rechts vor Links" geregelt ist und auch jede Geschwindigkeitsregelung, wenn diese nicht allgemein gilt, sondern vorher durch Zusatzschilder abweichend geregelt wurde.
Es ist erstaunlich, dass dieser Irrglaube immer noch vorhanden ist.
"Das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Überholverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Verbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278 bis 282."
Zitat:
@pgs-hd schrieb am 25. Juni 2016 um 22:09:38 Uhr:
Was das Zoll-Tempolimit angeht, so wäre noch interessant, wo die Staatsgrenze verläuft...
Die Staatsgrenze wurde schon ca. 200 Meter vorher passiert, da sich diese in der Mitte des Rheins befindet und sich der deutsche Zoll erst deutlich dahinter, auf dem deutschem Boden befindet.
Vielleicht noch als Ergänzung:
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung kann auch in der Auffahrt einer Autobahn stehen. Diese wird nicht durch das Auffahren auf die Autobahn aufgehoben und kann auch nicht einsehbar für den durchgehenden Verkehr positioniert sein.
In dem Fall haben beide ihr Tempolimit, ohne dass das Tempolimit nach der Auffahrt noch einmal wiederholt wird.
Zitat:
@OO--II--OO schrieb am 22. Juni 2016 um 18:09:13 Uhr:
@ jottlieb :
Naja, das mit dem Zollhäuschen ist wohl eher so wie mit der Autobahn-(Tages-)Baustelle zu sehen :
Baustelle (oder sonstige Behinderung) offensichtlich zu Ende ---> Ende Tempolimit
Nein, so ist das nicht , ich war auch in einer Baustelle, bin 80, dann 60 dann wieder 80 gefahren, dann war die Baustelle zu Ende, weit und breit war ich allein auf der AB, kein anderes Auto zu sehen, dann bin ich wieder schneller geworden weil alles frei, auf einmal Blitz, nach etlichen Km kam dann erst 80 Ende, ich wurde auch bestraft das ich zu schnell war.
Habe damals auch rein geschrieben das ich das als Abzocke ansehe und ab sofort nur noch 80 auf der AB fahre, daran halte ich mich schon seit 3 Jahren, LKW-Geschwindigkeit und wenn ich überhole dann mit max 100.
Dann habe ich mich schlau gemacht, eine Tempolimit ist erst durch ein neues Tempolimit aufgehoben, wenn notwendig wie hier bei Baustellen, dann fährst du bis zum Ortsausgangsschild 30, besonders fraglich ist das freiwillig 30 wegen uns Kinder Schild, das Gelbe, das wird gererell nicht aufgehoben, also fahre ich nicht freiwillig 30 dort, denn dann müsste ich durch die ganze STadt mit 30 weiter fahren.
Wenn du in FF über die Stadtbrücke nach Polen fährst steht 30 wegen Baustelle, dann kommt links das Ortsausgangsschild, danach dürftest du offiziell 100 über die Brücke düsen.
Nur wenn das Baustellenschild und das Tempolimit auf gleicher Höhe angebracht sind, also meist an einem Pfahl, dann ist Ende Baustelle auch das Ende des Tempolimits, sind die beiden Schilder mit einigen Metern im Wechsel aufgestellt, dann git Tempo bis zur nächsten Temporegelung, im Zweifel das Ortsschild.
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Ich erlebe es oft, beispielsweise auf der A2, dass Tempolimits nicht augehoben werden. Es kommen neue Auffahrten, aber nie das eine Schild. Gefühlt ist es aber besser geworden. Mich ärgert das auch sehr, weil es ja eindeutig wieder unbegrenzt sein soll, nur das Schild fehlt. Noch ärgerlicher ist es bei Schilderbrücken, da tut es ja nun wirklich nicht weh, das Zeichen einzublenden
Tempolimits auf Autobahnen gelten immer nur bis zur nächsten Auffahrt und müssen dort für den Auffahrenden und die weiterhin Geradeausfahrenden wiederholt werden, wenn sie weiter bestehen sollen. Das Begrenzungsende muß nicht zwangsläufig gekennzeichnet werden.
Zitat:
@flat_D schrieb am 11. Juli 2016 um 01:47:37 Uhr:
Tempolimits auf Autobahnen gelten immer nur bis zur nächsten Auffahrt und müssen dort für den Auffahrenden und die weiterhin Geradeausfahrenden wiederholt werden, wenn sie weiter bestehen sollen. Das Begrenzungsende muß nicht zwangsläufig gekennzeichnet werden.
Ist schon traurig wie sich ein Irrglaube so feststzen kann.
Wie kommt sowas? Gab es früher mal eine Zeitspanne wo es tatsächlich so war, oder war es in er DDR so, oder gab es ein paar Jahre lang die Fahrerlaubnis ohne Fahrschulpflicht, oder ist das Internet an sowas schuld?
Zitat:
@zille1976 schrieb am 11. Juli 2016 um 05:51:14 Uhr:
Zitat:
@flat_D schrieb am 11. Juli 2016 um 01:47:37 Uhr:
Tempolimits auf Autobahnen gelten immer nur bis zur nächsten Auffahrt und müssen dort für den Auffahrenden und die weiterhin Geradeausfahrenden wiederholt werden, wenn sie weiter bestehen sollen. Das Begrenzungsende muß nicht zwangsläufig gekennzeichnet werden.Ist schon traurig wie sich ein Irrglaube so feststzen kann.
Wie kommt sowas? Gab es früher mal eine Zeitspanne wo es tatsächlich so war, oder war es in er DDR so, oder gab es ein paar Jahre lang die Fahrerlaubnis ohne Fahrschulpflicht, oder ist das Internet an sowas schuld?
Gegenfrage: Wie soll ich von einem Tempolimit wissen, wenn an der oder kurz hinter der Autobahnauffahrt kein eintsprechendes Schild steht, oder es nicht in einem Verkehrsleitsystem angezeigt wird?
Gruß Frank,
der eine Glaskugel sucht die ihm eventuelle Geschwindigkeitsbegrenzungen genau anzeigt. 😉
Zitat:
@Frank128 schrieb am 11. Juli 2016 um 07:24:20 Uhr:
Gegenfrage: Wie soll ich von einem Tempolimit wissen, wenn an der oder kurz hinter der Autobahnauffahrt kein eintsprechendes Schild steht, oder es nicht in einem Verkehrsleitsystem angezeigt wird?
Gruß Frank,
der eine Glaskugel sucht die ihm eventuelle Geschwindigkeitsbegrenzungen genau anzeigt. 😉
Dem kann ich mich nur anschließen! Gesetzliche Regelung hin oder her, nach allem was ich hier gelesen habe, ist es für mich mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbar, wie ein auf die AB Auffahrender ohne jegliche Anzeige eines TL, von diesem Kenntnis haben und es beachten soll/muss...
Zitat:
@Mazon3599 schrieb am 23. Juni 2016 um 18:06:35 Uhr:
Update:
Ich bin heute wieder die o.g. Strecke gefahren und siehe da - ab jetzt wird das Tempolimit nach der Auffahrt wiederholt und mehrere Kilometer weit fortgeführt! Das kann fast kein Zufall sein, vielleicht ist irgendein Verantwortlicher auf diesen Chat gestoßen.... 😁
Ich bin gestern Abend dort auch vorbei gefahren und konnte von der TL-Wiederholung nichts sehen. Es kam dann, meine ich, kurz drauf eine alte Schilderbrücke, in der man aber durch die tiefstehende Abendsonne absolut nicht erkennen konnte...
Apropos Schilderbrücke: Wenige Kilometer vor der AS Ulm-West in FR München, im neu ausgebauten Abschnitt, stand eine neue Schilderbrücke, die bei strahlendem Sonnenschein und 30°C (deutlich erkennbar!) Nebel und ein TL von 60 km/h angezeigt hat. Ich denke, da sollte man nochmals nachjustieren oder vielleicht ein Softwareupdate aufspielen 😁
Zitat:
@Rainy01 schrieb am 11. Juli 2016 um 08:4:20 Uhr:
@Frank128 schrieb am 11. Juli 2016 um 07:24:20 Uhr:
Gegenfrage: Wie soll ich von einem Tempolimit wissen, wenn an der oder kurz hinter der Autobahnauffahrt kein eintsprechendes Schild steht, oder es nicht in einem Verkehrsleitsystem angezeigt wird?
Gruß Frank,
der eine Glaskugel sucht die ihm eventuelle Geschwindigkeitsbegrenzungen genau anzeigt. ??Dem kann ich mich nur anschließen! Gesetzliche Regelung hin oder her, nach allem was ich hier gelesen habe, ist es für mich mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbar, wie ein auf die AB Auffahrender ohne jegliche Anzeige eines TL, von diesem Kenntnis haben und es beachten soll/muss...
Es geht nicht darum, ob du das Tempolimit erkennen kannst - natürlich kann man das ohne Beschilderung nicht. Aufgrund dieser Tatsache könnte man dir auch niemals einen Geschwindigkeitsverstoß anhängen, vor Gericht würdest du Recht bekommen (außer du bist ortskundig und kennst das Tempolimit).
ABER: Rechtlich gesehen (!) wird das Tempolimit nicht aufgehoben, nur weil es an einer Auffahrt nicht wiederholt wird. Davon steht nichts in der StVO.
In solchen Fällen hat die zuständige Behörde geschlampt und sollte meiner Meinung nach selber ein Bußgeld zahlen.
Ich bin in letzter Zeit auch wieder ein paar mal an besagter Stelle vorbeigefahren, und die Beschilderung nach der Auffahrt fehlt wieder. Obwohl dort eine Schilderbrücke vorhanden ist, zeigt sie nichts an. Es bleibt also alles beim alten.
Zitat:
@Frank128 schrieb am 11. Juli 2016 um 07:24:20 Uhr:
Gegenfrage: Wie soll ich von einem Tempolimit wissen, wenn an der oder kurz hinter der Autobahnauffahrt kein eintsprechendes Schild steht, oder es nicht in einem Verkehrsleitsystem angezeigt wird?
Gruß Frank,
der eine Glaskugel sucht die ihm eventuelle Geschwindigkeitsbegrenzungen genau anzeigt. 😉
Gar nicht. Du brauchst in dem Fall auch nichts davon wissen. Wenn auf deiner Strecke kein Tempolimit stand, dann gilt auch kein Tempolimit für dich.
Aber wenn du auf der Autobahn fährst und da war eines, so wird dieses eben nicht durch eine Auffahrt aufgehoben. Zwei widersprüchliche Limits wären zwar Schlamperei seitens der Behörden, berechtigen aber nicht, sich ein Limit auszusuchen. Denn es muss nicht zwingend vergessen worden sein es aufzuheben, es kann einfach auch vergessen worden sein, es zu wiederholen.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 11. Juli 2016 um 08:37:35 Uhr:
Gar nicht. Du brauchst in dem Fall auch nichts davon wissen. Wenn auf deiner Strecke kein Tempolimit stand, dann gilt auch kein Tempolimit für dich.
Aber wenn du auf der Autobahn fährst und da war eines, so wird dieses eben nicht durch eine Auffahrt aufgehoben. Zwei widersprüchliche Limits wären zwar Schlamperei seitens der Behörden, berechtigen aber nicht, sich ein Limit auszusuchen. Denn es muss nicht zwingend vergessen worden sein es aufzuheben, es kann einfach auch vergessen worden sein, es zu wiederholen.
Ein Tempolimit ist ein Streckenverbot. Das gilt auf der gesamten Strecke, egal, ob es für den Verkehrsteilnehmer nun erkennbar war oder nicht. Also auch für die Autofahrer gilt das Tempolimit, die eigentlich nichts davon wissen können, weil z.b. an der Autobahnauffahrt kein Wiederholungszeichen angebracht war.
So die Theorie. In der Praxis ist das natürlich nicht durchsetzbar.
Und zum Rest: Es gibt in der StVO nirgendwo einen Paragrafen in dem steht, dass Streckenverbote durch eine Kreuzung aufgehoben werden. Es gibt lediglich eine Verwaltungsvorschrift, in der empfohlen wird, diese Verbote an Kreuzungen und Einmündungen zu wiederholen.
Zitat:
@TheRealRaffnix schrieb am 11. Juli 2016 um 09:33:46 Uhr:
Ein Tempolimit ist ein Streckenverbot. Das gilt auf der gesamten Strecke, egal, ob es für den Verkehrsteilnehmer nun erkennbar war oder nicht. Also auch für die Autofahrer gilt das Tempolimit, die eigentlich nichts davon wissen können, weil z.b. an der Autobahnauffahrt kein Wiederholungszeichen angebracht war.So die Theorie.
Diese rechtliche Theorie ist mir ja klar. Allerdings ist sie eben schlicht absurd, weil in der Konsequenz bedeutet das ja, man fährt auf die AB und muss bis zur nächsten eindeutigen Beschilderung am besten erst einmal 80 oder noch sicherer 60 km/h fahren. Es könnte ja eine Streckenbegrenzung herrschen von der man nichts wissen kann, sie aber einhalten muss 😁
Zitat:
@TheRealRaffnix schrieb am 11. Juli 2016 um 09:33:46 Uhr:
Ein Tempolimit ist ein Streckenverbot. Das gilt auf der gesamten Strecke, egal, ob es für den Verkehrsteilnehmer nun erkennbar war oder nicht. Also auch für die Autofahrer gilt das Tempolimit, die eigentlich nichts davon wissen können, weil z.b. an der Autobahnauffahrt kein Wiederholungszeichen angebracht war.So die Theorie. In der Praxis ist das natürlich nicht durchsetzbar.
Man kann es jetzt natürlich noch ein wenig aufdröseln.
Richtig, auch wenn das Tempolimit nicht erkennbar ist, ist es existent.
Aber: Ist so ein Tempolimit für den Verkehrsteilnehmer nicht erkennbar, dann kann ihm ein Verstoß dagegen nicht zur Last gelegt werden.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 11. Juli 2016 um 10:58:57 Uhr:
Aber: Ist so ein Tempolimit für den Verkehrsteilnehmer nicht erkennbar, dann kann ihm ein Verstoß dagegen nicht zur Last gelegt werden.
...was wiederum heisst, es gibt im solchen Streckenabschnitten VT zwei verschiedener Klassen. Die einen können wegen Nichtbeachtung belangt werden, weil sie Kenntnis von einem Limit hatten, die anderen hatten (konnten) keine Kenntnis (haben) und können demnach nicht belangt werden.
Was sagt uns das? Das ist doch ein eindeutiger Fehler im System (Gesetzgebung)!