gesammelte Fragen zum Touran MJ 2012
Hallo,
ich habe ein paar Fragen zu einem Thread zusammengefasst.
1. Lane Assist: ich habe letztens gehört, dass es im aktuellen Passat einen Lane Assist der zweiten Generation geben soll, dem auch die Seitenrand-Markierung einer Straße ausreicht, um aktiv zu sein (also nur eine Linie, z. B. Landstraße ohne Mittelstreifen). Wird diese Art von Lane Assist auch aktuell im Touran verbaut oder ist das System im Touran zwingend auf zwei Begrenzungslinien angewiesen?
2. adaptives Lichtsystem in Verbindung mit Xenonlicht: in der Bedienungsanleitung zum Touran MJ 2012 wird kaum etwas über das adaptive Lichtsystem gesagt (Stadtlicht, Landstraßenlicht, Autobahnlicht); wie funktioniert das System im Touran? sind Erfahrungswerte bekannt?
3. RNS 315: es gibt im Radiomodus die Möglichkeit die 'i'-Taste zu drücken, dann erscheint der Radiotext zum Sender; ich habe aber letztens gesehen, dass der Radiotext eines RDS-Senders bereits vor dem Drücken der 'i'-Taste zu sehen war; liege ich damit richtig? oder war das nur der RDS-Sendername?
4. RNS 315 - Importieren von Zielen über SD-Karte: ich habe letztens versucht, einige Ziele auf ein RNS 315 eines Bekannten zu überspielen, um die Funktion zu testen; dabei ist mir aufgefallen, dass nur solche Ziele erfolgreich importiert werden konnten, die ich über den Volkswagen NAV Companion erzeugt habe; Ziele, die ich als Outlook-Visitenkarte manuell angelegt hatte, wurden nicht erkannt; kann man tatsächlich nur den Weg über den Volkswagen NAV Companion gehen?
5. MFA Premium: gibt es eine Möglichkeit, die Senderliste des Radios per Multifunktionslenkrad aufzuschalten, wenn ich mich in der Audioebene der MFA befinde?
6. Zentralverriegelung: die Funktion AutoLock habe ich verstanden, aber wozu benötige ich die per MFA einstellbare Funktion AutoUnlock? was ist der Vorteil dieser Einstellung?
7. Berganfahrassistent: bei Fahrzeugen mit DSG: wie lange wird das Fahrzeug mit Bremsdruck gehalten, wenn ich von der Bremse gegangen bin? führt nicht die Simulation des Kriechgangs beim DSG auch zu einem Festhalten des Fahrzeugs am leicht geneigten Hang?
8. programmierbare Fahrzeugschlüssel: in der Bedienungsanleitung ist angegeben, dass die beiden Fahrzeugschlüssel auf unterschiedliche Beifahrerspiegelabsenkungen programmiert werden können; ist diese Funktion auch auf die Grundeinstellung der beiden Außenspiegel anwendbar? also zwei Schlüssel = zwei unterschiedliche Außenspiegel-Einstellungen
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von markus-thonig
woher soll ottonormalverbraucher wissen wie breit sein auto ist ? ganz einfach: er schaut in den fahrzeugschein und liest 1,80 m. auf dem schild in der baustelle steht 2,00. also kann er die linke spur benutzen. ist doch ganz logisch.mit dem 2,00m wird die fahrzeugbreite ohne spiegel gemeint. dafür sind die fahrspuren ausgelegt.
so wie du es siehst ist es mehr als falsch und für die meisten menschen nicht nachvollziehbar. ist doch totaler quatsch wenn auf dem schild 2 m steht und wenn du im schein nachsiehst steht nur 1,80m. wenn sich die 2 m auf die breite mit spiegeln beziehen würden müsste auch die breite mit spiegeln eingetragen sein. dort steht aber ohne spiegel.
erst denken, dann schreiben !
Für manche sollte es doch Wiederholungsprüfungen geben! 🙄
Und Dein letzter Satz gilt für Dich umso mehr, da Du es noch nicht einmal schaffst, hier die Suche zu benutzen, oder die anderen hundert Berichte zum Thema zu googlen!
Kannst dann ja auch gleich nach Nettiquette googlen... 😠
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von memmert
Auch wenn heute der 1. Aprl ist ... Du liegst wirklich falsch.Zitat:
Original geschrieben von markus-thonig
...
so wie du es siehst ist es mehr als falsch und für die meisten menschen nicht nachvollziehbar.
...Die Breite der Fahrspuren bezieht sich auf die tatsächlichde Breite eines Autos einschließlich Spiegel; diese Information kann man dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) nicht entnehmen sondern muss entweder nachmessen oder in den technischen Daten auf einer Herstellerseite nachsehen.
Und hier der ADAC dazu
<p sizcache="4" sizset="67">www.adac.de/.../...len_versetztesFahren_1111_fahrbreite_0212_95200.pdf
<p sizcache="4" sizset="67">
Hallole ...
Und den Beitrag gleich noch dazu ...
www.autobild.de/artikel/verengte-spur-fahrzeugbreite-1806710.html
Gruß
Hermy
moin leuts,
und die polizei hat dies als einnahmquelle erkannt.
auf der A81 im baustellenbereich zwischen sindelfingen und
gärtringen kontrolliert sie dies regelmässig, allerding hats
hier auch schon ohne ende immer wieder böse gekracht.
also auf kleinwagen umsteigen, oder hinter lkws herfahren,
was allerdings, gerade in baustellen, keine so schlechte alternative
ist, denn die jungs sehen immer zu, das es am rollen bleibt.
selbst ein golf6 ist mit 2,045 schon nicht mehr zulässig.
grüssle
wlli
Zitat:
Original geschrieben von w.boos
und die polizei hat dies als einnahmquelle erkannt.
Meiner Meinung nach "zu Recht", denn ein kleiner "Spiegel-Rempler" in der Baustelle sorgt sofort für kilometerlange Staus, weil die Leute dann in der Baustelle stehen bleiben, und die LKWs nicht an der Unfallstelle vorbeifahren können, da die linke Spur (tatsächlich) zu eng ist.
Schaltet einfach mal euer Hirn ein:
Wieviel Sekunden verliert ihr, wenn ihr in einer 2 km langen Baustelle mit Tempo 80 hinter dem LKW herfahrt, anstatt mit 95 km/h links dran vorbei zu fahren, obwohl ihr es nicht dürftet?
Und wieviel Zeit verliert ihr, wenn ihr euch den Spiegel abfahrt und auf die Polizei warten dürft?
Abgesehen von den Spiegeln gilt die Breite natürlich auch für die Ladung, da es ja um die "tatsächliche" Breite geht.
Da zählt halt alles (serienmäßige Spiegel, "Wohnwagen-Spiegel", Anhänger, Ladung).
P. S.:
Bei einem Verbotsschild für 2,8 t tatsächl. Gesamtgewicht schaut ihr doch auch nicht in die Fahrzeugpapiere, oder?
(Ein leerer 3,5-Tonner darf da immer noch durch - ein kleiner beladener Sprinter mit beladenem Anhänger jedoch nicht mehr.)
P. P. S.:
Wusstet Ihr eigentlich, dass sich das LKW-Überholverbot (>3,5t) auf die zGM des Zuges (=Zugfahrzeug + Anhänger) bezieht?
Wusstet Ihr eigentlich, dass das LKW-Überholverbot auch für KFZ über 7 m Länge gilt? (PKW + Wohnwagen = ???)
Fazit: Die deutsche Rechtsprechung kennt jede Menge Fallstricke.
Hallo Markus,
es ist korrekt das der Wagen 2,08 m breit ist (siehe Technische Daten Touran, VW webseite). Die Polizei weiß dieses genau und wird Dir den Bußgeldbescheid mit Sicherheit zusenden, wenn Sie Dich erwischen sollten. Als Fahrzeugführer bist Du dann leider der Dumme. Mein Nachbar allerdings auch, denn der hat die Erfahrung bereits gemacht!!
Gruß
der Cityhopper