Geltungsbereich eines eingeschränkten Halteverbotes vor einem Hydranten/Absperrschieber?

Hallo Gemeinde,

es ist schon einige Jahre her, seit ich den Lappen gemacht habe. Soweit ich mich erinnere, gab es Halteverbote, die einem einzelnen Ereignis (Baustelle, Unfall, Umzug etc.) zugeordnet werden und die dann eben nicht bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung von rechts oder links Gültigkeit haben.
Man sollte doch annehmen, daß das auch für Halteverbote vor/bei Hydranten etc. gilt. Wenn das so ist, wie weit hinter dem Hydranten darf man dann wieder parken?
Bevor die erwarteten und berechtigten Fragen kommen.... nein, ich habe dort kein Knöllchen bekommen. Ich parke regelmäßig im grün markierten Bereich HINTER den Absperrventilen. Ein neues, mobiles Schild kündigt aber ein Halteverbot für Freitag an. Natürlich würde ich mich frech (aber vermeintlich rechtmäßig) wieder in den grün markierten Bereich stellen. Kann aber sein, daß die Politessen an diesem Tag aufgrund des sonst absoluten Halteverbotes etwas übermotiviert sein, wenn sie meinen Wagen als einzigen auf dem Platz stehenden sehen. Und ich dachte, ich mache mich mal sattelfest.... indem ich mal die StVO durchgehe und eben hier die Frage ins Forum stelle.

Danke schonmal.

Dorm
Beste Antwort im Thema

Ich gestehe, ich habe absolut keine Ahnung, ob man da parken darf oder nicht, kann leider auch nicht mit Paragraphen dienen.
Ich denke mir nur, wenn ich ein aus der breiten Hauptstraße abbiegendes Auto wäre, wäre ich nicht sehr erfreut, plötzlich so ungünstig vor mir ein parkendes Fahrzeug im Weg zu haben, immerhin steht es genau in meiner Fahrspur.
Schon deswegen würde ich persönlich dort nicht parken - egal ob erlaubt oder nicht.

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sehen hydranten mittlerweile anders aus ? ich sehe keinen, tut mir leid.....🙄 

Zitat:

Original geschrieben von eugain


sehen hydranten mittlerweile anders aus ? ich sehe keinen, tut mir leid.....🙄 

Die ovalen Deckel in der Straße, auf denen Hydrant steht...

Ok, gehen wir mal vorurteilsfrei ran.

1. der Bordstein ist abgesenkt - das könnte eine Querungshilfe sein.

2. die 5 Meter beziehen sich auf nen Schnittpunkt - das ist schwer zu berechnen - sollte dann bei diesem Beispiel locker reichen

3. da die 5 Meter vom TE gut berechnet und die Absenkungen recht lang sind dürfte die Querungshilfe rausfallen bzw. ausreichen.

4. Wenn da nichts markiert ist - wieso sollte man da schräg auf dem Gehweg parken dürfen? Auch wenn auf dem Google Bild welche so stehen - ohne Markierungen keine Erlaubnis und ich sehe keine Markierungen - weder auf dem Gehweg noch auf der Fahrbahn. Das ergibt sich auch aus §12 (Absatz 4)

5. Das Schild da im Gehweg - naja das sehe ich momentan wie ein Stopschild auf ner Reklametafel für billige Preise oder ein Baustellenschild auf nem "wir bauen um - billige Preise" Plakat - das ist (soweit mans erkennen kann) kein Verkehrszeichen!

6. Das mit dem Parken bei Schachtdeckeln nach § 12 bezieht sich auf Parken auf Gehwegen

Zitat:

über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist

fällt also flach.

Was bleibt?
Hat noch jemand ne Idee?

Evtl. noch Privatbesitz? Was sagt unser TE dazu?

Ansonsten schöner Parkplatz.

Allerdings muß man unter Umständen für sein Recht kämpfen. Und Amtsrichter mit "nach allgemeiner Lebenserfahrung" und "man sieht doch was gemeint ist" sind oft gefährlich.

Keine Haftung - aber ich könnte mich da schon hinstellen. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von eugain


sehen hydranten mittlerweile anders aus ? ich sehe keinen, tut mir leid.....🙄 
Die ovalen Deckel in der Straße, auf denen Hydrant steht...

gibts die teile jetzt versenkbar ? 

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Wiki ist dein Freund!

http://de.wikipedia.org/wiki/Hydrant

Vielen Dank erstmal für die rege und emotionale Beteiligung 😁
Habe eben nochmal ein Foto gemacht. Da ist die Situation vielleicht (noch) etwas besser zu erkennen.

Dorm3
Dorm4

Auf dem Schild steht nichts von Feuerwehrzufahrt / Aufstellfläche oder sonstwas?
(da wäre echt noch nen extra Bild schön - Muß nicht nur das Schild sein, etwas drumrum wäre nicht schlecht - aber man sollte es lesen können)

Gibt es für das Schrägparken irgendeine Aufstellvorschrift oder ist das "üblich"?

Und privat ist da nichts?

Zitat:

Original geschrieben von 100avantquattro



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


@100avantquattro: Kannst Du das kleine Schild, was den Hydranten/Absperrschieber freihalten soll, noch mal in groß fotoknipsen? Ich habe da so eine dumpfe Vermutung...

Ansonsten kann ich an Deinem Parkplatz momentan nichts finden, was seine Benutzung - auch mit den Baustellen-Beschilderungen - verbieten würde. Wenn Du schon dabei bist: Ein Bild von der Baustellen-Beschilderung wäre auch nicht schlecht.

Ist jetzt ein wenig ungünstig. Nachts um 2 ein Verkehrsschild fotografieren.... da sitzt man schnell mal in der Geschlossenen 😁

Glaube ich nicht wirklich. Ich kenne mehrere Leute (mich eingeschlossen), die so etwas schon gemacht haben. Aber vielleicht kannst Du das ja noch mal nachholen. Würde mich interessieren, wer das gebastelt hat (am besten auch noch mit einem Bild der Rückseite - insofern sich da irgendwelche Aufkleber befinden, auf denen RAL steht).

Zitat:

Ein "Baustellenschild" in der Art gibt es nicht. Hatte ich das geschrieben? Falls ja, Entschuldigung.

Nein, hattest Du nicht. Ich hatte unrichtigerweise die temprorären Schilder als Baustellenschilder bezeichnet. Das war ein Fehler meinerseits.

Zitat:

Original geschrieben von 100avantquattro


Auf dem 1. Foto sind die beiden Hydranten mit roten Pfeilen markiert.
Hättest Du die Beiträge richtig gelesen, dann wüßtest Du, daß am betreffenden Tag kein Querparker da sein wird.... da Halteverbot.
Weiterhin hättest Du lesen können

Man, du kapierst es einfach nicht!

Wenn du mit deinem Wagen dort stehst kommt die Feuerwehr nicht ungehindert an den Hydranten!

Die Ffw müsste dann neben dir die Straße zustellen = andere Wehren / RTW / Polizei ... kommen dann nicht mehr vorbei.

Und alles nur, weil du da stehen willst um nicht in die Umweltzone fahren zu müssen.

Zitat:

Original geschrieben von 100avantquattro



Zitat:

Sollte sich am betreffenden Tag zeigen, daß mein Wagen auch an dieser Stelle beim Grund des Halteverbotes (Baustelle, Schwerlasttransport etc.) als hinderlich erweisen, dann sehe ich das ja am Fenster oder auf dem Monitor der Überwachungskamera und kann ihn immer noch (zeitweise) umparken.

Ich kann den Wagen zu jedem Zeitpunkt versetzen, wenn tatsächlich und trotz legalem Abstellen.... sich ein Szenario ergibt, welches ein Umparken erfordert. Ich beharre doch nicht auf mein Recht, um jeden Preis dort parken zu können.
Vor dem Antworten hilft das Lesen der bisherigen Beiträge oft. 😉

Wenn die Ffw kommt hast DU keine Zeit umzupacken, denn die müssen doch wohl SOFORT handeln können und warten dann nicht noch eine Minute auf dich!

Aber natürlich wartet ein Schwerlasttransporter oder anderes großes Gerät gern auf dich, wenn du an diesem Tag im Wege steht!

Ich bleib dabei, mit gesundem Denkvermögen sollte man sich nicht in unmittelbare Nähe eines Hydranten stellen.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Ich bleib dabei, mit gesundem Denkvermögen sollte man sich nicht in unmittelbare Nähe eines Hydranten stellen.

Bleibt nur noch die Klärung der Definition von "unmittelbare Nähe". Und genau das wollte der TE eben auch wissen.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Ich bleib dabei, mit gesundem Denkvermögen sollte man sich nicht in unmittelbare Nähe eines Hydranten stellen.

Mit einem Meter Platz, rundum den Standort des Unterflurhydranten, kommt die Feuerwehr locker zurecht. Da die meisten Löschfahrzeuge eh einen Erstvorrat mitführen ist dies auch nicht das vordringlichste Problem.

Gruß

Glaube fast, dass das "Problem" so nicht zu lösen sein könnte!

Was meint denn die örtliche zuständige Stelle...Ordnungsamt z.B. dazu.....😎
Ich würde rein präventiv die Situation wie hier geschehen schildern und verbindliche Auskunft einfordern!

Ciao! 😉

P.S. für alle: Bernd Clio kenne ich nicht persönlich, nur virtuell hier in MT ist mir der Nickname bekannt...weder verwandt noch verschwägert....noch in Lebenspartnerschaft....😁
Und kein Doppelaccount! Nur damit man ruhig schlafen kann....😉😁

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Man, du kapierst es einfach nicht!
Wenn du mit deinem Wagen dort stehst kommt die Feuerwehr nicht ungehindert an den Hydranten!
Die Ffw müsste dann neben dir die Straße zustellen = andere Wehren / RTW / Polizei ... kommen dann nicht mehr vorbei.
Und alles nur, weil du da stehen willst um nicht in die Umweltzone fahren zu müssen.

Wenn die Ffw kommt hast DU keine Zeit umzupacken, denn die müssen doch wohl SOFORT handeln können und warten dann nicht noch eine Minute auf dich!
Aber natürlich wartet ein Schwerlasttransporter oder anderes großes Gerät gern auf dich, wenn du an diesem Tag im Wege steht!

Ich bleib dabei, mit gesundem Denkvermögen sollte man sich nicht in unmittelbare Nähe eines Hydranten stellen.

Wo bitte habe ich geschrieben, daß ich Probleme damit habe... in die Umweltzone einzufahren? Wo? Ich habe die grüne Plakette in der Windschutzscheibe, kann damit in jede Umweltzone einfahren.

Schon seltsam, der eine User hat keine Lust auf Rätselraten, ein anderer mutmaßt hier Dinge, die nirgends auch nur angedeutet wurden.

Dann scheinst Du auch nicht fähig oder willens zu sein, die Beiträge zu lesen, ehe Du hier Deine Statements zum Besten gibst. Ich schrieb dazu, daß ich ggf. umparken kann, wenn es die Situation ergibt. Ich brauche bis zum Parkplatz keine 30 Sekunden. Daß diese 30 Sekunden im Regelfall keine Rolle spielen... konnte ich neulich beim Einsatz nebenan erst mit Schrecken feststellen. Die Feuerwehren aus dem TV kommen in Minutenschnelle, klemmen ihre Schläuche in Sekundenschnelle an und löschen dann ebenfalls in wenigen Sekunden. Bei der echten Feuerwehr wird am Einsatzort offensichtlich und richtigerweise erstmal geplant, wie man den Einsatz angeht. Beim Brand neulich dauerte es 10 Minuten vom Eintreffen der Einsatzkräfte... bis das erste Wasser aus den Schläuchen kam. Und das lag ein keinem egoistisch geparkten Fahrzeug.

Wenn ein Schwerlasttransporter tatsächlich durch mein Fahrzeug behindert wird.... wird er eben auch die paar Sekunden warten müssen, bis ich ihn weggefahren habe.
Hätte der Gesetzgeber solche Szenarien im Gesetz berücksichtigen wollen, dann hätte er einen Halteverbotsbereich um Hydranten festgelegt, der es dem größten anzunehmenden Einsatzfahrzeug erlauben würde, von allen Seiten und in jedem Winkel an den Hydranten heranzufahren.
Deine häufige Verwendung von Ausrufezeichen verleiht Deinem Beitrag auch nicht mehr Gewicht. Du mußt nicht schreien. Ich schreibe doch auch ganz sachlich und ruhig.
Es ging in meinem Eingangsposting nicht um eine moralische Bewertung. Es ging rein ums Rechtliche.
Natürlich kann hier jeder denken und schreiben, was immer ihm gefällt. Du tätest uns beiden aber einen großen Gefallen, wenn Du es beim Lesen beläßt. Du sparst Dir die Zeit des Schreibens und ich kann meine Zeit ins Lesen der sachlichen Beiträge MIT Inhalt investieren.
Trotzdem Danke für Deine Beiträge. Zeigen zumindest mal eine andere Sicht auf die Dinge. Hat eben jeder seine Meinung. Ein Stadtplaner, der für möglichst viele Parkplätze sorgen muß... wird sicher eine andere Meinung dazu haben als der Fahrer eines RTW, der sich dann ggf. durch enge Straßen schlängeln muß.
Nicht alles, was erlaubt ist... ist auch vernünftig. Tempo 250 auf der unlimitierten Autobahn sind erlaubt... aber objektiv gesehen unter kaum einem Aspekt vernünftig.

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Glaube fast, dass das "Problem" so nicht zu lösen sein könnte!

Was meint denn die örtliche zuständige Stelle...Ordnungsamt z.B. dazu.....😎
Ich würde rein präventiv die Situation wie hier geschehen schildern und verbindliche Auskunft einfordern!

Ciao! 😉

P.S. für alle: Bernd Clio kenne ich nicht persönlich, nur virtuell hier in MT ist mir der Nickname bekannt...weder verwandt noch verschwägert....noch in Lebenspartnerschaft....😁
Und kein Doppelaccount! Nur damit man ruhig schlafen kann....😉😁

Ich lasse es einfach mal auf mich zukommen. Nichts von alledem, was ich jetzt in der StVO gelesen habe... spricht gegen die Rechtmäßigkeit des Parkens an dieser Stelle. Wie weit sich der Begriff "Rücksichtnahme" dehnen läßt.... wird man ggf. sehen.

Die Fotos sind aus dem Fenster geschossen. Die angesetzten 30 Sekunden vom Chefsessel bis auf den Fahrersitz sind schon großzügig kalkuliert.

Das Ordnungsamt werde ich natürlich nicht fragen. Schlafende Hunde....

Am Ende setzen sie ein neues Halteverbotsschild direkt ans Ende des 5-Meter-Bereiches der Kreuzung... und schon gibt's einen Parkplatz-Geheimtipp weniger 🙁

mfg

Zitat:

Original geschrieben von 100avantquattro



Welche StVO? Deutschland? In der aktuellen Fassung? Davon habe ich SO nix gelesen.

Du hast recht, in der Aktuellen Fassung ist davon nichts mehr erwähnt. Ich habe gerade nachgesehen.

Sowas stand da aber irgendwo mal , genauso wie parken vor Andreaskreuz, innerorts, ausserorts, vor und nach Busshalten, usw.

Offensichtlich hat man das rausgenommen oder in irgendwelche Verwaltungsvorschriften verschoben.

Ich habe das allerdings damals noch im Prüfungsbogen gehabt. Und Internetauftritte von Fahrschulen geben auch ähnliche Zahlen an.

LG Moorteufelchen

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