Gelbe Scheinwerfer doch erlaubt ?

Französische Autos hatten ja bis Anfang der 80er gelbe Scheinwerfer ( in Frankreich ). Ich bin immer davon ausgegangen, daß gelbe Scheinwerfer in Deutschland verboten sind, daß man also auf weiße umrüsten muß, um eine deutsche Zulassung zu bekommen.

Heute habe ich aber einen Peugeot 504 mit deutscher Zulassung gesehen, der gelbe Hauptscheinwerfer hatte, und insgesamt 4 Zusatzscheinwerfer. Zwei davon waren auch gelb und zwei weiß.

Sind gelbe Hauptscheinwerfer doch erlaubt ?

Beste Antwort im Thema

Moin Moin !

Zitat:

Als ich mein auto von NL nach DE umgezogen hab hat der TÜV Mensch zur Vollabnahme gesagt ich müsse mich entscheiden, ein gelbes und ein weißes Licht gingen nicht, es müssen beide gleich sein, entweder/oder.

Das war in 1999... Die Polizei weiß vieles nicht, tut aber so. Besser den TÜV fragen.

Wenn die Antwort stimmen sollte , dann weiss "der TÜV" auch nichts. denke aber , da wirfst du etwas durcheinander , waren wohl NS.

Zitat:

Ich fahr seid 20 Jahren mit gelben H4 Birnen in meinen Youngtimer Motorrädern,bei der HU sage ich immer,das sind Allwetterlampen,die gab es mal mit gelblichem Licht+waren zugelassen,wurde immer abgenickt!

Mag sein , dass du einen blinden Prüfer gefunden hast , nur macht das die Sache weder legaler noch sicherer.

MfG Volker

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Zitat:

@MarMor2000 schrieb am 8. Juli 2019 um 16:43:31 Uhr:


und getönte frontscheibe ist nun doch erlaubt ?

Nein.

Zulässig sind Chrombedampfte WS!

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 7. Juli 2019 um 09:51:11 Uhr:


Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 7. Juli 2019 um 09:51:11 Uhr:



Zitat:

Das Tönen mittels zugelassener Verfahren zur Beschichtung, wie etwa ‚Lackieren‘ oder Bedampfen ist möglich.

Stimmt . Nur darf die Windschutzscheibe nicht mehr im öffentlichen Strassenverkehr eingesetzt werden.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 7. Juli 2019 um 09:51:11 Uhr:



Zitat:

Wird stärker getönt, ist der Betrieb des Fahrzeugs mit einsetzen der Dämmerung dann nicht mehr zulässig. Das aber stünde dann im Schein.

Könnte in Absurdistan legal sein , in der EG nicht.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 7. Juli 2019 um 09:51:11 Uhr:



Zitat:

Nö, nix werf ich durcheinander. Es gibt EU weit lediglich einen oberen Grenzwert bei 6000k. Farben ab 5000k werden bereits dem blauen Farbspektrum zugeordnet. Also sind alle Xenon Scheinwerfer illegal? - nö.

Völliger Unfug. Was hat das mit gelben Abblendlicht zu tun?

MfG Volker

Ne Volker, es ist wie von mir geschrieben. Sorry
Tönen Ja - Folieren Nein - basta.
Was das mit gelben Scheinwerfern zu tun hat? Analog zum Verständnis.

Nach über 2 Jahren? Ernsthaft?
Und dann immer noch falsch!

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