Geschafft! Xenon im Corsa B

Opel Combo B

Hallo,
es gab ja hier mal ein großes Gespräch wegen Xenon im Corsa B das es Verboten ist und man es nicht eingetragen bekommt. Ist ja auch nicht falsch.
Ich selber hatte Xenon mit 8000 K Brennern und 2 Vorschaltgeräten im Auto verbaut. Das Fahrgefühl ist einfach wunderschön. Die Sicht ist super und von der Optik einfach ein Traum und mit den Angel Eyes Scheinwerfer kommt das ganze noch besser zur Geltung.

Nun ja, als ich damals hier angesprochen hatte das ich Xenon im Corsa drin habe, ging es hier richtig los, dass es 100% nicht Legal sei usw.
Am ende sah es hier so aus, als wollte man sich nicht mehr gegenseitig helfen, sondern sich fertig machen!!! Das fand ich natürlich nicht so toll!

Also was habe ich nun gemacht? Ich habe mir eine Automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage "beides von Hella" einbauen lassen.
Das Licht habe ich schön einstellen lassen und fertig!

Nun bin ich zum TÜV gefahren und habe das Ganze per Einzelabnahme Eintragen lassen.
Dem Tüvprüfer habe ich alles gezeigt was für ein Xenon Umbau wichtig ist und die Standarts habe ich somit Erfüllt!

Also, ich bin glücklicher Xenon Fahrer im Corsa B mit Eintragung!

63 Antworten

sin fürn astra G. aaaaaaaaaaaaaaaaaah! scheiss TÜV!!!!

ich frag mich manchmal echt ob die Leute nicht lesen können oder verstehen wollen, ich weiss aus eigener Erfahrung das auf den Angel-Eye-Scheinwerfern nen fetter roter Aufkleber drauf ist "not for HID".
btw. HID sind die Xenonbrenner.

Die Linse ist kacken-pups egals, die ist auf Halogenlicht ausgelegt und nicht auf Xenon, das Licht ist in den Teilen der letzte Scheiss, sieht zwar toll aus aber bei feuchter Straße erkannt man schon fasst nix und bei nasser Straße ist die Sicht wie mit Standlicht! Das ganze Licht bruzelt dafür dem Gegenverkehr die Netzhaut weg!

Das ist Fakt, kann mir keiner was erzählen!

btw. bringt ganze 3 Pkt. und 50 Euro Bußgeld.

Eine Kontrolle mit nem Cop der sich auskennt und aus ists!!!

@tnt1000, weiss nich ob du mich jetz meinst, aber ich mein die KOMPLETTEN xenon-linsen fürn astra von HELLA. also mit allem, ausser höhenverstellung. die muss man vom FOH nachkaufen. SWR anlage auch. frag mich nur ob ich die indn A-corsa einbaun darf, so wie sie sind. als bauartgeprüfte einheit im anderen fahrzeug. so wie cali scheinis im kadett. bin der meinung: ja, ich darf.

Zitat:

Original geschrieben von enginejunk


@tnt1000, weiss nich ob du mich jetz meinst, aber ich mein die KOMPLETTEN xenon-linsen fürn astra von HELLA. also mit allem, ausser höhenverstellung. die muss man vom FOH nachkaufen. SWR anlage auch. frag mich nur ob ich die indn A-corsa einbaun darf, so wie sie sind. als bauartgeprüfte einheit im anderen fahrzeug. so wie cali scheinis im kadett. bin der meinung: ja, ich darf.

nein das war an den thread-ersteller gerichtet 🙂

nein darfst du nicht, weil: die Scheinwerfer sind nicht, wie du schon richtig sagst "bauartgeprüft". Die Scheinwerfer sind fürn Astra und nicht fürn Corsa A, Höhe, Breite und die dadurch resultierende Ausleuchtung/Blendung sind komplett verschieden, das ganze wäre ja ein pi*daumen-rumgefummel bis sie "richtig" eingestellt wären. Das ganze kriegt man sicherlich auch "irgendwie" eingetragen - ohne lichttechnisches gutachten ist das aber widerum fürn popo. Aber obs die cops erkennen? 🙂 sind ja E-Prüfzeichen drauf 😛

machs und hängs nicht an die große Glocke, aber denk nicht über eine Xenon um/aufrüstung nach 🙂

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also sind ALLE, die ihre front umgebaut haben (astra im corsa, cali im kadet etc.) illegal unterwegs?? weil, theoretisch is dös ja nix anderes, ob nun en bauartgeprüfter hella-xenon scheini oder en originaler cali scheini im kadett leuchten schnurz!! also auch die umbauten beim manta A auf BMW DE lichter illegal??? neeeeeeee, glaubich net.

Zitat:

Original geschrieben von enginejunk


ob nun en bauartgeprüfter hella-xenon scheini oder en originaler cali scheini im kadett leuchten schnurz!! also auch die umbauten beim manta A auf BMW DE lichter illegal???

jain, die Front ist in dem Moment wo du sie dran hast illegal, allerdings stellt eine Front einzutragen kein Problem da, bei den Scheinwerfern sieht das halt anders aus (wie gesagt - breite, höhe... des kfz spielt eine rolle)

Musst du mal überlegen, es gibt sooo viele ahnungslose TÜVs von der alten Schule wo du Scheinwerfer eintragen lassen kannst ohne das diese EIntragung nacher einen Wert hat. Ich habe schon von sooo vielen Leuten gehört das sie das Xenon ohne alles eingetragen bekommen haben, den TÜV hat lediglich das Lichtbild interessiert.

EDIT: das Lichtbild was übrigens vor einer Wand wirklich OK aussieht aber auf weitere Distanz blendet wie Sau!

rein theoretisch is doch der scheinwerfer an sich bauartgeprüft, soweit klar. in der bauartprüfung steht aber nich drin in welchem fahrzeug er sein muss um zugelassen zu sein (rede von VOR eu-zulassung), soweit auch klar. wenn ich jetz originale tigra lampen in mein omega schraub, dass einstellen lass un gut. (dass dass anständig gemacht is, is klar.) dann zum tüv un da dürfte es NIRGENDWO probleme geben! soweit is wohl ok. die xenon nachrüstung von hella fürn astra im corsa is wohl der knackpunkt die höhenverstellung (muss man ja basteln, ergo nich original un somit nicht gutachten gerecht). die reinigungsanlage is wohl simpel, sollte nich dass problem sein. (obwohl auch nich gutachten gerecht, da halt nich original). soweit ok?

nene 🙂

Reinigungsanlage und Höhenregulierung sind ja kein Problem, da ist es latte welches Auto unabhängig von Höhe, Breite.... blabla die funktionieren ja immer gleich 😉

wie gesagt, kommt halt auf den TÜV an was er macht, obs legal ist oder nicht ist eine andres Thema

Wenn du andere scheinwerfer einbaust musst du zu dem Lichtechnischen Gutachten, bin ja zu nem Prüfer der fast frisch von der schule kommt *g* Also einfahc rein hängen ist nicht selbst wenn du nicht auf xenon sondern nur ander scheinwerfer umbauen willst (viele tigra fahrer fahren mit punto scheinwerfern rum) musst du theo zum gutachten und es prüfen lassen für die einzelabnahme da wie tnt schon sagte die scheinwerfer ja für andere maße konzeptiert wurden. Aber egal richtiger eintrag von xenon leuchten ist und bleibt teuer *g* Und da kommt mir keine rund sagt das es sich auf 600€ beläuft ^^

MFg

na egal, hab schon meine schwarzen die auch selten sind.

Moin,

Enginejunk ... DAS ist eine kleine Lücke, welche das Zulassungsrecht hat. Ich habe da mal eine längere Diskussion mit einem Fachmann für Beleuchtungstechnik und Zulassung beim TÜV geführt. Die Bauartgenehmigung eines Scheinwerfers ist NICHT Fahrzeugabhängig. Ein zugelassener Scheinwerfer aus Auto X wäre also noch in Auto Y theoretisch zulässig. Das Problem ist einfach, das die Bauartgenehmigung des Autos z.B. Abstände und Höhen beinhaltet ... und damit hängt sich das Spielchen nämlich auf.

Ein ORDENTLICHER und GUT informierter TÜV Prüfer trägt es dir NICHT ein. Ein TÜV Prüfer der sich nicht genug mit dieser speziellen Thematik auskennt, trägt es dir vermutlich ein. Im Routinebetrieb stellt das auch zu 99% kein Problem dar. Dein Problem wäre es aber ... wenn du an einen Cop kommst, der sich wirklich auskennt. Der nimmt das Auto auseinander und legt es ggf. direkt vor Ort wegen Verkehrsgefährdung still. Diese Eintragungen sind daher ALLE leicht zweifelhaft. Sie sind zwar da ... aber Rechtssicherheit geben die dir leider nicht.

Ich denke, wenn es dir um GUTES Licht geht ... gibt es Alternativen (neue Reflektoren, SCheinwerfer mit besseren und ZUGELASSENEN Leuchtmitteln +50% Beleuchtung ... oder Upgrade auf andere Halogenscheinwerfer) . Geht es dir um den "Xenonlook" ... dann solltest du es lassen. Der ist mit ABSOLUTER Rechtssicherheit nur bei immens hohen Kosten zu realisieren.

MFG Kester

dacht ich mir schon. fahr die phillips ultra-dingsda lampen, machen ganz gut hell. der tüv sollte sich aber langsam mal über seine gesetze einig werden, da weiss der eine nich was der andere verbietet. verrückt sowas.

der TÜV macht keine Gesetze 🙂 *klugscheiss*

die Regelungen hängen immer von so vielen Faktoren ab das sogenannte Grauzonen halt auftreten können, das ist dann der Fall wenn sich mehrere Gesetze/Regelungen überschneiden.

Ja und wo bleibt nun der Threadersteller um uns zu beweisen das wir alle doof sind und seine Eintragung doch rechtlich völlig wasserdicht ist??

dem hamse die scheinwerfer geklaut. 😉

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