Gelten die 1,50m Abstand zu Fahrrädern nur einseitig?
Beim Überholen von Fahrrädern halte ich mich immer an die 1,50m Abstand, umgekehrt scheint das aber nicht so wichtig genommen zu werden.
Wozu schere ich beim Überholen in die Gegenspur aus, wenn das Fahrrad dann an der nächsten Ampel mit 3cm Abstand in der Fahrradspur (die recht schmal ist) rechts an mir vorbeizieht? Gilt da die 1,50m-Regel nicht, oder muss ich auch zu einer leeren Fahrradspur 1,50m Abstand halten, für den Fall dass mal ein Radfahrer auftaucht? 😁
191 Antworten
Zitat:
@LCG schrieb am 21. Juli 2024 um 20:58:32 Uhr:
Nur wenige Menschen waren dann noch in der Lage längere Streckenabschnitte mit hoher Geschwindigkeit zu fahren.
Ich fahre auf gerader Strecke immer 20 km/h und mehr. Ich werde dann auch noch häufig von Radfahrern mit Fahrrädern ohne E-Antrieb überholt.
Zitat:
Was demnach nicht verwunderlich sein dürfte:
Heutzutage erreicht man Dank Unterstützung die 25 km/h sehr schnell und hat dann immer noch ausreichend Energie um weitaus schneller zu fahren!
40-50 km/h sind nahezu spielend möglich…!
Das schafft man in der Regel nur mit Rennrädern und gibt es die auch als E-Bike?
Ansonsten, auch ich als normaler Fahrradfahrer bin nicht am Japsen, wenn ich 20 km/h oder etwas schneller fahre, sondern das geht ganz locker, also habe ich ähnliche Reserven mal schneller zu fahren wie E-Bike-Fahrer. Das gilt natürlich nicht bergauf. Aber da schafft auch nur die wenigsten E-Bike-Fahrer 40-50 km/h
Du hast natürlich in der Form recht, dass es auch viele Radfahrer gibt, die nur langsam rumkullern. Viele (wenn nicht gar die meisten) sind mit dem Fahrrad hingegen zügiger unterwegs.
Zitat:
Und diese Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften, weckt bei dem ein oder anderen PKW Fahrer das Gefühl, dass man als Radfahrer die Autofahrer herausfordern möchte - und das passt nicht!
Das Gefühl ist aber nicht das Problem des Radfahrers oder E-Bike-Fahrers, sondern des Autofahrers.
Gruß
Uwe
PS
Mit E-Bike meine ich in diesem Beitrag Pedelecs, die nur eine Motorunterstützung bis 25 km/h haben.
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 21. Juli 2024 um 19:14:22 Uhr:
Die 1,5 Meter empfinde ich als eine sehr fragwürdige und nicht zu Ende gedachte Regelung. Nicht wenige Radfahrer sind auf teils recht breit ausgelegten Radstreifen gerne und ohne Not auf der linken Trennlinie unterwegs und empören sich dann gerne über ihrer Meinung nach zu dicht überholende Autos.
So wie Autofahrer, die ohne Not überholen.
Die Not besteht übrigens darin, dass auf Radstreifen gerne rechts die Wasserabflüsse platziert sind und es die Gemeinde mit dem Rückschnitt der Grünpflanzen auch nicht immer so ernst nimmt.
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 21. Juli 2024 um 19:35:23 Uhr:
Und wer Gleichberechtigung im Straßenverkehr fordert und bekommt, sollte sich dann auch mit den sich daraus ergebenden Folgen anfreunden. Auch Auto- und Kraftradfahrer müssen mit sich plötzlich öffnenden Fahrzeugtüren rechnen und ihre Fahrweise entsprechend anpassen.
Keine Sorge - wenn die Gleichberechtigung eines Tages eingetreten ist, freunden sich Radfahrer auch mit den Folgen an. Denn wenn jedem Autofahrer dieselben Einschränkungen und derselbe Verkehrsraum zugestanden wird wie einem Radfahrer, dann wird sich kaum noch jemand ins Auto setzen. Was sollen das auch für Autos sein, die auf schlaglöchrigen Schotterpisten mit Nullemission bewegt werden und dabei weniger als 1 Meter Breite zugestanden bekommen?
Übrigens haben Autotüröffner deutlich mehr Respekt vor herannahenden PKW als vor Radfahrern. Weshalb wohl?
Zitat:
Du hast natürlich in der Form recht, dass es auch viele Radfahrer gibt, die nur langsam rumkullern. Viele (wenn nicht gar die meisten) sind mit dem Fahrrad hingegen zügiger unterwegs.
Und wie es der Zufall möchte, gerade aufm Weg ins Büro, ein netter Zeitgenosse mit modernstem ebike (natürlich einer der wenigen Ausnahmefahrer 🙂) in der Ortschaft gefühlt an meinem Heck klebend und sich stark gestikulierend, da man selber anhalten muss um ein entgegenkommendes Fahrzeug durchzulassen.
Abgelesener Digitaltachowert bei mir vor seiner starken Bremsung wegen zu wenig Sicherheitsabstand:
38 km/h !!!
Wünsche einen guten Start in die Woche 🙂😎
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Zitat:
@LCG schrieb am 22. Juli 2024 um 07:08:24 Uhr:
Und wie es der Zufall möchte, gerade aufm Weg ins Büro, ein netter Zeitgenosse mit modernstem ebike (natürlich einer der wenigen Ausnahmefahrer 🙂) in der Ortschaft gefühlt an meinem Heck klebend und sich stark gestikulierend, da man selber anhalten muss um ein entgegenkommendes Fahrzeug durchzulassen.
Ein ähnliches Problem habe ich als Radfahrer mit einigen Autofahrer auch. Erst biegen sie vor mir ein, dass ich abbremsen muss, und dann fahren sie so langsam, dass sie mich behindern. Klar gibt es dann auch von mir Winkezeichen, sie sollen bisschen schneller fahren. In einer 30er Zone sollte man schon annähernd 30 km/h fahren, wenn dies möglich ist, oder man lässt den Radfahrer erst vorbei, bevor man vor dem Radfahrer einbiegt und ihn zum Bremsen zwingt.
Zitat:
@LCG schrieb am 22. Juli 2024 um 07:08:24 Uhr:
Abgelesener Digitaltachowert bei mir vor seiner starken Bremsung wegen zu wenig Sicherheitsabstand:38 km/h !!
Was ist schlimmer, mit zu dichtem Abstand hinter einem PKW hinterherzufahren oder eine vorsätzliche starke Bremsung, und einen Unfall in Kauf zu nehmen, bei dem der Radfahrer bzw. E-Bike-Fahrer zu Fall gebracht wird und sich verletzten kann?
Achtest du wenigstens bei solchen Aktionen darauf, dass der Radfahrer/E-Bike-Fahrer einen Helm trägt, denn trägt er keinen kann es gar zu sehr schweren Verletzungen kommen.
Gruß
Uwe
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 21. Juli 2024 um 19:03:19 Uhr:
Der Mindestseitenabstand gilt für Kfz nicht, wenn diese sich nach der Ampel an den Radlern vorbei zurückrunden. Da reicht dann der Abstand der den Radfahrern ausreichte.
...
Was für ein Unsinn.
Beide Situationen sind nicht vergleichbar.
Und der Wettbewerbsgedanke hat im Straßenverkehr auch nichts verloren.
😮
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 21. Juli 2024 um 19:36:32 Uhr:
Wie macht ihr das mit der 2 Meterregel auf einer schmalen Landstraße?Fahrt ihr 3Km oder mehr mit mit 10-20 hinterher?
Ja sicher. Und das ist völlig ernst gemeint. Wenn ich nicht auf die Gegenfahrbahn ausweichen kann, dann fahre ich hinterher.
Zitat:
@reox schrieb am 22. Juli 2024 um 08:24:54 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 21. Juli 2024 um 19:03:19 Uhr:
Der Mindestseitenabstand gilt für Kfz nicht, wenn diese sich nach der Ampel an den Radlern vorbei zurückrunden. Da reicht dann der Abstand der den Radfahrern ausreichte.
...
Was für ein Unsinn.
Beide Situationen sind nicht vergleichbar.
Und der Wettbewerbsgedanke hat im Straßenverkehr auch nichts verloren.
😮
Mit selektiver Wahrnehmung kommst du unter die Räder. Im Eingangsbeitrag ist von der Situation des notwendigen Überholens vorbeigequetschter "ich-bin-erster-Piloten" die Rede. Und für diese Situation gilt für Kfz explizit kein Mindestabstand zu den Fahrradgefahr:innen:außen, wie man in der betreffenden Norm lesen kann.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 21. Juli 2024 um 19:36:32 Uhr:
Wie macht ihr das mit der 2 Meterregel auf einer schmalen Landstraße?Fahrt ihr 3Km oder mehr mit mit 10-20 hinterher?
Selbst auf recht schmalen Landstraßen geht das mit den 2m ja meist noch.
"Schön" finde ich es immer, wenn es zwei Radfahrer gibt. Also einen in der eigenen Richtung, einen in der anderen.
Bei dem, den man überholt, da lässt man die 2m und der entgegen kommende bekommt 5cm. Aber der Gesetzgeber will es im Sinne der Sicherheit genau so.
Nu wird's wieder albern .
In der Regel sollte ein Autofahrer derartige Situationen ohne Probleme und ohne Gefährdung lösen können. Ansonsten hätte er auf der Straße nichts zu suchen. Nicht mal als Fahrradfahrer.
Manchmal denke ich, die Leute brauchen für jeden Mist eine Anweisung. Sonst sind sie völlig hilflos.
Besagte "Anweisung" existiert ja u. a. in Form der Straßenverkehrsordnung.
Sicherlich gibt es immer zwei Seiten einer Medaille und auch hier mal wieder, was auch völlig legitim ist, verschiedenste Sichtweisen.
Ich darf jedoch von mir selbst mit Fug und Recht behaupten, dass ich sowohl mit dem PKW als auch mit dem eBike mit Vernunft und Rücksicht unterwegs bin.
Die Fahrweise je nach Gefährt und Gefährdung angepasst!
Und dieses nicht Anpassen der jeweiligen Verkehrsteilnehmer an den entsprechenden fahrbaren Untersatz kritisiere ich eindeutig.
Es gilt nicht das Gesetz des Stärkeren sondern die gegenseitige Rücksichtnahme.
Zitat:
Was ist schlimmer, mit zu dichtem Abstand hinter einem PKW hinterherzufahren oder eine vorsätzliche starke Bremsung, und einen Unfall in Kauf zu nehmen, bei dem der Radfahrer bzw. E-Bike-Fahrer zu Fall gebracht wird und sich verletzten kann?
Achtest du wenigstens bei solchen Aktionen darauf, dass der Radfahrer/E-Bike-Fahrer einen Helm trägt, denn trägt er keinen kann es gar zu sehr schweren Verletzungen kommen.
Damit dürfte es absolut glasklar sein, dass auch von mir als PKW Fahrer, Rücksicht auf Kamikaze Radfahrer genommen wird und keine unnötigen Bremsungen als Erziehungsmassnahme vollzogen werden. Ist dieses jedoch nicht vermeidbar und hätte eine Kollision zur Folge, würde sich mein Mitleid für den entsprechenden Verkehrsteilnehmer doch sehr im Rahmen halten.
Zitat:
@digibär schrieb am 22. Juli 2024 um 09:15:51 Uhr:
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 21. Juli 2024 um 19:36:32 Uhr:
Wie macht ihr das mit der 2 Meterregel auf einer schmalen Landstraße?Fahrt ihr 3Km oder mehr mit mit 10-20 hinterher?
Ja sicher. Und das ist völlig ernst gemeint. Wenn ich nicht auf die Gegenfahrbahn ausweichen kann, dann fahre ich hinterher.
Welche Gegenfahrbahn. Die Landstraßen die ich meine sind so schmal wenn da ein Trecker heutiger Bauart entgegenkommt müssen beide halb durch den Graben.
Aber ich bewundere dein Geduld wenn du mit 10 KmH hinter dem Radfahrer über 3 KM verbleibst.
Sorry, ich mache das keinesfalls.
Ich fahre langsam aber bestimmt mit Vorsicht dran vorbei.
Ich habe die Geduld nicht.