Geschwindigkeitsbegrenzung 120 -> 120 22-6 -> unbegrenzt
Hallo zusammen,
eine kurze Frage nach Unstimmigkeiten mit Freunden (Autofahrern):
Wir fahren um 17:00 Uhr in einer 120er Zone. Darauf folgt eine 120er 22-6. Darauf unbegrenzt.
120er und unbegrenzt sind klar für alle. Nun behaupte ich, dass ich nach der "einfachen" 120er Zone und in der darauf folgende 120er 22-6 um 17 Uhr unbegrenzt fahren darf. Lediglich in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr darf ich nur 120 fahren. Ist dem so?
Ich danke euch im Voraus für eure Antworten und wünsche vorerst einen schönen Wochenstart.
Beste Grüße
87 Antworten
So eine Kombi habe ich hier auch.
Kommst aus dem Ort, und nach dem Ortschild ist 100 (ohne extra Schild). Nach etwa 300m kommt 60, mit darunter "Bei Nässe"
Wobei einige "Nässe" anders sehen wie andere.
Würde mich im Falle eines Tickets auch mal interessieren.
Wenn 120, und etwas später 120 mit darunter "22 - 6", kann ich da um 17Uhr 160 fahren..
Gruß Jörg.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 11. Oktober 2022 um 13:07:52 Uhr:
Zitat:
@detten83 schrieb am 11. Oktober 2022 um 12:51:37 Uhr:
Die zeitliche Beschränkung dieses Schildes bedeutet nicht, dass man es zu den anderen Zeiten als abwesend betrachten muss, sondern es hat durch die Nichtgültigkeit zu anderen Zeiten noch immer eine Bedeutung, dass zu dieser Zeit keine Begrenzung gilt (da man sich ja auf der Autobahn befindet)
Also ein 100 gefolgt von einem 80 bei Nässe bedeutet bei trockner Fahrbahn, voll Stoff! 🙂 😉
So wäre es tatsächlich, wenn bei trockener Fahrbahn weiterhin 100 gelten soll, so muss dieses Schild dort zusätzlich zum Schild 80 bei Nässe hängen.
Zitat:
@detten83 schrieb am 11. Oktober 2022 um 15:21:27 Uhr:
So wäre es tatsächlich, wenn bei trockener Fahrbahn weiterhin 100 gelten soll, so muss dieses Schild dort zusätzlich zum Schild 80 bei Nässe hängen.
Was es übrigens zuhauf gibt. Das fängt bei den unterschiedlichen Schildern für PKW und LKW an und endet nicht bei den Zusatzschildern wie "Bei Nässe" oder "Bei Schnee".
Mein Foto eines echten Schildes beweist ja genau das. Mich wundert, dass viele dieses Schild noch nie gesehen haben. Das kann zwei Gründe haben: Hier sind die meisten erst 18 oder einige fahren sehr unaufmerksam durch die Gegend. Da ersteres unwahrscheinlich ist, da ich einige hier schon länger kenne, muss ich leider mein Entsetzen zum Ausdruck bringen: Legt euer scheiß Smartphone ins Handschuhfach und schaut durch das Fenster vorne raus!
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…und mich entsetzt, dass du die andere Variante (Schilder hintereinander) noch nicht gesehen hast. Also Spieglein Spieglein an der Wand, wer sollte da auch mal reinschauen? Der Goify ist es und sollte ebenso aufmerksamer fahren und sein Smartphone aus der Hand legen. 😁
Gruß
Uwe
Natürlich habe ich eine solche Variante schon gesehen und da gelten bei Regen abwechselnd 100 und 80.
Ich schicke dir nachher per PN meine Adresse, kannst mir dein Smartphone schicken und ich entsorge es für dich. Dieser Service ist für dich kostenlos.
Um mal wieder was zum Thema beizutragen - eure Handyentsorgung könnt ihr gern unter euch ausmachen 😉 - hier ein Link aus einem Verkehrsportal. Da wird genauso leidenschaftlich aus beiden Lagern diskutiert - also das bei einem Verkehrsschild mit einschränkenden Zusatzschild außerhalb der Einschränkung das Schild davor gilt oder nicht. Leider auch ohne konkretes Ergebnis: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=88185
Hallo, hallo, denk mal nachZitat:
@Goify schrieb am 11. Oktober 2022 um 16:52:32 Uhr:
Ich schicke dir nachher per PN meine Adresse, kannst mir dein Smartphone schicken und ich entsorge es für dich. Dieser Service ist für dich kostenlos.
, das Smartphone dir zu schicken ist wesentlich aufwendiger und teurer, als wenn ich das selbst entsorge. Warum Porto ausgeben, dann das Teil noch verpacken und zur Poststelle fahren, wenn ich das Smartphone einfach beim Wertstoffhof oder noch einfacher bei uns in der Firma entsorgen kann. Noch besser, bei eBay bekomme ich noch Geld dafür. 🙂
Jetzt ernsthaft, ich telefoniere nur selten im Auto und dann nur mit Freisprecheinrichtung und mit dem Smartphone rumdongeln tue ich auch nicht. Mein Auto hat noch nicht einmal ein Touchscreen und so etwas will ich auch nicht, oder es muss eine alternative intuitive Bedienmöglichkeit geben.
Zitat:
@Goify schrieb am 11. Oktober 2022 um 16:52:32 Uhr:
Natürlich habe ich eine solche Variante schon gesehen und da gelten bei Regen abwechselnd 100 und 80.
…und wenn es nicht regnet? 😉
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Zitat:
@real_Base schrieb am 11. Oktober 2022 um 17:16:03 Uhr:
Um mal wieder was zum Thema beizutragen - eure Handyentsorgung könnt ihr gern unter euch ausmachen 😉 - hier ein Link aus einem Verkehrsportal. Da wird genauso leidenschaftlich aus beiden Lagern diskutiert - also das bei einem Verkehrsschild mit einschränkenden Zusatzschild außerhalb der Einschränkung das Schild davor gilt oder nicht. Leider auch ohne konkretes Ergebnis: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=88185
Ja, das ist der Thread, den ich weiter oben erwähnt habe und aus dem zu entnehmen ist, dass es bisher zu dem Thema keine Urteile gibt, weil die Behörden wegen der Rechtsunsicherheit es überhaupt nicht zu einem Gerichtsverfahren kommen lassen.
Gruß
Uwe
Nachtrag: Ist doch nicht der Thread, sondern ein neuerer Thread zu dem Thema: Klick mich
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 11. Oktober 2022 um 17:22:00 Uhr:
…und wenn es nicht regnet? 😉
Ist die Straße trocken und man kann so schnell fahren wie es die Straßenbauart üblicherweise zulässt.
Zitat:
@detten83 schrieb am 11. Oktober 2022 um 15:21:27 Uhr:
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 11. Oktober 2022 um 13:07:52 Uhr:
Also ein 100 gefolgt von einem 80 bei Nässe bedeutet bei trockner Fahrbahn, voll Stoff! 🙂 😉So wäre es tatsächlich, wenn bei trockener Fahrbahn weiterhin 100 gelten soll, so muss dieses Schild dort zusätzlich zum Schild 80 bei Nässe hängen.
Hier gelten die 100 für die Landstraße und bei Nässe dann eben 60.
Irgendein Schild, z.B. 80, das davor stand, wäre dann ungültig, bei Trockenheit wären es dann 100 (weil Landstraße). Auf der Autobahn wären es "Feuer frei" bei tzrockenheit, auch wenn zuvor z.B. "120" galt.
Zitat:
@Goify schrieb am 11. Oktober 2022 um 17:26:51 Uhr:
Ist die Straße trocken und man kann so schnell fahren wie es die Straßenbauart üblicherweise zulässt.
Kommt noch auf das Fahrzeug an, wenn man außerorts unterwegs ist. Da gibt es noch einige Unterschiede und es kommt nicht nur auf die Straße an 😉
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html
Zitat:
@Px200ELusso schrieb am 11. Oktober 2022 um 17:31:31 Uhr:
Hier gelten die 100 für die Landstraße und bei Nässe dann eben 60.
Irgendein Schild, z.B. 80, das davor stand, wäre dann ungültig, bei Trockenheit wären es dann 100 (weil Landstraße). Auf der Autobahn wären es "Feuer frei" bei tzrockenheit, auch wenn zuvor z.B. "120" galt.
Und hier gibt es eben keine eindeutige Aussage. Darfst deine These gern mit Quellen beweisen 😉
Dann folge ich der auch.
Auch in anderen Foren werden in beide Richtungen diskutiert.
Das Problem dürfte sein, dass es bis 2009 verboten war, die Zeichen 278 / 282 einzusetzen, wenn auf der nachfolgenden Strecke ein neues Streckenverbot gilt (also genau wie in diesem Fall.) Diese Festlegung wurde aber gestrichen, so dass man korrekterweise die vorherige „120“ mit Zeichen 278-120 aufheben könnte, um anschließend die zeitlich beschränkte „120“ anzuordnen.
Tatsächlich ist auch die andere in diesem Thread vertretene Meinung zulässig (das Thema „bei Nässe“ auf bereits beschränkten Strecken belegt das eindrucksvoll). Im konkreten Beispiel macht diese Differenzierung aber keinen Sinn.
Das ist genauso wie „80“ und „60 für LKW“ am selben Pfosten - gern auch „70“ und „30 22-6h“. Vieles was da draußen beschildert wird ist nicht astrein bzw. von der StVO erfasst.
Das z.B. ein neues Tempolimit ein vorheriges aufhebt ist logisch, aber so explizit in der StVO bislang nicht definiert. Fehler im System :-)
Das ist einfach klar. Ich wäre niemals auf die Idfee gekommen, dass irgendwer das nicht begreift und es deshalb aufgeschrieben werden müsste.
Zitat:
@Px200ELusso schrieb am 11. Oktober 2022 um 17:36:35 Uhr:
Ich wäre niemals auf die Idfee gekommen, dass irgendwer das nicht begreift und es deshalb aufgeschrieben werden müsste.
Seine These mit dem Unvermögen anderer über ihr Begriffsvermögen zu verteidigen, halte ich nicht für zielführend.
Ich verstehe den Drang deiner Argumentation akzeptiere sie aber nicht als rechtssichere Grundlage an. Immerhin wird 1-2 Seiten ein User in so einer Situation geblitzt. Bin auf den Ausgang gespannt.
Habe aus Langeweile mal in den Verlinkten Verkehrs-Forum gelesen und da wird bei exakt den gleichen Fragestellungen wie hier diskutiert und auch auf andere Jura-Foren verwiesen.
Bisherige Erkentniss - dies ist in DE einfach nicht eindueitg geregelt und daher tun sich beide Seiten so schwer mit eindeutigen Beweisen (sei es per Gesetz oder durch Urteile).
Wir drehen uns ja auch seit einigen Seiten im Kreis.
Wieso braucht man Beweise? Wenn ich sage, der Himmel ist blau, kann das auch keiner beweisen, da jeder eine andere Farbwahrnehmung hat. Man hat sich nur irgendwann mal darauf geeinigt, eine bestimmte Wellenlänge als blau zu bezeichnen.
Und hier beim Tempo sehe ich das genau so. Ein neues Tempolimit hebt ein altes auf, auch wenn es nur eingeschränkt gilt.
Wirklich kompliziert wird es auf der BAB, wenn 100 km/h ausgeschildert sind und dann folgt ein Schild 60 für LKW. Da wäre ich wirklich nicht so recht in der Lage festzulegen, ob die 100 weiterhin gelten (die 60 gehen mich ja nichts an) oder für mich kein Tempolimit mehr gilt.