Geldbuße wegen DashCam
Das finde ich ja mal interessant:
"Eine 52-jährige Frau wollte der Polizei mit Dashcam-Aufnahmen helfen, den Schuldigen für die Beschädigung ihres Autos zu ermitteln. Ein Verstoß gegen den Datenschutz, befand ein Amtsgericht."
https://www.heise.de/.../...wegen-Dashcam-Einsatz-im-Auto-3848679.html
Beste Antwort im Thema
Die deutsche Rechtsprechung ist und bleibt einfach nur lächerlich.
Da wird das Opfer noch zum Täter gemacht... wie weit ist unser deutscher Staat gesunken ?!
Der Datenschutz sollte in solchen Fällen eine untergeordnete Rolle spielen.
Gut, wenn das so ist, dann fallen halt Beweisaufnahmen weg, wenn z.B. beim Nachbarn eingebrochen wird. dann bekommt der Einbrecher halt ordentlich auf die Nuschel.
Ist dann halt auf der Flucht wo gegen gerannt... ganz einfach.
60 Antworten
Zitat:
@Didi95 schrieb am 3. Oktober 2017 um 01:03:14 Uhr:
Und etliche tausende Videos von Verkehrstoten oder lachern landen ohne Urheberrechte im Internet.Grausam was man alles im Netz findet. Kann mir nicht vorstellen dass jemand das Video seiner verstorbenen Familie im Netz sehen will.
Ich glaube man kann Russland nicht mit Deutschland vergleichen
Ich glaube schon.
Sind genauso Menschen wie wir.
Hier gibt es genauso kranke gestalten wie dort.
Ich würde ungern, egal in welcher Situation Videos von mir im Umlauf haben. Und es ist halt Tatsache dass es mit diesen Gesetz wenigstens ansatzweise in Maßen ist. Ohne wird jeder eine Cam haben und jeder Autofahrer oder Verkehrsteilnehmer muss sich damit abfinden dass man aufgenommen wird.
Wieweit die Aufnahmen verwendet werden kann niemand kontrollieren.
Datenschutz ist schon viel zu lasch in Deutschland. Einmal im Netz, immer im Netz.
Zitat:
@Didi95 schrieb am 3. Oktober 2017 um 03:48:11 Uhr:
Datenschutz ist schon viel zu lasch in Deutschland. Einmal im Netz, immer im Netz.
Was interessiert mich eine Gestalt die von A nach B faehrt und was sind das fuer Daten? Dein Nummernschild? Das traegst zur Schau und jeder sieht es. Wo du hin faehrst? Dazu braucht es auch keine Cam um das zu sehen. Dieses geseier von Datenschutz ist der groesste Schwachsinn wenn es um Dashcam geht. Mach dir lieber Gedanken ueber die ganzen anderen Kameras und Daten wenn du z.b. Einkaufen gehst, an der Tanke, in der Bank oder was weiss ich wo. Beim Bezahlen mit Karte und Geldabheben hinterlaesst dein Fingerabdruck ueberall. Mach dir ueber sowas lieber Gedanken.
Wenn dir so ein Versicherungsbetrueger die Karre verbeult und du sollst auch noch seinen Schaden zahlen, dann wuerdest mit Kusshand den Videobeweis nehmen 😉 Hier auch ein Link vom 18.9. wo es Zugelassen wurde. https://www.versicherungsbote.de/.../
Ich hab selbst eine im Wohnmobil und die bleibt an.
Zitat:
@mattalf schrieb am 3. Oktober 2017 um 05:33:38 Uhr:
Was interessiert mich eine Gestalt die von A nach B faehrt und was sind das fuer Daten?Dieses geseier von Datenschutz ist der groesste Schwachsinn wenn es um Dashcam geht.
Zu behaupten, das Recht auf Privatsphäre sei nicht so wichtig, weil man nichts zu verbergen hat, ist wie zu sagen; Das Recht auf freie Meinungsäußerung sei nicht so wichtig, weil man nichts zu sagen hat.
Edward Snowden (1983)
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Einmal davon abgesehen, das wenn ich die Dashcamaufnahme den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stelle, dies kein Öffentlichmachen ist und es auch unter Strafe gestellt ist die Aufnahmen im Netz zu teilen, ist es doch das Verwertungsverbot solcher Aufnahmen vor Gericht welches problematisch ist.
Genau dieses Thema wurde von den letzten Regierungen aus Angst vor schlechter Presse nicht angefasst.
So müssen wir immer noch damit leben, das bei uns die Unfallzahlen und die Zahl der Fahrerfluchten und Unfalltoten um einiges höher ist als in Ländern, wo dieses erlaubt ist.
Und JA es gibt eindeutige Statistiken dazu !
Zitat:
@RB26 schrieb am 3. Oktober 2017 um 07:54:01 Uhr:
Zitat:
@mattalf schrieb am 3. Oktober 2017 um 05:33:38 Uhr:
Was interessiert mich eine Gestalt die von A nach B faehrt und was sind das fuer Daten?Dieses geseier von Datenschutz ist der groesste Schwachsinn wenn es um Dashcam geht.
Zu behaupten, das Recht auf Privatsphäre sei nicht so wichtig, weil man nichts zu verbergen hat, ist wie zu sagen; Das Recht auf freie Meinungsäußerung sei nicht so wichtig, weil man nichts zu sagen hat.
Edward Snowden (1983)
Ob mit oder ohne DashCam habe ich keine Privatsphaere wenn ich mich in der Oeffendlichkeit bewege. 😉
Auf der vorherigen Seite habe ich einen Unterschied zwischen dem Filmen einer Autofahrt und dem Filmen einer Häuserfront über Stunden hinweg (ganze Nacht, tagelang) angedeutet.
Man benutzt zwar für beides eine Dashcam, aber zumindest sind Gerichte anscheinend (noch) so schlau, hier zu differenzieren.
Die User hier bekommen das mal wieder irgendwie nicht hin... 🙄 😮
Wenn einer vor mir fährt, sehe ich doch sowieso welchen Blödsinn er zusammenfährt. Ohne Cam kann ich´s nicht beweisen, aber interessiert ohnehin niemanden, selbst wenn´s aufgenommen ist, weil das Datenschutzrecht hier höher gewertet wird als eine Ordnungswidrigkeit. Deshalb werden doch Dashcamaufnahmen von solch einfachen Delikten gar nicht erst angenommen und wenn´s einer trotzdem versucht, jemanden anzuschwärzen, bekommt er selbst eins auf den Deckel (s. Urteil bzgl. Knöllchen-Horst).
Wenn hingegen hohe Sachschäden oder Personenschäden zu beklagen sind, wird in aller Regel das Video als Beweismaterial zugelassen - Zweck erfüllt (s. ausgebremster LKW auf der A5). Hier habe ich schon mehrfach angemerkt, dass man dem Gericht dann auch ein Video mit geschwärzten Kennzeichen und Gesichtern geben kann (Unfälle sind recht individuell, solange Fahrzeugtyp, Ort, Zeit, etc. stimmt, reicht das als Beweis, um das Unfallgeschehen aufzuzeigen (wer es war muss man dann doch gar nicht mehr beweisen)).
Bleibt noch das Überwachen des Fahrzeugs, also des kompletten Verkehrsraums drumherum (Häuserfront, Garten vom Nachbarn) über Stunden und Tage hinweg. Da geht man doch nicht mehr ungehemmt in den Garten, verbringt eine schöne Zeit mit Frau und Kindern, wenn der Nachbar das alles auf Video hat. Da wird man doch - zurecht - paranoid (genau darum geht es hier).
Hierzu gibt´s übrigens auch ein Urteil, schon etwas älter und dieses zeigt sogar Alternativen auf, z. B. Kameraatrappen. Man könne auch damit vorbeugen und ja, dann schreibe ich eben auf mein Auto drauf, dass ich filme und baue eine täuschend echte Kameraatrappe ein.
In der heutigen Zeit kein Problem mehr, genau wie eine Kamera, die über die Alarmanlage (Erschütterungssensor) angesteuert wird - das könnte eine Alternative sein. Wenn die Software dann noch automatisch Kennzeichen und Gesichter ausblendet...
Schert doch nicht immer alles über einen Kamm. 😕
PS:
Alles nur meine Meinung und was ich hier aufgeschnappt habe, muss also keinesfalls stimmen. Die Urteile solltet ihr selbst googeln und eure Schlüsse ziehen.
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 3. Oktober 2017 um 10:11:11 Uhr:
Wenn einer vor mir fährt, sehe ich doch sowieso welchen Blödsinn er zusammenfährt.
Zwischen Sehen und Speichern ist aber ein Unterschied.
Zitat:
@mattalf schrieb am 3. Oktober 2017 um 09:43:15 Uhr:
Ob mit oder ohne DashCam habe ich keine Privatsphaere wenn ich mich in der Oeffendlichkeit bewege. 😉
Abgesehen von Banken, Tankstellen und Elektronikmärkten ist doch kaum etwas Kameraüberwacht. Und ob Privatgelände oder öffentlicher Raum überwacht wird ist ein Unterschied.
Ob jemand jeden kleinen Betrag unbedingt mit Karte bezahlen muss statt 2x im Monat etwas Bargeld abzuheben muss auch jeder selber wissen.
Hallo, Berlin-Paul,
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 2. Oktober 2017 um 22:08:46 Uhr:
Bei vielen Videoüberwachungen auf den BAB'en (Abstand und zHG) laufen die Aufnahmen über mehr als 3 h durch und werden erst später durchgefischt.
hast Du dafür Belege?
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
@RB26 schrieb am 3. Oktober 2017 um 10:43:19 Uhr:
...
Zwischen Sehen und Speichern ist aber ein Unterschied.
Ja, das ist es. Der Unterschied zwischen dem Filmen während der Fahrt und dem Filmen während des Parkens ist doch aber mindestens genauso groß und hier wird eben klar differenziert.
Worauf ich hinaus will:
Fährt jemand hinter mir, weiß ich dass er den ganzen Mist sieht, den ich zusammenfahre. Fährst du deutlich zu schnell oder über eine gelbe Ampel, wenn jemand hinter dir fährt, gar ein Polizeiwagen? Auch wenn ein Auto an meinem Haus vorbei fährt, weiß ich, dass der Fahrer mich sehen kann. Ja, er könnte mich auch filmen, ist eben eine Momentaufnahme. Er könnte auch anhalten und ein Foto machen, z. B. weil ihm mein Haus gefällt. Damit muss ich rechnen. Wenn der das täglich macht und aus einem mutmaßlich anderen Grund, ist das wieder etwas anderes.
Dass aber das Auto vor meiner Einfahrt alles aufnimmt was ich so treibe...
Zitat:
@Didi95 schrieb am 03. Okt. 2017 um 03:48:11 Uhr:
Wieweit die Aufnahmen verwendet werden kann niemand kontrollieren.
Weil niemand kontrollieren kann, wie sich kommerzielle Musik widerrechtlich im Internet verbreitet, verbietet man die Musik ganz einfach mal komplett. Ach nee, die Musikindustrie hat es ja doch unter Kontrolle bringen koennen.
Warum sollte man etwas grundsaetzlich verbieten (Aufnahme), nur weil man damit Rechtsbruch (Veroeffentlichen auf YT) begehen KOENNTE?
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 3. Oktober 2017 um 10:11:11 Uhr:
Bleibt noch das Überwachen des Fahrzeugs, also des kompletten Verkehrsraums drumherum (Häuserfront, Garten vom Nachbarn) über Stunden und Tage hinweg. Da geht man doch nicht mehr ungehemmt in den Garten, verbringt eine schöne Zeit mit Frau und Kindern, wenn der Nachbar das alles auf Video hat. Da wird man doch - zurecht - paranoid (genau darum geht es hier).
Jetzt nochmal ganz ehrlich.
Jemand der unter dem Anlass aufnahmen fertigen will.
Der wird dazu immer ein Mittel finden und braucht keine Dashcam.
99.999% der Leute haben das Ding im Auto hängen.
Alles überschreibt sich von selbst. Es sei denn es hat einem einer die parkende Karre zu klump gefahren.
Jemand der sich so ein Teil ins Auto hängt um zu gucken was der Nachbar so treibt.
Der wird es auch tun wenn es verboten ist
Zitat:
@uhu110 schrieb am 3. Oktober 2017 um 10:52:55 Uhr:
Hallo, Berlin-Paul,
Zitat:
@uhu110 schrieb am 3. Oktober 2017 um 10:52:55 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 2. Oktober 2017 um 22:08:46 Uhr:
Bei vielen Videoüberwachungen auf den BAB'en (Abstand und zHG) laufen die Aufnahmen über mehr als 3 h durch und werden erst später durchgefischt.
hast Du dafür Belege?Viele Grüße,
Uhu110
Ja. Die jeweiligen Aktenstücke.
Zitat:
@uhu110 schrieb am 03. Okt. 2017 um 10:52:55 Uhr:
hast Du dafür Belege?
Tragen Cyberpolizisten wie du etwa googlesichere Westen? Ich hab danach gesucht und bin u.a. auf folgenden Link gestossen:
http://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/1227.htmJe nach System werden Telekameras zur Uebersicht (>300m) zur dauerhaften Aufnahme verwendet, um bei einem konkreten Anfangsverdacht automatisch die eigentliche Messeinrichtung (<300m) zu triggern. Mit den Uebersichtskameras lassen sich keine Identifizierungen vornehmen.