Geschw. messung streifenwagen mit anschliessender Dekra Begutachtung
Hallo zusammen,
folgender sachverhalt: Habe am freitag das Gewindefahrwerk einbauen lassen und am Dienstag mein TÜV Termin bzgl. der Eintragung, leider nur mündlich nicht schriftlich.
Heute Abend war ich auf der Bundesstrasse B10 mit wechselnder geschw. 120-160 unterwegs bei erlaubten 100. Aufgrund der dunkelheit habe ich den streifenwagen nicht erkannt, dieser war hinter mir anfangs auf der linken spur unterwegs, abstand war nicht besonders von denen, ich dachte mir rechte spur zu, gibst ein bissle gas und gehst vorne dann rechts rein und lässt ihn vorbei, gesagt getan und das auto geht wieder hinter mich, abstand maximal 70m, wieder links rüber da verkehr auf der rechten spur und der wagen noch immer hintermir, zwischenzeitlich war ich bei 160 und ging rechts rüber und bremste ab da ich kein bock auf das rasen hatte und schon zieht er hintermir raus, überholt und gibt sich als streifenwagen zu erkennen, werde rausgewunken und kontrolliert.
Bemängelt wurde das Gewindefahrwerk da nicht eingetragen und mir wird vorgeworfen ohne BE rumzufahren, ich erwiederte nur das ich am Dienstag den termin beim tüv habe aber das interessierte ihn nicht. nun ging es ab zum gutachter bei der dekra dieser kontrollierte und prüfte, alles ok bis aufs rechte kennzeichenlicht und den zu hoch eingestellten scheinwerfern, fahrwerk war ohne beanstandung und ordnungsgemäss eingebaut.
Mit was allem muss ich nun rechnen? Das mitm fahrwerk sehe ich ein, arschkarte gezogen und pech gehabt, aber die geschwindigkeit kam durch die polizei und deren bedrängung zustande, dies sehe ich nicht ein.
Gruss Cengiz
42 Antworten
wenn mir jemand so dicht auffährt bremse ich immerr ene bischen leicht. hoffe dann auf seinen schock damit er merkt dass es mir zu dicht ist.
Also ein Polizeifahrzeug hinter mir zu haben ist für mich kein Grund zu fliehen... 🙄
Hatte auch schon mal welche hinter mir (sogar gleich zwei), die hatten die Disco-Beleuchtung an und ich dachte die meinten mich, war aber zum Glück nicht so...
@sniper
ich bin immer recht gemütlich unterwegs, aber wenn mir solche asiss auf die pelle rücken und ich mich dadurch eingeengt fühle und kurz gas gebe ist das keine raserei in meinen augen sondern nur um üblicherweise der situation ausm weg zu gehen.
ich könnte ebenso kurz und kräftig auf die bremse gehen und dann?
weisst du wie die angeschossen kamen ganz am anfang? also immer ruhig brauner wenn man nicht selber dabei war.
hatte er ja nicht als solches erkannt.
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Zitat:
Original geschrieben von CEMOCUK
...aber wenn mir solche asiss auf die pelle rücken und ich mich dadurch eingeengt fühle und kurz gas gebe ist das keine raserei in meinen augen...
Nach der geltenden Gesetzeslage ist das Raserei.
der abstand waren gerade mal 50 bis max. 100 m, und immer wenn sie näher gekommen sind (unter 50m) habe ich gas gegeben um ihnen ausm weg zu gehen. sprich sie haben verzögert und wieder gas gegeben und das knappe 5km lang.
50m bis 100m ist doch völlig in ordnung bei 120-160. da hätte ich mich noch nicht genötigt gefühlt.
da finde ich deine reaktion unangemessen.
Die Frage ist doch ob dir überhaupt ein GEschwindigkeitsverstoß vorgeworfen wird??
Das Einschätzen der Geschwindigkeit durch PolB wird in der Rspr teilweise akzeptiert:
Zitat:
Eine Geschwindigkeitsschätzung durch erfahrene Polizeibeamte in seitlicher Sicht (100 km/h) kann verwertbar sein (OLG Hamm DAR 74, 77).
Der BGH (VRS 38, 104) spricht Schätzungen durch Polizeibeamten bei Nacht (80-90 km/h) 'hohen Grad von Zuverlässigkeit' zu.
Die Überzeugung eines Polizeibeamten, die Geschwindigkeit sei zu hoch gewesen, reicht als Beweis allein nicht aus (BayObLG VRS 53, 434).
Zum Wert einer Geschwindigkeitsschätzung durch Kfz-Insassen: BGH VR 73, 745.
Geschwindigkeitfeststellungen allein aufgrund von Schätzungen sind stets in kritischer Weise näher zu begründen (OLG Hamm VRS 58, 380)."
Von pauschalen Behauptungen wie "Ohne Videomessung kein Beweis" halte ich daher nichts...
Rechtsanwalt ist sicher der beste Weg, da gibts auch ne vernünftige Rechtsberatung 😉.
Gruß
Chris 😉
es geht hier auf vielmehr um die falsche einschätzung der situation in verbindung mit einer falschen handlung
also......ich muss hier mal einige Dinge klarstellen!
Gewindefahrwerk:
Ich gehe davon aus, dass du über ein Gutachten verfügst.
lt. gutachten ist das fahrzeug unverzüglich nach dem einbau der dekra, TÜV etc. vorzuführen!
das heißt, dass eine typengenehmigung für dein fahrzeug vorliegt, der einbau aber von amtlicher stelle begutachtet werden muß.
ein erlöschen der BE kommt hier gar nicht in Frage, dies wurde bereits vor Jahren deutlich zum Vorteil des Kraftfahrers geändert!
Es kommen nur noch drei sachen in betracht:
-verschlechterung des abgas-und geräuschverhaltens
-änderung der fahrzeugart (z.b von pkw auf lkw)
-durch die veränderung ist eine gefahr zu erwarten
in deinem fall ist nur von einer gefährdung auszugehen, wenn du das völlig falsch eingebaut hättest (übertrieben gesagt, die räder haben ne 45 Grad neigung) und dadurch durch das miserbale fahrverhalten andere gefärdet werden.
wenn so ein fahrwerk eingebaut wird, ein gutachten vorhanden ist, das ganze aber nicht vorgeführt wird, erfolgt das bußgeld nach anderen vorschriften der stvzo, aber kein erlöschen der BE nach § 19 STVZO!
also, erlöschen der BE liegt nach "ferndiagnose" bei dir nicht vor, eine anzeige wird wohl nicht folgen, genauen sachverhalt kenne ich ja nicht!
Zum Thema nachfahren:
es ist sehr amüsant, was manche zum thema nachfahren geschrieben haben!
also....
man kann die geschwindigkeit sehr wohl durch nachfahren messen aus dem streifenwagen heraus:
Voraussetzungen:
-mind. 400 Meter meßstrecke
-gleichbleibender Abstand
-20% müssen von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen werden!
So siehts aus!
Trotzdem weiss ich nicht, warum man mit 160 km/h statt der vorgeschriebenen 100 km/h fährt......dafür gibt es keinen grund, egal wer drängelt oder sonst was macht!
Damit kommt man definitiv nicht durch!
ich hoffe, ich habe jetzt alles beantwortet, falls ich was vergessen hab, dann hab ichs wohl vergessen :-)
gruß
Zitat:
Original geschrieben von diabolovr6
Trotzdem weiss ich nicht, warum man mit 160 km/h statt der vorgeschriebenen 100 km/h fährt......dafür gibt es keinen grund, egal wer drängelt oder sonst was macht! Damit kommt man definitiv nicht durch!
Ja.
Zumal man eine solche (vermutete) Drängelei zwar behaupten, aber kaum beweisen kann.
eben, egal welche ausrede man vor gericht angibt, damit kommt man (aus guten gründen) nicht durch!
Raserei ist neben den vorfahrtsverstößen Unfallursache Nr. 1, nicht vergessen!
Zitat:
Original geschrieben von CEMOCUK
........ein streifenwagen hat kein geeichten tacho und durch nachfahren sind min. 20% des tachostandes abzuziehen........
Da wäre ich mir nicht so sicher. Soweit ich weiß, haben Streifenwagen einen geeichten Tacho.
Ein Kumpel hatte mal einen ganz ähnlichen Fall: Dort hieß es in dem Schreiben: " .........die Beamten folgtem in ihrem Dienstfahrzeug dem vorausfahrendem Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von 150 km/h, der Abstand zum verausfahrenden Fahrzeug vergrößerte sich dabei stetig......"
Also dürfte klar sein, dass man 2 Beamten zumuten kann ob der Abstand größer oder kleiner wird, bei einer bestimmten Anzeige des Polizeitachos.
Ich würde mir auf jeden Fall einen Anwalt nehmen, da gibt es bestimmt Schlupflöcher. Die Dekra-Gutachter-Scheiße war sicherlich auch nicht notwendig.
geeichte Tachos sind nur in videowagen vorhanden!
Im Streifenwagen ist nur serienmäßige Technik bezüglich des "Tachos".
das kann ich aus erster Quelle berichten! Hehe
Zitat:
Original geschrieben von CEMOCUK
@sniper
ich bin immer recht gemütlich unterwegs, aber wenn mir solche asiss auf die pelle rücken und ich mich dadurch eingeengt fühle und kurz gas gebe ist das keine raserei in meinen augen sondern nur um üblicherweise der situation ausm weg zu gehen.
ich könnte ebenso kurz und kräftig auf die bremse gehen und dann?
weisst du wie die angeschossen kamen ganz am anfang? also immer ruhig brauner wenn man nicht selber dabei war.
ist trotzdem kein Grund 160 zu fahren nur weil du dich "eingeengt" fühlst...
Mir persönlich ist das doch egal...kann nur sowas nicht ab... also bezahl man schön 😉