Geschw. messung streifenwagen mit anschliessender Dekra Begutachtung

VW Golf 1 (17, 155)

Hallo zusammen,

folgender sachverhalt: Habe am freitag das Gewindefahrwerk einbauen lassen und am Dienstag mein TÜV Termin bzgl. der Eintragung, leider nur mündlich nicht schriftlich.

Heute Abend war ich auf der Bundesstrasse B10 mit wechselnder geschw. 120-160 unterwegs bei erlaubten 100. Aufgrund der dunkelheit habe ich den streifenwagen nicht erkannt, dieser war hinter mir anfangs auf der linken spur unterwegs, abstand war nicht besonders von denen, ich dachte mir rechte spur zu, gibst ein bissle gas und gehst vorne dann rechts rein und lässt ihn vorbei, gesagt getan und das auto geht wieder hinter mich, abstand maximal 70m, wieder links rüber da verkehr auf der rechten spur und der wagen noch immer hintermir, zwischenzeitlich war ich bei 160 und ging rechts rüber und bremste ab da ich kein bock auf das rasen hatte und schon zieht er hintermir raus, überholt und gibt sich als streifenwagen zu erkennen, werde rausgewunken und kontrolliert.

Bemängelt wurde das Gewindefahrwerk da nicht eingetragen und mir wird vorgeworfen ohne BE rumzufahren, ich erwiederte nur das ich am Dienstag den termin beim tüv habe aber das interessierte ihn nicht. nun ging es ab zum gutachter bei der dekra dieser kontrollierte und prüfte, alles ok bis aufs rechte kennzeichenlicht und den zu hoch eingestellten scheinwerfern, fahrwerk war ohne beanstandung und ordnungsgemäss eingebaut.

Mit was allem muss ich nun rechnen? Das mitm fahrwerk sehe ich ein, arschkarte gezogen und pech gehabt, aber die geschwindigkeit kam durch die polizei und deren bedrängung zustande, dies sehe ich nicht ein.

Gruss Cengiz

42 Antworten

sehe ich genauso mit der geschwidigkeit,aber aus der fahrwerkssache wird man schon rauskommen, ich glaube auch nicht, dass da diesbezüglich überhaupt was nachkommen wird!

Im übrigen finde ich es nicht verwerflich, mal auf bestimmten Landstrassenabschnitten mit 160 oder schneller unterwegs zu sein. Davon geht nicht unbedingt eine Gefahr aus. Solange der Fahrer mitdenkt gibts von mir jedenfalls keine Vorwürfe. Es muß sich ja nicht jeder durch ein Blechschild oder eine sinnlose Regel entmündigen lassen, aber ich weiß, die meisten sind hier anderer Meinung!

Naja, aber nur, wenn sonst keiner in der Nähe ist. Dann gefährdet man wenigstens nur sich selbst. Ich bin nachts auch mal was zügiger unterwegs, aber sobald da noch andere Autos sind, oder ich Beifahrer habe, dann lass ich das...

Nö ich sehe das eigentlich ähnlich, nicht alle Geschwindigkeitsbeschränkungen sind auch wirklich notwendig (wenn man sich auf die Vernunft der Fahrer verlassen könnte...).
Die genannte B10 ist teilweise gut ausgebaut wie eine Autobahn, allerdings hat es da in der letzten Zeit des öfteren sehr schwere Unfälle gegeben, weshalb die Begrenzung sowie die Kontrollen doch verständlich sind...

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jeder blöde pflichtverteidiger würde einen wegen dieser geschwindigkeitssache rausboxen.

dies ist hier in deutschland DEFINITIV nicht zulässig
das aufgrund von irgendwelchen schätzungen jemand ärger bekommt n kumpel ist seit 12 jahren bei der autobahnpolizei speziell geschwindigkeitsmessungen
und der sagt auch sowas gibts hier nich aber in der schweiz wohl rigendwie

das kann man solange behaupten, bis man sich im graben verabschiedet oder unschuldige mit reinreisst!

ganz erhrlich, dann soll man autobahn fahren oder sich im motorpark ne stunde einmieten!
Nicht umsonst ist die gruppe bis 25 jahre eine risikogruppe nicht nur bezüglich des rasens!

Im übrigen hat das wohl eher nichts mit "entmündigung" zu tun, man sollte auch mal die persönlichen charakterliche Eigenschaften bezüglich des Autofahrens überprüfen!

Ich habe keinen Bock, mich von irgendeinem "raser" in den rollstuhl bringen zu lassen, nur weil da irgendwelche pubertäre Anfälle über einen kommen!

das problem ist, dass die meisten gerade mal wissen, wie man "rast", wie man das fahrzeug sicher beherrscht und in ausnahmesituationen wieder einfängt die wenigsten!
naja, aber hinterher ist man immer schlauer....meint man :-)

das ist ziemlicher schwachsinn nicht jeder der mal zu schnell fährt ist ein raser und hat sein fahrzeug nicht unter kontrolle

abgesehen davon finde ich das besonders leute über 25 manchmal ihre spätpubertären verkehrserziehungsanfälle bekommen und dadurch ein weit höheres risiko darstellen als ein 25 jähriger der um den verkehrsfluss nicht zu hindern ein bischen zu schnell fährt ums sich dann wieder regulär in den fliessenden verkehr einzuordnen

Zitat:

Original geschrieben von muhmann


Naja, aber nur, wenn sonst keiner in der Nähe ist. Dann gefährdet man wenigstens nur sich selbst.

Mag sein. Aber im Falle eines Unfalles schädigt man auch die Versichertengemeinschaft. Dies sollte man nie außer Acht lassen.

@ diablo: wie kannst du bestimmt sagen das da nix kommt; bist du der zust. beamte mit entscheidungsgewalt.

in der abe des fahrwerks seht vermutlich, das er zur bestaetigung eines abe konformen einbau einen tuevpruefer aufsuchen muss. vermutlich hat er dazu auch keine serienmaessig rad/reifen kombo montiert, was eine abnahme nach §19 nach sich zieht.
wenn er diese nich UMGEHEND (was auch im abe stehen wird) absolviert, besteht bis dahin keine vollstaendige abe fuer diese kfz im ganzen mehr vom kba.

-> diese einschaetzung obliegt aber nem sachbearbeiter der bussgeldstelle bzw einem richter!

btw: sonst wuerde sich ja jeder die teueren einzelabnahmen sparen, bis er dann mal angehalten wird uns sie machen muss - und das wird vater staat sicher nicht zulassen.

1. SCHÄTZEN der KM/H ist erlaubt, es muss jedoch etwas um die 20% toleranz und etwas mit gesamtanzeige des tachos abgezogen werden.

fuer derartige probleme gibt es aber stvom stvzo und den bussgeldkatalog aktuell vom staat im inet - also bitte erstmal informieren, bevor man irgendwelche halbwarheiten verbreitet.

2. kann wg der fahrwerksache nix kommen, kann aber auch die ueblichen 3pts + ca 100€ nach sich ziehen.

-> post mit anwaltsbriefkopf und einer auf rechtsgrundlage basierenden formulierung macht sich auf dem amt um einiges besser als selber geschriebene seiten mit "ich hab im inet gehoert,das..."

ICH DRUECK DIR FESTE DIE DAUMEN, HALT UNS AUF DEM LAUFENDEN

PS: 3/4 versuchen hier schon wieder OT leute in ihrem verhalten zu belehren! das haben bestimmt schon viele versucht, die im pers bestimmt aneher stehen als ihr (vater mutter frau oma etc.); wenns die nicht geschafft haben, lasst ihn selber lernen...

nun wie gesagt ich werde morgen nen anwalt zu rate ziehen und ihm die ganze sache übergeben.

zum fahrwerk, das fahrwerk wurde von einem meisterbetrieb fachgerecht eingebaut, inkl. neuer querlenker, domlager und sonstigen ganzen gummis.

restgewinde war laut gutachten vorne 80mm und hinten 100mm gefordert, ich habe extra nochmals 20mm mehr restgewinde gelassen als gefordert, die anschliessende achsvermessung ist auch gleich durchgeführt worden!

Der Dekra prüf ing. übrigens auch golf2 VR6 fahrer ;-) meinte gegenüber den beamten das am fahrwerk alles anstandslos einngebaut sei und da ich mit der serienmässigen rad reifenkombination ohne bedenken rumfahren dürfe.

Allein und einzig wegen eines fahrwerkes die beamten mich aber nicht zum Dekra Gutachten hindirigieren dürften, hab auch gleich nen bekannten anwalt von dem prüfer genannt bekommen, ich werde euch aufm laufenden halten ;-)

@golfzwo:
da sagt die statistik aber ganz was anderes...nur nicht persönlich nehmen!

@VR6:

mir scheint, da wird einiges durcheinander gebracht:
-ABE ist rechtlich etwas anderes als ein Gutachten!

Nicht umsonst gibt es in den Gutachten die Formulierung "umgehend", d.h. derjenige muß nach dem einbau ohne schuldhafte verzögerung eine tüv-dekra was auch immer aufsuchen, welche dann den ordnungsgem. einbau bestätigt und dokumentiert!
sollte man dies ohne ersichtlichen grund nicht getan haben, ist, wie ich bereits angeführt habe, ein erlöschen der BE möglich!
ich habe keine lust, mich andauernd zu wiederholen, es ist aber schon interessant, mit welcher aggressivität hier falsch argumentiert wird!
das mit dem nachfahren sind definitiv 20 %, wenn der richter im nachinein nach sachverhaltsvortrag der meinung ist, dass man "etwas mehr" abziehen sollte, dann steht das dem richter natürlich frei, de er unabhängig ist!
dies ändert aber nichts an den grundsätzlichen Formalitäten bzw. rechtsgrundlagen (Gesetzte, Verordnungen,Erlasse, BGH-Entscheidungen), die für Polizeibeamte bindend sind!

Ich habe täglich mit dieser Materie zu tun und weiss, wovon ich rede!
Wer meint, er habe das Jurastudium mit löffeln gefressen, nur weil er irgendwas im internet aufgeschnappt hat, tut mir leid!

Dies sollte nur eine Hilfe sein, aber anscheinend werden Meinungen bzw. Rechtslagen, die einigen nicht passen, grundlos bombardiert!
Eigentlich schade!
Gruß

Kriegst nur was wegen der erloschenen BE denke ich. Normal müsste es im Gutachten drin stehen, zahlst ja schließlich du 😁

Ach ja, wegen der Geschwindigkeit wird nix kommen, 1. war kein geeichtes Messinstrument an Bord (nen Cop zählt nicht, muss nen Video sein, alles andere zum Anwalt, hab da meine Erfahrungen gemacht 😁 ) und 2. geschah das ganze in Tatzusammenhang, heißt, die Tat die die größere Strafe zu erwarten lässt wird dir angelastet.

Beispiel, du bringst jemand um und klaust anschließend nen Auto. Wegen Diebstahl langen die dich da nich an 🙂

Der Termin beim TÜV, selbst schriftlich hilft dir nix, es sind nur direkte fahrten zum TÜV Versicherungstechnisch erlaubt (BE erloschen, keinen Versicherungsschutz, klar?).
Falls du aber vom TÜV Heim geschickt wirst, weil was nicht passt, kriegst du ja nen Zettel zur Nachuntersuchung mit, haste nen Monat Zeit, gibt kein Ärgern mit den Cops 🙂

Mein Rat an dich, cool bleiben, ab zum Anwalt, Akteneinsicht, kriegt nur der. Dann schauen was die Leute noch so dir schicken.

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