Geschwindigkeitsbegrenzung 120 -> 120 22-6 -> unbegrenzt

Hallo zusammen,

eine kurze Frage nach Unstimmigkeiten mit Freunden (Autofahrern):

Wir fahren um 17:00 Uhr in einer 120er Zone. Darauf folgt eine 120er 22-6. Darauf unbegrenzt.
120er und unbegrenzt sind klar für alle. Nun behaupte ich, dass ich nach der "einfachen" 120er Zone und in der darauf folgende 120er 22-6 um 17 Uhr unbegrenzt fahren darf. Lediglich in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr darf ich nur 120 fahren. Ist dem so?

Ich danke euch im Voraus für eure Antworten und wünsche vorerst einen schönen Wochenstart.

Beste Grüße

87 Antworten

Zitat:

@real_Base schrieb am 11. Oktober 2022 um 00:28:47 Uhr:


Zuerst - bitte keine Vollzitate nehmen, wenn du direkt auf einen Beitrag antwortest. Das wird beim lesen ein wenig unübersichtlich.

Ansonstne - ok. Das mit den Einmündungen und Auffahrten sehe ich ein. Auch wenn ich es nicht für logisch halte.

Nun fahre ich in Berlin und kenne selbst in meiner "Ecke" nicht alle Straßen und Kreuzungen. Das wäre echt interessant, wenn es dazu mal kommen sollte.

Hallo,

ich war am Handy und da ist das Löschen von langen Textpassagen sehr mühsam... ;-)

Ja, ich halte das auch für unlogisch. Aber: Zum Einen wird die Polizei an solchen Stellen nicht blitzen, wenns rechtlich nicht einwandfrei und wasserfest ist und zum Anderen werden die Behörden dann das fehlende Schild anbringen.

Dann bist Du da ja auch nicht ortskundig. ;-)

Grüße,

diezge

Dann schreib doch einfach in das leere Feld unten statt auf antworten zu gehen. 😉

Zitat:

@Goify schrieb am 11. Oktober 2022 um 08:00:45 Uhr:


Also wenn da Post kommt, einfach wegwerfen, war ja ein Irrtum.

Die Telefonnummer vom Anwalt liegt schon parat 😉

Halt uns aber auf dem Laufenden über den Ausgang.

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Interessant ist vllt auch zu erwähnen, dass aus der anderen Richtung (also von Norden -> grüne Linie) kommend aus Lübeck, die BAB komplett offen ist bis unten Höhe wo die rote Linie beginnt. Da ist dann normal 120. Und die Raststätten gibt es auf beiden Seiten. Nur eben von Hamburg nach Lübeck (wie im Post und Bild geschildert) ist da so ein Heckmeck mit dem Zusatzschild 22-6 Uhr.

Das hast du an vielen Stellen. Wenn ich bspw. von Berlin aus nach Magdeburg fahre, dann hast du in Richtung Magdeburg nach dem Kreuz Michendorf fast alles offen. Fährst du die gleiche Strecke zurück nach Berlin hast du viele 120er Abschnitte (ohne Zusatzschild, wie Bodenwellen oder ähnliches).

Ich dachte das Schild steht für Straßenschäden und nicht für Bodenwellen.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 11. Oktober 2022 um 09:13:28 Uhr:


Dann schreib doch einfach in das leere Feld unten statt auf antworten zu gehen. 😉

Hallo,

das Problem ist, dass wenn man nicht sofort antwortet, keinen Bezug zum Beitrag hat, auf den man sich beziehen möchte. Deshalb ist der Button "Zitieren" schon fast Pflicht. So kann ich momentan auch nur raten, ob ich gemeint bin. Da Du aber der nächste Beitrag unter mir bist, gehe ich davon aus. Wären fünf andere Beiträge dazwischen, würde ich mich nicht angesprochen fühlen.

Das Forum hat leider keine Baumstruktur, so dass man gleich sehen kann wer wem antwortet. ---> Verbesserungsvorschlag.

Grüße,

diezge

@diezge

Dann schreibe doch den Namen von demjenigen, auf dessen Beitrag du antwortest. Dann ist der Bezug klar, auch wenn sich weitere Beiträge dazwischengeschoben haben.

Ich verstehe es auch nicht, nur weil man selbst zu faul ist, sich mit der Antwort etwas Mühe zu geben, haben „viele andere“ dann umso mehr Mühe Beiträge die Beiträge zu lesen. Sollte es nicht eher umgekehrt sein? Wie heißt es doch so schön in einem Star-Trek-Film:

„Das Wohl von Vielen, es wiegt schwerer als das Wohl von Wenigen oder eines Einzelnen.“

Gruß

Uwe

Um auf das Schild zurückzukommen 😁 Die zeitliche Beschränkung dieses Schildes bedeutet nicht, dass man es zu den anderen Zeiten als abwesend betrachten muss, sondern es hat durch die Nichtgültigkeit zu anderen Zeiten noch immer eine Bedeutung, dass zu dieser Zeit keine Begrenzung gilt (da man sich ja auf der Autobahn befindet) Bei Geschwindigkeitstrichtern hebt eine 80 ja auch die vorherige 100 auf. Es gilt also immer das neue Schild, ist dies zeitlich begrenzt, gilt die zul. Höchstgeschwindigkeit, die für Ortschaften, außerörtliche Straßen und Autobahnen festgelegt ist.

@diezge
Genau, direkt drauf nur schreiben. Wenn was dazwischen ist @(Username) davor oder den Teil zitieren, auf den du dich beziehst. Fullquotes sind immer beschissen für den Lesefluss.

Zitat:

@detten83 schrieb am 11. Oktober 2022 um 12:51:37 Uhr:


Die zeitliche Beschränkung dieses Schildes bedeutet nicht, dass man es zu den anderen Zeiten als abwesend betrachten muss, sondern es hat durch die Nichtgültigkeit zu anderen Zeiten noch immer eine Bedeutung, dass zu dieser Zeit keine Begrenzung gilt (da man sich ja auf der Autobahn befindet)

Also ein 100 gefolgt von einem 80 bei Nässe bedeutet bei trockner Fahrbahn, voll Stoff! 🙂 😉

Leute, die Interpretation des Ganzen ist eigentlich unklar und irgendwie nicht richtig geregelt. Es bleibt nur nach dem gesunden Menschenverstand zu fahren. Bei 120 gefolgt mit 120 mit zeitlicher Begrenzung also kein Limit außerhalb des genannten Zeitraums und bei meinem Nässe-Beispiel eben 100 bei trockner Fahrbahn.

Soweit ich aus einem anderen Forum zu diesem Thema entnommen habe, sind sich auch die Behörden und Gerichte darüber klar, dass dies nicht eindeutig geregelt ist, so dass es auch keine Urteile zu dem Thema gibt, denn man lässt es erst gar nicht zu einem Gerichtsverfahren kommen.

Wir können also akzeptieren, dass es nicht eindeutig geregelt ist oder bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag weiterdiskutieren.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 11. Oktober 2022 um 13:07:52 Uhr:


Also ein 100 gefolgt von einem 80 bei Nässe bedeutet bei trockner Fahrbahn, voll Stoff!

Genau. Es sei denn, da steht weiterhin 100 und darunter 80 bei Nässe. Steht da aber nichts und es ist trocken, darf man so schnell fahren, wie es die Straßenbauart zulässt. Ich kann da nichts Unlogisches hineininterpretieren.

Das sieht dann so aus:

https://cdn1.vogel.de/.../original.jpg

Ich hoffe, da fährt dann keiner 180 bei Nässe. 🙄

Zitat:

@Goify schrieb am 11. Oktober 2022 um 13:11:00 Uhr:


Genau. Es sei denn, da steht weiterhin 100 und darunter 80 bei Nässe. Steht da aber nichts und es ist trocken, darf man so schnell fahren, wie es die Straßenbauart zulässt. Ich kann da nichts Unlogisches hineininterpretieren.

Das zweite Schild hebt doch das erste auf. Auch, wenn die Schilder an einem Mast montiert sind, ist es unmöglich, dass dies so exakt ist, dass es keine Reihenfolge gibt. Steht der Mast z.B. nicht absolut lotrecht, so kommt das obere Schild später, wenn der Mast weggeneigt ist. Ist er hingegen zu einem hingeneigt, kommt das untere Schild später. Ähnliches lässt sich durch die Festigkeit der Verschraubung oder Unterrostungen ableiten.

Das kann man aber alles aus dem Auto, mit dem man schnell vorbeifährt, nicht erkennen, also ist man gehalten, anzuhalten, auszusteigen und mit Wasserwaage, Lot und Mikrometerschraube auszumessen, welches das letzte Schild ist, um so das Limit zu ermitteln, welches man bei der Weiterfahrt einzuhalten hat. 😁 😉

Hast du eigentlich diese Schilderkombi an einem Mast in der Praxis schon mal gesehen? Ich kenne nur, dass die Schilder abwechselnd aufgestellt sind.

Gruß

Uwe

Ja, habe ich schon mal gesehen.
Abwechselnd würde ja keinen Sinn ergeben. Mal gelten die 100, dann wieder die 80 bei Nässe, dann wieder 100. Da würde man bei Nässe sehr merkwürdig fahren.

Edit: Schau mal: 100 und 80 bei Nässe auf einem Schildermast: https://www.mapillary.com/app/?...

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