Gerechtfertigt oder Überzugene Vorstellungen zur Kulanz --- Disskussion

BMW 3er

Also inzwischen liest man hier ja alles mögliche was man unter Kulanz sieht.

Für die einen  ist ein Stossdämpfer mit über 100 tkm Laufleistung ein Meckergrund, für andere soll ein Turbo 200 tkm halten, und wenns wischwasser einfriert ist BMW auch schuld... Kettenspanner & SetuerKettenriss ist die andere Seite. 

Was denkt ihr, was ist vertrettbar und gerechtfertigt? Wie lange sollte BMW Kulanz auf welche Teile gewähren? Und warum??

Freu mich auf eine Rege dsikussion.

gretz

38 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28


Also ich bin noch nie in die Versuchung geraten, irgendwo Kulanz zu erfragen. Dafür waren meine Fahrzeuge bisher immer zu alt oder hatten zu hohen Laufleistungen. Wenn man hier in diesem Fred liest, was die Leute schreiben, so haben die meisten doch eigentlich ganz vernünftige Vorstellungen zum Thema Kulanz.

Unterscheiden sollte man zunächst mal in Sachen Kulanz und Garantie / Gewährleistung. Im Grunde ist es für unsere Premiummarken nämlich kein großer Wurf, nach wie vor an lächerlichen 2 Jahren festzuhalten, während andere Hersteller da schon viel weiter gehen und freiwillig eine Garantie von mehreren Jahren geben (z.Bsp. KIA). Aber gut, der gesetzliche Rahmen ist gegebenen...

Ich bin auf jeden Fall der Ansicht, dass Problemmängel, also Mängel die in absehbarer Häufigkeit an bestimmten Teilen oder bestimmten Fahrzeugen auftreten, also Mängel die eindeutig auf einen Konstruktions- bzw. Materialfehler schließen lassen, immer vom Hersteller zu übernehmen sind. Und zwar unabhängig vom Alter oder der Laufleistung des Fahrzeuges. Das mag im ersten Moment ziemlich anmaßend klingen, aber wenn sich bestimmte Mängel häufen, zum Beispiel eine gerissene Steuerkette in bestimmten Motoren, dann ist es wohl ein Konstruktionsfehler. Je nach Alter und Laufleistung des Fahrzeuges sollte sich BMW dann zumindest an den Kosten beteiligen, z. Bsp.

bis 50.000 Km oder 3 Jahre = 100%
bis 100.000 Km oder 5 Jahre = 75%
bis 150.000 Km oder 8 Jahre = 50%
über 150.000 Km und älter = 25%

In meinen Augen hat das auch nix mit Kulanz (also Freiwilligkeit) zu tun. Bau ich ein Haus, kann ich eventuell vorhandene Mängel prüfen oder durch einen Baugutachter ausschließen. Ich kann aber nicht einen Motor zerlegen lassen, nur um mal zu schauen, ob zufällig Steuerkette XYZ aus Produktionsdatum XYZ verbaut wurde, die auf Grund eines technischen oder konstruktionsbedingten Mangels gefährdet ist...

Solche Sachen wie Stoßdämpfer und dergleichen sehe ich eher gelassen. Man muss halt tiefgreifend auseinanderhalten, welche Fahrzeugteile vom Fahrverhalten des Eigentümers beeinflusst sind oder nicht. Basieren Mängel schlicht und einfach auf Verschleiß, dann halte ich eine Kulanz für nicht notwendig.

Hm, hier hast du jetzt einen guten Punkt angebracht. Mit was vergleicht man Autos. Hier ist es wohl das man irgendwelche Vergelichswerte und Plannutzungsdauer heranziehen muss. Was nimmt man jetzt als vergleich hier. 

Zum einen sind die Autos auf 200.000 tkm konstruiert. Das kann man aus den Gerichtsverhandlungen von Wandlungen herleiten. Das ist die Darstellung der KFZ Industrie mit abweichungen nach unten / oben je nach Modell.

Dh. ein Fahrzeug mit 100.000 tkm hat schon 50% seiner Lebensdauer hinter sich und ist damit quasi nur die Hälfte wert.

Zeitlich gesehen, wird ein KFZ auf 5 bzw. 6 Jahre abgeschrieben. Dh. Die Lebensdauer ist hier auf 5-6 Jahre Angesehen und danach ist der Wagen nichts mehr Wert. "> Kein disskussionspunkt"
Die Tasächliche erstnutzungsdauer liegt wohl zwischen 3-10 Jahren. Danach wird das Auto nach unten weitergeschoben, verschrottet oder ins Ausland verkauft. Diese zweite / dritte nutzungszeit sollten wir hier nicht betrachten.

Okay gehen wir zur Imobilie.
Eine Immobilie wird auf 50Jahre abgeschrieben > 2%. (laut google). 
Die Gewährleistungsfrist besteht hier von 5 Jahren. Innerhalb dieser Zeit können Mängel angezeigt und müssen behoben werden. Dh. hier ist der Gewährleistunsgrahmen 10% von der Nutungsdauer. Danach sind (sofern keine abweichenden Garantien) Mängel nicht kostenfrei zu beheben.

Übertragen wir hier jetzt die Zeitfaktoren aufs KFZ wäre es nach Steuerrecht eine eine Gewährleistunsgfrist von 6 Monaten und bei bei einer Typischen Nutzungsdauer von 10 Jahren bei 1 Jahr und bei 20 Jahren bei 2 jahren.

Somit ist die 2 Jährige Gewährleistungsfrist über die Nutungsdauer aus meiner sicht durchaus mit dem Hausbau angemessen.

Einen Gutachter kann man nur auf Rechtlichen Grundlagen Beauftragen, dass man es einklagen kann. Die Gewährleistung für Umlaufgüter beträgt eben nur 2 Jahre. Wärend dieser Zeit ist BMW aus meiner sicht sehr offen und Behebt auch nur schönheitsfehler Kostenfrei.

Bzgl Konstruktionsmängel werd ich noch gesondert anworten, muss mir da die Fristen und klagewege raussuchen. 

Primär ist erstmal Kulanz und unter gewissen Voraussetzungen auch ein Späterer Klageweg möglich.  Allerdings ist bis auf das HA Problem im E46 wohl kaum eine Klage erfolgreich gewesen.

gretz

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28


Wenn jemand seine Stoßdämpfer nach 100.000 Km allerdings auf Kulanz getauscht haben möchte, so kann ich das nicht wirklich nachvollziehen. Ein Motorschaden durch Steuerkettenriss nach 50.000 Km wiederum wäre für mich Anhaltspunkt zu denken - BMW hat gefälligst die kompletten Kosten zu übernehmen.

Allerdings scheint hier jeder seinen noch so alten Wagen (die Neueren also mal komplett ausgenommen) bei BMW mit Originalteilen reparieren zu lassen. Die Preise, die man hier teilweise liest, sind jedenfalls absolut unterirdisch... :-)

Werd mich also hüten, im Falle eines Motoschadens auch nur bei BMW anzuklingeln, denn bei einem 6 Jahre alten 10.000 Euro Auto investier ich sicher keine 5000 bis 8000 Euro in einen AT Motor, wenn der Verkaufspreis mit Motorschaden gerade mal 3000 Euro Minus ausmacht und der Mehrerlös mit einem AT-Motor keine 1000 Euro. Will man das Fahrzeug tatsächlich behalten, tut es auch ein Gebrauchtmotor mit Gewährleistung (gibt es genug davon) für 2500 Euro (je nach Motorentyp auch etwas mehr) plus 500 Euro Einbaukosten in der Freien.

Das ist ein Punkt was ich auch nicht wirklich verstehe. Ich bin dann auch für Zeitwertgerechte Reparatur... der wagen wird anschließend ja deswegen auch nicht neu sein.

gretz

Zitat:

Original geschrieben von kevinmuc


Zeitlich gesehen, wird ein KFZ auf 5 bzw. 6 Jahre abgeschrieben. Dh. Die Lebensdauer ist hier auf 5-6 Jahre Angesehen und danach ist der Wagen nichts mehr Wert. "> Kein disskussionspunkt"

In diesem einen Punkt muss ich Dir widersprechen. Die steuerliche Abschreibung umfasst zwar durchaus nur 5 bis 6 Jahre, aber bei

"nichts mehr wert"

spielt das Finanzamt nicht mit. Steuerlich ist das Fahrzeug zum "angemessenen" Zeitwert auszubuchen, falls es denn verkauft werden sollte.

Vor etwa 3 Monaten Klage beim Bundesfinanzgericht. Ein größerer Mercedes, nach 5 Jahren abgeschrieben, Buchungswert 0 Euro, Zeitwert noch etwa 16.000 Euro, laut Betriebsprüfung für 1000 Euro verkauft an Privat.

Fazit: Steuerliche Korrektur bei angenommenen Mindestwert von 14.000 Euro, also eine nachverrechnete Gewinnerhöhung um 13.000 Euro einschließlich Umsatzsteuer.

In allen anderen Sachen, geb ich Dir allerdings recht. Nur ist es bei einer Immobilie ja immernoch so, dass ich 5 Jahre Gewährleistung auf Bauleistungen habe und sich ernsthafte Mängel eigentlich in der Regel schon vorher zeigen (Feuchtigkeitsschäden). Zudem kann ich einen Baugutachter zur Abnahme heranholen, der alles auf herz und Nieren prüft. Das ist bei einem Auto nur bedingt möglich (z.Bsp. zum Thema Steuerkette).

Zitat:

Original geschrieben von kevinmuc


Das ist ein Punkt was ich auch nicht wirklich verstehe. Ich bin dann auch für Zeitwertgerechte Reparatur... der wagen wird anschließend ja deswegen auch nicht neu sein.

So sehe ich das auch...

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28



Zitat:

Original geschrieben von kevinmuc


Zeitlich gesehen, wird ein KFZ auf 5 bzw. 6 Jahre abgeschrieben. Dh. Die Lebensdauer ist hier auf 5-6 Jahre Angesehen und danach ist der Wagen nichts mehr Wert. "> Kein disskussionspunkt"
In diesem einen Punkt muss ich Dir widersprechen. Die steuerliche Abschreibung umfasst zwar durchaus nur 5 bis 6 Jahre, aber bei "nichts mehr wert" spielt das Finanzamt nicht mit. Steuerlich ist das Fahrzeug zum "angemessenen" Zeitwert auszubuchen, falls es denn verkauft werden sollte.

Vor etwa 3 Monaten Klage beim Bundesfinanzgericht. Ein größerer Mercedes, nach 6 Jahren abgeschrieben, Buchungswert 0 Euro, Zeitwert noch etwa 16.000 Euro, laut Betriebsprüfung für 1000 Euro verkauft an Privat.

Fazit: Steuerliche Korrektur bei angenommenen Mindestwert von 14.000 Euro, also eine nachverrechnete Gewinnerhöhung um 13.000 Euro einschließlich Umsatzsteuer.

In allen anderen Sachen, geb ich Dir allerdings recht. Nur ist es bei einer Immobilie ja immernoch so, dass ich 5 Jahre Gewährleistung auf Bauleistungen habe und sich ernsthafte Mängel eigentlich in der Regel schon vorher zeigen (Feuchtigkeitsschäden). Zudem kann ich einen Baugutachter zur Abnahme heranholen, der alles auf herz und Nieren prüft. Das ist bei einem Auto nur bedingt möglich (z.Bsp. zum Thema Steuerkette).

Deswegen  kein Disskussionspunkt, weil Realitäsfremd.

Aber die AFA ist die Grundlage für die Typische Nutzungsdauer im Betrieb, bzw. soll diese Abbilden. Typisch heißt nicht zwangsläufig real.

Zitat:

Original geschrieben von kevinmuc


Deswegen  kein Disskussionspunkt, weil Realitäsfremd.

Aber die AFA ist die Grundlage für die Typische Nutzungsdauer im Betrieb, bzw. soll diese Abbilden. Typisch heißt nicht zwangsläufig real.

So schaut es aus. Da geb ich Dir vollkommen recht.

Nur denke ich nicht, dass man das mit der Kulanzregelung irgendwie in Verbindung bringen kann, weil die Abschreibung und der steuerliche Aspekt dann doch eher andere Wurzeln haben. Bei einem Auto gehe ich eigentlich von einer tatsächlichen Nutzungsdauer von 10 Jahren aus - unabhängig von der Anzahl seiner Besitzer. Und sicher halten Autos auch weit länger und andere machen eben schon vorher schlapp.

Ist schwierig, da eine für alle Beteiligten faire Lösung zu finden. Ich denke 3 Jahre Garantie sind soweit schon in Ordnung, nur sollte sich die Kulanz auf konstruktions- oder materialbedingte Mängel einfach an der "versprochenen" Lebensdauer der Teile orientieren. Eine Steuerkette zum Beispiel soll ja absolurt wartungsfrei sein und ein ganzes Autoleben lang halten (so wurde mir das zumindest mal nahegebracht). Wenn eine solche dann aber schon nach 5 Jahren reißt, dann ist das für mich keine Kulanzfrage mehr.

Anderes Beispiel die Rostproblematik bei Mercedes. Die Türen der C-Klasse (W203) wurden zwar auf Kulanz neu lackiert, aber im Grunde muss man sich an den Kopf greifen, dass sowas heute überhaupt noch passieren kann. Wenn bei einem 15 Jahre alten Opel die Radläufe wegfaulen ist das okay, aber nicht bei einem 5 Jahre alten Mercedes... ;-)

Moin,

ich habe hier mal einige "Rechtschreibpostings" entfernt und einige Postings um das Thema Rechtschreibung erleichtert, so dass man sich der eigentlichen Diskussion widmen kann.

Beste Grüße

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