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Gelbe Scheinwerfer doch erlaubt ?

Themenstarteram 12. März 2017 um 15:42

Französische Autos hatten ja bis Anfang der 80er gelbe Scheinwerfer ( in Frankreich ). Ich bin immer davon ausgegangen, daß gelbe Scheinwerfer in Deutschland verboten sind, daß man also auf weiße umrüsten muß, um eine deutsche Zulassung zu bekommen.

Heute habe ich aber einen Peugeot 504 mit deutscher Zulassung gesehen, der gelbe Hauptscheinwerfer hatte, und insgesamt 4 Zusatzscheinwerfer. Zwei davon waren auch gelb und zwei weiß.

Sind gelbe Hauptscheinwerfer doch erlaubt ?

Beste Antwort im Thema

Moin Moin !

Zitat:

Als ich mein auto von NL nach DE umgezogen hab hat der TÜV Mensch zur Vollabnahme gesagt ich müsse mich entscheiden, ein gelbes und ein weißes Licht gingen nicht, es müssen beide gleich sein, entweder/oder.

Das war in 1999... Die Polizei weiß vieles nicht, tut aber so. Besser den TÜV fragen.

Wenn die Antwort stimmen sollte , dann weiss "der TÜV" auch nichts. denke aber , da wirfst du etwas durcheinander , waren wohl NS.

Zitat:

Ich fahr seid 20 Jahren mit gelben H4 Birnen in meinen Youngtimer Motorrädern,bei der HU sage ich immer,das sind Allwetterlampen,die gab es mal mit gelblichem Licht+waren zugelassen,wurde immer abgenickt!

Mag sein , dass du einen blinden Prüfer gefunden hast , nur macht das die Sache weder legaler noch sicherer.

MfG Volker

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Normal nicht, nur als Nebler.

mfg

Evtl. gelbes Licht, da Umzugsgut?

Dann entfällt wohl die Abnahme nach Para 21

http://www.tuev-sued.de/.../umzugsgut

Oder aber man hat nen Guten Draht zum TÜV-Prüfer und bekommt ne Ausnahmeregelung.

Folgender Link ist zwar für US-Fahrzeuge, wird aber wohl für alle Importe zählen.

http://www.uscars24.de/Deutsch/TueV/ausnahmegenehmigung.html

Gruß,

der_Nordmann

Bin ganz in Süden an der frz. Grenze gross geworden. Ich hab noch gut gelbes Licht und dtsch. Nummernschild im Gedächtnis. Meine Mutter fuhr in den 70er einen weissen Döschwo (2CV :-) ) den Sie in Colmar gekauft hatte mit gelbem Licht.

Moin Moin !

Zitat:

Evtl. gelbes Licht, da Umzugsgut?

Dann entfällt wohl die Abnahme nach Para 21

Nein , die Abnahme entfällt nicht , sondern möglicherweise können Ausnahmegenehmigungen leichter erhalten werden.

Zitat:

Oder aber man hat nen Guten Draht zum TÜV-Prüfer und bekommt ne Ausnahmeregelung.

Da der Prüfer nicht die Ausnahmegen. erteilen kann , sondern nur der Verkehrsminister des betreffenden Bundeslandes oder eine von diesem dazu ermächtigte ihm nachgeordnete Behörde , nutzt "der gute Draht" auch nichts.

Zitat:

Sind gelbe Hauptscheinwerfer doch erlaubt

Nein. Da hat jemand verbotenerweise eine französische Glühbirne für alte Fzge reingesteckt.

Ausnahmegen. werden grundsätzlich auch nur erteilt ,wenn die eigentlich notwendige Umrüstung unzumutbar ist. Davon kann beim Ersetzen zweier billiger Verschleissteile beim besten Willen nicht die Reade sein.

MfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 13. März 2017 um 11:12:20 Uhr:

Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 13. März 2017 um 11:12:20 Uhr:

Zitat:

Evtl. gelbes Licht, da Umzugsgut?

Dann entfällt wohl die Abnahme nach Para 21

Nein , die Abnahme entfällt nicht , sondern möglicherweise können Ausnahmegenehmigungen leichter erhalten werden.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 13. März 2017 um 11:12:20 Uhr:

Zitat:

Oder aber man hat nen Guten Draht zum TÜV-Prüfer und bekommt ne Ausnahmeregelung.

Da der Prüfer nicht die Ausnahmegen. erteilen kann , sondern nur der Verkehrsminister des betreffenden Bundeslandes oder eine von diesem dazu ermächtigte ihm nachgeordnete Behörde , nutzt "der gute Draht" auch nichts.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 13. März 2017 um 11:12:20 Uhr:

Zitat:

Sind gelbe Hauptscheinwerfer doch erlaubt

Nein. Da hat jemand verbotenerweise eine französische Glühbirne für alte Fzge reingesteckt.

Ausnahmegen. werden grundsätzlich auch nur erteilt ,wenn die eigentlich notwendige Umrüstung unzumutbar ist. Davon kann beim Ersetzen zweier billiger Verschleissteile beim besten Willen nicht die Reade sein.

MfG Volker

Auf der Seite vom TÜV steht,

Zitat:

"Die Zulassungsbehörden erteilen dann Ausnahmegenehmigungen, die sonst nicht erhältlich sind. Das spart evtl. Umbau- und Prüfungskosten und erleichtert die Zulassung in Deutschland deutlich."

Und wenn der TÜV schon von Ausnahmeregelung schreibt, kann ich mir gut vorstellen, dass es das eine oder andere Mal vielleicht vorkommt. Ob nun Verkehrsminister oder seine Vasallen, ist im Endeffekt egal.

Hier bei uns fährt auch ein alte Franzose mit gelben Licht. Stört niemanden und sieht halt authentisch aus. Mir gefällts!

 

Gruß,

der_Nordmann

Vielleicht haben wir einfach nur von dem Status frz. Besatzungszone profitiert.

Themenstarteram 14. März 2017 um 8:18

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 13. März 2017 um 11:12:20 Uhr:

Moin Moin !

Zitat:

 

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 13. März 2017 um 11:12:20 Uhr:

Zitat:

Oder aber man hat nen Guten Draht zum TÜV-Prüfer und bekommt ne Ausnahmeregelung.

Da der Prüfer nicht die Ausnahmegen. erteilen kann , sondern nur der Verkehrsminister des betreffenden Bundeslandes oder eine von diesem dazu ermächtigte ihm nachgeordnete Behörde , nutzt "der gute Draht" auch nichts.

Nein. Da hat jemand verbotenerweise eine französische Glühbirne für alte Fzge reingesteckt.

Welche ist denn die infrage kommende, dem Verkehrsminister " nachgeordnete Behörde " zum Beispiel ?

Die kompletten Streuscheiben waren gelb, nicht nur die Birnen.

Themenstarteram 14. März 2017 um 8:26

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 13. März 2017 um 15:23:17 Uhr:

Zitat:

 

Hier bei uns fährt auch ein alte Franzose mit gelben Licht. Stört niemanden und sieht halt authentisch aus. Mir gefällts!

Gruß,

der_Nordmann

Eben. So sehe ich das auch. - Außerdem finde ich gelbes Licht viel cleverer, denn es blendet den Gegenverkehr nicht ! Ein Beispiel dafür, daß heutzutage vieles dümmer gemacht wird ( die Fahrer von Gelblicht hatten wohl ausreichendes Licht, sonst wäre ständig was passiert ).

Ein anderes Beispiel für heutige Dummheit der Designer / Ingenieure ( wenn auch Off Topic ) :

Die Rückleuchten früherer Mercedes waren profiliert. Aus gutem Grund. Sie sind auch bei stärkerer Verschmutzung noch zu erkennen. - Die heutigen Benz - Rückleuchten sind glatt. Hauptsache anders ...

Dumm, dumm, dumm.

 

 

Moin Moin !

Zitat:

Welche ist denn die infrage kommende, dem Verkehrsminister " nachgeordnete Behörde " zum Beispiel ?

Die unterste ist die Zul.stelle !

Zitat:

Außerdem finde ich gelbes Licht viel cleverer, denn es blendet den Gegenverkehr nicht ! Ein Beispiel dafür, daß heutzutage vieles dümmer gemacht wird ( die Fahrer von Gelblicht hatten wohl ausreichendes Licht, sonst wäre ständig was passiert ).

Natürlich ! Man könnte auch normales Licht verwenden und lediglich 25 W Birnen verwenden ,das blendet dann auch nicht. Letztendlich ist ja bei gelben Licht ein erheblicher Bestandteil der verschiedenen Wellenlängen aus den Spektrum herausgefiltert und die Lichtausbeute dadurch geringer. Zur Unfallhäufigkeit kann ich nichts sagen , mir liegen keine vergleichbaren Statistiken aus D und F aus früherer Zeit vor. Allerdings durfte man früher in D auf den Landstrassen so schnell fahren , wie es das Fzg her gab , während in F die Höchstgeschwindigkeit auf 90 km/h festgesetzt war..

Zitat:

Die kompletten Streuscheiben waren gelb, nicht nur die Birnen.

Dann waren das Nebelscheinwerfer, bei Hauptscheinwerfern gab es meines Wissens nur gelbe Birnen oder gelbe Abschirmungen der Birnen.

Zitat:

Und wenn der TÜV schon von Ausnahmeregelung schreibt, kann ich mir gut vorstellen, dass es das eine oder andere Mal vielleicht vorkommt. Ob nun Verkehrsminister oder seine Vasallen, ist im Endeffekt egal.

Nein ,das kommt in diesem Fall auf gar keinen Fall in Frage. Wie schon geschrieben , geht es u.a. nnach der Zumutbarkeit. In der Regel werden dabei Investitionen bis 1500 E als zumutbar angesehen.

Ist aber völlig müssig , darüber nachzudenken , denn auch für die Ausnahmegen. existiert eine Gebührenordnung, und diese sieht für die Erteilung einer Ausnahmegen. bereits einen höheren Gebührensatz vor ,als 2 Birnen kosten würden. Also würden durch die Ausnahmegen. für den Fzgbesitzer anstelle einer Kosteneinsparung eine Kostenerhöhung einhergehen , was den Sinn der Ausnahmegen. konterkariert.

MfG Volker

Themenstarteram 14. März 2017 um 10:45

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 14. März 2017 um 09:53:17 Uhr:

Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 14. März 2017 um 09:53:17 Uhr:

Zitat:

 

 

Allerdings durfte man früher in D auf den Landstrassen so schnell fahren , wie es das Fzg her gab

Bist du dir da ganz sicher ? Bis wann circa soll das gewesen sein ?

Es gab durchaus auch gelbe Hauptscheinwerfer :

http://s171.photobucket.com/.../IMG_3083.jpg.html

 

 

 

Zitat:

@winkler12345 schrieb am 14. März 2017 um 09:26:10 Uhr:

 

Ein anderes Beispiel für heutige Dummheit der Designer / Ingenieure ( wenn auch Off Topic ) :

Die Rückleuchten früherer Mercedes waren profiliert. Aus gutem Grund. Sie sind auch bei stärkerer Verschmutzung noch zu erkennen. - Die heutigen Benz - Rückleuchten sind glatt. Hauptsache anders ...

Dumm, dumm, dumm.

Hm, also die Benz, denen ich in letzter Zeit nach gefahren bin, haben immer noch profilierte Leuchten, eben damit das Licht auch bei stark verschmutzen Streuscheiben immer noch erkennbar durchleuchten kann.

*** Klugscheißer-Modus AN ***

Angefangen hatte das beim alten Strich-Acht. Weil der Auspuff beim Diesel so stark rußte, daß ständig die linke Rückleuchte schwarz war, bekam sein Nachfolger, der W-123, die profilierten Rückleuchten (oder gab´s die beim Facelift des Strich-Acht auch schon? Bin kein Benz-Fachmann).

*** Klugscheißer-Modus AUS ***

Gruß, Erik.

Zitat:

@winkler12345 schrieb am 14. März 2017 um 11:45:49 Uhr:

Bist du dir da ganz sicher ? Bis wann circa soll das gewesen sein ?

Laut Wikipedia wurde die Sicherheitsgeschwindigkeit (so nannte sich das damals) von Max. 100 km/h am 1. Oktober 1972 bundesweit eingeführt. Es gab aber bereits weit vor dem 2. Weltkrieg schon diverse verschiedene Geschwindigkeitsbegrenzungen. So galt z. B. 1910 für PKW innerorts eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h, für LKW von 12 km/h.

Quelle

Gruß, Erik.

Die profilierten Rückleuchten wurden beim /8 schon eingeführt, guckst du.

mfg

Okay, Danke. Da war ich mir halt nicht ganz sicher.

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