Geltungsbereich eines eingeschränkten Halteverbotes vor einem Hydranten/Absperrschieber?
Hallo Gemeinde,
es ist schon einige Jahre her, seit ich den Lappen gemacht habe. Soweit ich mich erinnere, gab es Halteverbote, die einem einzelnen Ereignis (Baustelle, Unfall, Umzug etc.) zugeordnet werden und die dann eben nicht bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung von rechts oder links Gültigkeit haben.
Man sollte doch annehmen, daß das auch für Halteverbote vor/bei Hydranten etc. gilt. Wenn das so ist, wie weit hinter dem Hydranten darf man dann wieder parken?
Bevor die erwarteten und berechtigten Fragen kommen.... nein, ich habe dort kein Knöllchen bekommen. Ich parke regelmäßig im grün markierten Bereich HINTER den Absperrventilen. Ein neues, mobiles Schild kündigt aber ein Halteverbot für Freitag an. Natürlich würde ich mich frech (aber vermeintlich rechtmäßig) wieder in den grün markierten Bereich stellen. Kann aber sein, daß die Politessen an diesem Tag aufgrund des sonst absoluten Halteverbotes etwas übermotiviert sein, wenn sie meinen Wagen als einzigen auf dem Platz stehenden sehen. Und ich dachte, ich mache mich mal sattelfest.... indem ich mal die StVO durchgehe und eben hier die Frage ins Forum stelle.
Danke schonmal.
Beste Antwort im Thema
Ich gestehe, ich habe absolut keine Ahnung, ob man da parken darf oder nicht, kann leider auch nicht mit Paragraphen dienen.
Ich denke mir nur, wenn ich ein aus der breiten Hauptstraße abbiegendes Auto wäre, wäre ich nicht sehr erfreut, plötzlich so ungünstig vor mir ein parkendes Fahrzeug im Weg zu haben, immerhin steht es genau in meiner Fahrspur.
Schon deswegen würde ich persönlich dort nicht parken - egal ob erlaubt oder nicht.
54 Antworten
Da hat sich iirc nix geändert. Bei Z. 205 (Vorfahrt gewähren) und Z 206 (Halt. Vorfahrt gewähren) steht es immer noch drin: "Wenn es verdeckt wird". Ich bin mir gerade nicht sicher, ob es neben denen und dem Andreaskreuz und dem Haltestellenschild nicht noch so einen Fall gibt. Aber bei Regelungen zum Parken und Halten war es noch nie so.
Zitat:
Original geschrieben von Moorteufelchen
Du hast recht, in der Aktuellen Fassung ist davon nichts mehr erwähnt. Ich habe gerade nachgesehen.Zitat:
Original geschrieben von 100avantquattro
Welche StVO? Deutschland? In der aktuellen Fassung? Davon habe ich SO nix gelesen.
Sowas stand da aber irgendwo mal , genauso wie parken vor Andreaskreuz, innerorts, ausserorts, vor und nach Busshalten, usw.
Offensichtlich hat man das rausgenommen oder in irgendwelche Verwaltungsvorschriften verschoben.
Ich habe das allerdings damals noch im Prüfungsbogen gehabt. Und Internetauftritte von Fahrschulen geben auch ähnliche Zahlen an.
LG Moorteufelchen
Ja, okay. Mag alles sein. Hat aber mit der geschilderten und bebilderten Situation nix zu tun, da nicht anzunehmen ist, daß ich in dem grünen Bereich ein 3 Meter hohes Fahrzeug parken werde 😁
Trotzdem interessant und Danke für's Durchforsten der StVO.
mfg
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Da hat sich iirc nix geändert. Bei Z. 205 (Vorfahrt gewähren) und Z 206 (Halt. Vorfahrt gewähren) steht es immer noch drin: "Wenn es verdeckt wird". Ich bin mir gerade nicht sicher, ob es neben denen und dem Andreaskreuz und dem Haltestellenschild nicht noch so einen Fall gibt. Aber bei Regelungen zum Parken und Halten war es noch nie so.
Ich würde auch bezweifeln, daß man sich solche Eitelkeiten ber dem Schilderwald und der allgegenwärtigen Parkplatznot leisten kann.
Und verdeckt wird ja nix.
dazu hatte ich letztes Jahr hier sogar ein Quiz - aber es interessiert den geneigten Autofahrer meist wenig was über §12 hinausgeht - wenn er überhaupt §12 kennt. 🙁
Das Andreaskreuz hat sogar 2 Klauseln.
Ein Haltverbot wenn verdeckt und ein allgemeines Parkverbot.
Das Parkverbot unabhängig vom Haltverbot. Und unabhängig von "verdeckt".
Die Meterangaben unterscheiden sich ebenfalls - und auch die inner- und außerorts Angabe.
Bei den Z. 205 (Vorfahrt gewähren) und Z 206 (Halt. Vorfahrt gewähren) ist es ein Haltverbot wenn verdeckt. Und ein Haltverbot beinhaltet auch ein Parkverbot. Hier aber eben nur wenn verdeckt.
Ein weiteres Konstrukt findet sich bei den Ampeln. Da gibt es auch ein Haltverbot wenn verdeckt.
(das bedeutet aber nicht, daß man mit nem LKW bei Rot drüberfahren darf - Warten bei Rot ist verkehrsbedingtes Warten, kein Halten).
ein Schutzstreifen für Radfahrer markiert durch Leitlinien (Zeichen 340) darf nicht beparkt werden.
Zeichen 306 (Vorfahrtsstraße) verbietet das Parken - außerhalb geschlossener Ortschaften. Innerhalb muß irgendein anderes Verbot her.
verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325.1) verbietet das Parken (außerhalb gekennzeichneter Flächen)
Das Halten auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist verboten - auch auf Seitenstreifen.
Die (Bus)Haltestelle hat ein Parkverbot. Halten ist an einer Haltestelle also auch für PKW erlaubt. 😁
Das Parkverbot ist recht lang/breit - wie auch immer man das nennen mag. Manchmal verdeutlicht durch Grenzmarkierung (ZickZack) aber das muß nicht sein. Gilt auch ohne.
Eine Grenzmarkierung (ZickZack Linie) sagt
Zitat:
Grenzmarkierungen bezeichnen, verlängern oder verkürzen ein an anderer Stelle vorgeschriebenes Halt- oder Parkverbot.
Allein darüber könnte man übrigens bestimmt 10 Seiten diskutieren. 😉
Ein Taxistand hat ein Haltverbot. Allerdings sieht man das eigentlich schon am Zeichen selbst.
Ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) entfaltet ein Haltverbot. Auf sich und dann noch ein paar Meter... Hm wie eine Bushaltestelle auf beiden Seiten oder anders? 😉
Eine durchgezogene Linie (Zeichen 295) in der Mitte der Fahrbahn = Funktion als Fahrstreifenbegrenzung - verbietet das Parken sofern nicht 3 Meter Platz zwischen parkierendem Fahrzeug und Linie bleiben. (die Linie darf nicht überfahren werden)
Wenn die Linie am Rand der Fahrbahn ist = Funktion einer Fahrbahnbegrenzung dann ist bereits das Halten verboten wenn rechts ein Seitenstreifen oder Sonderweg ist.
Bei Zeichen 296 (eine Seite 295, eine Seite unterbrochene Linie) gilt das gleiche für die Zeichen 295 Seite.
Wenn das Parken auf dem Gehweg erlaubt ist - dann gilt das nur für Fahrzeuge mit einem bestimmten zulässigen Gesamtgewicht - nicht dem tatsächlichen Gewicht. (das Gewicht steht nicht im §12)
Das sind alles Dinge die nicht im §12 stehen. 😁
Die Aufzählungen sind nicht abschließend - kann auch mehr sein - fällt noch jemand was ein?
Gesucht werden Dinge die nicht im §12 stehen.
Edit:
Pfeile (Zeichen 297) auf der Fahrbahn bei markierten Fahrstreifen weiß zwar auch nicht jeder, aber man könnte sie aus §12 herauslesen. Daher zählt das zu §12.
Ähnliche Themen
extra erwähnt? Wüßte ich jetzt nicht.
Aber richtig.
Nur eben auch mit nem LKW / Kleintransporter 🙁
Ich würde mir da eher eine Regelung wie beim Bus wünschen.
Wäre sicherer.
Hallo,
Zitat:Gesucht werden Dinge die nicht im §12 stehen. Ende
Fussgängerbereich beinhaltet auch Halteverbot für diejenigen die nicht einfahren dürfen.
LG Moorteufelchen
Ja, das sieht gut aus, da steht "benutzen" in der Erläuterung.
Und Parken ist wohl auch benutzen.
Bei Verbot für Fahrzeuge aller Art usw...
ist das dagegen umstritten.
z. B. dürfen Krafträder dort auch geschoben werden und es gibt Urteile die das Parken bejahen.
Ich gestehe, ich habe absolut keine Ahnung, ob man da parken darf oder nicht, kann leider auch nicht mit Paragraphen dienen.
Ich denke mir nur, wenn ich ein aus der breiten Hauptstraße abbiegendes Auto wäre, wäre ich nicht sehr erfreut, plötzlich so ungünstig vor mir ein parkendes Fahrzeug im Weg zu haben, immerhin steht es genau in meiner Fahrspur.
Schon deswegen würde ich persönlich dort nicht parken - egal ob erlaubt oder nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
extra erwähnt? Wüßte ich jetzt nicht.Aber richtig.
Nur eben auch mit nem LKW / Kleintransporter 🙁Ich würde mir da eher eine Regelung wie beim Bus wünschen.
Wäre sicherer.
.fahrschule-aschmann.de/start.php?p9978=zahlen
Bin jetzt zu faul das original zu suchen
Moorteufelchen
Also ich bleibe dabei, dass ich persönlich dort nicht parken würde.
Der Bereich 5m nach der Einmündung bis zum Umweltzonenschild ist für mich "unmittelbare Nähe" zum Hydranten = ich will mit meinem parkenden Auto die Arbeit der Feuerwehr nicht um eine einzige Sekunde behindern. Die wollen oder müssen ggf. sofort an den Hydranten und müssen dort mit ihrem Fahrzeug stehen. Ergebnis wäre das sie neben mir stehen müssten oder vor mir (also hinter den Querparkern) oder hinter mir (im 5m-Bereich der Einmündung).
@ TE:
Wenn dir meine Einstellung nichts gefällt Must du sie ja nicht lesen, kannst mich auch auf die Ignorieliste setzen, aber das schreiben lasse ich mir von dir bestimmt nicht verbieten in einem offenen Forum.
Auch kann ich doch wohl Satzzeichen verwenden wie ich es möchte.
Und zur besseren Verständnis: DAS IST SCHREIEN (zumindest kenne ich da so).
Du wirst hier wohl keine genaue Antwort auf deine Frage bekommen.
Du kannst durch also entweder an das OA wenden (und schlafende Hunde wecken) Poker den Papst um Absolution bitte!
Viel Spaß noch und nicht traurig sein, wenn nicht alle deine Haltung unterstützen und dir nach dem Munde schreiben!
@Martin SHL:
Das ist aber Standard - und auch erlaubt.
Hier ist die Lage sogar dazu noch sehr übersichtlich durch den breiten Gehweg.
Die 5 Meter Regel ist schwierig zu berechnen. Es geht da um den Schnittpunkt von Fahrbahnkanten.
Es könnte sogar einmal sein, daß noch eine gewisse "Rundung" des Gehwegs da ist - aber die 5 Meter schon überschritten sind...
@hugar:
Das ist doch kein Problem, man muß da auch nicht parken.
Man sollte eben nur trennen, ob es nach StVO kein Verbot gibt dort zu parken und dem was man tun würde.
Dann lässt sich auch sehr schön diskutieren.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
@Martin SHL:
Das ist aber Standard - und auch erlaubt.
Hier ist die Lage sogar dazu noch sehr übersichtlich durch den breiten Gehweg.
Wie gesagt, ob erlaubt oder nicht, möchte ich als unbedarfter Laie gar nicht in Abrede stellen.
Bzgl. ausreichend Platz: Genau gegenüber vom parkenden TE ist Parkverbot, kurzes Halten jedoch erlaubt. Wenn nun also da jemand steht und der TE auf gleicher Höhe gegenüber parkt ist die Fahrbahn dicht.
Ich glaube nicht, daß das ein Argument ist.
Stell dir vor, da wäre auf der anderen Seite kein Parkverbot - was wäre anders?
Zitat:
Original geschrieben von 100avantquattro
....Ich schrieb dazu, daß ich ggf. umparken kann, wenn es die Situation ergibt. Ich brauche bis zum Parkplatz keine 30 Sekunden. Daß diese 30 Sekunden im Regelfall keine Rolle spielen...
konnte ich neulich beim Einsatz nebenan erst mit Schrecken feststellen....
Interessant...
30s...? auch nachts...?
Dass die Feuerwehr bei dir in Straße einen Einsatz hast, erfährst du frühestens, wenn das Löschfahrzeug schon neben deiner Kiste steht...!
Es sei denn, du hast dich in die halleschen Notruf-Leitungen eingehackt und hörst dort 24h am Tag mit...
Aber das wäre ja illegal, dann wärst du sicherlich auch nicht an legalen Parkmöglichkeiten interessiert...😉
Zitat:
Original geschrieben von 100avantquattro
...Die Feuerwehren aus dem TV kommen in Minutenschnelle, klemmen ihre Schläuche in Sekundenschnelle an und löschen dann ebenfalls in wenigen Sekunden. Bei der echten Feuerwehr wird am Einsatzort offensichtlich und richtigerweise erstmal geplant, wie man den Einsatz angeht....
Aha...
selbst wenn die hallesche Feuerwehr 5-10min plant (was natürlich unsinnig ist), wenn das Einsatzfahrzeug steht dann steht es, denn wo der optimale Standort für den Einsatz ist, wird in 99,99% aller Einsätze auf der Anfahrt und vor dem Absitzen/Aussteigen der Feuerwehrmänner festgelegt. Selbst wenn du dann in 5s beim Auto bist, dann wird nicht mehr rangiert...
mfg