Gelten die 1,50m Abstand zu Fahrrädern nur einseitig?

Beim Überholen von Fahrrädern halte ich mich immer an die 1,50m Abstand, umgekehrt scheint das aber nicht so wichtig genommen zu werden.

Wozu schere ich beim Überholen in die Gegenspur aus, wenn das Fahrrad dann an der nächsten Ampel mit 3cm Abstand in der Fahrradspur (die recht schmal ist) rechts an mir vorbeizieht? Gilt da die 1,50m-Regel nicht, oder muss ich auch zu einer leeren Fahrradspur 1,50m Abstand halten, für den Fall dass mal ein Radfahrer auftaucht? 😁

191 Antworten

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 22. Juli 2024 um 10:21:40 Uhr:



Zitat:

@digibär schrieb am 22. Juli 2024 um 09:15:51 Uhr:



Ja sicher. Und das ist völlig ernst gemeint. Wenn ich nicht auf die Gegenfahrbahn ausweichen kann, dann fahre ich hinterher.

Aber ich bewundere dein Geduld wenn du mit 10 KmH hinter dem Radfahrer über 3 KM verbleibst.

Da gibt´s nichts zu bewundern.

Solch eine Verhaltensweise ist fern ab jeglicher Realität und wird vermutlich nur hier im Forum behauptet. Kurze Zeit dahinter bleiben, ok. Über eine Strecke von 3 und mehr Kilometern ist meiner Meinung nach frei erfunden.

Auf die sicher mit Absicht übertriebenen drei Kilometer bin ich gar nicht eingegangen. Ich komme zwar viel rum, aber ich kenne keine so schmalen Landstraßen, dass nicht wenigstens zwei Autos - wenn auch vorsichtig - aneinander vorbei fahren können.
So kann ich eigentlich immer bei nicht vorhandenem Gegenverkehr soweit links fahren, dass ich ausreichend Abstand zum Zweiradfahrer halten kann.

Dann komm mal zu mir, hier auf dem Land völlig normal diese Situationen.

Vorsichtig geht alles aber der Abstand von 2 Metern ist nicht oder nur wenn ich halb durch den Graben fahre einzuhalten.

Da ich mir meine Achsen nicht kaputt fahren will fahre ich keinesfalls über die Banketten, da sind teilweise Krater von außerordentlichen Außmaßen drin.

Also Straßen mit 5 bis 5,5m Breite sind nicht so selten. Auf denen kann man den Abstand kaum einhalten. Breite des Fahrrads ca. 60cm Abstand zum rechten Rand ca. 50cm ergibt 1,10m, dazu die 2m Abstand und die rund 2m des Autos kommen wir auf mindestens 5,10m.

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So schmale Straßen sind keine Seltenheit. Und dazu kommen die Straßen, auf denen man wegen fortdauerndem Gegenverkehr nicht einmal dann einen Radler überholen kann, wenn er weit rechts und sehr langsam fährt. Dann gehts halt tatsächlich nicht.

Zitat:

@digibär schrieb am 22. Juli 2024 um 11:14:51 Uhr:



. Ich komme zwar viel rum,

Scheint ja dann doch nicht der Fall zu sein, wenn Dir Straßenbreiten unter 5 m unbekannt sind.

Und dass Du 3km hinterm Radler her tuckerst ist ne schöne Geschichte, und zwar aus dem Paulanergarten.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 22. Juli 2024 um 11:48:34 Uhr:


So schmale Straßen sind keine Seltenheit. Und dazu kommen die Straßen, auf denen man wegen fortdauerndem Gegenverkehr nicht einmal dann einen Radler überholen kann, wenn er weit rechts und sehr langsam fährt. Dann gehts halt tatsächlich nicht.

Es ist in solchen Situationen ein Geben und Nehmen.

Als Radler fahre ich immer wieder solche Straßen und breche mir nichts ab, mal kurz zu halten und die PKW vorbeizulassen.

Kenne jedoch die Spezies, die sich zu fein dafür sind. So manch ungeduldigen PKW-Fahrer lernt man auch kennen. Meist ist es schon am Motorengeräusch zu hören, was gleich passieren wird.

Richtig, er kann nicht viel rum gekommen sein. Denn direkt die Straße zu meinem Haus die auch zu anderen Höfen führt ist Netto grad mal 3,50 breit, Brutto mit Bankette vielleicht 4 Meter breit aber da muss man schon gut aufpassen das man nicht in ein Loch knallt.

Die nächste übergeordnete Straße zum Dorf muss ich bei Gelegenheit noch mal messen, die ist schon breiter aber auch nicht viel. Vielleicht die angesprochenen 5 Meter. Aber ich werde messen.

Ich finde es interessant, wie aus der Frage nach dem Mindestabstand für Radfahrer auf den Mindestabstand für PKW gelenkt wird, obwohl dieser rechtlich klar geregelt ist. Während sich der Mindestabend für Radfahrer aus dem Bedürfnis des Radfahrers ergibt, niemanden anzufahren und selbst unversehrt ans Ziel zu kommen. Der Mindestabstand für PKW ergibt sich nämlich aus der Gefahr, dass der Radfahrer ins Schlenkern kommt und gleichzeitig vom PKW überrascht wird, was einen Unfall verursachen kann. PKW hingegen kommen weder ins Schlenkern, noch werden sie überrascht, wenn sie (stehend) von einem Radler passiert werden.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 22. Juli 2024 um 10:21:40 Uhr:


Welche Gegenfahrbahn. Die Landstraßen die ich meine sind so schmal wenn da ein Trecker heutiger Bauart entgegenkommt müssen beide halb durch den Graben.
(...) Ich fahre langsam aber bestimmt mit Vorsicht dran vorbei.

Ich glaube nicht, dass Dir das irgendjemand übel nimmt. Die entscheidenden Worte sind "mit Vorsicht". Die meisten Radfahrer sind in der anderen Hälfte ihres Lebens auch Autofahrer und haben sehr wohl Verständnis für die bauartbedingten Besonderheiten verschiedener Fahrzeuge.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. Juli 2024 um 09:19:21 Uhr:


Mit selektiver Wahrnehmung kommst du unter die Räder. Im Eingangsbeitrag ist von der Situation des notwendigen Überholens vorbeigequetschter "ich-bin-erster-Piloten" die Rede. Und für diese Situation gilt für Kfz explizit kein Mindestabstand zu den Fahrradgefahr:innen:außen, wie man in der betreffenden Norm lesen kann.

Natürlich fährt man an einer roten Ampel am Verkehr vorbei und ordnet sich ganz vorne ein. Nicht, weil man meint, vor den Autos am Ziel zu sein, sondern um von diesen gesehen zu werden. Sonst steht man nämlich im toten Winkel abbiegender PKW und Transporter und das ist für niemanden wünschenswert.

Fortschrittliche Städte lösen das so: Man gibt den Radfahrern bewusst einen Raum vor den wartenden PKW.

Tomcat, da bist du aber echt eine Ausnahme. Das habe ich hier noch nie erlebt das einer für mich vom Rad gestiegen ist.

Erwarte ich auch überhaupt nicht. Wenn der/die einen sauberen Strich möglichst rechts fährt und ich soweit geht links dann geht das auch so.

Auf die 2 Meter Regel muss man aber verzichten, unmöglich.

Und dahinter bleibe ich keine 3 KM.

Zitat:

@Beethoven schrieb am 22. Juli 2024 um 12:54:13 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. Juli 2024 um 09:19:21 Uhr:


Mit selektiver Wahrnehmung kommst du unter die Räder. Im Eingangsbeitrag ist von der Situation des notwendigen Überholens vorbeigequetschter "ich-bin-erster-Piloten" die Rede. Und für diese Situation gilt für Kfz explizit kein Mindestabstand zu den Fahrradgefahr:innen:außen, wie man in der betreffenden Norm lesen kann.

Natürlich fährt man an einer roten Ampel am Verkehr vorbei und ordnet sich ganz vorne ein. Nicht, weil man meint, vor den Autos am Ziel zu sein, sondern um von diesen gesehen zu werden. Sonst steht man nämlich im toten Winkel abbiegender PKW und Transporter und das ist für niemanden wünschenswert.

Fortschrittliche Städte lösen das so: Man gibt den Radfahrern bewusst einen Raum vor den wartenden PKW.

Ich kenne sowas aus rückschrittlichen Städten und halte es für das was es ist: idiotisch. Die Radler stehen dann bei grün in voller Breite im Weg, sodass nur 2-3 Autos in der Grünphase rüber fahren können. Mir ist schon klar, dass das von den politisch verantwortlichen Randgruppen so gewollt ist. Die interessieren mich aber genausoviel wie ich sie. Um als Radler für mich sichtbar zu sein, muss der nicht als Verkehrshindernis vor mir rumlungern. Der Platz auf dem Radweg genügt um wahrgenommen zu werden.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. Juli 2024 um 09:19:21 Uhr:



Zitat:

@reox schrieb am 22. Juli 2024 um 08:24:54 Uhr:



Was für ein Unsinn.
Beide Situationen sind nicht vergleichbar.
Und der Wettbewerbsgedanke hat im Straßenverkehr auch nichts verloren.
😮

Mit selektiver Wahrnehmung kommst du unter die Räder. Im Eingangsbeitrag ist von der Situation des notwendigen Überholens vorbeigequetschter "ich-bin-erster-Piloten" die Rede. Und für diese Situation gilt für Kfz explizit kein Mindestabstand zu den Fahrradgefahr:innen:außen, wie man in der betreffenden Norm lesen kann.

Im Ausgangsbeitrag werden zwei nicht vergleichbare Situationen beschrieben(Äpfel/Birnen).

Hast du noch den link zu der Norm?

Gerne auch eine Norm, in der der Begriff "notwendiges Überholen von Radfahrer*innen" formuliert ist.

Danke im voraus.

Such selbst. Geht doch um deine Bildungsücke. Und lies mal den Eingangsbeitrag.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. Juli 2024 um 13:17:04 Uhr:


Such selbst. Geht doch um deine Bildungsücke. Und lies mal den Eingangsbeitrag.

Du verweist auf Norm(en) , die du nicht verlinken willst/kannst?

Im Eingangsbetrag werden zwei Situation beschrieben, die in der StVO geregelt sind. Einmal ist konkreter Abstand gefordert und einmal ausreichender Raum.
Die Trennung/Unterscheidung dieser Begrifflichkeiten bereiten dir oder dem TE Schwierigkeiten.

Weiterhin gehe ich nicht davon aus, dass irgendwo das "notwendige Überholen" sowie das "Zurückrunden" formuliert sind.

Jetzt kommen wir wieder zur Frage, die ursprünglich gestellt wurde. Wieviel Platz fahrende PKW zu Radfahrern halten sollen kann man nachlesen, Darum geht es gerade mal überhaupt nicht.

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