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Geschwindigkeit auf Bundesstraße mit Leitplanke???
Hallo,
habe nen Knöllchen bekommen und frage mich warum ich mit meinem 40 Tonner nur 60 Km/h auf ner Bundesstraße mit Leitplanke fahren darf obwohl die Strecke für PKW mit 100 ausgezeichnet war...kann mir einer helfen?
die Straße war beidseitig zweispurig mit Leitplanke also wie Autobahn...
danke
Beste Antwort im Thema
Also ich kenne das nur für die Kraftfahrstrassen, schön erkennbar an dem blauen Schild mit dem PKW drauf.
Ansonsten gilt auch bei zweisurig ausgebauten Bundesstrassen mit baulicher Trennung zur Gegenfahrbahn immernoch die 60 km/h Marke für die Brummis.
Und so fahre ich dann auch V-max 72 km/h ...
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48 Antworten
Die frage ist jetzt nicht dein ernst??
Wie lange hast du den Führerschein C bzw CE??
Kopfschüttelnde Grüße
Steini
Mehr als 60 km/h sind nur auf ausgewiesenen Kraftfahrtstraßen und Autobahnen § 18 StVO erlaubt.
Hallo,
also, wenn ich die STVO richtig interpretiere, dann ist das Knöllchen nicht rechtens.
§18 Absatz 5 auf den sich ScaniaChris beruft, bezieht sich nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften.
(5) Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen
1. für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen mit Anhänger, Wohnmobile mit Anhänger und Zugmaschinen mit Anhänger, sowie für Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger 80 km/h,
....
Die eigentliche Geschwindigkeit regelt aber §3 Absatz 3
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
1. für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,
2. für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, ... 60 km/h,
3. für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Entscheidend ist der letzte Absatz.
Für mich bezieht der sich auf Punkt 1-3 und nicht nur auf Punkt 3 für Personenkraftwagen. Wenn sich der letzte Absatz nur auf Punkt 3 bezieht, dürfen wir auf Autobahnen auch nur 60km/h fahren.
Hier nochmal die Links zu den Paragrafen, da kann man das besser lesen:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_03.php
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_18.php
Gruß
Frank
P.S. Die Antwort von steine111 finde ich für eine vernünftig gestellte Frage etwas daneben
Zitat:
Original geschrieben von xl420
P.S. Die Antwort von steine111 finde ich für eine vernünftig gestellte Frage etwas daneben
Wenn der TE auf einer Bundesstraße mit Leitplanke (rechts) 80 fährt dann ist meine Antwort nicht ganz so daneben. Der TE hat nichts von mehrspurig in eine Fahrtrichtung geschrieben!
Ich glaube nicht das es allzu viele Polizisten gibt die diese Unterschiede nicht kennen!
Wenn dem so ist dann sollte er seine Frage besser formulieren oder direkt Antworten, Online war er noch ne ganze Weile nachdem ich geschrieben hatte!
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Wenn der TE auf einer Bundesstraße mit Leitplanke (rechts) 80 fährt dann ist meine Antwort nicht ganz so daneben. Der TE hat nichts von mehrspurig in eine Fahrtrichtung geschrieben!
Hat er etwas aus dem Zusammenhang gerissen. Im letzten Satz steht zweispurig
Zitat:
Ich glaube nicht das es allzu viele Polizisten gibt die diese Unterschiede nicht kennen!
Da könntest du Recht haben.
Zitat:
Wenn dem so ist dann sollte er seine Frage besser formulieren oder direkt Antworten, Online war er noch ne ganze Weile nachdem ich geschrieben hatte!
Grüße
Steini
Vielleicht hast du ihn verschreckt.
Hallo,
@ steini111
lese mal den Eröffnungsthread mal genau!
Hallo,
habe nen Knöllchen bekommen und frage mich warum ich mit meinem 40 Tonner nur 60 Km/h auf ner Bundesstraße mit Leitplanke fahren darf obwohl die Strecke für PKW mit 100 ausgezeichnet war...kann mir einer helfen?
die Straße war beidseitig zweispurig mit Leitplanke also wie Autobahn...
Abend,
er hat aber doch geschrieben, dass es sich um eine Bundesstraße gehandelt hat. Es war also keine Kraftfahrtstraße. Damit ein LKW 80 fahren darf, bedarf es zweier Voraussetzungen:
2-spurig oder bauliche Trennung
und
Kraftfahrtstraße.
Wenn es sich nur um eine Bundesstraße gehandelt hat, ist die Verwarnung bzw. Geldbuße doch rechtens.
Bei PKW muss das Merkmal Kraftfahrtstraße nicht vorliegen, damit die Richtgeschwindigkeit anwendbar ist.
mfg
Tobias
Hehe..etz wirds lustig
Schaut bitte mal, er hat seinen Beitrag nach dem ich geantwortet hatte editiert
Also nehm ich meine Aussage erstmal zurück, aber ganz unrecht hätte ich nicht gehabt
Die Antworten an sich sind ja schon gegeben.
Grüße
Steini
EDIT: Chris und XL420 hatten aber schon vor dem Editieren des TE geantwortet
Zitat:
Original geschrieben von xl420
3. für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.Entscheidend ist der letzte Absatz.
Für mich bezieht der sich auf Punkt 1-3 und nicht nur auf Punkt 3 für Personenkraftwagen. Wenn sich der letzte Absatz nur auf Punkt 3 bezieht, dürfen wir auf Autobahnen auch nur 60km/h fahren.
Hallo !
Der letzte Absatz bezieht sich eindeutig nur auf den 3 Satz (im Gesetz: c)
Es heißt ja auch: Diese Geschwindigkeitsbeschränkung (EINZAHL !)...
Ansonsten gilt § 18 und da ist klar definiert, daß 80 Km/h für Lkw über 7,5 to zGm NUR auf Autobahnen und auf Kraftfahrstrassen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, gilt.
Das Knöllchen ist also rechtens und das sollte zum Grundwissen jedes Truckers gehören, dass eine mehrspurige Strasse ohne Kraftfahrstrassenschild nur 60 km/h erlaubt.
Mikne
... SOLLTE !!!
Zitat:
Original geschrieben von xl420
Vielleicht hast du ihn verschreckt.
Kommt schonmal vor


grüße
Steini
@xl420:
Diese Ausnahme bezieht sich auf § 3 Abs. 3 Nr. 2 c, also auf die Beschränkung für PKW bis 3,5 t; somit ist sie für schwerere Fahrzeuge nicht anwendbar.
Ansonsten gilt, was auch Mikne schon geschrieben hat, § 18 und dann wir das Zusatzzeichen 331 für Kraftfahrtstraße benötigt.
hmmm..........
ich glaube fast, ich habe das bis jetzt immer falsch interpretiert, aber je mehr ich drüber nachdenke könnte das Bußgeld doch zu Recht erteilt worden sein.
Ist aber auch blöd gemacht, das §3 "Geschwindigkeit" heißt, für uns aber §18 viel entscheidender ist.
Es ist sowieso vieles komplizierter gemacht, nur für uns Profis! So kommt es auch, dass viele auf LKW's unterwegs sind, die ihre Aufgabe maßlos unterschätzen