Geschädigter droht mich privat zu verklagen

Hallo,

 

ich hatte einen „kleinen“ Fahrradunfall bereits Ende April. Kurz zum Unfallhergang:

Ich bin mit dem Fahrrad in einer 30er Zone einem Mercedes hinterhergefahren. Das Fahrzeug wurde langsamer, rechts war eine Parklücke frei, das Fahrzeug hat sich rechts gehalten, ich wollte links daran vorbei fahren aber plötzlich ist das Fahrzeug in die Einfahrt abgebogen die ich gerade kreuzte. Ich konnte kein blinken erkennen aber es kann auch an der starken Sonneneinstrahlung gelegen haben. Naja, ich bin mit dem Oberarm am Spiegel hängen geblieben, hab mich mit dem Bein im Rahmen des Rads verfangen und bin gestürzt, mein Fahrrad hat das Auto aber ziemlich sicher NICHT berührt. Der Mercedes-Fahrer hat nicht darauf bestanden die Polizei zu rufen, ich wollte es dann aber damit alles Fair abläuft und protokolliert wird.

Die Polizei ist gekommen und hat den Schaden AM SPIEGEL und eventuelle Kratzer am Auto die aber nicht nachweislich von dem Unfall kamen, festgestellt. Soweit so gut, ich hab den Schaden direkt meiner PHV gemeldet.

Der Geschädigte Mercedes-Fahrer hat sich nach einer Woche bei mir gemeldet und nach dem Stand gefragt, ich jedoch konnte nur auf meine Versicherung verweisen, so hat es sich noch ein paar Wochen gezogen bis er meinte er schaltet jetzt seinen Anwalt ein da die Kommunikation mit meiner PHV sehr schlecht läuft. Der Anwalt hat wohl meiner Versicherung geschrieben aber da hat sich wieder nichts getan.

Letze Woche ist ein Schreiben des Anwalts eingetroffen dass ich jetzt privat verklagt werde da meine Versicherung wohl nicht im Stande ist für den Schaden aufzukommen. Wohlgemerkt hat sich meine Versicherung immer noch nicht geäußert und prüft den Fall weiterhin. Der Geschädigte hat sein Auto Instand setzen lassen und der Schaden belief sich auf 4700€ der meines Erachtens nicht von einem kleinen Fahrrad-Unfall nicht passieren kann. Die Felge war beschädigt genauso wie die Lenkung. Sorry für die vage Beschreibung aber ich bin nur interessiert an Autos aber immer noch Leihe.

Zum Zeitpunkt des Unfalls war ich auch noch Verkehrs-Rechtsschutz versichert (die hier aber nicht greift) und eben die private Haftpflichtversicherung. Mittlerweile besteht auch für meine Rechtsschutzversicherung keine Wartezeit mehr. Ich habe meiner PHV jede Information ausgehändigt die angefordert wurden und meine Beiträge immer bezahlt.

 

Zur eigentlichen Frage:

Wie weit bin ich hier jetzt privat belangbar? Die PHV muss mir passiven Rechtsschutz geben, richtig? Was ist wenn ich den Fall mit dem Anwalt vor Gericht verliere? Kann ich mit meiner erst kürzlich vorhandenen Rechtsschutzversicherung meine eigene PHV verklagen bzw. zum zahlen des Schadens „zwingen“? Wie sollte ich weiter vorgehen? Ich habe mit meinen 30 Jahren überhaupt keine Erfahrung in Rechtsfällen und bin auch bei dem Thema absoluter Leihe.


Ich bin über jede Hilfe dankbar.

 

Gruß
Stefan

149 Antworten

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 4. August 2021 um 23:40:24 Uhr:



Hat der Mercedesfahrer eine Verwarnung oder ein Bußgeld bekommen? Wenn nicht, würde ich (falls nicht zu spät) noch eine Anzeige nachholen. Der Mercedesfahrer hat klar gegen die StVO verstoßen, die klar fordert, dass beim Abbiegen auf ein Grundstück jegliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen sind. Für den Mercedesfahrer bedeutet das ein Bußgeld und auch Punkte, eben weil es zu einem Unfall gekommen ist. Wer so fies ist, sich jetzt direkt an dich zu wenden, muss auch mit einer nicht gerade positiven Reaktion rechnen.

Dazu wollte ich noch anmerken dass mir ein Bußgeld (35€) angedroht wurde da ich augenscheinlich der Verursacher war und in das Auto reingefahren bin. Von dem Bußgeld wurde jedoch abgesehen und ein Schuldeingeständnis habe ich nicht unterschrieben, wurde auch nicht gefordert.

Ich würde auf das ganze Geschwafel hier, dass der Mercedes Fahrer schuld ist nix geben. Auf Grund deiner Angaben kann hier keiner entscheiden, wer da nun welchen Anteil hat. Es gab jedoch auch schon viele gute Ratschläge hier.

Du wirkst schon recht eingeschüchtert und bist eigentlich nur darauf bedacht, die Sache irgendwie vom Hals zu kriegen, selbst wenn Du ungerechtfertigt zur Kasse gebeten wirst. Lass Dich definitiv anwaltlich beraten. Denn die Schuldfrage ist hier keineswegs geklärt, trotz der Androhung des Bußgeldes.

Was mir so ein bisschen sauer aufstößt ist, dass er gleich mit einer Privatklage kommt, obwohl Du ja aktiv versuchst, eine Entscheidung Deiner Versicherung zu bekommen. Außerdem die Summe des Schadens... Kann vielleicht sein, aber auch für ABM ne stolze Summe wenn es um eine Kollision mit einem Radfahrer ging. Selbst das würde ich prüfen lassen.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 5. August 2021 um 07:54:24 Uhr:


Was mir so ein bisschen sauer aufstößt ist, dass er gleich mit einer Privatklage kommt

Hm. Eigentlich nicht.

Der Benz - Fahrer macht das was ihm hier sofort geraten worden wäre und man selbst vielleicht auch gemacht hätte:

Da brettert einem so ein halbirrer Rad-Rambo ins heilige Blech, na, dem zeigen wirs aber ... kennst ja die Sprüche -> ab zum Anwalt.

Der wiederum spult die Standard-Prozedur ab. Da er mangels Direktanspruch an die PHV nicht herankommt wird der Schädiger mit Klage bedroht, was soll er sonst machen ?

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 5. August 2021 um 07:54:24 Uhr:


Außerdem die Summe des Schadens...

Die Schadenshöhe kann ich auch nicht nachvollziehen. Aber mal angenommen es gibt ein Gutachten, wovon ich ausgehen würde, dann steht die Zahl da erstmal.

Einfach wegdiskutieren klappt nicht.

@TE: Kennst du das Gutachten oder eine Rechnung über die Schadenshöhe? Hast du vielleicht das Rad vorn links des Benz getroffen ?

Und das so, das es die Spur verstellt hat 🙄 (allein die Felge treffen stelle ich mir, der Beschreibung nach, schwierig vor)

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@Pfuschwerk: Keine Einwände. Du wirst lachen, das mit dem Mercedes Fahrer wollte ich eigentlich auch noch schreiben. 😁

Aber hier hat nun mal der TE geschrieben und nicht der andere. Insofern bezieht sich mein Rat auch auf die Anfrage des TE. Und da sage ich er handelt zu schüchtern. Gleichzeitig sage ich aber nicht, dass der Mercedes Fahrer etwas falsch macht. Im Gegenteil, aus seiner Sicht wird er wohl sehr gut mitbekommen haben, dass der TE wohl die Schuld bei sich sieht. Dann dauerte ihm die Zahlung der Versicherung vielleicht zu lange, so dass er gleich mal das nächst größere Geschütz auffährt um noch mehr einzuschüchtern. Hat seinen Wagen unter Umständen auch gleich auf Vorkasse reparieren lassen (selbstverständlich beim Vertragshändler) und schwitzt jetzt doch ein wenig auf Grund der ausbleibenden Leistung.

Aber GENAU deswegen schreibe ich ja, lieber TE, such Dir einen Anwalt. Dann wird wenigstens auf gleichem Level gekämpft.

Lass doch den TE die Antwort der PHV abwarten. Wie schon geschrieben, ist diese zuständig, unberechtigte Ansprüch abzuwehren. Vorab auf eigene Kosten einen Anwalt einzuschalten halte ich für verfrüht.

Zitat:

@qaqaqe schrieb am 5. August 2021 um 08:40:43 Uhr:


Und das so, das es die Spur verstellt hat 🙄 (allein die Felge treffen stelle ich mir, der Beschreibung nach, schwierig vor)

Wenn (!!!) er das Rad getroffen hat, weil der Benz den Abbiegevorgang schon begonnen hatte oder dieser gar weit fortgeschritten war als der Kontakt erfolgte wird da eine Vermessung und unter Umständen noch weit mehr im Gutachten stehen.

Das wäre so ungefähr das einzige Szenario welches die Schadenshöhe erklären könnte.

Da das aber alles reinste Vermutungen sind ...

ich spendiere mal eine Tüte Spekulatius 🙂

Wenn der TE in der jetzigen Situation zum Anwalt geht entstehen Kosten in nicht unerheblicher Höhe. Der Streitwert sind mindestens 4.700 Euro zuzüglich Nebenkosten, sofern diese im Anspruch noch nicht eingerechnet sind. Die Anwaltskosten trägt der Verlierer, bei Quotelung anteilig.

Verläuft nun die Sache nun im Sand weil die Klägerseite die Sache dann doch nicht weiter verfolgt streitet man sich schlussendlich um die Anwaltskosten. Diese sind höher als die Kosten eines neuen Rückspiegels.

Es ist ja nett direkt zur anwaltlichen Begleitung zu raten. Hierzu braucht es aber einen konkreten Anlass wie z. B. eine Klage. Ein einzelnes Schreiben, auch wenn es vom Anwalt kommt sehe ich dann nicht als ausreichenden Anlass dafür, wenn die Forderung nicht substantiiert dargestellt ist und lediglich einschüchternden Charakter hat.

Es ist richtig, dass auch eine anwaltlich gesetzte Frist, sofern sie überschritten wird, nicht unbedingt zum Nachteil des Betroffenen ausfallen muss. Die Versicherung sicherte zu, sich vor Ende der Frist noch mit einer Entscheidung zu melden. Wenn der TE das so aussitzen möchte, die Versicherung alles zahlt und die Sache damit erledigt ist, hat er alles richtig gemacht. Insoweit bin ich bei Dir.

In allen anderen Szenarien, oder wenn es den TE einfach wurmt, dass der Unfallgegner so ungeprüft damit durchkommt, war der Rat zum Anwalt halt besser. Wie bei allem im Leben... it's up to you... äh to him. 😁

Zitat:

@NDLimit schrieb am 5. August 2021 um 09:12:10 Uhr:


ich spendiere mal eine Tüte Spekulatius 🙂

.ist noch nicht Weihnachten, für mich bitte dänische Butterkekse

Zitat:

@situ schrieb am 4. August 2021 um 11:32:20 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 4. August 2021 um 10:34:20 Uhr:


Was hat den die Polizei zum Unfallhergang gesagt?Gruß Metalhead
Ach - die hat das beobachtet?

🙄

Die Polizei hat sicherlich Aussagen aufgenommen, darüber ein Protokoll gefertigt und das steht bei einer eventuellen Gerichtsverhandlung zur Verfügung.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Rasanty schrieb am 4. August 2021 um 12:43:23 Uhr:



Zitat:

@uhu110 schrieb am 4. August 2021 um 11:32:54 Uhr:


bei solchen Abbiegeunfällen kommt es darauf an, ob der Abbiegende vorher geblinkt hat,

Dass er beim Abbiegen blinken muss ist klar, steht auch in der StVO. Aber wo steht dass er durch das Blinken freie Fahrt bekommt und im Fall eines Unfalls nicht haftet?

Es gibt eine Vorschrift "wer links blinkt und sich links einordnet ist rechts zu überholen".

Freifahrtschein ist das Blinken aber definitiv nicht (auch wen einige das so sehen).
Cousin ist mal einem abbiegenden Traktor in die Seite. Seine Aussage war "ich will nicht sagen daß er nicht geblinkt hat, aber ich hab keinen Blinker gesehen, sonst hätte ich nicht überholt". Er bekam den Schaden zu 100% ersetzt.

Gruß Metalhead

Zitat:

@uhu110 schrieb am 4. August 2021 um 23:49:22 Uhr:


wo habe ich geschrieben, dass der Abbiegende freie Fahrt hat und nicht haftet?

Genau hier im Zusammenhang mit dem Setzen des Blinkers:

Zitat:

@uhu110 schrieb am 4. August 2021 um 11:32:54 Uhr:


bei solchen Abbiegeunfällen kommt es darauf an, ob der Abbiegende vorher geblinkt hat,

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 5. August 2021 um 08:36:21 Uhr:



Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 5. August 2021 um 07:54:24 Uhr:


Was mir so ein bisschen sauer aufstößt ist, dass er gleich mit einer Privatklage kommt
Hm. Eigentlich nicht.

Der Benz - Fahrer macht das was ihm hier sofort geraten worden wäre und man selbst vielleicht auch gemacht hätte:

Da brettert einem so ein halbirrer Rad-Rambo ins heilige Blech, na, dem zeigen wirs aber ... kennst ja die Sprüche -> ab zum Anwalt.

Der wiederum spult die Standard-Prozedur ab. Da er mangels Direktanspruch an die PHV nicht herankommt wird der Schädiger mit Klage bedroht, was soll er sonst machen ?

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 5. August 2021 um 08:36:21 Uhr:



Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 5. August 2021 um 07:54:24 Uhr:


Außerdem die Summe des Schadens...
Die Schadenshöhe kann ich auch nicht nachvollziehen. Aber mal angenommen es gibt ein Gutachten, wovon ich ausgehen würde, dann steht die Zahl da erstmal.
Einfach wegdiskutieren klappt nicht.

@TE: Kennst du das Gutachten oder eine Rechnung über die Schadenshöhe? Hast du vielleicht das Rad vorn links des Benz getroffen ?

Ich hab das Gutachten hier, ja. Ich bin mir zu 99% sicher das Rad nicht berührt zu haben. Beim Sturz bin ich mit dem Fahrrad vom Auto weg gefallen und war selbst mit dem Bein im Rahmen eingeklemmt. Es war wirklich nur mein Oberarm der den Spiegel berührt hat.

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