Gelderstattung bei festtelung eines unfallwagens nach dem Kauf
Hallo Leute
Ich habe mein gebrauchten Opel vor genau einem jahr gekauft.bei einem händler.
Nirgedwo im vertrag steht das es sich um ein unfallwagen handelt und gesagt wurde es auch nciht.. nun war ich in einer fremden werkstatt und die haben festgestellt das es ein unfall gegeben hat.
Ich habe 2 jahre gewährleistung..
nun meine frage kann ich ein teil des kaufpreise zurückbekommen ?? oder lohnt es sich nciht da nachzuhacken ???
bin echt ratlos also wenn jemand schon mal erfahrung gemacht hat soll er bitte hier antworten ..
Danke schonmal.. MfG Martin
Beste Antwort im Thema
-=TbMoD=- schrieb: 6 Monate wäre ein Händler verpflichtet für Gewährleistung
alles weitere wäre eh schon reine Kulanz des Händlers*****
Nö.
24 Monate kann der Händler geben--12 Monate muß er (er kann dies schriftlich von 24 auf 12 Monate verkürzen)
Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr in Kraft , d.h. der Käufer muß den Beweis erbringen, daß Schaden bei Kauf nicht
vorhanden war.
In den ersten 6 Monaten muß dies der Händler erbringen.
Wobei hier eher eine "Täuschung" vorliegt. Du hast das Fahrzeug unter der Premisse gekauft, daß es unfallfrei ist. (Wenn
ich das richtig verstanden habe?!)
Dem ist nun scheinbar nicht so.
Bist Du Mitglied in einem Automobilclub? Oder hast Du eine RS-Versicherung?
Besorg Dir Rechtsbeistand, damit Du nun die richtigen Schritte einleitest!
Gruß
22 Antworten
Wenn nichts über Unfallfrei im Kaufvertrag steht ast du keine Chance, denn er hat dir nichts zugescihert, wenn er dir nichts schriftlich gegeben hat. Mündlich hättest du nur eine Chance wenn du einen zeugen hast.
Der Kaufvertrag ist DEFINITIV anfechtbar nach §123 BGB. Das nicht nennen von Unfallschäden gilt als Verschweigen von für den allgemeinen Verkehr entscheidende Eigenschaft. Der Wagen wäre mit Unfall weniger Wert. Daher arglistig.
Geh und sprich mit einem Anwalt. Das ist der einzige, der dich da beraten darf. Weiss ja nicht, wie der Kaufvertrag genau aussieht.
wir waren beim kauf zu 3. die zu 2.
wir haben alle keine ahnung von autos es war mein erstes... jetzt habe ich es das erste mal checken lassen wegen tüv.. und naja der sagt der kühler ist neu.. und wurde nicht richtig befestigt.. und vorne innen wurde alles total schlampig verarbeitet und so.. er sagt noch nie hat er ein unfallwagen so schlapig ausgebessert gesehn .. das war mir schon bissel peinlich weil man es wirklich sehr gut erkennt
der vertag..
ist schlicht ein blatt papier..
Kaufvertrag
Auto Opel Astra G 1.6 16 v
Laufleistung 107000km
Preis 4700€
Verkäufer unterschrift. Käufer unterschrift...
das wars..
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Auf einen Unfall muss DEUTLICH Hingewiesen werden, auch ohne Fragen. Da bin ich mir sicher. Ob da nun Unfallfrei, oder nicht im Vertrag steht ist Wurscht. 😉
Deine Willenserklärung ist anfechtbar und der Vertrag wird nichtig.
Kommt drauff an, was im Vertrag steht. Wie gesagt, hier DARF dich niemand Rechtsbelehren. Das darf nur ein Rechtsanwalt. (Nicht mal ein Richter!)
Die Beweislast ist natürlich schwer. Aber wenns nur 1 Vorbesitzer gab, dann sollte das eigentlich machbar sein.
Geh wirklich am Besten zu einem Anwalt!
okeyy danke leute.. ich werde mich über den adac mit einem anwalt der sache nähern.. ist halt nur doof wenn ich verliere und alles bezahlen muss.. also gerichtskosten und so..
übrigens steht auf dem vertrag docj typ.
fahrzeug ident nummer
kfz brief nummer dann noch Fahrzeug fahrbereit ja nein und ja ist unterstrichen von mängel oder so steht nichts...
und
Nicht schriftliche bestätigte Abreden sind unwirksam...
Ruf doch erstmal beim Vorbesitzer an bevor du zum Anwalt gehst.
Frag was mit dem Auto vorne passiert ist, auch ob da mal nen "kleiner" Rempler oder so war. Vielleicht hat der Vorbesitzer den Schaden garnicht als Unfall gewerten und es nicht nötig gefunden es beim Verkauf an den Händler anzugeben. Aber da gibts viele Möglichkeiten... Nur fang nicht gleich vorwurfsvoll an sondern frag einfach mal ganz normal.
Danach rufste beim Händler an und hilfst ihm ggf. bzgl. des Unfallschadens auf die Sprünge.