Geschädigter droht mich privat zu verklagen

Hallo,

 

ich hatte einen „kleinen“ Fahrradunfall bereits Ende April. Kurz zum Unfallhergang:

Ich bin mit dem Fahrrad in einer 30er Zone einem Mercedes hinterhergefahren. Das Fahrzeug wurde langsamer, rechts war eine Parklücke frei, das Fahrzeug hat sich rechts gehalten, ich wollte links daran vorbei fahren aber plötzlich ist das Fahrzeug in die Einfahrt abgebogen die ich gerade kreuzte. Ich konnte kein blinken erkennen aber es kann auch an der starken Sonneneinstrahlung gelegen haben. Naja, ich bin mit dem Oberarm am Spiegel hängen geblieben, hab mich mit dem Bein im Rahmen des Rads verfangen und bin gestürzt, mein Fahrrad hat das Auto aber ziemlich sicher NICHT berührt. Der Mercedes-Fahrer hat nicht darauf bestanden die Polizei zu rufen, ich wollte es dann aber damit alles Fair abläuft und protokolliert wird.

Die Polizei ist gekommen und hat den Schaden AM SPIEGEL und eventuelle Kratzer am Auto die aber nicht nachweislich von dem Unfall kamen, festgestellt. Soweit so gut, ich hab den Schaden direkt meiner PHV gemeldet.

Der Geschädigte Mercedes-Fahrer hat sich nach einer Woche bei mir gemeldet und nach dem Stand gefragt, ich jedoch konnte nur auf meine Versicherung verweisen, so hat es sich noch ein paar Wochen gezogen bis er meinte er schaltet jetzt seinen Anwalt ein da die Kommunikation mit meiner PHV sehr schlecht läuft. Der Anwalt hat wohl meiner Versicherung geschrieben aber da hat sich wieder nichts getan.

Letze Woche ist ein Schreiben des Anwalts eingetroffen dass ich jetzt privat verklagt werde da meine Versicherung wohl nicht im Stande ist für den Schaden aufzukommen. Wohlgemerkt hat sich meine Versicherung immer noch nicht geäußert und prüft den Fall weiterhin. Der Geschädigte hat sein Auto Instand setzen lassen und der Schaden belief sich auf 4700€ der meines Erachtens nicht von einem kleinen Fahrrad-Unfall nicht passieren kann. Die Felge war beschädigt genauso wie die Lenkung. Sorry für die vage Beschreibung aber ich bin nur interessiert an Autos aber immer noch Leihe.

Zum Zeitpunkt des Unfalls war ich auch noch Verkehrs-Rechtsschutz versichert (die hier aber nicht greift) und eben die private Haftpflichtversicherung. Mittlerweile besteht auch für meine Rechtsschutzversicherung keine Wartezeit mehr. Ich habe meiner PHV jede Information ausgehändigt die angefordert wurden und meine Beiträge immer bezahlt.

 

Zur eigentlichen Frage:

Wie weit bin ich hier jetzt privat belangbar? Die PHV muss mir passiven Rechtsschutz geben, richtig? Was ist wenn ich den Fall mit dem Anwalt vor Gericht verliere? Kann ich mit meiner erst kürzlich vorhandenen Rechtsschutzversicherung meine eigene PHV verklagen bzw. zum zahlen des Schadens „zwingen“? Wie sollte ich weiter vorgehen? Ich habe mit meinen 30 Jahren überhaupt keine Erfahrung in Rechtsfällen und bin auch bei dem Thema absoluter Leihe.


Ich bin über jede Hilfe dankbar.

 

Gruß
Stefan

149 Antworten

Na warten wir es mal ab. Der Kollege hat also gleich ein Gutachterbüro zur Hand? Ist ja spannend. Ich kenne keine Gutachter, müsste erstmal googlen und auf gut Glück einen aussuchen.

Aber, darf ich nochmal fragen, was Du konkret Stand heute jetzt vor hast? Sorry wenn ich das irgendwo überlesen / verpennt habe. Möchte nur gerne wissen, ob es noch lohnt, Ratschläge zu geben oder nicht. 🙂

Zitat:

Er war bei einem Gutachterbüro bei dem er wohl schon öfters war nach eigener Aussage.

Wird ja immer besser.... und stützt meinen Spekulatius immer mehr. 😁

Noch ein Wort zu "warum soll die PHP keinen Anwalt zahlen".

Nun, Du wirst ja verklagt, nicht Deine PHP. Wenn sie also aus welchem Grund auch immer die Leistung verweigert, weil dieser Fall nicht versichert ist oder Du ihrer Meinung nach nicht der Verursacher bist, dann musst Du Dich ja immer noch mit der Klage auseinandersetzen. Passiver Rechtsschutz bedeutet, die Versicherung wehrt ihrer Meinung nach unrechtmäßige Ansprüche gegen sich ab. So zum Beispiel bei der KFZ Haftpflicht, wenn Du nicht Schuld warst, der Unfallgegner aber das Gegenteil behauptet.

Hier ist die Schuldfrage ja nun anscheinend noch nicht geklärt. Du müsstest, sofern Du meinst Deine PHP soll zahlen, also Deine Ansprüche ihr gegenüber selbst durchsetzen.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 5. August 2021 um 16:22:32 Uhr:


Na warten wir es mal ab. Der Kollege hat also gleich ein Gutachterbüro zur Hand? Ist ja spannend. Ich kenne keine Gutachter, müsste erstmal googlen und auf gut Glück einen aussuchen.

Aber, darf ich nochmal fragen, was Du konkret Stand heute jetzt vor hast? Sorry wenn ich das irgendwo überlesen / verpennt habe. Möchte nur gerne wissen, ob es noch lohnt, Ratschläge zu geben oder nicht. 🙂

Er hatte anscheinend schon öfters mal einen Schaden und hat es dort machen lassen.

Ich warte auf den Bescheid meiner Versicherung, sollte spätestens morgen eintreffen.

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Ja das dachte ich mir schon, kanns ja alles geben. Wie das alles so schön zusammenpasst für den Merc Fahrer... 😁

Ok, dann halte ich mich bis dahin zurück und Du uns bitte auf dem Laufenden. 🙂

Wie man mat einem Fahrrad die Lenkung eines Autos krumm kriegen soll, das muss mir mal einer verraten. Auf die Idee muss man erstmal kommen. 😁

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 5. August 2021 um 16:32:50 Uhr:


Noch ein Wort zu "warum soll die PHP keinen Anwalt zahlen".

Nun, Du wirst ja verklagt, nicht Deine PHP. Wenn sie also aus welchem Grund auch immer die Leistung verweigert, weil dieser Fall nicht versichert ist oder Du ihrer Meinung nach nicht der Verursacher bist, dann musst Du Dich ja immer noch mit der Klage auseinandersetzen. Passiver Rechtsschutz bedeutet, die Versicherung wehrt ihrer Meinung nach unrechtmäßige Ansprüche gegen sich ab. So zum Beispiel bei der KFZ Haftpflicht, wenn Du nicht Schuld warst, der Unfallgegner aber das Gegenteil behauptet.

Hier ist die Schuldfrage ja nun anscheinend noch nicht geklärt. Du müsstest, sofern Du meinst Deine PHP soll zahlen, also Deine Ansprüche ihr gegenüber selbst durchsetzen.

Was ich unter „passiven Rechtsschutz“ gelesen haben ist dass sie unrechtmäßige Ansprüche gegenüber MICH abwehrt, hm..

Ich werde immer mehr verunsichert.

Wollte mal kurz ein fettes DANKE an jeden hier, wahnsinnig wie konstruktiv hier alles abläuft, bin begeistert.

Meistens läuft so eine Klage gegen den Versicherer und Dich, um Dich "als Zeugen auszuschalten". Dann regelt der passive Rechtsschutz in der Tat alles. Es streiten sich bei Unfällen normaler Weise die Versicherer untereinander und nicht die Beteiligten privat. Ich habe es halt so verstanden, dass nur Du verklagt wirst. Egal was die morgen sagen, Du musst Die auf jedenfall über die Klage informieren und das Schreiben weiterleiten. Wurde in dem Schreiben vom Anwalt eine Notfrist gesetzt?

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 5. August 2021 um 16:47:09 Uhr:


Meistens läuft so eine Klage gegen den Versicherer und Dich, um Dich "als Zeugen auszuschalten". Dann regelt der passive Rechtsschutz in der Tat alles. Ich habe es halt so verstanden, dass nur Du verklagt wirst. Egal was die morgen sagen, Du musst Die auf jedenfall über die Klage informieren und das Schreiben weiterleiten.

Die Versicherung hat alle Informationen die ich auch habe. Frage mich für was ich eine PHV abgeschlossen habe wenn die mich einfach so stehen lassen würden, könnte ja jede PHV so machen und damit wäre jede Versicherung überflüssig. Sie sind dafür da um unbegründete Ansprüche abzuwehren, darauf setze ich auch.

Es wurde eine Zahlungsfrist gesetzt.

Ok also keine Notfrist, dann muss er sich eh erst einen Titel erwirken. Na dann, nun ist es 17:00 und morgen bekommst Du bescheid, bleibt eh nur noch warten. Ich drücke Dir die Daumen. 🙂

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 5. August 2021 um 16:32:50 Uhr:


Noch ein Wort zu "warum soll die PHP keinen Anwalt zahlen".

Nun, Du wirst ja verklagt, nicht Deine PHP. Wenn sie also aus welchem Grund auch immer die Leistung verweigert, weil dieser Fall nicht versichert ist oder Du ihrer Meinung nach nicht der Verursacher bist, dann musst Du Dich ja immer noch mit der Klage auseinandersetzen. Passiver Rechtsschutz bedeutet, die Versicherung wehrt ihrer Meinung nach unrechtmäßige Ansprüche gegen sich ab. So zum Beispiel bei der KFZ Haftpflicht, wenn Du nicht Schuld warst, der Unfallgegner aber das Gegenteil behauptet.

Hier ist die Schuldfrage ja nun anscheinend noch nicht geklärt. Du müsstest, sofern Du meinst Deine PHP soll zahlen, also Deine Ansprüche ihr gegenüber selbst durchsetzen.

Dein Verständnis des passiven Rechtsschutzes ist falsch. Dass die Versicherung sich bei einem Direktanspruch gegen Sie selber verteidigt, hat nichts mit dem Versicherungsverhältnis ggü. dem Versicherten zu tun, sondern ist logische Konsequenz eines (gesetzlichen) direkten Anspruches.

Ich sehe ad hoc aber gerade nichteinmal einen wirklich "Vorteil" einer solchen "ausdrücklichen Leistung" in Form eines "passiven Rechtsschutzes" einer Versicherung.

Vor Klageerhebung wird die Versicherung über den Stand auf dem laufenden Gehalten und zur Schadloshaltung aufgefordert. Nach Klageerhebung lässt man sich von einem RA vertreten und verkündet der Versicherung den Streit.

1. Der Klage wird stattgegeben: man selbst trägt ggü. dem Kläger alle Kosten inkl. der Prozesskosten. Der ursprüngliche Schaden ist jetzt als Versicherungsleistung beim Versicherer einklagbar; die Prozesskosten sind als Schadensersatz einklagbar, weil der Versicherer seiner vertraglichen Leistungspflicht (Schadloshaltung) nicht nachgekommen ist.

2. Die Klage wird abgewiesen: der Kläger trägt die eigenen Prozesskosten.

3. Der Klage wird teilweise stattgegeben: Mischung aus 1. und 2.

In keinem Fall aber zahle ich am Ende tatsächlich etwas. Selbst ohne ausdrücklichem "passivem Rechtsschutz" im PHV-Vertrag zahle ich am Ende also nichts. Anders natürlich, wenn die PKV den Schaden gar nicht versichert hat; da hilft aber ein vorheriger Blick in die Versicherungsbedingungen.

Aufgrund der prozessualen Situation hat die Versicherung aber ein eigenes Interesse daran, einen "passiven Rechtsschutz" anzubieten, um Kosten zu sparen (nur ein RA, das Anbieten eines Vergleiches...).

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 5. August 2021 um 16:54:29 Uhr:


Ok also keine Notfrist, dann muss er sich eh erst einen Titel erwirken. Na dann, nun ist es 17:00 und morgen bekommst Du bescheid, bleibt eh nur noch warten. Ich drücke Dir die Daumen. 🙂

Und eine "Notfrist" eines Rechtsanwalts würde an dem Fehlen eines Titels genau was ändern?

Zitat:

@dobifan schrieb am 5. August 2021 um 16:17:05 Uhr:



Zitat:

@Rasanty schrieb am 5. August 2021 um 16:00:18 Uhr:


800 Euro ist ohne Schaden an der Lackierung, also Karosserieteile auch schon sehr hoch gegriffen. Dein Unfallgegner wusste was er macht.

Jetzt spekuliere ich mal:
Im Eingangsthread des TE steht doch: "Ich bin mit dem Fahrrad in einer 30er Zone einem Mercedes hinterhergefahren. Das Fahrzeug wurde langsamer, rechts war eine Parklücke frei, das Fahrzeug hat sich rechts gehalten, ich wollte links daran vorbei fahren aber plötzlich ist das Fahrzeug in die Einfahrt abgebogen die ich gerade kreuzte"

Was wenn nun der Mercedesfahrer den TE gesehen hat und sich gedacht hat: "Ich täusche ein rechts parken vor(.. in dem ich mich rechts an eine Parklücke ranschleiche...) und dann schaue ich, dass der Radfahrer hinter mir in mich reinfährt. Dann kann ich nämlich Vorschaden X und Y auf dessen Rechnung beheben lassen..."

Sorry, selbst ein Frontalaufschlag führt im Regelfall nicht zu solch einem Schaden in dieser Höhe....

Aber eben: Reine Spekulation... Die Gegenanzeige für den Autofahrer würde ich auch zumindestens andenken!

DAS, habe ich mir allerdings auch schon gedacht, das es immer mehr nach Versicherungsbetrug riecht. (Nicht vom TE natürlich 😉 )

Ich wär auch schon lange viel zu nervös um noch "anwaltlos" zu sein, selbst ohne RS ...

@TE
Nach so vielen Seiten weiß ich nicht mehr: Gab's eigentlich weitere Zeugen? Hast du auch Fotos gemacht? (Waren die Polizisten "echt"? (ok das mit der Fake-POL ist vielleicht etwas paranoid 🙂 ))

Zitat:

@molchhero schrieb am 5. August 2021 um 17:21:36 Uhr:



Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 5. August 2021 um 16:32:50 Uhr:


Noch ein Wort zu "warum soll die PHP keinen Anwalt zahlen".

Nun, Du wirst ja verklagt, nicht Deine PHP. Wenn sie also aus welchem Grund auch immer die Leistung verweigert, weil dieser Fall nicht versichert ist oder Du ihrer Meinung nach nicht der Verursacher bist, dann musst Du Dich ja immer noch mit der Klage auseinandersetzen. Passiver Rechtsschutz bedeutet, die Versicherung wehrt ihrer Meinung nach unrechtmäßige Ansprüche gegen sich ab. So zum Beispiel bei der KFZ Haftpflicht, wenn Du nicht Schuld warst, der Unfallgegner aber das Gegenteil behauptet.

Hier ist die Schuldfrage ja nun anscheinend noch nicht geklärt. Du müsstest, sofern Du meinst Deine PHP soll zahlen, also Deine Ansprüche ihr gegenüber selbst durchsetzen.

In keinem Fall aber zahle ich am Ende tatsächlich etwas. Selbst ohne ausdrücklichem "passivem Rechtsschutz" im PHV-Vertrag zahle ich am Ende also nichts. Anders natürlich, wenn die PKV den Schaden gar nicht versichert hat; da hilft aber ein vorheriger Blick in die Versicherungsbedingungen.

Der Absatz ist für mich momentan am wichtigsten, entlastet meine Psyche auch etwas.
Laut den AGB‘s ist ein verursachter Schaden mit dem Fahrrad abgedeckt.

Zitat:

@qaqaqe schrieb am 5. August 2021 um 17:24:19 Uhr:



Zitat:

@dobifan schrieb am 5. August 2021 um 16:17:05 Uhr:


Jetzt spekuliere ich mal:
Im Eingangsthread des TE steht doch: "Ich bin mit dem Fahrrad in einer 30er Zone einem Mercedes hinterhergefahren. Das Fahrzeug wurde langsamer, rechts war eine Parklücke frei, das Fahrzeug hat sich rechts gehalten, ich wollte links daran vorbei fahren aber plötzlich ist das Fahrzeug in die Einfahrt abgebogen die ich gerade kreuzte"

Was wenn nun der Mercedesfahrer den TE gesehen hat und sich gedacht hat: "Ich täusche ein rechts parken vor(.. in dem ich mich rechts an eine Parklücke ranschleiche...) und dann schaue ich, dass der Radfahrer hinter mir in mich reinfährt. Dann kann ich nämlich Vorschaden X und Y auf dessen Rechnung beheben lassen..."

Sorry, selbst ein Frontalaufschlag führt im Regelfall nicht zu solch einem Schaden in dieser Höhe....

Aber eben: Reine Spekulation... Die Gegenanzeige für den Autofahrer würde ich auch zumindestens andenken!

DAS, habe ich mir allerdings auch schon gedacht, das es immer mehr nach Versicherungsbetrug riecht. (Nicht vom TE natürlich 😉 )

Ich wär auch schon lange viel zu nervös um noch "anwaltlos" zu sein, selbst ohne RS ...

@TE
Nach so vielen Seiten weiß ich nicht mehr: Gab's eigentlich weitere Zeugen? Hast du auch Fotos gemacht? (Waren die Polizisten "echt"? (ok das mit der Fake-POL ist vielleicht etwas paranoid 🙂 ))

Es gab keine Zeugen, zumindest wurden keine notiert. Was für mich damals auch augenscheinlich ein Vorteil war da ich mich als Schuldiger gesehen habe.

Ja, auf meinen Fotos ist nur der Schaden am Spiegel eindeutig zu erkennen. Ob die Polizei Fotos gemacht haben, kann ich nicht mehr sagen, glaube aber nicht.

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