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Geldwerter Vorteil

Audi A4 B6/8E
Themenstarteram 16. Mai 2004 um 15:19

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage an euch, also zumindest an diejenigen die sich damit auskennen und mir weiterhelfen können ;)

Ich habe die möglichkeit angeboten bekommen einen neuen audi über Großkundenrabatt zu bekommen d.h. ich bekäme 15%,jedoch mit dem Nachteil das alles über 10% als Geldwerter-vorteil versteuert werden muß.

Jetzt meine Frage:

Wie läuft das ab,bzw. was muß ich bezahlen,ist es überhaupt sinnvoll usw.

Wäre für eure Hilfe dankbar.

Gruß Kai

P.S. Oder weiß kejmand von euch eine Quelle wo man noch mehr Prozente bekommt,außer Audi-Mitarbeiter?

Oder ist hier ein Audi Mitarbeiter der mir seine Prozente gibt?? ;) *kein Witz*

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11 Antworten
am 16. Mai 2004 um 16:30

Die Variante, dass du nur den Teil ,der über 10% liegt, versteueren musst, kenne ich nicht. Ich kenne allerdings die Möglichkeit, ein KFZ über Großkundenrabatt zu beziehen und dann die komplett gesparte Summe zu versteuern. Bei 50% Grenzsteuersatz würde das bedeuten, dass von den 15% nur 7,5% übrig bleiben.

Die Abwicklung ist dabei folgendermaßen: Du zahlst erstmal nur die normale (reduzierte) Kaufsumme und am Ende des Jahres musst du die gesparte Summe als geldwerten Vorteil versteuern.

Ob sich diese Abwicklung für die lohnt, hängt im wesentlich davon ab, wie hoch dein Grenzsteuersatz liegt und wie viele Prozente du als Privatkäufer beim Audi-Händler deiner Wahl rausholen kannst.

Falls du wirklich nur die 5% (15-10) versteuern musst, bleiben unter dem Strich mind. 12,5% Ermäßigung, die du wohl niemals von einem Audi-Händler privat bekommst.

am 16. Mai 2004 um 16:33

Hi,

es gibt einen Freibetrag von 1080 € bei geldwerten Vorteilen, sind diese 5% weniger, dann brauchst Du nichts zu versteuern. :)

Gruß

ANDI :-)

am 16. Mai 2004 um 17:25

Hi,

es gibt unterschiedliche Arten von "Geldwertem Vorteil"

Für normale Produkte des Arbeitgebers (also Dinge die dieser herstellt) und die dem Mitarbeiter verbilligt verkauft werden, wird als Basis der Bruttoverkaufspreis abzgl 4% zugrunde gelegt. Die Einsparung muss versteuert werden. Hier gibt es einen Freibetrag im Jahr von 1080 Euro. Sollte der Arbeitgeber das Produkt nicht selbst verkaufen, muss der Endpreis des nächsten Händlers angegeben werden.

Für den Erwerb von Kraftfahrzeugen vom Arbeitgeber in der Automobilbranche gibt es besonderheiten die in einem BMF Schreiben vom 30.01.1996 gesondert geregelt sind. Dies berücksicht die beim KFZ Kauf üblichen Rabatte besser.

Zusätzlich sind pro Monat 44 Euro an kostenlosen Sachbezügen an Mitarbeiter möglich. Z.B. Freibier in einer Brauerei.

 

Bei der Rabattgewährung durch 3. wird Lohnsteuer fällig, wenn der Arbeitgeber an der Rabattgewährung beteiligt war. Z.B. wenn du den Rabatt nur bekommst wenn du eine schriftliche Bestätigung deines Arbeitgebers vorlegst. Also nur wenn der Arbeitgeber weiss, das du Rabatt nur durch ihn bekommst und bekommen hast. Wenn du aber zu einem Autohändler gehen kannst und sagst ich arbeite bei diesem AG und der Händler gewährt dir hier ohne Formalitäten einen Rabatt, ist das unschädlich - würde auch eh keiner merken.

Ob hier die oben genannten Freibeträge Anwendung finden sollte man hier noch mal klären.

 

Grundsätzlich wird der Geldwerte Vorteil auf dein Gehalt hinzugerechnet und mit deinem persönlichen Lohnsteuersatz versteuert.

cu

pp

Themenstarteram 16. Mai 2004 um 17:27

Vielleich habe ich mich etwas unklar ausgedrückt vorhin.

also der Sachverhalt ist der folgende,ich kann über die firma bei der ich beschäftigt bin ein KFZ kaufen und alles was dann über die 10% geht ist für uns Geldwerter Vorteil,wir bekommen aber ca. 15%-16% daher bleiben für uns Mitarbeiter 5% Geldwerter Vorteil (das mit den anderen 10

% ist eine firmeninterne Regelung),daher weiß ich nicht wie der Geldwerte vorteil abgerechnet wird,am ende vom Jahr oder monatlich oder sofort und gleich,wie wird das Gerechnet???

 

Sagen wir es mal so: erklärt es bitte jemanden der keine Plan davon hat

Danke

am 16. Mai 2004 um 17:44

Hi,

der zu versteuernde Anteil wird zum Zeitpunkt des Zuflusses (in dem Monat in dem der Vorteil dir zufließt) bei der Gehaltszahlung versteuert.

Die Höhe richtet sich nach deinem Jahreseinkommen, da die Lohnsteuer eine Jahressteuer ist.

Zur Erklärung: Normalerweise rechnen Lohnprogramme bei der Monatlichen Gehaltszahlung, das Gehalt auf das Jahresgehalt hoch und ziehen dann den Steuersatz. Ändert sich im Laufe des Jahres etwas daran wird die Steuer gleich oder im Dezember, je nach Software automatisch korrigiert (Automatischer Lohnsteuerjahresausgleich - hat nichts mit deiner Einkommenssteuererkl. zu tun). Daher gekommst du bei einer Sonderzahlung nicht in dem Monat den Steuersatz berechnet, als ob du immer ein solches Gehalt bekommst, sondern diese Sonderzahlung verändert den Lohnsteuersatz prozentual nur aufs Jahr gesehen.

Selbst wenn dies nicht gemacht werden würde, wir die zuviel gezahlte Stuer wieder bei deiner Erklärung erstattet werden.

 

 

cu

pp

Themenstarteram 22. Mai 2004 um 16:26

sorry Leute ich kapier es nicht ;(

gehen 2wir mal von einem betrag von 60000 euro aus,davon minus 15% wobei von diesen NUR 5% als geldwerter vorteil angerechnet werden.

wie läuft das denn ab?

schwere sache für einen NICHT Kaufmann ;)

Kai

am 22. Mai 2004 um 17:56

Hi,

mal ganz vereinfacht ausgedrückt.

Weiterhin angenommen du bekommst normalerweise 3.500 Euro brutto Gehalt, so ist auf deiner Gehaltsabrechnung ein Monatseinkommen von 7.500 Euro erfasst. (3.500 + 5% von 60.000) und mit Abgaben belegt. Ausgezahlt bekommst du dann 3.500 Euro abzüglich Abgaben (Lohnsteuer) für 7.500 Euro - wenn denn noch was übrigbleibt

cu

pp

Themenstarteram 22. Mai 2004 um 18:13

Danke Panther :)

Ich glaube jetzt hab ich es geschnallt *lol*

Also werde ich mich am allerbesten mal mit unserer Lohnbuchhaltung auseinandersetzen und die sollen mir das mal mit realen Zahlen ausrechnen

Oder ist es besser auf den Geldwerten vorteil zu verzichten???

Kai

am 23. Mai 2004 um 8:23

Hi,

was jetzt günstiger ist, kommt immer auf den Einzelfall an. Das heißt, ist ein Freibetrag möglich oder zu welchem Preis kann man das Produkt woanders kaufen.

Denn was nützen dir 25 Rabatt von Listenpreis beim Kauf eines Fernsehers und dafür sollst du noch Lohnssteuer zahlen, wenn es das gleiche Gerät für 30% weniger beim Media Markt gibt. (zum Beispiel)

cu

pp

Themenstarteram 23. Mai 2004 um 9:05

servus Panther..

jo das stimmt,daher habe ich ja einen neuen Thread eröffnet (wo gibt es die besten %). ;)

Fuchs kann man nicht lernen fuchs muß man sein *lol*

Und dann heißt es handeln bis aufs Blut *lechz*

 

Gruß Kai ;)

Du kannst die Sache aber noch zu Deinem Vorteil verändern:

Wenn der Händler Dir eine Bescheinigung ausstellt, daß er Dir den Wagen ohne Großabnehmerrabatt mit einem Nachlaß von 12% verkauft hätte, brauchst Du nur 3% zu versteuern. Der Geldwerte Vorteil, also der "Mehrrabatt" den Du Durch den Großabnehmerrabatt bekommen hast, ist ja nur die Differenz zwischen dem "normalen" und dem Großabnehmerrabatt.

Mein AG macht solche Spielchen mit ...

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