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Welche Geschwindigkeiten gelten hier?

Themenstarteram 5. März 2017 um 15:03

Hallo Zusammen,

letztens hatte ich mit einem Freund eine Diskussion welche Geschwindigkeiten hier gelten. Jetzt frage ich mal in die Runde, was Ihr zu diesen beiden Beschilderungen meint.

Siehe angehängte Bilder.

Die Schilder stehen außerorts, Bild 1 direkt nach dem Ortsschild, bei Bild 2 steht ein paar hundert Meter davor eine Beschränkung auf 70 km/h.

 

Vielen Dank.

 

Grüße,

diezge

Bild-1
Bild-2
Beste Antwort im Thema

Immer 50Km/h, aufgrund der erhöhten Glättegefahr.

Auch im Sommer bei 40° im Schatten.

Gab schon ein paar Urteile.

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50 km/h.

Das Zusatzschild warnt vor Straßenglätte bzw. Überholverbot.

mmmmh.... Langeweile? Beschäftigungstherapie? Oder "Ausgang"? :D

Da weder eine zeitlich Eingrenzung noch "bei Nässe" zu lesen ist gilt wie in der Fahrschule gelernt die hzG.

Immer 50Km/h, aufgrund der erhöhten Glättegefahr.

Auch im Sommer bei 40° im Schatten.

Gab schon ein paar Urteile.

Zitat:

@fluchti24 schrieb am 5. März 2017 um 17:21:03 Uhr:

Immer 50Km/h, aufgrund der erhöhten Glättegefahr.

Auch im Sommer bei 40° im Schatten.

Gab schon ein paar Urteile.

Ähm, die 50km/h haben abosut nix mit der Schneeflocke zu tun.

auch nicht bei Glättegefahr im Sommer :D

Im ersten Bild sind beide Schilder, im zweiten alle drei für sich selbst seperat gültig. Es gibt keinerlei Zusammenhang zw. den Schildern und keine Kombination, nur innerhalb derer sie Gültigkeit hätten.

 

50km/h auf Grund von Glättegefahr, dann müsste die Schneeflocke direkt unter dem 50-Schild als Zusatzzeichen angebracht sein.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 5. März 2017 um 17:40:44 Uhr:

Zitat:

@fluchti24 schrieb am 5. März 2017 um 17:21:03 Uhr:

Immer 50Km/h, aufgrund der erhöhten Glättegefahr.

Auch im Sommer bei 40° im Schatten.

Gab schon ein paar Urteile.

Ähm, die 50km/h haben abosut nix mit der Schneeflocke zu tun.

auch nicht bei Glättegefahr im Sommer :D

Im ersten Bild sind beide Schilder, im zweiten alle drei für sich selbst seperat gültig. Es gibt keinerlei Zusammenhang zw. den Schildern und keine Kombination, nur innerhalb derer sie Gültigkeit hätten.

 

50km/h auf Grund von Glättegefahr, dann müsste die Schneeflocke direkt unter dem 50-Schild als Zusatzzeichen angebracht sein.

Hmm.... Gilt das auch beim Baustellenzeichen?

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 5. März 2017 um 16:08:02 Uhr:

50 km/h.

Das Zusatzschild warnt vor Straßenglätte bzw. Überholverbot.

Ich kann auch mit bestem Willen kein Zusatzschild erkennen.:cool:

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 5. März 2017 um 18:25:30 Uhr:

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 5. März 2017 um 16:08:02 Uhr:

50 km/h.

Das Zusatzschild warnt vor Straßenglätte bzw. Überholverbot.

Ich kann auch mit bestem Willen kein Zusatzschild erkennen.:cool:

Ja, die weiteren Schilder ...

Erbsenzähler!;)

am 5. März 2017 um 18:30

auf beiden Bildern gilt generell 50 km/h

Die Schneeflocken sind nur Warnschilder vor "Schnee- oder Eisglätte" (Zeichen 113), gilt wohl überwiegend im Winter ;)

Das Überholverbot muss man ja nicht noch beschreiben.

50 km/h in beiden Fällen.

Ob man die dann bei Schnee- oder Eisglätte dann auch fahren sollte, muss der verantwortungsvolle Autofahrer selbst entscheiden ;)

Wenn Tempolimitsschild und Gefahrenschild zusammen aufgehängt wird, dann gilt das Tempolimit aber im allgemeinen nur so weit wie die Gefahr gilt. Am Ende der Gefahrenstelle endet das lokale Tempolimit, auch ohne Auflösungszeichen.

Da stellt sich schon die Frage - was ist, wenn die Gefahr erkennbar überhaupt nicht gilt? Eben bei Warnung vor Eisglätte mitten im Sommer? Und wie soll man im Winter beurteilen können, wo die Gefahr endet? Im zweiten Bild erkenne ich eine Brücke. Kann man davon ausgehen, dass das TL am Ende der Brücke automatisch endet?

Insofern finde ich diese Kombination: Gefahrschild "Eisglätte" und TL am gleichen Mast - schon ein Stück weit problematisch. Stünde da statt Gefahrschild "Eisglätte" nur das Schneeflocke-Zusatzschild, so wäre der Fall völlig klar, dann würde das Tempolimit eindeutig so lange gelten, bis es aufgehoben wird oder ein neues TL-Schild kommt.

am 5. März 2017 um 20:03

Zitat:

@CV626 schrieb am 5. März 2017 um 20:26:07 Uhr:

Wenn Tempolimitsschild und Gefahrenschild zusammen aufgehängt wird, dann gilt das Tempolimit aber im allgemeinen nur so weit wie die Gefahr gilt. Am Ende der Gefahrenstelle endet das lokale Tempolimit, auch ohne Auflösungszeichen. …

Bei einem Schneeflockenschild ist das Ende aber leider nicht feststellbar, weil die Glättegefahr bei geeigneten Temperaturen ja nicht an eine bestimmte Stelle gebunden ist.

Hier ein paar Hintergrundinfos dazu: http://www.vzkat.de/Gefahrzeichen/Hinweis_Gefahrzeichen.htm

Der Link ist zwar interessant, sagt aber rein gar nix zur Kombination Gefahrschild / Tempolimit.

am 5. März 2017 um 21:02

Zitat:

@CV626 schrieb am 5. März 2017 um 21:19:19 Uhr:

… sagt aber rein gar nix zur Kombination Gefahrschild / Tempolimit.

Richtig. Hat auch keiner behauptet. :D

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