Geschädigter droht mich privat zu verklagen
Hallo,
ich hatte einen „kleinen“ Fahrradunfall bereits Ende April. Kurz zum Unfallhergang:
Ich bin mit dem Fahrrad in einer 30er Zone einem Mercedes hinterhergefahren. Das Fahrzeug wurde langsamer, rechts war eine Parklücke frei, das Fahrzeug hat sich rechts gehalten, ich wollte links daran vorbei fahren aber plötzlich ist das Fahrzeug in die Einfahrt abgebogen die ich gerade kreuzte. Ich konnte kein blinken erkennen aber es kann auch an der starken Sonneneinstrahlung gelegen haben. Naja, ich bin mit dem Oberarm am Spiegel hängen geblieben, hab mich mit dem Bein im Rahmen des Rads verfangen und bin gestürzt, mein Fahrrad hat das Auto aber ziemlich sicher NICHT berührt. Der Mercedes-Fahrer hat nicht darauf bestanden die Polizei zu rufen, ich wollte es dann aber damit alles Fair abläuft und protokolliert wird.
Die Polizei ist gekommen und hat den Schaden AM SPIEGEL und eventuelle Kratzer am Auto die aber nicht nachweislich von dem Unfall kamen, festgestellt. Soweit so gut, ich hab den Schaden direkt meiner PHV gemeldet.
Der Geschädigte Mercedes-Fahrer hat sich nach einer Woche bei mir gemeldet und nach dem Stand gefragt, ich jedoch konnte nur auf meine Versicherung verweisen, so hat es sich noch ein paar Wochen gezogen bis er meinte er schaltet jetzt seinen Anwalt ein da die Kommunikation mit meiner PHV sehr schlecht läuft. Der Anwalt hat wohl meiner Versicherung geschrieben aber da hat sich wieder nichts getan.
Letze Woche ist ein Schreiben des Anwalts eingetroffen dass ich jetzt privat verklagt werde da meine Versicherung wohl nicht im Stande ist für den Schaden aufzukommen. Wohlgemerkt hat sich meine Versicherung immer noch nicht geäußert und prüft den Fall weiterhin. Der Geschädigte hat sein Auto Instand setzen lassen und der Schaden belief sich auf 4700€ der meines Erachtens nicht von einem kleinen Fahrrad-Unfall nicht passieren kann. Die Felge war beschädigt genauso wie die Lenkung. Sorry für die vage Beschreibung aber ich bin nur interessiert an Autos aber immer noch Leihe.
Zum Zeitpunkt des Unfalls war ich auch noch Verkehrs-Rechtsschutz versichert (die hier aber nicht greift) und eben die private Haftpflichtversicherung. Mittlerweile besteht auch für meine Rechtsschutzversicherung keine Wartezeit mehr. Ich habe meiner PHV jede Information ausgehändigt die angefordert wurden und meine Beiträge immer bezahlt.
Zur eigentlichen Frage:
Wie weit bin ich hier jetzt privat belangbar? Die PHV muss mir passiven Rechtsschutz geben, richtig? Was ist wenn ich den Fall mit dem Anwalt vor Gericht verliere? Kann ich mit meiner erst kürzlich vorhandenen Rechtsschutzversicherung meine eigene PHV verklagen bzw. zum zahlen des Schadens „zwingen“? Wie sollte ich weiter vorgehen? Ich habe mit meinen 30 Jahren überhaupt keine Erfahrung in Rechtsfällen und bin auch bei dem Thema absoluter Leihe.
Ich bin über jede Hilfe dankbar.
Gruß
Stefan
149 Antworten
Glaube ich doch.
Wenn nicht, haben sie nicht ordentlich gearbeitet.
Selbst bei meinem Wildschaden hat der Rennleiter Bilder gemacht, aus 3 Richtungen bestimmt 6 bis 10.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 5. August 2021 um 17:37:32 Uhr:
Glaube ich doch.
Wenn nicht, haben sie nicht ordentlich gearbeitet.Selbst bei meinem Wildschaden hat der Rennleiter Bilder gemacht, aus 3 Richtungen bestimmt 6 bis 10.
Der Schaden war augenscheinlich auf den Spiegel begrenzt. Aussage des sehr motivierten Polizisten: „sie gehen ja wahrscheinlich mit dem Unfall eh in eine Werkstatt und lassen es schätzen.“ genauso erinnere ich mich an dem ungefähren Wortlaut: „Fotos machen sie ja?“
Zitat:
@molchhero schrieb am 5. August 2021 um 17:21:36 Uhr:
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 5. August 2021 um 16:32:50 Uhr:
Noch ein Wort zu "warum soll die PHP keinen Anwalt zahlen".Nun, Du wirst ja verklagt, nicht Deine PHP. Wenn sie also aus welchem Grund auch immer die Leistung verweigert, weil dieser Fall nicht versichert ist oder Du ihrer Meinung nach nicht der Verursacher bist, dann musst Du Dich ja immer noch mit der Klage auseinandersetzen. Passiver Rechtsschutz bedeutet, die Versicherung wehrt ihrer Meinung nach unrechtmäßige Ansprüche gegen sich ab. So zum Beispiel bei der KFZ Haftpflicht, wenn Du nicht Schuld warst, der Unfallgegner aber das Gegenteil behauptet.
Hier ist die Schuldfrage ja nun anscheinend noch nicht geklärt. Du müsstest, sofern Du meinst Deine PHP soll zahlen, also Deine Ansprüche ihr gegenüber selbst durchsetzen.
Dein Verständnis des passiven Rechtsschutzes ist falsch. Dass die Versicherung sich bei einem Direktanspruch gegen Sie selber verteidigt, hat nichts mit dem Versicherungsverhältnis ggü. dem Versicherten zu tun, sondern ist logische Konsequenz eines (gesetzlichen) direkten Anspruches.
Ich sehe ad hoc aber gerade nichteinmal einen wirklich "Vorteil" einer solchen "ausdrücklichen Leistung" in Form eines "passiven Rechtsschutzes" einer Versicherung.
Vor Klageerhebung wird die Versicherung über den Stand auf dem laufenden Gehalten und zur Schadloshaltung aufgefordert. Nach Klageerhebung lässt man sich von einem RA vertreten und verkündet der Versicherung den Streit.
1. Der Klage wird stattgegeben: man selbst trägt ggü. dem Kläger alle Kosten inkl. der Prozesskosten. Der ursprüngliche Schaden ist jetzt als Versicherungsleistung beim Versicherer einklagbar; die Prozesskosten sind als Schadensersatz einklagbar, weil der Versicherer seiner vertraglichen Leistungspflicht (Schadloshaltung) nicht nachgekommen ist.
2. Die Klage wird abgewiesen: der Kläger trägt die eigenen Prozesskosten.
3. Der Klage wird teilweise stattgegeben: Mischung aus 1. und 2.
In keinem Fall aber zahle ich am Ende tatsächlich etwas. Selbst ohne ausdrücklichem "passivem Rechtsschutz" im PHV-Vertrag zahle ich am Ende also nichts. Anders natürlich, wenn die PKV den Schaden gar nicht versichert hat; da hilft aber ein vorheriger Blick in die Versicherungsbedingungen.
Aufgrund der prozessualen Situation hat die Versicherung aber ein eigenes Interesse daran, einen "passiven Rechtsschutz" anzubieten, um Kosten zu sparen (nur ein RA, das Anbieten eines Vergleiches...).
Zitat:
@molchhero schrieb am 5. August 2021 um 17:21:36 Uhr:
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 5. August 2021 um 16:54:29 Uhr:
Ok also keine Notfrist, dann muss er sich eh erst einen Titel erwirken. Na dann, nun ist es 17:00 und morgen bekommst Du bescheid, bleibt eh nur noch warten. Ich drücke Dir die Daumen. 🙂Und eine "Notfrist" eines Rechtsanwalts würde an dem Fehlen eines Titels genau was ändern?
Hab doch nix anderes geschrieben. Meistens werden Versicherer und Beteiligter verklagt. Hier wurde doch nur der TE verklagt. Wenn sein Unfall nicht versichert ist, dann muss die Versicherung auch keine Anwalts/Prozesskosten übernehmen.
Und auf eine Notfrist muss ich reagieren (ob dann wirklich was passiert wenn man es nicht macht sei dahin gestellt). Auf Anwaltsfristen nicht, wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass die nicht weiter gehen. Der Merc Fahrer hat ja anscheinend den Willen, seinen Anspruch durchzusetzen. Gleich bekannten Gutachter, Anwalt... aus nem kaputten Spiegel werden 4.500€. Kann man machen.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 5. August 2021 um 17:45:46 Uhr:
Zitat:
@molchhero schrieb am 5. August 2021 um 17:21:36 Uhr:
Dein Verständnis des passiven Rechtsschutzes ist falsch. Dass die Versicherung sich bei einem Direktanspruch gegen Sie selber verteidigt, hat nichts mit dem Versicherungsverhältnis ggü. dem Versicherten zu tun, sondern ist logische Konsequenz eines (gesetzlichen) direkten Anspruches.
Ich sehe ad hoc aber gerade nichteinmal einen wirklich "Vorteil" einer solchen "ausdrücklichen Leistung" in Form eines "passiven Rechtsschutzes" einer Versicherung.
Vor Klageerhebung wird die Versicherung über den Stand auf dem laufenden Gehalten und zur Schadloshaltung aufgefordert. Nach Klageerhebung lässt man sich von einem RA vertreten und verkündet der Versicherung den Streit.
1. Der Klage wird stattgegeben: man selbst trägt ggü. dem Kläger alle Kosten inkl. der Prozesskosten. Der ursprüngliche Schaden ist jetzt als Versicherungsleistung beim Versicherer einklagbar; die Prozesskosten sind als Schadensersatz einklagbar, weil der Versicherer seiner vertraglichen Leistungspflicht (Schadloshaltung) nicht nachgekommen ist.
2. Die Klage wird abgewiesen: der Kläger trägt die eigenen Prozesskosten.
3. Der Klage wird teilweise stattgegeben: Mischung aus 1. und 2.
In keinem Fall aber zahle ich am Ende tatsächlich etwas. Selbst ohne ausdrücklichem "passivem Rechtsschutz" im PHV-Vertrag zahle ich am Ende also nichts. Anders natürlich, wenn die PKV den Schaden gar nicht versichert hat; da hilft aber ein vorheriger Blick in die Versicherungsbedingungen.
Aufgrund der prozessualen Situation hat die Versicherung aber ein eigenes Interesse daran, einen "passiven Rechtsschutz" anzubieten, um Kosten zu sparen (nur ein RA, das Anbieten eines Vergleiches...).
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 5. August 2021 um 17:45:46 Uhr:
Zitat:
@molchhero schrieb am 5. August 2021 um 17:21:36 Uhr:
Und eine "Notfrist" eines Rechtsanwalts würde an dem Fehlen eines Titels genau was ändern?
Hab doch nix anderes geschrieben. Meistens werden Versicherer und Beteiligter verklagt. Hier wurde doch nur der TE verklagt. Wenn sein Unfall nicht versichert ist, dann muss die Versicherung auch keine Anwalts/Prozesskosten übernehmen.
Und auf eine Notfrist muss ich reagieren (ob dann wirklich was passiert wenn man es nicht macht sei dahin gestellt). Auf Anwaltsfristen nicht, wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass die nicht weiter gehen. Der Merc Fahrer hat ja anscheinend den Willen, seinen Anspruch durchzusetzen. Gleich bekannten Gutachter, Anwalt... aus nem kaputten Spiegel werden 4.500€. Kann man machen.
Mir wurde mit der Klage angedroht wenn ich bis morgen nicht bezahle. Mein Unfall ist versichert, ist eindeutig den AGB‘s zu entnehmen. Wenn ich privat verklagt werde aufgrund dass meine Versicherung den Schaden nicht zahlen will, muss sie mir doch passiven Rechtsschutz geben wenn ich alles richtig verstanden habe.
Ähnliche Themen
Wenn der Sachverhalt Teil der Bedingungen ist erstmal ja.
Also wurde Dir mit Klage gedroht und Du hast nur eine Zahlungsaufforderung erhalten? In Deinem Eingangspost laß sich das n bisschen anders. 😉
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 5. August 2021 um 18:01:26 Uhr:
Wenn der Sachverhalt Teil der Bedingungen ist erstmal ja.
Sorry, stehe da irgendwie auf dem Schlauch. Kannst du es kurz näher erläuterten?
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 5. August 2021 um 17:45:46 Uhr:
Hab doch nix anderes geschrieben. Meistens werden Versicherer und Beteiligter verklagt. Hier wurde doch nur der TE verklagt. Wenn sein Unfall nicht versichert ist, dann muss die Versicherung auch keine Anwalts/Prozesskosten übernehmen.Und auf eine Notfrist muss ich reagieren (ob dann wirklich was passiert wenn man es nicht macht sei dahin gestellt). Auf Anwaltsfristen nicht, wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass die nicht weiter gehen. Der Merc Fahrer hat ja anscheinend den Willen, seinen Anspruch durchzusetzen. Gleich bekannten Gutachter, Anwalt... aus nem kaputten Spiegel werden 4.500€. Kann man machen.
Was du schreibst ist nicht rund.
Eine Klage gegen den Versicherer hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn ein direkter Anspruch gegen die Versicherung besteht. Das ist hier nicht gegeben, da es sich bei einer privaten Haftpflichtversicherung nicht um eine Pflichtversicherung handelt, der Gesetzgeber also keine entsprechende Regelung getroffen hat.
Dass meistens (bzw. fast immer) Versicherer und Schädiger (bei Pflichtversicherungen!) verklagt werden, hat nur den prozessualen Grund, dass der Schädiger damit aufgrund seiner Stellung als Partei des Rechtsstreit nicht mehr als Zeuge, sondern nur als Partei vernommen werden kann. Formell betrachtet hat die beklagte Versicherung damit weniger Möglichkeiten sich zu verteidigen.
Der Unfall scheint vorliegend offensichtlich versichert zu sein. Damit hat die Versicherung, auch wenn sie nicht selber verklagt werden wird, ein eigenes Interesse daran, den Prozess ihres Versicherungsnehmers zu gestalten; egal, ob jetzt irgendwo ausdrücklich "passiver Rechtsschutz" steht.
Warum springst du auf irgendwelche hypothetischen Notfristen oder Titel? Die haben mit dem vorliegenden Sachverhalt doch absolut gar nichts zu tun. Nach Klageerhebung kümmert sich (hoffentlich) sowieso ein RA um den Fall.
Ob mir ein Rechtsanwalt mit einer Klage droht oder in China ein Sack Reis umfällt...
Edit: @stefan.
Naja wenn Alkohol im Spiel war oder Vorsatz oder Du beruflich (Lieferdienst) unterwegs warst. Du sagst ja laut Deinem AGB ist alles tutti. Dann schreib mal was die morgen sagen.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 5. August 2021 um 18:17:58 Uhr:
Naja wenn Alkohol im Spiel war oder Vorsatz oder Du beruflich (Lieferdienst) unterwegs warst. Du sagst ja laut Deinem AGB ist alles tutti. Dann schreib mal was die morgen sagen.
Von meiner Seite aus ist alles rechtlich abgelaufen. Kein Alkohol, kein Vorsatz, ich war auf dem Weg ZUR Arbeit.
Zitat:
@stefansxe schrieb am 5. August 2021 um 18:00:28 Uhr:
Mir wurde mit der Klage angedroht wenn ich bis morgen nicht bezahle. Mein Unfall ist versichert, ist eindeutig den AGB‘s zu entnehmen. Wenn ich privat verklagt werde aufgrund dass meine Versicherung den Schaden nicht zahlen will, muss sie mir doch passiven Rechtsschutz geben wenn ich alles richtig verstanden habe.
Ob sie das muss oder nicht kann dir reichlich egal sein, sie wird es jedenfalls. Und wenn nicht, dann suchst du dir selber einen Rechtsanwalt und der wird die entsprechenden Schritte (auch gegenüber der Versicherung) veranlassen.
Zitat:
@molchhero schrieb am 5. August 2021 um 18:17:27 Uhr:
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 5. August 2021 um 17:45:46 Uhr:
Hab doch nix anderes geschrieben. Meistens werden Versicherer und Beteiligter verklagt. Hier wurde doch nur der TE verklagt. Wenn sein Unfall nicht versichert ist, dann muss die Versicherung auch keine Anwalts/Prozesskosten übernehmen.Und auf eine Notfrist muss ich reagieren (ob dann wirklich was passiert wenn man es nicht macht sei dahin gestellt). Auf Anwaltsfristen nicht, wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass die nicht weiter gehen. Der Merc Fahrer hat ja anscheinend den Willen, seinen Anspruch durchzusetzen. Gleich bekannten Gutachter, Anwalt... aus nem kaputten Spiegel werden 4.500€. Kann man machen.
Was du schreibst ist nicht rund.
Eine Klage gegen den Versicherer hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn ein direkter Anspruch gegen die Versicherung besteht. Das ist hier nicht gegeben, da es sich bei einer privaten Haftpflichtversicherung nicht um eine Pflichtversicherung handelt, der Gesetzgeber also keine entsprechende Regelung getroffen hat.
Dass meistens (bzw. fast immer) Versicherer und Schädiger (bei Pflichtversicherungen!) verklagt werden, hat nur den prozessualen Grund, dass der Schädiger damit aufgrund seiner Stellung als Partei des Rechtsstreit nicht mehr als Zeuge, sondern nur als Partei vernommen werden kann. Formell betrachtet hat die beklagte Versicherung damit weniger Möglichkeiten sich zu verteidigen.
Hab ich doch auch geschrieben.
Zitat:
Der Unfall scheint vorliegend offensichtlich versichert zu sein. Damit hat die Versicherung, auch wenn sie nicht selber verklagt werden wird, ein eigenes Interesse daran, den Prozess ihres Versicherungsnehmers zu gestalten; egal, ob jetzt irgendwo ausdrücklich "passiver Rechtsschutz" steht.
Warum springst du auf irgendwelche hypothetischen Notfristen oder Titel? Die haben mit dem vorliegenden Sachverhalt doch absolut gar nichts zu tun. Nach Klageerhebung kümmert sich (hoffentlich) sowieso ein RA um den Fall.
Ob mir ein Rechtsanwalt mit einer Klage droht oder in China ein Sack Reis umfällt...
Im Eingangsthread sagte der TE, dass er vom Unfallgegner verklagt worden wäre weil seine Versicherung nicht zahlt. Er habe mehrfach dort nachgefragt und keine Antwort erhalten. Morgen soll es nun wohl soweit sein, inzwischen ist aber rausgekommen, dass es noch gar keine Klage war, sondern nur eine Zahlungsaufforderung. Schön. Aber wie lange braucht sie dafür, drei Monate? Da war es durchaus plausibel, dass bereits ein Verfahren eröffnet wurde, bei dem der TE ja anscheinend keine Versicherleistung gehabt hätte bisher. Dass alles noch auf Anfang steht musste man dem TE erst entlocken.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 5. August 2021 um 08:41:45 Uhr:
@Pfuschwerk: Keine Einwände. Du wirst lachen, das mit dem Mercedes Fahrer wollte ich eigentlich auch noch schreiben. 😁Aber hier hat nun mal der TE geschrieben und nicht der andere. Insofern bezieht sich mein Rat auch auf die Anfrage des TE. Und da sage ich er handelt zu schüchtern. Gleichzeitig sage ich aber nicht, dass der Mercedes Fahrer etwas falsch macht. Im Gegenteil, aus seiner Sicht wird er wohl sehr gut mitbekommen haben, dass der TE wohl die Schuld bei sich sieht. Dann dauerte ihm die Zahlung der Versicherung vielleicht zu lange, so dass er gleich mal das nächst größere Geschütz auffährt um noch mehr einzuschüchtern. Hat seinen Wagen unter Umständen auch gleich auf Vorkasse reparieren lassen (selbstverständlich beim Vertragshändler) und schwitzt jetzt doch ein wenig auf Grund der ausbleibenden Leistung.
Aber GENAU deswegen schreibe ich ja, lieber TE, such Dir einen Anwalt. Dann wird wenigstens auf gleichem Level gekämpft.
Sorry, Leute!
Schuldfrage hin oder her, die PHV hat es in drei Monaten offensichtlich NICHT geschafft, auf Schreiben des anderen Unfallbeteiligten zu reagieren.
Ich finde das ziemlich Asozial, ist aber bei manchen Versicherungsgesellschaften normales Geschäftsgebaren.
Aussitzen, das kann funktionieren muss es aber nicht und in dem Fall wendet sich der Unfallgegner halt direkt an den anderen Unfallbeteiligten.
Es wäre für die Versicherung ganz einfach gewesen, die Forderung auf Schadensersatz, auf Grund des "im Raume stehende" Fehlverhaltens des Mercedes Fahrer beim Abbiegen grundsätzlich in Zweifel zu ziehen (sollte für eine geübten Juristen auch kein Problem sein, mit den entsprechenden Stellen der STVO zu argumentieren ..).
Dann hätte der RA des Mercedes Fahrer seine Sicht der Dinge darlegen können (unklare Verkehrslage, auch der Radfahrer muss mit dem Fehlverhalten des anderen VT rechnen, der Radfahrer wurde von der Sonne geblendet .. usw.), es hätte eine Kommunikation statt gefunden, in deren Verlauf beide Seiten ihre Standpunkte/ Argumentation hätten überdenken können, aber so?
Klar, das der Anwalt des Mercedes Fahrer jetzt den "Druck" erhöht, weil die sich auf Grund der schweigenden Versicherung verarscht vor kommen!
MfG Günter
Zitat:
@molchhero schrieb am 5. August 2021 um 18:19:30 Uhr:
Zitat:
@stefansxe schrieb am 5. August 2021 um 18:00:28 Uhr:
Mir wurde mit der Klage angedroht wenn ich bis morgen nicht bezahle. Mein Unfall ist versichert, ist eindeutig den AGB‘s zu entnehmen. Wenn ich privat verklagt werde aufgrund dass meine Versicherung den Schaden nicht zahlen will, muss sie mir doch passiven Rechtsschutz geben wenn ich alles richtig verstanden habe.
Ob sie das muss oder nicht kann dir reichlich egal sein, sie wird es jedenfalls. Und wenn nicht, dann suchst du dir selber einen Rechtsanwalt und der wird die entsprechenden Schritte (auch gegenüber der Versicherung) veranlassen.
Dann würde ja meine mittlerweile aktive Rechtsschutzversicherung greifen wenn ich damit die Leistung meiner PHV anfechte.
Zitat:
@stefansxe schrieb am 5. August 2021 um 18:19:23 Uhr:
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 5. August 2021 um 18:17:58 Uhr:
Naja wenn Alkohol im Spiel war oder Vorsatz oder Du beruflich (Lieferdienst) unterwegs warst. Du sagst ja laut Deinem AGB ist alles tutti. Dann schreib mal was die morgen sagen.Von meiner Seite aus ist alles rechtlich abgelaufen. Kein Alkohol, kein Vorsatz, ich war auf dem Weg ZUR Arbeit.
Nur mal so am Rande, du hast geschrieben, du hättest den Spiegel mit dem Oberarm berührt?
Was ist das den für ein Auto gewesen?
Oberarm/ Spiegel, das passt doch von der höhe her bei einem normalen Fahrrad/ PKW nicht zu sammen?
MfG Günter
Zitat:
@4matic Guenni schrieb am 5. August 2021 um 18:42:00 Uhr:
Zitat:
@stefansxe schrieb am 5. August 2021 um 18:19:23 Uhr:
Von meiner Seite aus ist alles rechtlich abgelaufen. Kein Alkohol, kein Vorsatz, ich war auf dem Weg ZUR Arbeit.
Nur mal so am Rande, du hast geschrieben, du hättest den Spiegel mit dem Oberarm berührt?
Was ist das den für ein Auto gewesen?
Oberarm/ Spiegel, das passt doch von der höhe her bei einem normalen Fahrrad/ PKW nicht zu sammen?MfG Günter
Mercedes C Klasse, Kombi.
Ich bin ja schon nach links also vom Auto weg ausgewichen. Ich bin definitiv mit dem Körper am Spiegel hängengeblieben, da bin ich mir zu 100% sicher. Der Spiegel hatte auch keine Kratzer oder ähnliches.