Geschädigter droht mich privat zu verklagen
Hallo,
ich hatte einen „kleinen“ Fahrradunfall bereits Ende April. Kurz zum Unfallhergang:
Ich bin mit dem Fahrrad in einer 30er Zone einem Mercedes hinterhergefahren. Das Fahrzeug wurde langsamer, rechts war eine Parklücke frei, das Fahrzeug hat sich rechts gehalten, ich wollte links daran vorbei fahren aber plötzlich ist das Fahrzeug in die Einfahrt abgebogen die ich gerade kreuzte. Ich konnte kein blinken erkennen aber es kann auch an der starken Sonneneinstrahlung gelegen haben. Naja, ich bin mit dem Oberarm am Spiegel hängen geblieben, hab mich mit dem Bein im Rahmen des Rads verfangen und bin gestürzt, mein Fahrrad hat das Auto aber ziemlich sicher NICHT berührt. Der Mercedes-Fahrer hat nicht darauf bestanden die Polizei zu rufen, ich wollte es dann aber damit alles Fair abläuft und protokolliert wird.
Die Polizei ist gekommen und hat den Schaden AM SPIEGEL und eventuelle Kratzer am Auto die aber nicht nachweislich von dem Unfall kamen, festgestellt. Soweit so gut, ich hab den Schaden direkt meiner PHV gemeldet.
Der Geschädigte Mercedes-Fahrer hat sich nach einer Woche bei mir gemeldet und nach dem Stand gefragt, ich jedoch konnte nur auf meine Versicherung verweisen, so hat es sich noch ein paar Wochen gezogen bis er meinte er schaltet jetzt seinen Anwalt ein da die Kommunikation mit meiner PHV sehr schlecht läuft. Der Anwalt hat wohl meiner Versicherung geschrieben aber da hat sich wieder nichts getan.
Letze Woche ist ein Schreiben des Anwalts eingetroffen dass ich jetzt privat verklagt werde da meine Versicherung wohl nicht im Stande ist für den Schaden aufzukommen. Wohlgemerkt hat sich meine Versicherung immer noch nicht geäußert und prüft den Fall weiterhin. Der Geschädigte hat sein Auto Instand setzen lassen und der Schaden belief sich auf 4700€ der meines Erachtens nicht von einem kleinen Fahrrad-Unfall nicht passieren kann. Die Felge war beschädigt genauso wie die Lenkung. Sorry für die vage Beschreibung aber ich bin nur interessiert an Autos aber immer noch Leihe.
Zum Zeitpunkt des Unfalls war ich auch noch Verkehrs-Rechtsschutz versichert (die hier aber nicht greift) und eben die private Haftpflichtversicherung. Mittlerweile besteht auch für meine Rechtsschutzversicherung keine Wartezeit mehr. Ich habe meiner PHV jede Information ausgehändigt die angefordert wurden und meine Beiträge immer bezahlt.
Zur eigentlichen Frage:
Wie weit bin ich hier jetzt privat belangbar? Die PHV muss mir passiven Rechtsschutz geben, richtig? Was ist wenn ich den Fall mit dem Anwalt vor Gericht verliere? Kann ich mit meiner erst kürzlich vorhandenen Rechtsschutzversicherung meine eigene PHV verklagen bzw. zum zahlen des Schadens „zwingen“? Wie sollte ich weiter vorgehen? Ich habe mit meinen 30 Jahren überhaupt keine Erfahrung in Rechtsfällen und bin auch bei dem Thema absoluter Leihe.
Ich bin über jede Hilfe dankbar.
Gruß
Stefan
149 Antworten
Zitat:
@NDLimit schrieb am 4. August 2021 um 17:40:50 Uhr:
Rasanty, lies doch noch mal den Thread durch.... 🙂
... hat er wohl zu rasant(y) gelesen, schon den EP.
... scnr, ich geh ja schon in den Keller.
Zitat:
@stefansxe schrieb am 4. August 2021 um 17:03:14 Uhr:
Eben mit der Versicherung telefoniert. Ich sollte bis Freitag eine Rückmeldung bekomme.
Dies warte nun ab, nachvollziehbare Emotionen hin oder her.
Danach melde dich hier nochmal, alles Weitere hängt davon ab.
Die Schreiben der Gegenseite stelle deiner PHV natürlich zur Verfügung - ich denke mal, das hast du getan.
Ich glaube auch nicht, dass du hier im Grunde voll und in der angedachten Höhe haftest, aber auf das was hier jemand glaubt oder nicht kommt es nicht an.
Die Beiträge des Teilnehmers Rasanty solltest du ignorieren, davon war inhaltlich bislang so ziemlich nichts richtig und das soll es wohl auch nicht.
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 4. August 2021 um 20:28:47 Uhr:
Dies warte nun ab, nachvollziehbare Emotionen hin oder her.Zitat:
@stefansxe schrieb am 4. August 2021 um 17:03:14 Uhr:
Eben mit der Versicherung telefoniert. Ich sollte bis Freitag eine Rückmeldung bekomme.Danach melde dich hier nochmal, alles Weitere hängt davon ab.
Die Schreiben der Gegenseite stelle deiner PHV natürlich zur Verfügung - ich denke mal, das hast du getan.
Ich glaube auch nicht, dass du hier im Grunde voll und in der angedachten Höhe haftest, aber auf das was hier jemand glaubt oder nicht kommt es nicht an.
Die Beiträge des Teilnehmers Rasanty solltest du ignorieren, davon war inhaltlich bislang so ziemlich nichts richtig und das soll es wohl auch nicht.
Ich halte euch auf dem laufenden. Ja, die PHV weiß über alles Bescheid. Danke!
Wenn der Mercedesfahrer und/oder sein Anwalt so ungeduldig auf die Reaktion der Privathaftpflichtversicherung sind, dann sage ihnen:
Ich kann den Schaden aus eigener Tasche nicht bezahlen (Betrag zu hoch). Für solche Fälle habe ich ja die Privathaftpflichtversicherung, die solche Schäden begleicht (und prüft).
Ähnliche Themen
Wenn die PHV die Zahlung verweigert weil sie meint der Versicherte wäre nicht Schuld, der Geschädigte dann klagt und vor Gericht gewinnt. Muß die PHV dann nicht doch zahlen?
Zitat:
@Glg11 schrieb am 4. August 2021 um 22:33:09 Uhr:
Wenn der Mercedesfahrer und/oder sein Anwalt so ungeduldig auf die Reaktion der Privathaftpflichtversicherung sind, dann sage ihnen:
Ich kann den Schaden aus eigener Tasche nicht bezahlen (Betrag zu hoch). Für solche Fälle habe ich ja die Privathaftpflichtversicherung, die solche Schäden begleicht (und prüft).
Der Schaden entstand schon Ende April.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 4. August 2021 um 22:45:29 Uhr:
Wenn die PHV die Zahlung verweigert weil sie meint der Versicherte wäre nicht Schuld, der Geschädigte dann klagt und vor Gericht gewinnt. Muß die PHV dann nicht doch zahlen?
Denke die werden die Kosten/Nutzen zu ihren Gunsten abwägen aber ja, hab den gleichen Gedankengang.
Und wie so oft wäre die Ausgangsfrage besser iim V-Forum aufgehoben gewesen als hier im V&S 🙁
Ich fasse mal zusammen:
Der TE ist mit dem Arm am Spiegel hängen geblieben. Dabei kann ein Schaden am Spiegel entstanden sein. Die Schuldfrage ist ungeklärt. Die Polizei hat ein Verschulden des TE nicht bejaht. Nach den Schilderungen ist ebenfalls kein Verschulden des TE abzuleiten.
Der Geschädigte hat seinen Wagen instand setzen lassen und begehrt jetzt 4.700. Euro, die ihm die Privathaftpflicht nicht erstatten will. Ein Anwalt droht nun mit Klage.
Der Zusammenhang des Schadens mit dem Unfallereignis ist nicht nachvollziehbar. Auch ein Verschulden kann ich nicht erkennen.
Natürlich kann sich der TE zum jetzigen Zeitpunkt anwaltlich vertreten lassen. Er läuft aber Gefahr auf den Anwaltskosten sitzen zu bleiben. Er kann sich auch um eine Regulierung durch die Haftpflicht kümmern. Die wird sich aber sicher weiterhin weigern den Schaden zu regulieren. Verklagt der Geschädigte nun den TE muss er sich gegen den Anspruch wehren, da unklar ist ob die Haftpflicht einspringt. Hier ist natürlich eine anwaltliche Vertretung angesagt,
Die Argumente des Anspruchstellers sind so dünn dass ich davon ausgehe dass sich der Fall von selbst erledigt.
Auch wenn der Anwalt des Unfallgegners jetzt auf dich zugekommen und es sogar vor Gericht geht, wird deine Haftpflicht für eventuelle Zahlungen aufkommen müssen.
Wenn das nicht so wäre, könnte jede Haftpflichtversicherung sich einfach vor jeglicher Zahlung drücken, indem sie einfach nicht zahlt und somit wäre jegliche Haftpflicht sinnlos.
Sollte es zu einer Gerichtverhandlung kommen, so wird dir wahrscheinlich die Versicherung einen Anwalt stellen (bei mir war es so). Das kannst du mit der Versicherung im Vorfeld schon abklären.
Du hast jetzt ja eine Rechtschutzversicherung. Auch wenn du die nicht für den jetzigen Fall in Anspruch nehmen kannst, so haben Rechtschutzversicherungen oft Hausanwälte, die einem telefonisch beraten. Ich vermute mal, wenn die Versicherung etwas kulant ist, dass du diesen Service nutzen kannst. Somit bekommst du fachliche Antworten, wie du weiter vorgehen solltest.
Ich bin oft ein fauler Mensch und will mich mit einer Sache so wenig wie nötig auseinandersetzen, so auch ein Unfall und wenn ich versichert bin. Zwingt man mich aber dazu, dass ich mich darum kümmern muss, dann mache ich das richtig und werde manchmal auch sauer. So ein Fall wie deiner wäre das z.B. Daher würde ich alle Register ziehen.
Das eine ist, dass im Raum steht, dass du die Schäden am Mercedes nicht verursacht hast und es sich um Vorschäden handelt, so dass man sogar annehmen kann, dass der Mercedesfahrer dies über deine Versicherung abrechnen möchte. Das wäre Versicherungsbetrug. Wenn z.B. an deinem Fahrrad kein Schaden ist, ist es ausgeschlossen, dass der Mercedes durch den Unfall einen Schaden an der Lenkung hat.
Darauf würde ich deine Versicherung hinweisen. Ich würde auch Fotos von dem Fahrrad machen, so dass zu sehen ist, dass keine Schäden vorhanden sind. Weiterhin würde Fotos mit angelehntem Zollstock machen, aus denen zu entnehmen sind, wie hoch rausstehende Teile (Pedale, Lenker usw.) des Fahrrads sind. So kann die Versicherung prüfen, ob die Schäden am Fahrzeug überhaupt von deinem Fahrrad herrühren können.
Hat der Mercedesfahrer eine Verwarnung oder ein Bußgeld bekommen? Wenn nicht, würde ich (falls nicht zu spät) noch eine Anzeige nachholen. Der Mercedesfahrer hat klar gegen die StVO verstoßen, die klar fordert, dass beim Abbiegen auf ein Grundstück jegliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen sind. Für den Mercedesfahrer bedeutet das ein Bußgeld und auch Punkte, eben weil es zu einem Unfall gekommen ist. Wer so fies ist, sich jetzt direkt an dich zu wenden, muss auch mit einer nicht gerade positiven Reaktion rechnen.
Dann noch ein wichtiger Punkt, du musst dir nochmal in Erinnerung rufen, wie der Unfallhergang genau war. Blinken ist nicht gleich blinken. Vorgestern war vor mir auch ein Honk, der erst gebremst hat und dann den Blinker gesetzt hat. Hätte ich zum Vorbeifahren angesetzt, wäre das Blinken möglicherweise zu spät gekommen, dass ich noch rechtzeitig hätte bremsen können. So spätes Blinken ist fast gleichzusetzen mit nicht Blinken. Schreibe den Unfallhergang dann detailliert auf und mache eventuell auch Zeichnungen. Das kann entscheidend bei einer Gerichtsverhandlung sein. Bedenke auch, ein Anwalt kann nur mit den Informationen arbeiten, die du ihm zur Verfügung stellst.
Dass deine Versicherung nicht reagiert, ist ein übliches Verfahren. Es wird abgewartet, bis Klage eingereicht wird und erst dann wird entschieden, ob Zahlungen geleistet werden oder ob es tatsächlich vor ein Gericht geht. In deinem Fall vermute ich fast letzteres.
Das Ganze ist nur meine Ansicht und nicht als fachliche Rechtsauskunft zu sehen. Im Internet gibt es aber mit Sicherheit auch Informationen, wie man sich zu verhalten hat, wenn sich der Unfallgegner bzw. dessen Anwalt direkt an einen wendet.
Gruß
Uwe
Hallo, Rasanty,
Zitat:
@Rasanty schrieb am 4. August 2021 um 12:43:23 Uhr:
Dass er beim Abbiegen blinken muss ist klar, steht auch in der StVO. Aber wo steht dass er durch das Blinken freie Fahrt bekommt und im Fall eines Unfalls nicht haftet?
wo habe ich geschrieben, dass der Abbiegende freie Fahrt hat und nicht haftet?
Der PKW - Lenker hätte nur abbiegen dürfen, wenn alles frei ist und er nicht überholt wird, und der Radfahrer hätte nur überholen dürfen, wenn die Verkehrslage klar ist und nicht gerade jemand vor ihm abbiegt.
Wie es tatsächlich war, muss nach Möglichkeit im Rahmen der Unfallaufnahme geklärt werden und lässt sich dies nicht klären, läuft es meist darauf hinaus, dass beide sanktioniert werden und der Schaden gequotelt wird.
Hallo, Stefansxe,Zitat:
@stefansxe schrieb am 4. August 2021 um 16:34:28 Uhr:
...., meine KFZ Rechtsschutz ist ja nicht dafür zuständig.
bist Du Dir da sicher?
Hast Du definitiv eine RSV nur für KFZ oder hast Du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, die Dich in allen Bereichen im Straßenverkehr, also auch als Fußgänger und Radfahrer, vertritt?
Es könnte sich lohnen, dort mal nachzufragen.
Viele Grüße,
Nachteule
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 4. August 2021 um 23:40:24 Uhr:
@stefansxeAuch wenn der Anwalt des Unfallgegners jetzt auf dich zugekommen und es sogar vor Gericht geht, wird deine Haftpflicht für eventuelle Zahlungen aufkommen müssen.
Wenn das nicht so wäre, könnte jede Haftpflichtversicherung sich einfach vor jeglicher Zahlung drücken, indem sie einfach nicht zahlt und somit wäre jegliche Haftpflicht sinnlos.
Sollte es zu einer Gerichtverhandlung kommen, so wird dir wahrscheinlich die Versicherung einen Anwalt stellen (bei mir war es so). Das kannst du mit der Versicherung im Vorfeld schon abklären.
Du hast jetzt ja eine Rechtschutzversicherung. Auch wenn du die nicht für den jetzigen Fall in Anspruch nehmen kannst, so haben Rechtschutzversicherungen oft Hausanwälte, die einem telefonisch beraten. Ich vermute mal, wenn die Versicherung etwas kulant ist, dass du diesen Service nutzen kannst. Somit bekommst du fachliche Antworten, wie du weiter vorgehen solltest.
Ich bin oft ein fauler Mensch und will mich mit einer Sache so wenig wie nötig auseinandersetzen, so auch ein Unfall und wenn ich versichert bin. Zwingt man mich aber dazu, dass ich mich darum kümmern muss, dann mache ich das richtig und werde manchmal auch sauer. So ein Fall wie deiner wäre das z.B. Daher würde ich alle Register ziehen.
Das eine ist, dass im Raum steht, dass du die Schäden am Mercedes nicht verursacht hast und es sich um Vorschäden handelt, so dass man sogar annehmen kann, dass der Mercedesfahrer dies über deine Versicherung abrechnen möchte. Das wäre Versicherungsbetrug. Wenn z.B. an deinem Fahrrad kein Schaden ist, ist es ausgeschlossen, dass der Mercedes durch den Unfall einen Schaden an der Lenkung hat.
Darauf würde ich deine Versicherung hinweisen. Ich würde auch Fotos von dem Fahrrad machen, so dass zu sehen ist, dass keine Schäden vorhanden sind. Weiterhin würde Fotos mit angelehntem Zollstock machen, aus denen zu entnehmen sind, wie hoch rausstehende Teile (Pedale, Lenker usw.) des Fahrrads sind. So kann die Versicherung prüfen, ob die Schäden am Fahrzeug überhaupt von deinem Fahrrad herrühren können.
Hat der Mercedesfahrer eine Verwarnung oder ein Bußgeld bekommen? Wenn nicht, würde ich (falls nicht zu spät) noch eine Anzeige nachholen. Der Mercedesfahrer hat klar gegen die StVO verstoßen, die klar fordert, dass beim Abbiegen auf ein Grundstück jegliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen sind. Für den Mercedesfahrer bedeutet das ein Bußgeld und auch Punkte, eben weil es zu einem Unfall gekommen ist. Wer so fies ist, sich jetzt direkt an dich zu wenden, muss auch mit einer nicht gerade positiven Reaktion rechnen.
Dann noch ein wichtiger Punkt, du musst dir nochmal in Erinnerung rufen, wie der Unfallhergang genau war. Blinken ist nicht gleich blinken. Vorgestern war vor mir auch ein Honk, der erst gebremst hat und dann den Blinker gesetzt hat. Hätte ich zum Vorbeifahren angesetzt, wäre das Blinken möglicherweise zu spät gekommen, dass ich noch rechtzeitig hätte bremsen können. So spätes Blinken ist fast gleichzusetzen mit nicht Blinken. Schreibe den Unfallhergang dann detailliert auf und mache eventuell auch Zeichnungen. Das kann entscheidend bei einer Gerichtsverhandlung sein. Bedenke auch, ein Anwalt kann nur mit den Informationen arbeiten, die du ihm zur Verfügung stellst.
Dass deine Versicherung nicht reagiert, ist ein übliches Verfahren. Es wird abgewartet, bis Klage eingereicht wird und erst dann wird entschieden, ob Zahlungen geleistet werden oder ob es tatsächlich vor ein Gericht geht. In deinem Fall vermute ich fast letzteres.
Das Ganze ist nur meine Ansicht und nicht als fachliche Rechtsauskunft zu sehen. Im Internet gibt es aber mit Sicherheit auch Informationen, wie man sich zu verhalten hat, wenn sich der Unfallgegner bzw. dessen Anwalt direkt an einen wendet.
Gruß
Uwe
Hey Uwe,
wow - danke für deine ausführliche Antwort, ich bin beeindruckt. Ich werde mir deinen Beitrag definitiv als Hilfestellung hernehmen wenn es zur Verhandlung kommt aber ich muss ja erstmal den Bescheid meiner PHV abwarten.
Der Mercedes-Fahrer hat keine Strafe bekommen und ich habe auch keine Anzeige erstattet da ich augenscheinlich den Fehler begangen habe. Die Einschätzungen hier sind mir völlig neu, ich habe mich schon in der Schuld gesehen.
Gruß
Stefan
Zitat:
@uhu110 schrieb am 4. August 2021 um 23:49:22 Uhr:
Hallo, Rasanty,
Zitat:
@uhu110 schrieb am 4. August 2021 um 23:49:22 Uhr:
Zitat:
@Rasanty schrieb am 4. August 2021 um 12:43:23 Uhr:
Dass er beim Abbiegen blinken muss ist klar, steht auch in der StVO. Aber wo steht dass er durch das Blinken freie Fahrt bekommt und im Fall eines Unfalls nicht haftet?
wo habe ich geschrieben, dass der Abbiegende freie Fahrt hat und nicht haftet?Der PKW - Lenker hätte nur abbiegen dürfen, wenn alles frei ist und er nicht überholt wird, und der Radfahrer hätte nur überholen dürfen, wenn die Verkehrslage klar ist und nicht gerade jemand vor ihm abbiegt.
Wie es tatsächlich war, muss nach Möglichkeit im Rahmen der Unfallaufnahme geklärt werden und lässt sich dies nicht klären, läuft es meist darauf hinaus, dass beide sanktioniert werden und der Schaden gequotelt wird.
Hallo, Stefansxe,
Zitat:
@uhu110 schrieb am 4. August 2021 um 23:49:22 Uhr:
Zitat:
@stefansxe schrieb am 4. August 2021 um 16:34:28 Uhr:
...., meine KFZ Rechtsschutz ist ja nicht dafür zuständig.
bist Du Dir da sicher?Hast Du definitiv eine RSV nur für KFZ oder hast Du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, die Dich in allen Bereichen im Straßenverkehr, also auch als Fußgänger und Radfahrer, vertritt?
Es könnte sich lohnen, dort mal nachzufragen.
Viele Grüße,
Nachteule
Hey du Nachteule.
Ja, die RSV greift nur bei Fällen rund ums KFZ, hab mit denen bereits telefoniert.
Gruß
Stefan
Zitat:
@stefansxe schrieb am 4. August 2021 um 23:52:22 Uhr:
Der Mercedes-Fahrer hat keine Strafe bekommen und ich habe auch keine Anzeige erstattet da ich augenscheinlich den Fehler begangen habe. Die Einschätzungen hier sind mir völlig neu, ich habe mich schon in der Schuld gesehen.
Hallo Stefan,
nur, wenn der Mercedes schon rechtzeitig geblinkt hat, hast du einen großen Haftungsanteil am Unfall und der dürfte trotzdem 50% nicht übersteigen.
Ich vermute aber, dass er nicht oder wesentlich zu spät geblinkt hat, so dass du das Vorbeifahren nicht mehr oder nur durch eine Vollbremsung hättest abbrechen können, denn wäre es anders gewesen, wärst du vermutlich nicht vorbeigefahren. Somit wird der Mercedesfahrer den größten Anteil seines Schadens selbst zahlen müssen, den Rest halt deine Versicherung.
Dennoch solltest du dir überlegen, wie du in Zukunft in solch einer Situation reagierst, denn bei solchen Unfällen ist es der Radfahrer, der nicht selten durch solche Unfälle verletzt und manchmal auch schwer verletzt wird.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 5. August 2021 um 00:17:55 Uhr:
Zitat:
@stefansxe schrieb am 4. August 2021 um 23:52:22 Uhr:
Der Mercedes-Fahrer hat keine Strafe bekommen und ich habe auch keine Anzeige erstattet da ich augenscheinlich den Fehler begangen habe. Die Einschätzungen hier sind mir völlig neu, ich habe mich schon in der Schuld gesehen.
Hallo Stefan,nur, wenn der Mercedes schon rechtzeitig geblinkt hat, hast du einen großen Haftungsanteil am Unfall und der dürfte trotzdem 50% nicht übersteigen.
Ich vermute aber, dass er nicht oder wesentlich zu spät geblinkt hat, so dass du das Vorbeifahren nicht mehr oder nur durch eine Vollbremsung hättest abbrechen können, denn wäre es anders gewesen, wärst du vermutlich nicht vorbeigefahren. Somit wird der Mercedesfahrer den größten Anteil seines Schadens selbst zahlen müssen, den Rest halt deine Versicherung.
Dennoch solltest du dir überlegen, wie du in Zukunft in solch einer Situation reagierst, denn bei solchen Unfällen ist es der Radfahrer, der nicht selten durch solche Unfälle verletzt und manchmal auch schwer verletzt wird.
Gruß
Uwe
Ich fahre seit dem Unfall definitiv vorsichtiger und vorausschauend.
Ausreichend versichert bin ich ja ab jetzt hoffentlich auch.
Gute Nacht und danke für deine Hilfe!
Gruß
Stefan