Gelten die 1,50m Abstand zu Fahrrädern nur einseitig?

Beim Überholen von Fahrrädern halte ich mich immer an die 1,50m Abstand, umgekehrt scheint das aber nicht so wichtig genommen zu werden.

Wozu schere ich beim Überholen in die Gegenspur aus, wenn das Fahrrad dann an der nächsten Ampel mit 3cm Abstand in der Fahrradspur (die recht schmal ist) rechts an mir vorbeizieht? Gilt da die 1,50m-Regel nicht, oder muss ich auch zu einer leeren Fahrradspur 1,50m Abstand halten, für den Fall dass mal ein Radfahrer auftaucht? 😁

191 Antworten

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 21. Juli 2024 um 19:36:32 Uhr:


Wie macht ihr das mit der 2 Meterregel auf einer schmalen Landstraße?

Fahrt ihr 3Km oder mehr mit mit 10-20 hinterher?

Einfach vorbeifahren.

Zitat:

@Ascender schrieb am 21. Juli 2024 um 19:04:10 Uhr:


.............................
Ich bin übrigens überzeugter Auto- und Motorradfahrer. Bin aber auch oft genug mit dem Fahrrad und sogar mit einem dieser eScooter unterwegs gewesen.
................................................................ Ob ich nun in meinem klimatisierten Auto zwei Minuten später ankomme, weil ein Radfahrer an mir vorbeizieht, den ich gerade überholt habe, oder nicht. Ist mir absolut egal.

Das sehe ich genauso. Die Teilnahme am Verkehr sollte kein Wettbewerb sein. Ist auch besser für das eigene Herz-Kreislauf-System.

Ich bin mit Traktor, Mofa, Moped, Leichtkraftrad, Motorrad, Kleintransporter, PKW, Anhänger und Wohnwagen unterwegs
Wenn man die Schwierigkeiten und Probleme der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer aus eigener Erfahrung kennt, handelt man im Miteinander auch rücksichts- und verständnisvoller.

Das erzähle mal den Hobby-Rennfahren...
Ich bin im Taunus zuhause und kämpfe täglich mit lustig nebeneinander fahrenden Amateuren, die sich fürchterlich über jeden überholenden Autofahrer aufregen. Eines kommt denen aber nie in den Sinn: einfach rechts fahren, dann wäre mehr als genug Platz für alle da.

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Zitat:

@Astradruide schrieb am 21. Juli 2024 um 19:32:29 Uhr:


Ob das im Schadensfall eine Radler auch so sehen würde gar jeder Richter, lassen wir mal offen.

In Gesetz steht doch eindeutig

Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen

Und nicht 'von Kraftfahrzeugen'
Alles klar? 😉

Persönlich bin auch ich für ein Miteinander im Straßenverkehr, mit dem Bewusstsein, dass Fahrradfahrer bei einem Zusammenstoß mit einem Pkw etc. häufig das gesundheitliche Nachsehen haben.
Doch dadurch, dass die Bikes mit elektronischer Unterstützung nicht mehr wie früher Schrittgeschwindigkeit fahren und problemlos zu überholen waren, sondern häufig und annähernd Geschwindigkeiten eines PKWs erreichen, muss meiner Meinung nach eine wesentliche Verhaltensänderung seitens der Fahrradfahrer erfolgen - Das fehlt leider sehr häufig.
Das Bewusstsein, dass man mit der Schnelligkeit eines PKWS unterwegs ist, sollte eBike Fahrer dazu bewegen sich aus eigenem Interesse mehr als defensiv im Straßenverkehr zu bewegen und nicht vorrangig auf seine eigenen Rechte u.a. Sicherheitsabstand 1,5m, zu pochen.
Gehe noch weiter und sage, die gesetzlichen Vorgaben im Verkehr, unter der Nutzung eines elektrisch unterstützten Bikes, müssen zwingend angepasst werden.

Absolut richtig und schon wie ich schrieb: Das "Gesetz" wurde hier nicht zu Ende gedacht.
Von jedem Mofa-Fahrer werden eine Fahrprüfung sowie Kenntnisse der Verkehrsregeln verlangt, damit er mit seiner Knatterbüchse maximal 25 km/h fahren darf. Nahezu jedes eBike ist deutlich schneller und darf von jedem ohne jegliche Auflagen gefahren werden. Das ist in etwa genauso wenig überlegt wie die Forderung, bis 67 arbeiten, aber mit 60 eine Fahrprüfung ablegen zu müssen.

Manche Beiträge hier verwundern mich doch etwas. Früher waren Fahrradfahrer auch nicht nur mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs und eBikes fahren in der Regel nicht fast PKW-Geschwindigkeit, sondern die E-Motorunterstützung wird ab 25 km/h abgeschaltet.

Auch ist die Forderung hier nicht einzusehen, dass Radfahrer oder eBike-Fahrer zurückstecken sollen, weil sie die Schwächeren sind. Was aber auch nicht sein muss, dass Radfahrer Rechte herausnehmen, die sie nicht haben, weil sie darauf vertrauen, dass Autofahrer aufpassen und sie nicht platt fahren.

Was wir brauchen und ich doch vermisse. ist ein partnerschaftliches Miteinander zwischen allen Verkehrsteilnehmern, sei es PKW-Fahrer, Motorradfahrer, LKW-Fahrer, Radfahrer und Fußgänger. Hier sollte sich auch jeder mal an die eigene Nase fassen, denn an der Fahrweise/Verhaltensweise anderer Verkehrsteilnehmer kann man wenig ändern aber an seiner eigenen schon.

So, dass war jetzt „mein“ Wort zum Sonntag.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 21. Juli 2024 um 20:28:02 Uhr:


und eBikes fahren in der Regel nicht fast PKW-Geschwindigkeit, sondern die E-Motorunterstützung wird ab 25 km/h abgeschaltet.

Afaik gilt das für Pedelecs. E-Bikes laufen 40. Das kommt davon, wenn die Begriffe überall über einen Kamm geschert werden bzw einer mittlerweile so gut wie gar nicht mehr auftaucht.
Das ist mein Kenntnisstand, wenn er falsch ist bitte ich um Korrektur.

Wikipedia sagt dazu:

E-Bike (Kleinkraftrad, Mofa, Leichtmofa)
Alle Elektroräder, die höchstens 25 km/h fahren können und keinerlei eigenes Treten voraussetzen, sind entsprechend StVO E-Bikes („Einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich auf eine bauartbedingte Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h selbsttätig abregelt“).

Gruß

Uwe

One Pedalunterstützung 25 km/h, bzw. 45 km/h sind erlaubt.
Dann aber versicherungspflichtig mit Kennzeichen, Helm und Fahrerlaubnis.
Fahradwege ohne Mofa frei Schild sind dann auch Tabu.
Das Revier ist die Straße.
Im Prinzip alles wie ein Mofa, bzw. Kleikraftrad.

Zitat:

@Taunusrenner schrieb am 21. Juli 2024 um 20:27:18 Uhr:


Absolut richtig und schon wie ich schrieb: Das "Gesetz" wurde hier nicht zu Ende gedacht.
Nahezu jedes eBike ist deutlich schneller und darf von jedem ohne jegliche Auflagen gefahren werden. Das ist in etwa genauso wenig überlegt wie die Forderung, bis 67 arbeiten, aber mit 60 eine Fahrprüfung ablegen zu müssen.

Ein führerscheinfreies E-Bike fährt maximal 25 mit Motorunterstützung. Was das zweite jetzt mit dem Thema zu tun hat keine Ahnung. Jeder LKW/Taxi/Busfahrer muss alle 5 Jahre zur ärztlichen Untersuchung, Pflichtfortbildungen sind in unzähligen Jobs völlig normal. Nur im Verkehr meint jeder mit der Fleppe hätte er jetzt unbeschränkte Rechte auf Lebenszeit.

Die Leute die Regeln mit Füßen treten gehören IMHO nicht auf die Straße, egal auf welchem Fahrzeug. Von den Radfahrern Regeltreue erwarten aber dann damit prahlen dass man selbstverständlich ohne Sicherheitsabstand überholt passt nicht zusammen 🙁

Seltsam ist dass es genug Verkehrsteilnehmer gibt die damit kein Problem haben. Ich fahre genauso PKW, früher LKW, Camper, Fahrrad im Alltag, Rennrad, ... 9 Autofahrer schaffen es problemlos ohne Hupen mit ausreichend Abstand zu überholen, dann kommt der 10 und hat auf einmal ein Problem. Werde ich nie verstehen. Es haben alle Verkehrsteilnehmer die gleichen Rechte und Pflichten.

S Pedelecs werden bis zu 45 km/h elektrisch unterstützt, gelten aber nicht mehr als Fahrrad.
EBikes bis 25 km/h …. das bedeutet im Umkehrschluss, dass man vor dem eBike Zeitalter alles bis 25 km/h und darüber aus eigener Kraft treten musste.
Nur wenige Menschen waren dann noch in der Lage längere Streckenabschnitte mit hoher Geschwindigkeit zu fahren.
Was demnach nicht verwunderlich sein dürfte:
Heutzutage erreicht man Dank Unterstützung die 25 km/h sehr schnell und hat dann immer noch ausreichend Energie um weitaus schneller zu fahren!
40-50 km/h sind nahezu spielend möglich…!
Und diese Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften, weckt bei dem ein oder anderen PKW Fahrer das Gefühl, dass man als Radfahrer die Autofahrer herausfordern möchte - und das passt nicht!

Wir können uns auch noch die Begriffe Pedelec und S-Pedelec um die Ohren hauen.
die StVO ist da wohl bei den Begriffen wohl nur bei Fahrrad oder so. Habe jetzt keine Lust, dir Paragraphen rauszusuchen. Par 63Abs2 hatte ich gerade. 🙂 Ansonsten:
https://www.adac.de/.../

Ich glaube die Tretkurbel ist das ausschlaggebende Detail, was ein Fahrrad ausmacht.

Auf einem lokalen "Fahrradschnellweg" werde ich häufiger von einem S-Pedelec mit max. 30 cm Seitenabstand überholt. Mal davon abgesehen, dass der da nicht fahren darf, müsste der dann nicht 1,5m Abstand halten, da er eher Mokick als Fahrrad ist?

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