Geschwindigkeit etwas gewöhnungsbedürftig?
Hallo!
Bin seit ein paar Tagen erst stolzer Besitzer eines Volvo v60 D3.der Wagen ist letztes Jahr erst zugelassen worden, und ich habe selbst hier Probleme ihn über meine Schlüsselnummer zu finden...Aber egal ??. Ist jedenfalls ein D3 mit 150 und geartronik. Jetzt zu meiner eigentlichen frage....Haben ihn etliche Kilometer von meiner Heimatstadt abgeholt,und konnte ihn somit schon etwas auf der Autobahn testen....und genau da liegt auch son bisschen mein "Problem". Habe das Gefühl das er relativ schwergängig ist. Und bis 180kmh geht es dann...Aber danach...Also teilweise nicht mal 200....? Ist das normal ????? Fahre ihn erst ein paar Tage...Also kann ich auch noch keine richtig gute Aussage über den Verbrauch abgeben...Aber bisher sagt er im Durchschnitt immer 7,4/7,4 L auf 100km....finde ich schon ganz schön ordentlich für einen Diesel mit der Leistung,oder...? Gibt es hier jemanden der die gleiche Motorisierung hat, und mir da weiterhelfen kann...???
Würde mich freuen, zu wissen ob das nun normal ist...?!
Mfg
Alex
Beste Antwort im Thema
Und dann wunderst du dich über 7,4 l Verbrauch ? Ich denke wenn du seltener die Hochgeschwindigkeit testest geht dein Verbrauch deutlich runter. Und erwarte wie schon gesagt nicht zu viel von 150 PS.
117 Antworten
Der hat viel zu wenig Drehmoment. Da stimmt in der Tat etwas nicht. Gerade mal 260Nm maximal, das sind - trotz Messtoleranzen - mindestens 50Nm zu wenig.
Richtig....Heute Nachmittag habe ich ihn nun endlich bei volvo abgegeben. Mal schauen was die Fachleute so rausfinden. Ich hoffe das wird keine endlose Geschichte :/.
Wenn wenigstens das Diagnosegerät schon mal ne Info von sich gegeben hätte....Aber nicht mal das war ja der Fall.... .
So....Seit Donnerstag ist der Volvo nun in der Werkstatt, und gefunden wurde gaaaar nichts....Im Gegenteil...Jetzt wird angefangen mit Kommentaren wie " soweit wir sehen können ist der Wagen vollkommen ok"....Und "das mit der Leistung ist auch immer so eine Empfindungssache " ://!!! Zu dem Ausdruck von der Leistungsprüfung gibt's Kommentare wie " wir können nicht 100%ig nachvollziehen, ob es wirklich ihr Auto war.nur weil ihr Kennzeichen mit auf dem Ausdruck steht ". Ich bin echt mega enttäuscht von solchen Kommentaren und wie man versucht einen abzuspeisen!! Absolute Frechheit...! Heute melden die sich wohl nochmal...gespannt was es heute für Kommentare gibt..... . Hätte nicht gedacht, dass es so ein schlechter service ist, bei denen :/!
Anwalt.
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Was erwartest Du? Die kennen Dich nicht, können keinen Fehler beim Auslesen finden, sind nicht der verkaufende Händler und haben somit keine Möglichkeit, den Sinn von Suchkosten/ Zeitinvestition zu finden. Die können Ihren Aufwand bei so einer Fehlersuche schlichtweg nicht abrechnen, oder hast Du da Geld ausgelobt? Der einzige Händler, der ein Interesse hat, ist Dein ausliefernder Partner, da der das Fahrzeug sonst wieder retoure kriegen könnte. Hast Du den Tip mit den Drallklappen mal gegeben?
Ansonsten wirst Du wohl mal ein paar Kilometer fahren müssen.....beim Kauf hat sich das ja offensichtlich auch gelohnt..😉
KUM
Zitat:
@fluchti24 schrieb am 15. Februar 2017 um 07:31:58 Uhr:
Anwalt.
Mensch fluchti, wie das jetzt? Er war noch nicht einmal beim verkaufenden Händler und hat dem ne Chance gegeben und Du rätst den Anwalt? Also manchmal reicht mir Kopfschütteln schon nicht mehr.
KUM
Genau, Anwalt und Holzhammer! Dann ist der Weg zu vernünftigen Gesprächen wenigstens sofort weg..... Und dann noch beim Händler, der das Auto nicht verkauft hat. 🙂
@TE, setze dich mit dem Verkäufer in Verbindung und erkläre ihm dein Problem.
Zitat:
@NeuerSchwede030 schrieb am 15. Februar 2017 um 06:34:19 Uhr:
So....Seit Donnerstag ist der Volvo nun in der Werkstatt, und gefunden wurde gaaaar nichts....Zu dem Ausdruck von der Leistungsprüfung gibt's Kommentare wie " wir können nicht 100%ig nachvollziehen, ob es wirklich ihr Auto war.nur weil ihr Kennzeichen mit auf dem Ausdruck steht ".
So eine Aussage geht garnicht! Brauchst Du Dir auch nicht gefallen lassen!
Du kannst dem Chef des Unternhemens, den Vorfall schildern und Dich erkundigen, ob es in seinem Sinne ist, wie in seinem Hause mit Dir umgesprungen wird. -> Den Fehler nicht finden und stattdessen erst vertröstet und dann noch mit einer Unterstellung beleidigt werden.<-
Wenn es ein Autohaus mit mehreren Niederlassungen ist, erkundige Dich auf der Webseite nach dem Chef der Autohausgruppe. Manche haben direkt eine Rubrik "Kritik, Beschwerden, Anregung" o.ä., an die Du eine Beschwerde Email senden kannst. Die meisten Chefs nehmen Kundenbeschwerden ernst und sind bemüht sich für Problemlösung/Kundenzufriedenheit einzusetzen. Du bekommat dann in der Regel recht schnell eine email Antwort, in der ein persönliches Gespräch (Telefonat) angeboten wird.
Ob Du das Auto dort gekauft hast, spielt keine Rolle. Du hast dem Autohaus einen Reparaturauftrag (Leistungsmangel beseitigen) erteilt und sogar noch einen Beleg für Deinen Verdacht (Leistungsmangel) mitgeliefert. Es geht bei dem Autohaus nicht um eine Fahrzeugrückgabe, sondern um die fachgerechte Ausführung eines Reparaturauftrags.
Parallel dazu solltest Du den Verkäufer kontaktieren, ihn über den Sachstand informieren und ihn aufforden eine Lösung für das Problem anzubieten.
Viele Grüße & locker bleiben (auch wenns schwer fällt)🙂
Du schlägst Dich bis jetzt sehr gut!😉
TDI User
Na der Chef wird etwas an der Formulierung mäkeln und ansonsten den Vorgang rein wirtschaftlich gutheißen. Da ich eine Ahnung habe, wo der TE war, denke ich mal, das die Sprüche von einem älteren Herren mit grauen Haaren kamen...😉, aber eigentlich hat der nur gesagt, das der TE dort mit seinem Anliegen falsch war.. Ich weiß, Ihr arbeitet Alle gern für lau, aber der TE hat dort einen Auftrag gegeben, der in den Bereich Gewährleistung des verkaufenden Händlers gehört....so man das berücksichtigt, kann man vielleicht auch angemessen reagieren.
KUM
Zitat:
@KUMXC schrieb am 15. Februar 2017 um 09:18:53 Uhr:
Na der Chef wird etwas an der Formulierung mäkeln und ansonsten den Vorgang rein wirtschaftlich gutheißen. Da ich eine Ahnung habe, wo der TE war, denke ich mal, das die Sprüche von einem älteren Herren mit grauen Haaren kamen...😉, aber eigentlich hat der nur gesagt, das der TE dort mit seinem Anliegen falsch war.. Ich weiß, Ihr arbeitet Alle gern für lau, aber der TE hat dort einen Auftrag gegeben, der in den Bereich Gewährleistung des verkaufenden Händlers gehört....so man das berücksichtigt, kann man vielleicht auch angemessen reagieren.
KUM
Quatsch!
Sie sollen nur ihre Arbeit machen. Den Fehler finden, reparieren, abrechnen, fertig.
Wie bitte? Mit einem defekten Volvo und "seinem Anliegen" ist man in einer Volvo Vertragswerkstätte falsch? Ein Mitarbeiter der so etwas erzählt, ist eine absolute Fehlbesetzung. Umso wichtiger, daß der Chef davon erfährt, was in seinen Hallen so getrieben wird.
Ich habe selber schon die Erfahrung gemacht, daß es auf einmal ganz anders läuft, wenn etwas zur Chefsache wird. Nach erfolglosen Gesprächen mit Werkstattmeister und Annahmemeister, welche Kosten auf mich abwälzem wollten und mir suggerierten, daß mein Anliegen angeblich keine Chance auf Erfolg hätte, "eindeutiger Fall, blablabla"..., habe ich mit dem Chef gesprochen. Und auf einmal ging es ganz schnell. Übrigens in einem Fall in einer Höhe von ca 1200€ zu Lasten des Betriebs.
Grüße,
TDI-User
Dann war das der verkaufende Händler, oder ein Betrieb, bei dem Du viele Jahre Stammkunde warst, oder die hatten einen offensichtlichen Fehler gemacht, für den man dann auch einstehen muss. Das liegt beim TE ja völlig anders und darum verstehe ich die Reaktion auch nicht. Ich will damit die Aussagen des Mitarbeiters dort nicht gutheißen, sondern einfach den TE auf einen erfolgversprechenden Weg hinweisen. Anwalt, oder Stress bei der jetzt genutzten Werkstatt in Berlin gehören nicht dazu.
KUM
Zitat:
@KUMXC schrieb am 15. Februar 2017 um 11:00:42 Uhr:
Dann war das der verkaufende Händler, oder ein Betrieb, bei dem Du viele Jahre Stammkunde warst, oder die hatten einen offensichtlichen Fehler gemacht, für den man dann auch einstehen muss. Das liegt beim TE ja völlig anders und darum verstehe ich die Reaktion auch nicht. Ich will damit die Aussagen des Mitarbeiters dort nicht gutheißen, sondern einfach den TE auf einen erfolgversprechenden Weg hinweisen. Anwalt, oder Stress bei der jetzt genutzten Werkstatt in Berlin gehören nicht dazu.
KUM
Ja, mein Fall war im Prinzip eindeutig. Wurde aber vom Werkstattmeister und dem involvierten Mechaniker und dem Niederlassungsleiter abgestritten. Deswegen zum chef des Unternehmens.
Im Fall des TE wurde ein Reparaturauftrag erteilt und nicht ausgeführt.
Der Mitarbeiter der Vertragswerkstatt war unwillig oder unfähig diesen auszuführen und wurde sogar noch unverschämt. Gespräche verliefen fruchtlos.
Der Chef des Hauses wird dem Vorgang auf den Grund gehen und entprechende Maßnahmen ergreifen.
Heraus kommt, daß der Chef dem Kunden entweder mitteilt, daß der Wagen nun fertig gemacht wird, oder nicht. Letzteres glaube ich nicht.
Stress bekommt höchstens der unfähige Mechaniker.
Ich sehe in diesem Vorgehen genauso viele Erfolgschancen, wie über den Verkäufer und eine weitere Werkstatt weiter vorzugehen.
Grüße,
TDI-User
Ich hör jetzt auch auf, aber Du willst es nicht verstehen. Hier wurde kein zahlungspflichtiger Reparaturauftrag erteilt, es wurde ein Garantiefall aufgemacht. Der TE wird das hoffentlich mit seinem verkaufenden Händler abgesprochen haben, sonst wird hier der nächste Aufschrei kommen, wenn er auch noch was zahlen muss. Eine Garantie zahlt nur, wenn auch ein Fehler diagnostiziert wurde und die Garantiereparatur freigegeben wird.
Dieses Handling mag ja nicht verständlich sein und zum Aufschrei führen, aber was nützt es gegen die Realität zu rudern, wenn es keine Aussicht auf Erfolg gibt? Es ist ja toll zu glauben/ sich absolut sicher zu sein im Recht zu sein.....dann muss man aber auch bereit sein, sein Recht zu erkämpfen und vorab dafür sorgen, das man da auch Chancen hat.
KUM
Wenn der Verkäufer den Kunden zu einer Werkstatt schickt, um den Fehler überprüfen und reparieren zu lassen, dann ist von Seiten des Verkäufers eine Freigabe erteilt worden.
Das ist unabhängig davon, ob im Falle eines gefundenen Fehlers und anschließender Reparatur eine Grantieversicherung die Kosten für den Verkäufer übernimmt. Wenn die Garantieversicherung nicht bezahlt, weil sie Überprüfungen nicht bezahlt, oder weil z.B. der Schaden in den Garantiebestimmungen ausgeschlossen wird, dann bezahlt der Verkäufer. Er hat unabhängig von der Garantieversicherung Gewährleistungspflicht und hat entscheden, daß der Käufer eine Überprüfung veranlassen soll.
Bis jetzt hat die Werlkstatt gepatzt, weil si sich als unfähig erweist, nicht der Verkäufer.
Unabhängig davon, es entstehen keine Kosten, wenn man sich mit einer Beschwerde an den Chef wendet.
Grüße,
TDI-User
Wenn ich mit dem Messprotokoll in die Werkstatt fahre, dann sollten Sie sich der Sache auch annehmen. Ich gehe davon aus, es war ein AH mit mehreren Filialen. Ich würde zu Lochner fahren und fertig. Ggf. telefonieren sie dort mit dem Händler und lösen das Problem kundenorientiert - egal ob Gewährleistung oder Garantie. So wurde es bei mir gemacht.. ist etwas nervig aber aus aus Erfahrung kann ich sagen, dass man bei solch merkwürdigen Konstellationen bei Lochner erstmal gut aufgehoben ist. Dort wird man nicht so schnell weggeschickt oder im Regen stehen gelassen und bekommt am Ende des Tages auch eine brauchbare Lösung präsentiert. Die Qualität einer Werkstatt lässt sich am ehesten daran erkennen, wie dort mit derartigen Problemen umgegangen wird. Wartung und Wischwasserwechsel können sie vermutlich alle. Insofern ist das AH mit mehreren Filialen beim Neukunden direkt durchgefallen.. also dort dann auch kein "Wischwasserwechsel" in Zukunft.