Geschädigter droht mich privat zu verklagen

Hallo,

 

ich hatte einen „kleinen“ Fahrradunfall bereits Ende April. Kurz zum Unfallhergang:

Ich bin mit dem Fahrrad in einer 30er Zone einem Mercedes hinterhergefahren. Das Fahrzeug wurde langsamer, rechts war eine Parklücke frei, das Fahrzeug hat sich rechts gehalten, ich wollte links daran vorbei fahren aber plötzlich ist das Fahrzeug in die Einfahrt abgebogen die ich gerade kreuzte. Ich konnte kein blinken erkennen aber es kann auch an der starken Sonneneinstrahlung gelegen haben. Naja, ich bin mit dem Oberarm am Spiegel hängen geblieben, hab mich mit dem Bein im Rahmen des Rads verfangen und bin gestürzt, mein Fahrrad hat das Auto aber ziemlich sicher NICHT berührt. Der Mercedes-Fahrer hat nicht darauf bestanden die Polizei zu rufen, ich wollte es dann aber damit alles Fair abläuft und protokolliert wird.

Die Polizei ist gekommen und hat den Schaden AM SPIEGEL und eventuelle Kratzer am Auto die aber nicht nachweislich von dem Unfall kamen, festgestellt. Soweit so gut, ich hab den Schaden direkt meiner PHV gemeldet.

Der Geschädigte Mercedes-Fahrer hat sich nach einer Woche bei mir gemeldet und nach dem Stand gefragt, ich jedoch konnte nur auf meine Versicherung verweisen, so hat es sich noch ein paar Wochen gezogen bis er meinte er schaltet jetzt seinen Anwalt ein da die Kommunikation mit meiner PHV sehr schlecht läuft. Der Anwalt hat wohl meiner Versicherung geschrieben aber da hat sich wieder nichts getan.

Letze Woche ist ein Schreiben des Anwalts eingetroffen dass ich jetzt privat verklagt werde da meine Versicherung wohl nicht im Stande ist für den Schaden aufzukommen. Wohlgemerkt hat sich meine Versicherung immer noch nicht geäußert und prüft den Fall weiterhin. Der Geschädigte hat sein Auto Instand setzen lassen und der Schaden belief sich auf 4700€ der meines Erachtens nicht von einem kleinen Fahrrad-Unfall nicht passieren kann. Die Felge war beschädigt genauso wie die Lenkung. Sorry für die vage Beschreibung aber ich bin nur interessiert an Autos aber immer noch Leihe.

Zum Zeitpunkt des Unfalls war ich auch noch Verkehrs-Rechtsschutz versichert (die hier aber nicht greift) und eben die private Haftpflichtversicherung. Mittlerweile besteht auch für meine Rechtsschutzversicherung keine Wartezeit mehr. Ich habe meiner PHV jede Information ausgehändigt die angefordert wurden und meine Beiträge immer bezahlt.

 

Zur eigentlichen Frage:

Wie weit bin ich hier jetzt privat belangbar? Die PHV muss mir passiven Rechtsschutz geben, richtig? Was ist wenn ich den Fall mit dem Anwalt vor Gericht verliere? Kann ich mit meiner erst kürzlich vorhandenen Rechtsschutzversicherung meine eigene PHV verklagen bzw. zum zahlen des Schadens „zwingen“? Wie sollte ich weiter vorgehen? Ich habe mit meinen 30 Jahren überhaupt keine Erfahrung in Rechtsfällen und bin auch bei dem Thema absoluter Leihe.


Ich bin über jede Hilfe dankbar.

 

Gruß
Stefan

149 Antworten

Zitat:

@Hueh-Brid schrieb am 4. August 2021 um 16:32:06 Uhr:


...deshalb auf die PHV warten. Warum sollte die nicht einspringen wollen? Eine PHV schliesse ich doch exakt für solche Fälle ab.

Wenn die PHV nicht zahlen will, empfehle ich, einen Anwalt zu suchen. Auch wenn Rasanty meint, dass grundsätzlich nur Anwälte gewinnen ;-)

Eine Mitgliedschaft bei ADFC oder VCD ist ratsam. Die Rechtsschutzversicherungen bei denen haben aber meist eine Selbstbeteiligung.

Frage ich mich allerdings auch. Jedoch zeigt die verstrickende Zeit etwas Grund zur Sorge. Ich bin halt leider auch ein sehr emotionaler Mensch und denke viel darüber nach.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung die aber zu dem Zeitpunkt noch nicht gegriffen hat, meine KFZ Rechtsschutz ist ja nicht dafür zuständig.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 4. August 2021 um 13:50:31 Uhr:


Wie soll er denn abbiegen,wenn er blinkt?

Alles was von hinten kommt erst vorbei lassen.

Wenn ich an eine Kreuzung solle und in Spiegel guck,kann ich Dir nicht sagen,ob der Radler links oder rechts am mir vorbeihämmert. Das sehe ich dann wenn er neben mir auftaucht.
Hand heben zum Abbiegen sieht man auch nur beim den ganz alten auf dem Rad.

Was glaubst Du, warum man bei Abbiegen und Spurwechsel einen Schulterblick machen soll? Um die Halsmuskeln zu trainieren? Nein, man soll prüfen, ob einer nebenan im toten Winkel ist, den man vorab im Spiegel nicht gesehen hat.
Beim Abbiegen wechselt man die Spur und auch die Fahrtrichtung. MAn hat Sorgpfaltspflicht, dass man keinen gefährdet.
Ich sehe hier eigentlich eher die Schuld beim Autofahrer, als beim TE. Wenn der PKW links ausschert, während er überholt wird, dann hat er nicht richtig geschaut. Ob es klug war, zu dem Zeitpunkt zu überholen ist natürlich auch eine Frage. Insofern sind beide an dem Unfall schuld. Eine komplette Erstattung des Schadens am PKW wird die Haftpflichtversicherung daher wohl eher ablehnen.
Hinzu kommt ein sehr hohes Schadensbild. Leider lassen sich die tatsächlichen Schäden nicht mehr überprüfen, da sie vom Unfallgegner bereits beseitigt wurden.
Alles in Allem nicht eindeutig, sondern eher sehr zweifelhaft.
Wenn die jetzige Klageandrohung nach dem Abschluß der Rechtschutz erfolgt, bliebe zuu klären, ob hier eine Übernahme möglich ist.
Auch wenn nicht, würde ich mir hier definitiv anwaltliche Hilfe holen. Die Chance, den Schaden von über 4.000,-€ nicht zahlen zu müssen ist recht groß. Hier ist zu viel unstimmig...

Zitat:

@fire-fighter schrieb am 4. August 2021 um 16:43:52 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 4. August 2021 um 13:50:31 Uhr:


Wie soll er denn abbiegen,wenn er blinkt?

Alles was von hinten kommt erst vorbei lassen.

Wenn ich an eine Kreuzung solle und in Spiegel guck,kann ich Dir nicht sagen,ob der Radler links oder rechts am mir vorbeihämmert. Das sehe ich dann wenn er neben mir auftaucht.
Hand heben zum Abbiegen sieht man auch nur beim den ganz alten auf dem Rad.

Was glaubst Du, warum man bei Abbiegen und Spurwechsel einen Schulterblick machen soll? Um die Halsmuskeln zu trainieren? Nein, man soll prüfen, ob einer nebenan im toten Winkel ist, den man vorab im Spiegel nicht gesehen hat.
Beim Abbiegen wechselt man die Spur und auch die Fahrtrichtung. MAn hat Sorgpfaltspflicht, dass man keinen gefährdet.
Ich sehe hier eigentlich eher die Schuld beim Autofahrer, als beim TE. Wenn der PKW links ausschert, während er überholt wird, dann hat er nicht richtig geschaut. Ob es klug war, zu dem Zeitpunkt zu überholen ist natürlich auch eine Frage. Insofern sind beide an dem Unfall schuld. Eine komplette Erstattung des Schadens am PKW wird die Haftpflichtversicherung daher wohl eher ablehnen.
Hinzu kommt ein sehr hohes Schadensbild. Leider lassen sich die tatsächlichen Schäden nicht mehr überprüfen, da sie vom Unfallgegner bereits beseitigt wurden.
Alles in Allem nicht eindeutig, sondern eher sehr zweifelhaft.
Wenn die jetzige Klageandrohung nach dem Abschluß der Rechtschutz erfolgt, bliebe zuu klären, ob hier eine Übernahme möglich ist.
Auch wenn nicht, würde ich mir hier definitiv anwaltliche Hilfe holen. Die Chance, den Schaden von über 4.000,-€ nicht zahlen zu müssen ist recht groß. Hier ist zu viel unstimmig...

Nein, die jetzige RV übernimmt NICHT.
Die PHV ist doch durch passiven Rechtsschutz dazu gezwungen mich vor unrechten Ansprüchen zu schützen?

Haben Sie ja gemacht, indem Sie wohl nicht bezahlt hat, so wie ich Deine Ausführungen verstanden hab.

Da der PKW Fahrer Dir jetzt zivil an die Wäsche will, wirst Du um einen Anwalt nicht herumkommen.

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Zitat:

@windelexpress schrieb am 4. August 2021 um 16:55:17 Uhr:


Haben Sie ja gemacht, indem Sie wohl nicht bezahlt hat, so wie ich Deine Ausführungen verstanden hab.

Da der PKW Fahrer Dir jetzt zivil an die Wäsche will, wirst Du um einen Anwalt nicht herumkommen.

Sie haben ja noch keine offizielle Absage erteilt, bis dahin muss ich abwarten und nach der Absage MUSS sie mich doch verteidigen oder nicht? Ich bin total verunsichert.

Zitat:

@stefansxe schrieb am 4. August 2021 um 14:39:17 Uhr:


Augenscheinlich hatte ich die Schuld weil ich links vorbeigefahren bin.

Hast Du ein Ticket bekommen?

Aufgabe der PHV ist es, die Haftungsfrage zu klären. Unberechtigte Ansprüche zur Not auf eigene Kosten anzufechten und bei berechtigten Ansprüchen Schadenersatz zu leisten.

Informiere Deine PHV über Deine Zweifel und lasse denen, falls noch nicht geschehen, sofort die Abschrift der Klage gegen Dich zukommen. Sollten die nicht zeitnah reagieren, dann sage denen, dass Du dich an den Versicherungsombudsmann wenden wirst.

Ach ja: zurücklehnen und abwarten ist der falsche Rat 🙂

Zitat:

@Rasanty schrieb am 4. August 2021 um 16:58:03 Uhr:



Zitat:

@stefansxe schrieb am 4. August 2021 um 14:39:17 Uhr:


Augenscheinlich hatte ich die Schuld weil ich links vorbeigefahren bin.

Hast Du ein Ticket bekommen?

Nein, nichts.

Dann bist Du auch aus der Sicht der Polizei nicht schuld.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 4. August 2021 um 16:58:08 Uhr:


Aufgabe der PHV ist es, die Haftungsfrage zu klären. Unberechtigte Ansprüche zur Not auf eigene Kosten anzufechten und bei berechtigten Ansprüchen Schadenersatz zu leisten.

Informiere Deine PHV über Deine Zweifel und lasse denen, falls noch nicht geschehen, sofort die Abschrift der Klage gegen Dich zukommen. Sollten die nicht zeitnah reagieren, dann sage denen, dass Du dich an dern Versicherungsombdusmann wenden wirst.

Ach ja: zurücklehnen und abwarten ist der falsche Rat 🙂

Nochmal klar für mich, sorry: Dann müsste ich doch in jedem Fall geschützt sein auch wenn ich mir nicht selbst einen Anwalt dazu nehme? Wenn die PHV es ablehnt zu zahlen -> unberechtigter Anspruch?

Die PHV hat bereits alles von mir was ich habe.

Eben mit der Versicherung telefoniert. Ich sollte bis Freitag eine Rückmeldung bekomme.

Unabhängig vom Schadensablauf sehe ich maximal eine fahrlässige Handlung Deinerseits, wenn halt überhaupt. Dies ist in den meisten Policen abgedeckt, sprich, es ist ein versichertes Schadensereeignis, woraus sich ein Versicherungsschutz begründet. Wichtig ist, dass man von vornherein richtige Angaben gemacht hat.

Sollte die PHV Zweifel haben, sei es nur bzgl. der Schadenhöhe, die im Zweifel durch Gutachten zu belegen ist, dann geht die PHV auch für Dich vor den Richter.

Ruf da ruhig nochmal an und mach ein wenig Druck, die haben sich ja genug Zeit gelassen.

Zitat:

@stefansxe schrieb am 4. August 2021 um 14:39:17 Uhr:


Die beiden haben sehr unmotiviert gewirkt und den Fall schnell abgespeist. Augenscheinlich hatte ich die Schuld weil ich links vorbeigefahren bin.

Das nennt man „Überholen“ solange das Fahrzeug rechts von dir noch in Bewegung ist. Ist erstmal von der Sache her nichts was verboten ist. Hätte das andere Fahrzeug gestanden wärst du „vorbei gefahren“, auch von der Sache her nicht verboten.

Daher sehe ich hier keine Schuld bei dir.

Zitat:

@stefansxe schrieb am 4. August 2021 um 17:01:41 Uhr:


Dann müsste ich doch in jedem Fall geschützt sein auch wenn ich mir nicht selbst einen Anwalt dazu nehme?

Nein. Wenn Dich jemand verklagt liegt es an Dir aktiv zu werden und die Ansprüche abzuwehren. Bisher hat Dich aber noch niemand verklagt. Ich kann mir sehr gut vorstellen dass das auch nicht passieren wird.

Rasanty, lies doch noch mal den Thread durch.... 🙂

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