Geschwindigkeitsbegrenzung 120 -> 120 22-6 -> unbegrenzt

Hallo zusammen,

eine kurze Frage nach Unstimmigkeiten mit Freunden (Autofahrern):

Wir fahren um 17:00 Uhr in einer 120er Zone. Darauf folgt eine 120er 22-6. Darauf unbegrenzt.
120er und unbegrenzt sind klar für alle. Nun behaupte ich, dass ich nach der "einfachen" 120er Zone und in der darauf folgende 120er 22-6 um 17 Uhr unbegrenzt fahren darf. Lediglich in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr darf ich nur 120 fahren. Ist dem so?

Ich danke euch im Voraus für eure Antworten und wünsche vorerst einen schönen Wochenstart.

Beste Grüße

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Zitat:

Wirklich kompliziert wird es auf der BAB, wenn 100 km/h ausgeschildert sind und dann folgt ein Schild 60 für LKW. Da wäre ich wirklich nicht so recht in der Lage festzulegen, ob die 100 weiterhin gelten (die 60 gehen mich ja nichts an) oder für mich kein Tempolimit mehr gilt.

Schönes Beispiel! ;-)

Was ist denn daran kompliziert? Natürlich gelten für den Pkw die 100 weiter. Genauso wie im Fall des TE ist es doch nur eine klar angegebene Einschränkung (in diesem Fall eben nur für Lkw), jedoch keine Aufhebung des Tempolimits. Kennt man doch von vielen Gefällstrecken.

Weil es formell keinen Unterschied zwischen einer zeitlichen Beschränkung und einer auf bestimmt Fahrzeugarten gibt.

Und was ist daran schwer zu verstehen, wenn die Geschwindigkeit nur für eine gewisse Zeit eingeschränkt ist? Im Fall des TE darfst Du erst nur 120 fahren, mit dem Zusatz danach gelten die 120 nur noch nachts. Schilder werden von oben nach unten gelesen und benötigen keine komplizierten Interpretationen.

Tatsächlich kann man alles richtig verkomplizieren und man wird immer irgendwo ein "aber" finden. Dass die tatsächliche Lösung jedoch richtig einfach ist, ist für manche dann halt wieder zu einfach.

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Zitat:

@Harig58 schrieb am 11. Oktober 2022 um 19:37:52 Uhr:


Im Fall des TE darfst Du erst nur 120 fahren, mit dem Zusatz danach gelten die 120 nur noch nachts.

Eben. Und wenn erst ein 120er Schild kommt und danach ein "60 für LKW", warum gilt dann die 120 für alle anderen weiter? Man könnte ja auch (wie im Falle des TE) die Auffassung "neuer Anordnungsquerschnitt, neue Regelung" vertreten. Ähnliche Problematik bei "120" und "80 bei Nässe". Das sich der Sinn in der Regel aufdrängt, steht außer Frage.

Es geht ja bei den anderen Beispielen m.E. nur darum, die verschiedenen Beschilderungen aufzuzeigen bzw. dass eine einheitliche Interpretation in anderen Situationen schwierig sein kann.

Ich denke, dass es für Interpretationen eigentlich keinen Spielraum gibt. Wenn ich mit gesundem Menschenverstand unterwegs bin, erkenne ich doch sofort die Absicht hinter der Beschilderung. Abgesehen davon haben wir schon in der Fahrschule gelernt, wie Schilder zu lesen sind.

Und wenn nach einem 100er Schild das nächste 60 mit dem Zusatz "Lkw" steht, gilt das eben für diesen Fahrzeugtyp. Gälte es für alle, wäre dieses Schild nicht montiert. Und auch bei der Beschränkung "80 bei Nässe" ist doch ebenfalls klar, auf was dieses Gebot abzielt.

Warum man teilweise so unnötige Gedankengänge geht, erschließt sich mir nicht. Immerhin soll ich ja bei Tempo 100 richtig reagieren und keine Feldforschung anstellen.

Zitat:

Warum man teilweise so unnötige Gedankengänge geht, erschließt sich mir nicht.

Weil solche Beschilderungen nicht immer dicht aufeinander folgen, oder am selben Mast montiert sind, sondern auch mal einige hundert Meter oder 1-2 Kilometer dazwischen liegen können. Und da kann schon die Frage "was gilt den jetzt?" aufkommen. Immerhin werden ja beide in diesem Thread vertretene Auffassungen auch durch die Behörden angewandt. Ob die damit immer richtig liegen, steht auf einem anderen Blatt.

Zitat:

@Goify schrieb am 11. Oktober 2022 um 18:05:37 Uhr:


Und hier beim Tempo sehe ich das genau so. Ein neues Tempolimit hebt ein altes auf, auch wenn es nur eingeschränkt gilt.
Wirklich kompliziert wird es auf der BAB, wenn 100 km/h ausgeschildert sind und dann folgt ein Schild 60 für LKW. Da wäre ich wirklich nicht so recht in der Lage festzulegen, ob die 100 weiterhin gelten (die 60 gehen mich ja nichts an) oder für mich kein Tempolimit mehr gilt.

In der Tat ein sehr gutes Beispiel das es genau das gleiche ist wie bei der zeitlichen Beschränkung.
Einmal wird auf Zeit beschränkt im anderen Fall (hier) auf die Art des Fahrzeuges.
Ohne jetzt für eine Seite Stellung zu beziehen. Warum soll denn dann das eine Zusatuschild so und das andere Zusatzschild ganz anders bewertet werden?

Beide Schilder beschränken die Geschwindigkeit für einen bestimmten Teil (Zeit oder Art des KFZs) und die Frage ist für beide gleich - „Was zählt außerhalb der Beschränkung“ 😉
Das Schild davor oder nicht?

Also wenn man so unaufmerksam Auto fährt, dass man das bestehende Tempolimit „vergisst“ weil man ein Schild sieht…

Ich mag mir nur zu gern vorstellen wie verwirrt hier der eine oder andere durch die Gegend fährt und eigentlich nach Definition dazu nicht in der Lage ist.

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 11. Oktober 2022 um 22:09:05 Uhr:


Also wenn man so unaufmerksam Auto fährt, dass man das bestehende Tempolimit „vergisst“ weil man ein Schild sieht…

Um „Vergessen“ geht es doch hier überhaupt nicht.

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 11. Oktober 2022 um 22:09:05 Uhr:


Also wenn man so unaufmerksam Auto fährt, dass man das bestehende Tempolimit „vergisst“ weil man ein Schild sieht…

Du hast die Frage nicht verstanden. Es geht darum, ob das neue Schild das alte aufhebt.

Genau deswegen stellen vernüftige Straßenbauämter in solchen Fällen nen Doppelschild mit Permanetem Limit oben und eingeschränktem Limit darunter auf. Solange nicht aufgehoben gilt eigentlich weiter das alte permamente Limit, nur bedingte Limits wie "bei nässe/uhrzeit" sind automatisch aufgehoben wenn sie nicht beim Nächsten allgemeinen TL wiederholt werden.
Da hier beides 120 ist macht es kein Sinn da fehlt einfach eine unbegrenzt Beschilderung zu beginn des Zeitlich limtierten TL

Aufgrund des geringeren Risko´s von vergessenen aufhebungen werden die immer mal wieder vergessen, hier gerne an den Matrix Brücken die sind nach nem tl gerne einfach aus ohne an der letzten freizugeben.

Da warte ich bis zur nächsten auffahrt und gebe Gas, auch wenn das bei nachgewiesener Ortskenntnis im Zweifel nichts bringt

Ich melde mich nochmal zu der besagten Stelle vom TE.
Irgendwas hatte im Oktober bei mir ja ausgelöst, aber bis heute war noch keine Post im Briefkasten.

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