Geschwindigkeit Zurückverfolgen

Mercedes Actros 1851 LS

Moin,

Ich habe mich dummerweise mit dem LKW blitzen lassen, zwar nur 6Km/h zu viel, aber das im Überholverbot. Soweit auch kein Problem, hätte und werde ich auch bezahlen. Das ganze geschah am 15.02.2022.

Nun das zweite Problem, Ich habe auf den ersten Brief (Anhörung) nicht reagiert weil es mir einfach entfallen ist. Jetzt hat mich unser Fuhrparkleiter gestern angesprochen das der Landkreis einen Tätigkeitsnachweis angefordert hat, ich habe in dem Moment nicht nachgefragt ob die Daten vom Fahrzeug oder von meiner Fahrerkarte.

Nun stelle ich mir aber die Frage, kann mich der Landkreis im Nachhinein noch anderweitig bestrafen, wenn dort Geschwindigkeitsübertretungen zu finden sind? Bei der Karte dürfen ja nur die zurückliegenden 28 Tage herangezogen werden, anders herum verjähren ja Geschwindigkeitsübertretungen ja erst nach 3 Monaten.

17 Antworten

Zitat:

@Kipper1976 schrieb am 11. Mai 2022 um 13:25:32 Uhr:


Tja, habe jetzt den Bußgeldbescheid bekommen und mich traf der Schlag, ich bekomme ein Monat Fahrverbot, aufgrund von "Behaarlicher Pflichtverletzung", weil ich in den letzten 2 Jahren 5 mal Punkte bekommen habe. Sie nehmen keinerlei Bezug auf die Daten des Fahrtenschreibers, Vorwurf ist weiterhin das überholen und die 6 Km/h.
.

Die Punkte bekam ich
1x Ampel unter 1 Sek. LKW
4x Geschwindigkeit (1x Privat/ 3x LKW) jeweils immer knapp im Punkte Bereich, also nie über 26Km/h zu viel.

Komme mir schon etwas verarscht vor, das mir hintenrum solch ein Fahrverbot auferlegt wird.

Nun ja, in 2J. 1X Ampel, 3x Geschwindigkeit mit LKW so überschritten das es Punkte gab (für mich als "Unwissenden", bedeutet für LKW wieviel km/h ÜBER Limit??), plus 1x im PKW.
Dazu (oder incl.?) der jetzigen Überschreitung plus Überholen im LKW Überholverbot, da kann ich schon verstehen, das die Behörde so ein klitzeklein wenig an deiner Eignung zweifelt und ein "Signal" in deine Richtung "senden"!

In Anbetracht der Fahrleistung von Berufskraftfahrern ist das lange zurückverfolgen (oder die zurück Verfolgbarkeit) schon der Hammer aber das ist dir als BKF ja bekannt.

MfG Günter

Zitat:

@4matic Guenni schrieb am 14. Mai 2022 um 17:59:27 Uhr:


Nun ja, in 2J. 1X Ampel, 3x Geschwindigkeit mit LKW so überschritten das es Punkte gab (für mich als "Unwissenden", bedeutet für LKW wieviel km/h ÜBER Limit??), plus 1x im PKW.

Die Geschwindigkeitsübertretungen waren alle in 60er Bereichen auf der Autobahn, 2x in Baustellen und einmal Darmstädeter Kreuz, wo ich gezwungen werde Nachts 22 und 6 Uhr mit 60 Km/h auf der dritten Spur zu fahren. Geblitzt immer Nachts durch einen Blitzeranhänger, die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sehe ich daher als sehr gering an (meist war ich eh allein auf weiter Flur), und grade am Darmstädter Kreuz eine gewisse Gängelung.

Klar, ich hätte da vielleicht schon etwas unternehmen sollen, habe aber aber immer brav gezahlt, war ja auch mein Fehler.

Es geht mir gegen den Strich das man nun einfach ein Fahrverbot verhängt, obwohl der Verstoß an sich dieses nicht vor sieht.

Weswegen ich mich melde, ich habe Antwort auf meinen Einspruch bekommen, das ganze ist ein Zwei Seiten langer Text, kleine Schriftgröße, wo einfach allgemein geantwortet wird, zum Teil werden 120 und 100 Km/h Begrenzungen ins Spiel gebracht (interessiert mich ja auch wahnsinnig mit dem LKW), das LKW Überholverbot (warum es ja überhaupt den Punkt gibt) wird gar nicht erwähnt. Dazu gleich die Warnung, dass das ganze auch als Vorsatz ausgelegt werden kann und direkt 2 Mal die Warnung das man es als Gericht genau so sieht wie ein Beispiel vom OLG Braunschweig, außerdem wird nur von Regelfahrverbot gesprochen, welches in meinem Fall nicht zutrifft, wenn ich das richtig verstehe.

Also Einschüchterung Pur, wobei man erkennt das sich überhaupt nicht mit dem Fall auseinander gesetzt wurde. Mal sehen was dann bei der Verhandlung Ende des Jahres bei rum kommt.

...letztendlich muß man sich angesichts dieser langsam aber wirklich lückenlosen, kleinstkarierten Überwachung -ein paar Stichpunkte: 56Tage, Tachographen, die per GPS inzwischen sogar die Fahrtroute mitschreiben, als jemand der viel anderweitig arbeitet und nur wenig fährt (ich komme im Maximum z.B. grad mal auf 15-20Stunden in der Doppelwoche) abstruse, chaotische Aufzeichnungen vollkommen ab von irgendeiner Rechtssicherheit, usw.- wirklich gut überlegen, ob das mit dem LKW-Fahren angesichts des Aufwandes überhaupt noch Sinn macht.

Ich hab mir jedenfalls inzwischen neben weiteren schon vorhandenen weitere gute & interessante Standbeine geschaffen, wie ich das jedem raten würde um sich unabhängig zu machen und um wenn das so weiter geht den CE zukünftig an den Nagel zu hängen / nicht mehr zu verlängern.

Muß das Fachpersonal, das heutzutage in den Dienstfahrzeugen von Polizei & BAG und bei den Gewerbeaufsichtsämtern sitzt und überwacht zukünftig halt selbst ran und in der Praxis zeigen wie es geht - besser wissen tun sie es ja angeblich, wie sie in den Kontrollen so rausposaunen.

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