Geschwindigkeitsbegrenzung 120 -> 120 22-6 -> unbegrenzt
Hallo zusammen,
eine kurze Frage nach Unstimmigkeiten mit Freunden (Autofahrern):
Wir fahren um 17:00 Uhr in einer 120er Zone. Darauf folgt eine 120er 22-6. Darauf unbegrenzt.
120er und unbegrenzt sind klar für alle. Nun behaupte ich, dass ich nach der "einfachen" 120er Zone und in der darauf folgende 120er 22-6 um 17 Uhr unbegrenzt fahren darf. Lediglich in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr darf ich nur 120 fahren. Ist dem so?
Ich danke euch im Voraus für eure Antworten und wünsche vorerst einen schönen Wochenstart.
Beste Grüße
87 Antworten
https://www.autozeitung.de/...ahn-tempolimit-nach-auffahrt-181039.htmlZitat:
@real_Base schrieb am 10. Oktober 2022 um 10:57:52 Uhr:
Hat da jemand eine sichere Quelle? Möchte das ja glauben und dann auf der sicheren Seite sein.
In der STVO konnte ich bspw. in der Schnelle nichts finden.
Einer der Wege, eine geltende Geschwindigkeitsbegrenzung aufzuheben, ist die Anordnung einer anderen Höchstgeschwindigkeit. Bei einem anderen vorgegebenen Tempo ist das für jeden klar. Im vorliegenden Fall ist es eine Zeitbeschränkung. Die aber für die nicht beschränkte Zeit das Limit auch aufhebt, zumal Schachtelbeschränkungen nicht zulässig und nicht gültig sind.
Hallo,
ich glaube fast, dass der TE uns das Aufhebungszeichen verschweigt.
Ich kenne diese ähnliche Konstellation von der A9 Richtung München vor Ingolstadt.
Beim Kindinger Berg ist noch offen. Ab Denkendorf dann 120 bis Raststätte Köschinger Forst. Ab Lenting dann 120 von 6-20 Uhr mit Aufhebung vor IN Nord um dann nach der Auffahrt IN Nord ein 120er Limit von 22-6 Uhr zu haben. Hinter Langenbruck gibt's dann die Aufhebung der 120 von 22-6 Uhr.
Ich habe bisher noch nie gesehen, dass es KEINE Aufhebung der zeitlichen Beschränkungen gab, sofern es sich um feste Schilder handelt.
Bei den Brücken mit variabler Verkehrsbeschilderung wird meist keine Aufhebung nach den Auffahrten angezeigt. Da sind die einfach aus.
Was es aber gibt, sind die "vergessenen" Aufhebungen, wo es genau EIN Schild gibt und danach nix mehr.
Beispiel A9 Richtung Berlin hinter Schleiz. Vor einer Kurve 120, das Schild "gefährliche Kurve" steht etwas später extra. KEINE Aufhebung.
Ab Parkplatz Himmelsteiche geben dann alle wieder Gas, auch wenn es eigentlich verkehrt ist. Ab Dittersdorf gibt es aber auch keine Aufhebung. Schon interessant, dass hier die örtliche Behörde sich nicht so recht entscheiden kann.
VG
wo ist das Problem ?
120 und dann kommt 120 mit Zusatz 22-6 Uhr heist ab diesen Zusatzschild von 06:01 bis 21:59 v-max offen
Tom
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Zitat:
@speedrs4 schrieb am 10. Oktober 2022 um 12:10:52 Uhr:
wo ist das Problem ?120 und dann kommt 120 mit Zusatz 22-6 Uhr heist ab diesen Zusatzschild von 06:01 bis 21:59 v-max offen
Tom
Wenn man denn (als Orstunkundiger) direkt vor diesem Schild auf die AB kommt. Wir diskutieren hier aber das man erst an einem 120 ohne Zusatz und dann an jenem mit 22-6 Uhr vorbeikommt.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 10. Oktober 2022 um 11:23:05 Uhr:
Zitat:
@real_Base schrieb am 10. Oktober 2022 um 10:57:52 Uhr:
Hat da jemand eine sichere Quelle? Möchte das ja glauben und dann auf der sicheren Seite sein.
In der STVO konnte ich bspw. in der Schnelle nichts finden.
https://www.autozeitung.de/...ahn-tempolimit-nach-auffahrt-181039.htmlEiner der Wege, eine geltende Geschwindigkeitsbegrenzung aufzuheben, ist die Anordnung einer anderen Höchstgeschwindigkeit. Bei einem anderen vorgegebenen Tempo ist das für jeden klar. Im vorliegenden Fall ist es eine Zeitbeschränkung. Die aber für die nicht beschränkte Zeit das Limit auch aufhebt, zumal Schachtelbeschränkungen nicht zulässig und nicht gültig sind.
Das halte ich für sehr gewagt. Wenn ich nun ortsunkundig auf eine Autobahn auffahre und kein Schild bzgl. der Geschwindigkeit bzw. der Aufhebung sehe, welche Geschwindigkeit müsste ich denn dann fahren? Das verschweigt dein verlinkter Artikel tollerweise. Bis 60 runter habe ich auf der Autobah bereits alle Schilder für die Geschwindigkeit gesehen (langsamer auch aber hier nur in Verbindung mit einer Baustelle).
Und es gibt viele Auffahrten in DE ohne ein Zeichen für die Geschwindigkeit. Soll ich dann bspw. so lange 60 fahren bis ein entsprechendes Schild kommt?
Daher ergibt das was @metalhead79 geschrieben hat mehr Sinn und dem folge ich auch nach meinem Verständnis. Daher ignoriere ich mal getrost den Autbild-Artikel.
Und die im Artikel angesprochenen Zonen-Schilder (Stadtschild, 30er Zone, ...) sind wieder was anderes was mit dem Abiegen auf eine Hauptstraße(Einmündung) oder BAB nichts gemein haben.
Und nun kommt das witzige - der Artikel von metalhead sagt genau das aus, was ich gesagt habe. Wenn das zweite Schild durch ein Zusatzschild eingeschränkt wird wie in der Zeit in dem es gilt so setzt es NICHT das Schild zuvor außer Kraft, wenn man sich nun außerhalb der Zeit des Zusatzschildes bewegt. Heißt, dass die 120 weiter gelten 😉
Zitat:
Neue Geschwindigkeitsbeschränkungen mit Zusatzzeichen
Anders verhält es sich allerdings bei Geschwindigkeitsbeschränkungen mit Zusatzzeichen:
Geschwindigkeitsbeschränkungen mit Zusatzzeichen gelten nur unter bestimmten Bedingungen. Geschwindigkeitsbeschränkungen werden durch Zusatzzeichen auf bestimmte Tageszeiten oder auf bestimmte äußere Umstände beschränkt.
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung endet nicht durch eine neue Geschwindigkeitsbeschränkung, das nur unter bestimmten Bedingungen gilt (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage 2011, Rn. 45b zu § 3 StVO).
Link:
https://www.stvo2go.de/geschwindigkeitsbeschraenkung-aufhebung/Abschnitt: Neue Geschwindigkeitsbeschränkungen mit Zusatzzeichen
Und hier mit
* von 2011. Das wäre das erste mit handfesten Beweis in diesem Thread 😉
PS: mit dem Aktenzeichen war ich zu schnell aber das Buch mit Verweis auf die STVO ist für mich immer noch die offiziellere Nennung als die unbegründeten Meinungen bisher (meiner inklusive, die nun aber gestärkt wurde 😉 ).
Meint ihr also, bei dem 2. 120er Schild gilt weiterhin 120 unabhängig von der Uhrzeit? Wozu dann das Zusatzschild?
Ich sehe das Zusatzschild nicht so absolut, dass die gesamte Kombination nicht vorhanden ist zwischen 6 und 22 Uhr, sondern dass genau dann eben diese Kombination gilt, also tagsüber unbeschränkt und nachts 120. Alles andere würde doch keinen Sinn ergeben. Denn dann wäre das Schild ja sinnlos aufgestellt worden.
Ich würde sagen - in dem Fall unsinnig aufgestellt und da kann man ja mal gern bei der zuständigen Behörde nachfragen. Gern mit Verweis auf das Aktenzeichen aus dem oben verlinkten Artikel.
Zitat:
@real_Base schrieb am 10. Oktober 2022 um 14:17:15 Uhr:
Link: https://www.stvo2go.de/geschwindigkeitsbeschraenkung-aufhebung/
Abschnitt: Neue Geschwindigkeitsbeschränkungen mit Zusatzzeichen
Und hier mitAktenzeichen* von 2011. Das wäre das erste mit handfesten Beweis in diesem Thread 😉
PS: mit dem Aktenzeichen war ich zu schnell aber das Buch mit Verweis auf die STVO ist für mich immer noch die offiziellere Nennung als die unbegründeten Meinungen bisher (meiner inklusive, die nun aber gestärkt wurde 😉 ).
Das macht aber nur Sinn, wenn das zeitlich begrenzte TL vom vorher und hinterher gültigen TL abweicht. Und auch dann kenne ich es so, gerade neu zu bewundern auf der A5 am Kreuz Walldorf, dass an den Schildern beide TL angebracht sind: oben 80, darunter 120 mit Uhrzeit von ... bis ...
Also ich würde ab dem Schlild (mit der Zeit) dann auch wieder Gas geben...
Kann ja sein, erst 120 wg...irgendwas...und dann Lärmschutz in der Nacht...
Gruß jaro
Ich würde da nicht Gas geben. Es kann theoretisch sein, dass es von den Behörden sogar so gedacht war (also freie Fahrt außerhalb der Einschränkung). Aber es ist formal so nicht korrekt beschildert.
Wenn du da einen Paragraphenreiter in Uniform hinter dir hast, der verdeckt die Geschwindigkeiten kontrolliert, kann es für dich ungünstig ausgehen.
Es sei denn jemand hat eine valide Aussage warum da in der Tat außerhalb der Zeit ab dem zweiten Schild offen sein soll (Und "ich denke" oder "ich würde" zählt da leider nicht).
Zitat:
Und auch dann kenne ich es so, gerade neu zu bewundern auf der A5 am Kreuz Walldorf, dass an den Schildern beide TL angebracht sind: oben 80, darunter 120 mit Uhrzeit von ... bis ...
Dann bitte valide beweisen, dass bei einem Schild mit Zusatz, dann das vorherige Schild aufgehoben gilt, wenn nicht innherhalb der Einschränkung. Dann gehe ich da auch mit. Oder du bezahlst mir im Zweifel mein Knöllchen wenn ich dann auf dich verweise und sage "Aber da war ab 20 Uhr offen..." 🙂
Aber kann man ein Schild "120 22 bis 6 Uhr" denn fehlinterpretieren als Polizist? Also gibt es da einen Interpretationsspielraum?
Hier wird immer ausgeführt, dass ein solches Schild außerhalb der aufgeführten Zeit quasi überhaupt nicht da stehen soll. Aber es steht trotzdem da und ist sichtbar. Also gilt es auch. Vielleicht fehlt mir auch das Verständnis, völlig merkwürdige Zusammenhänge zu sehen.
Zitat:
@Goify schrieb am 10. Okt. 2022 um 15:20:53 Uhr:
Aber kann man ein Schild "120 22 bis 6 Uhr" denn fehlinterpretieren als Polizist? Also gibt es da einen Interpretationsspielraum?
Nein und nein.
Ja, auf der A7 Nordheim Richtung Hildesheim gab es mal so eine Beschilderung (120 mit Zeit, dann nur 120 und dann mal wieder 120 mit Zeit usw.). Ich habe dann außerhalb des Zeitraums immer Gas gegeben, zumal es dort am Anfang eine Baustelle 80er Schild (ohne gleichzeitigem Baustellenschild gab) und nach der Baustelle kam das 120 mit der Zeitangabe. Außerhalb des Zeitraums bin ich da doch nicht viele, ja sehr viele km nur mit 80 km/h weitergefahren.
Gruß
Uwe
Für mich genügt bei dieser Beschilderung die intuitive Logik, die jeder Autofahrer beim Lesen dieser Schilder entwickeln sollte: Ab dem zweiten Schild gilt nachts weiterhin 120 km/h, tagsüber ist das Limit aufgehoben. Etwas anderes kann hier gar nicht gemeint sein und ergäbe auch gar keinen Sinn. Es ist kaum vorstellbar, dass eine Behörde eine Beschilderung austüftelt, um gefühlt jedem dritten Fahrer ein Ticket verpassen zu können- zumal das nach diversen Einsprüchen bald keinen Bestand mehr haben dürfte.