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Geldwerter Vorteil, Leasing -> Arbeitsweg

Themenstarteram 11. Juni 2007 um 14:24

Guten Tag die Herrschaften,

hab da mal eine Frage bezügl. des geldwerten Vorteils.

Wie dieser berechnet wird weiß ich, jedoch nicht genau mit den Arbeitswegkilometern.

Ich habe einen Hauptberuf und ein Gewerbe als Nebenerwerb.

Das Leasingfahrzeug würde auf das Gewerbe laufen.

Die Wohnadresse = Geschäftsadresse des Gewerbes.

Fallen somit die 0,03% des Listenpreises je gef. km zur Arbeitsstätte an?

Da ich ja 0 km habe zu meinem Nebenerwerb.

Allerdings 32 km Arbeitsweg zu meinem Hauptberuf.

Für mich lesen sich sämtliche Beiträge so als ob ich KEINE km zur Arbeitsstätte habe da Geschäftadresse = Wohnadresse. Und mein Hauptberuf hat ja damit nichts zu tuen und läuft somit private Fahrt! Richtig verstanden oder falsch?

Vielen Dank

Gruß

Mickl

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14 Antworten

Arbeite bei einem namhaften Automobilhersteller. Bei uns ist es so das es auf den gesamten Arbeitsweg einfache Strecke ankommt.

Wir zahlen bei Leasingfahrzeugen eine Gebühr je 5 km einfacher Arbeitsweg. Wie hoch die genau ist, kann ich dir leider nicht sagen, da mein Auto nicht geleast ist.

Pauschale x 32 km (also mal 7) = Zusätzliche kosten

Die werden aber automatisch in deine Leasingrate eingebaut, somit kannst keine Steuern hinterziehen ;)

am 12. Juni 2007 um 6:14

Re: Geldwerter Vorteil, Leasing -> Arbeitsweg

 

Zitat:

Original geschrieben von Mickl

Richtig verstanden oder falsch?

Grundsätzlich liegst Du nicht ganz falsch, es kommt aber auf zahlreiche Details an.

1. Wo fährst Du mit dem Wagen geschäftlich regelmäßig hin? Auch wenn Deine Geschäftsadresse die Privatwohnung ist, kannst Du trotzdem anderswo eine Betriebsstätte unterhalten und die Fahrten dorthin müssen evtl. mit 0.03% versteuert werden.

2. Um überhaupt in den "Genuß" der Pauschalversteuerung zu gelangen, muß das Fahrzeug mindestens zu 50% geschäftlich genutzt werden (incl. Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb). Gelingt Dir das, wenn die reine Fahrt zum Hauptjob schon 64km pro Tag ausmacht?

3. Das Fahrzeug muß insgesamt zum Betrieb und den dort erwirtschafteten Gewinnen passen. Man darf nicht den gesamten Unternehmensgewinn für den Unterhalt des Fahrzeugs aufzehren und jedes Jahr Verluste ausweisen, sonst kommt das FA irgendwann und unterstellt Liebhaberei.

Oliver

Themenstarteram 12. Juni 2007 um 8:14

Zitat:

3. Das Fahrzeug muß insgesamt zum Betrieb und den dort erwirtschafteten Gewinnen passen. Man darf nicht den gesamten Unternehmensgewinn für den Unterhalt des Fahrzeugs aufzehren und jedes Jahr Verluste ausweisen, sonst kommt das FA irgendwann und unterstellt Liebhaberei.

Das ist natürlich klar, 1-2 Jahre Verlust sollte man aber allg machen, sagt man ja zumindest so.

Mir wurde immer gesagt das Leasingauto darf nur soviel kosten damit der Betrieb dies selbst ohne Probleme tragen kann.

Wie dem auch sei, auf über 50% komme ich mit Geschäftlichen Fahrten. Eventuell würde ich aber vielleicht besser fahren mit 30ct je km die ich mir in Rechnung stelle. Dies geht natürlich nur bei unter 50% Wagennutzung fürs Geschäft.

Aber so fällt die 1% Regel weg, aber ich kann halt nichts absetzen bezügl. Fahrzeugkosten. Da ist wiederum die 1%-Regel besser da ich Inahber und Nutzer des Wagen zugleich bin.

Zum einen würde ich von mir selbst einen Geldwerten Vorteil kassieren, zum anderen kann ich dann alles bezügl. Auto absetzen, richtig?

Was ist wenn das Unternehmen im ersten Jahr Verlust macht, was durchaus normal wäre, ist dann trotzdem der gesamte Geldwerte Vorteil ans FA abzugeben von diesem Jahr oder wird das wieder verrechnet da die Firma ja Verlust gemacht hat?

Gruß

Mickl

Themenstarteram 12. Juni 2007 um 11:03

Ach eine Sache habe ich noch vergessen bezügl. Geldwerter Vorteil.

Er wird ja wie folgt ausgerechnet:

1% vom BruttoListenNeupreis wird dem Bruttogehalt hinzugefügt, davon werden Steuern bezahlt und abgezogen und zum Schluss kommt der 15 vom BruttoListenNeupreis wieder weg.

 

Somit sollte es ja grob als Anhaltspunkt reichen wenn ich einen der Online Gehaltsrechner nehme und oben einfach die 1% zum Brutto dazurechne und dann die rausgerechnete Lohnsteuer einfach bei meinem jetztigen Gehalt abziehe?

Richtig oder Falsch?

am 12. Juni 2007 um 22:04

Zitat:

Original geschrieben von Mickl

Zum einen würde ich von mir selbst einen Geldwerten Vorteil kassieren, zum anderen kann ich dann alles bezügl. Auto absetzen, richtig?

Was ist wenn das Unternehmen im ersten Jahr Verlust macht, was durchaus normal wäre, ist dann trotzdem der gesamte Geldwerte Vorteil ans FA abzugeben von diesem Jahr oder wird das wieder verrechnet da die Firma ja Verlust gemacht hat?

Der Geldwerte Vorteil (1% vom Bruttolistenpreis) erhöht Dein zu versteuerndes Einkommen, d.h. die 1% sind nicht der Zahlbetrag an das Finanzamt. Der Ansatz mit dem Lohnsteuerrechner ist zur groben Orientierung okay.

Verluste mindern Dein zu versteurndes Einkommen, sie müssen aber auch aus einer anderen Quelle (Vermögen, andere Einkommensquellen) bezahlt werden. Um einen Euro Steuern zu sparen, muß man (in etwa) erstmal zwei Euro ausgegeben haben.

Welches Fahrzeug soll's denn werden und wie kann man sich Art und Umfang des Geschäftsbetriebes vorstellen?

Oliver

am 13. Juni 2007 um 6:59

Zitat:

Original geschrieben von os-m

...

Verluste mindern Dein zu versteurndes Einkommen, sie müssen aber auch aus einer anderen Quelle (Vermögen, andere Einkommensquellen) bezahlt werden. Um einen Euro Steuern zu sparen, muß man (in etwa) erstmal zwei Euro ausgegeben haben.

..

.. aber nur, wenn man sich mit seinem versteuerten Einkommen im Bereich des Spitzensteuersatzes + SOLI + Kirchensteuer befindet.

 

Michael

Themenstarteram 13. Juni 2007 um 13:16

Ich habe einen Hauptberuf und betreibe ein Gewerbe Nebenbei.

Es handelt sich um einen OnlineGetränkeversand der bisher recht gut läuft.

Ich weiß das der 1% vom Bruttolistenneupreis dem Gehalt hinzugerechnet wird und dann Steuern davon bezahlt werden und dann wieder abgezogen.

Nun habe ich von jemand bekannten noch eine anderen Varinate gehört die ich aber nicht recht glauben kann.

z.B. Leasingrate von 600 EUR

Das Unternehmen (also mein Gewerbe) zahlt davon 300 EUR.

Ich selbst bezahle auch 300 EUR. Kann das mit der Mehrausgabe die ich durch den Geldwerten Vorteil hätte verrechnet werden?

Sprich wenn den Geldwerte Vorteil zu folge hätte das ich 200 EUR weniger im Monat habe, allerdings freiwillig 300 EUR Leasingrate zahlen möchte, kann ich dann den Geldwerten Vorteil weglassen da ich ja mehr bezahle oder würde mich dann alles zusammen 500 EUR kosten (200 EUR GWV + 300 EUR Rate) ?

So läuft es nämlich bei der Firma des bekannten, allerdings ist das ein 2000 Mann Unternehmen und er ist Außendienstler und kein 1 Mann Betrieb wo Inhaber und Nutzer des LeasingWagens eine Person ist.

Danke und Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Mickl

I

Das Unternehmen (also mein Gewerbe) zahlt davon 300 EUR.

Ich selbst bezahle auch 300 EUR. Kann das mit der Mehrausgabe die ich durch den Geldwerten Vorteil hätte verrechnet werden?

Ich bin zwar kein Steuerberater aber: imho ja;

Eigenleistung wird mit dem geldwerten Vorteil verrechnet.

Da wir unseren MA keine Vorschriften hinsichtlich der Wahl des Geschäftsautos machen wollten, aber auch keine "Fässer ohne Boden" haben wollten, wurden mit den MA Deckelbeträge vereinbart. Alle Kosten über diesem vom AG bezahlten "monatlichem Freibetrag" trägt der Mitarbeiter selbst und ja, diese Eigenbelastung wird von der "virtuellen Bruttogehaltserhöhung vor Steuerberechnung" abgezogen.

Es läuft also so:

zu versteuerndes Brutto=bruttogehalt + geldwerter vorteil nach 1%etc. - bezahlte Eigenleistung.

Zu beachten ist dabei allerdings, dass dieser Eigenbeitrag real ja aus dem versteuerten Netto bezahlt wird.

bye

Themenstarteram 13. Juni 2007 um 18:36

Zitat:

zu versteuerndes Brutto=bruttogehalt + geldwerter vorteil nach 1%etc. - bezahlte Eigenleistung.

Sicher das es nicht verechnet wird mit dem Mehrsteueraufwand?

Beispiel:

Also Geldwerter Vorteil = 650 EUR,

netto bleibt mir daraufhin 250 EUR weniger.

Also wird meine Eigenleistung mit den 250 EUR verrechnet.

Wenn ich nun also 250 EUR Eigenleistung erbringe habe ich keinerlei Geldwerten Vorteil, richtig?

Zumindest hab ich dies schon mehrmals gelesen...

Klar, ich zahle die 250 EUR aus meiner eigenen Kasse, aber so spare ich die Mehraufwendung durch den Geldwerten Vorteil, da ich ansonsten durch das Gewerbe die volle LEasingrate berappe, aber dann privat noch die 250 EUR.

Und so würde das Gewerbe 350 EUR LEasingrate berappen, ich selbst 250 EUR und somit wäre die Leasingrate in. Höhe von 600 gedeckt!?!

 

Ansonsten käme mich in Summe ein Leasingwagen ja mit 600 EUR Leasingrate und 250 EUR auf 850 EUR. Im Endeffekt.

Da ich ja Einzelunternehmer bin und keine große Firma.

 

Danke trotzdem schonmal.

am 13. Juni 2007 um 18:53

Zitat:

Original geschrieben von Mickl

Nun habe ich von jemand bekannten noch eine anderen Varinate gehört die ich aber nicht recht glauben kann.

z.B. Leasingrate von 600 EUR

Das Unternehmen (also mein Gewerbe) zahlt davon 300 EUR.

Ich selbst bezahle auch 300 EUR. Kann das mit der Mehrausgabe die ich durch den Geldwerten Vorteil hätte verrechnet werden?

Diese Variante kann ich auch nicht glauben. Bestenfalls wird der Geldwerte Vorteil mit dem geleisteten Eigenanteil verrechnet. So wie Du es vorrechnest, rechnest Du aber den geleisteten Eigenanteil mit der aus dem Geldwerten Vorteil resultierenden Steuerlast auf. So wird es nicht funktionieren. Das wäre wohl ein sensationeller Steuerspartrick, der sich längst herumgesprochen hätte.

Oliver

Themenstarteram 13. Juni 2007 um 18:59

Das schlimme an der Sache ist, ich kenne mich kaum aus Steuertechnisch und jeder sagt was anderes.

Hatte auch schon jemanden der sagte das ich, da ich Einzelunternehmer bin keinen geldwerter Vorteil habe, da ich einen Hauptberuf habe und ein Gewerbe im Nebenerwerb.

Und da ich im Nebenerwerb kein regel. Gehalt kassiere wird am Ende des Jahres der Geldwerte Vorteil von diesem Gewinn der übrig bleibt berechnet?!?

Und hat somit nichts mit meinem regel. Einkommen gehalt von meinem Hauptberuf zu tuen!?!?

Ich habe nächste Woche einen Termin bei einer Steuerberaterin, mal sehen was die mir sagt.

Ich habe nun Gesamt schon 7 Varianten zusammen, wobei ich die letzten einen Thread drüber auch nicht ganz glauben kann.

Themenstarteram 13. Juni 2007 um 19:55

Zitat:

wobei ich die letzten einen Thread drüber auch nicht ganz glauben kann.

Damit meine ich im übrigen meinen letzten Thread ;-)

Zitat:

Original geschrieben von os-m

Diese Variante kann ich auch nicht glauben. Bestenfalls wird der Geldwerte Vorteil mit dem geleisteten Eigenanteil verrechnet.

genau so ist es richtig:

eine Lohnabrechnung sieht dann etwa so aus:

Brutto

+geldwerte Vorteile (aus 1% und 0,3%xWeg)

-Eigenleistung zum Auto

---------------------------

Brutto für Steuer&Sozabgabenberechnung

 

Zur Nettoberechnung geht das dann wieder rückwärts:

Brutto für Steuer&Soz-abgabenberechnung

+Eigenleistung zum Auto

-geldwerte Vorteile (aus 1% und 0,03%xA-Weg)

(Anmerkung: jetzt sind wir wieder beim originalen Brutto)

-Steuern und Sozialabgaben,

-------------------------

Netto

(und aus diesem Netto zahlst Du die Eigenleistung zum Auto real).

Dieses Vorgehen (Einbringen der selbstfinanzierten Anteile am geschäftlichen PKW) funktioniert auch alternativ am Jahresende über den Lohnsteuerjahresausgleich.

bye

Themenstarteram 14. Juni 2007 um 4:31

Was mich nur allg. stört ist das ich so oder so mehr Geld loswäre als "nur" die Leasingrate.

Egal wie man es dreht und wendet, bei dem einen Modell zahlt man das ganze per Geldwerter Vorteil ohne Zuzahlung.

Leistet man eine "Zuzahlung" müßte man quasi komplett 1% des Bruttolistenneupreises zuzahlen um keinen Geldwerten Vorteil zu haben, was einem ja teurer kommt als der übliche Weg.

Trotzdem danke für eure Hilfe.

Ich denke das Fräulein Steuerberater muß sich meiner mal annehmen... ;-)

Grüße

Mickl

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