Geschwindigkeit Landstraße
Darf man an dieser Stelle Max. 100 fahren, wenn kein Schild es verbietet, obwohl eine Haltestelle da steht? (Siehe Foto, an der Stelle wo wie 50 steht beginnt eine Ortschaft.)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Das was auf die Mitbeteiligten an so einem Unfall an Problen zukommt, darüber ist sich der Vorfahrtsberechtige, aus meiner Sicht geistig behinderter, nicht im klaren.
Auf den Grabsteinen sollte stehen: Er hatte Vorfahrt..............................und jetzt ist er Tod.
Diese Rechthaberei geht mir so was auf den S.............................
Die Frage war glaube ich, ob das Passieren einer Haltestelle immer mit einem Tempolimit einhergeht.
Die Antwort ist Nein.
Die Antwort ist NICHT: Ich beschwere mich öffentlich über meine persönlichen Probleme mit Gott und der Welt.
104 Antworten
Ihr spracht in den letzten Beiträgen von "können" ;-)
Wenn da keine Geschwindigkeitsbeschränkung war, darfst du auch dein Recht 100 zu fahren nutzen. Aber wehe du hast einen Unfall mit Personenschaden, Dann bist du zwar im Recht, aber der Richter wird dir mit Sicherheit eine gehörige Teilschuld (vielleicht =>50%) aufhalsen, weil du nämlich an einer Haltestelle damit rechnen mußt, dass jemand auf die Straße läuft.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 28. August 2018 um 09:26:05 Uhr:
Dem muss ich wiedersprechen. Es gibt Fahrzeuge mit einer geringeren zulässigen Höchstgeschwindigkeit und mit z.B. einem Fahrrad wird es schwer. Nun habe ich aber mal so richtig einen rausgehauen...
Andererseits gilt das TL 100 für Fahrräder gar nicht... aber ich glaube, wir sind da doch etwas an der eigentlichen Fragestellung vorbei.
(Wie lautete die Frage nochmal?)
Zitat:
@CV626 schrieb am 28. August 2018 um 16:51:44 Uhr:
Andererseits gilt das TL 100 für Fahrräder gar nicht..
Sicher? Ich glaube schon, daß Tempolimmits auch für Fahrräder gelten.
Ob das jetzt bei 100 sinnvoll ist, mal dahingestellt. Aber die erreichbaren doch wohl.
Moorteufelchen
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Einen Thread erstellen und dann in der Versenkung verschwinden, irgendwie komisch.
Hallo Autofan.
Bist du noch da?
Also was willst du hören?
Auf sämtlichen Straßen die nicht innerorts und reglementiert sind darfst du mindestens 100 km/h fahren. 100 deshalb weil es leicht zu merken und einfach auf dem Tacho zu erkennen ist. An einem Wartehäusschen für den Bus können auch andere Organisationen warten. Rechtlich einwandfrei ist dies bei der Rennleitung. Diese misst aus eigenem Interesse die Geschwindigkeit, legt dies aber zur Kostendeckung auf die Gewinner um.
Trotzdem, selbst wenn der Bibabutzemann schon im Wartehäuschen ( das obige mit zwei "s" ändere ich nicht, kann Apfel tun) sitzt gibt es keine Beschränkung. Läuft der Bibabutzemann auf die Straße wird es brenzlig, Haltestellenschild der Bushaltestelle vorhanden heißt angepaßte Geschwindigkeit. Beim Unfall war angepaßt immer zu schnell.
Gruß
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 28. August 2018 um 17:05:05 Uhr:
Zitat:
@CV626 schrieb am 28. August 2018 um 16:51:44 Uhr:
Andererseits gilt das TL 100 für Fahrräder gar nicht..
Sicher? Ich glaube schon, daß Tempolimmits auch für Fahrräder gelten.
Ob das jetzt bei 100 sinnvoll ist, mal dahingestellt. Aber die erreichbaren doch wohl.
Moorteufelchen
Tempolimits, die explizit durch Schilder angezeigt werden, gelten für alle Fahrzeuge. Aber Tempo 50 inner- und 100 außerorts gelten nach dem Wortlaut von §3 StVO tatsächlich nur für Kraftfahrzeuge. Tempo 50 bei Sichtweite unter 50 Metern hingegen gilt für alle Fahrzeuge, also auch für Radfahrer.
Ist das sinnvoll? Nein. Aber es ist so.
Wie schnell kann Schwukele Fahrrad fahren? Das gilt es zu testen ;-)
Zitat:
@Schubbie schrieb am 28. August 2018 um 18:18:41 Uhr:
Wie schnell kann Schwukele Fahrrad fahren? Das gilt es zu testen ;-)
Du bist vermutlich nicht der, der ihm genügend Angst einjagen kann damit er die 100 knackt.😁
Moorteufelchen
50 würde innerorts ja schon reichen.
Zitat:
@CV626 schrieb am 28. August 2018 um 18:07:45 Uhr:
Tempolimits, die explizit durch Schilder angezeigt werden, gelten für alle Fahrzeuge. Aber Tempo 50 inner- und 100 außerorts gelten nach dem Wortlaut von §3 StVO tatsächlich nur für Kraftfahrzeuge. Tempo 50 bei Sichtweite unter 50 Metern hingegen gilt für alle Fahrzeuge, also auch für Radfahrer.Ist das sinnvoll? Nein. Aber es ist so.
Wäre mal einen eigenen Thread wert.
Wie schnell darf ein Kinderroller oder ein Rollstuhl in einer Verkehrsberuhigten Zohne sein.
Fahrrad in einer 3oer Zohne...
Beliebig erweiterbar.
Moorteufelchen
Zitat:
@Schubbie schrieb am 28. August 2018 um 18:29:40 Uhr:
50 würde innerorts ja schon reichen.
An einem starken Gefälle schafft man es auch als Normalfahrer mit normalem Fahrrad, die 50km/h zu überschreiten.
Dann muss da nur keine explizite Geschwindigkeitsbegrenzung sein und es muss dort ein Blitzer stehen.
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 28. August 2018 um 18:29:58 Uhr:
Wäre mal einen eigenen Thread wert.
Wie schnell darf ein Kinderroller oder ein Rollstuhl in einer Verkehrsberuhigten Zohne sein.
Fahrrad in einer 3oer Zohne...
Beliebig erweiterbar.
Moorteufelchen
Naja, da gibt es jetzt nicht allzuviel zu diskutieren, denn die Vorschriften stehen ja fest:
- Das Zonenlimit Tempo 30 gilt für alle Fahrzeuge, also auch für Radfahrer
- Tretroller für Kinder gelten verkehrsrechtlich nicht als Fahrzeuge, Kinder auf Tretrollern haben also gleiche Rechte wie Fußgänger. Für sie gilt das Schrittempo-Gebot also nicht.
- Gleiches gilt für Fahrer nichtmotorisierter Rollstühle
- Motorisierte Rollstühle hingegen sind Fahrzeuge, die dürfen in der VBZ (und überall, wo nur Fußgänger erlaubt sind) nur Schritttempo fahren.
Zitat:
@CV626 schrieb am 28. August 2018 um 19:16:21 Uhr:
Naja, da gibt es jetzt nicht allzuviel zu diskutieren, denn die Vorschriften stehen ja fest:
Aber Tempo 50 inner- und 100 außerorts gelten nach dem Wortlaut von §3 StVO tatsächlich nur für Kraftfahrzeuge.
Ich kenn sie offensichtlich aber nicht alle.😁
Das mit den allgemeinen TL hab ich z.B. nicht gewusst.
Moorteufelchen