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Gelbe Scheinwerfer doch erlaubt ?

Themenstarteram 12. März 2017 um 15:42

Französische Autos hatten ja bis Anfang der 80er gelbe Scheinwerfer ( in Frankreich ). Ich bin immer davon ausgegangen, daß gelbe Scheinwerfer in Deutschland verboten sind, daß man also auf weiße umrüsten muß, um eine deutsche Zulassung zu bekommen.

Heute habe ich aber einen Peugeot 504 mit deutscher Zulassung gesehen, der gelbe Hauptscheinwerfer hatte, und insgesamt 4 Zusatzscheinwerfer. Zwei davon waren auch gelb und zwei weiß.

Sind gelbe Hauptscheinwerfer doch erlaubt ?

Beste Antwort im Thema

Moin Moin !

Zitat:

Als ich mein auto von NL nach DE umgezogen hab hat der TÜV Mensch zur Vollabnahme gesagt ich müsse mich entscheiden, ein gelbes und ein weißes Licht gingen nicht, es müssen beide gleich sein, entweder/oder.

Das war in 1999... Die Polizei weiß vieles nicht, tut aber so. Besser den TÜV fragen.

Wenn die Antwort stimmen sollte , dann weiss "der TÜV" auch nichts. denke aber , da wirfst du etwas durcheinander , waren wohl NS.

Zitat:

Ich fahr seid 20 Jahren mit gelben H4 Birnen in meinen Youngtimer Motorrädern,bei der HU sage ich immer,das sind Allwetterlampen,die gab es mal mit gelblichem Licht+waren zugelassen,wurde immer abgenickt!

Mag sein , dass du einen blinden Prüfer gefunden hast , nur macht das die Sache weder legaler noch sicherer.

MfG Volker

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Moin Moin !

Zitat:

Es gab durchaus auch gelbe Hauptscheinwerfer :

In Holland !!

Klar ! So werden die hergestellt:

https://www.youtube.com/watch?v=D1iwwQtMAwA

MfG Volker

Unsere oben schon genannte frz. Ente hatte gelbe Birnen.

Themenstarteram 19. März 2017 um 13:25

Zitat:

@Projekt X 1/4 schrieb am 14. März 2017 um 12:04:06 Uhr:

Zitat:

@winkler12345 schrieb am 14. März 2017 um 09:26:10 Uhr:

 

Ein anderes Beispiel für heutige Dummheit der Designer / Ingenieure ( wenn auch Off Topic ) :

Die Rückleuchten früherer Mercedes waren profiliert. Aus gutem Grund. Sie sind auch bei stärkerer Verschmutzung noch zu erkennen. - Die heutigen Benz - Rückleuchten sind glatt. Hauptsache anders ...

Dumm, dumm, dumm.

Hm, also die Benz, denen ich in letzter Zeit nach gefahren bin, haben immer noch profilierte Leuchten, .

Ich weiß nicht, wo du hinguckst ...

https://s4.paultan.org/.../W213-Mercedes-Benz-E-Class-9-630x280.jpg

http://i.auto-bild.de/.../...sse-Facelift-560x373-7592f7e78cad39af.jpg

 

http://i.auto-bild.de/.../...Illustration-729x486-caa296434e5b81a7.jpg

 

 

Komplett gelb durchgefärbte Streuscheiben gab u.a. gerne bei BMW-Fahrzeugen für den französischen Markt; lag aber meines Wissens auch daran, dass es nicht alle Halogen-Leuchtmittel auch in gelber Version gab. H4 gab es, die bei Einzelscheinwerfern damals sehr populären H1 / H2 / H3 meines Wissens nicht.

Deswegen hatte viele preiswertere französische Wagen bis zur Abschaffung des gelben Lichtes (zum 31.12.1992) noch klassische alte Bilux-Kugellampen 40/45W in den Hauptscheinwerfern - die waren einfach billiger, denn da wurde nur der Glaskolben gefärbt, während bei den H4-Lampen wegen der höheren Temperaturen ein separater gelber Kolben über den Quarzglas-Kolben gestülpt wurde. Einen Satz solcher gelben H4 habe ich noch aus meiner Renault-16-Zeit.

 

Und nein, es gab und gibt in D keine legale Möglichkeit, gelbes Abblend- oder Fernlicht zu fahren. Wer es tut, handelt ordnungswidrig. Habe ich 1993 gelernt, als ich für das Fahren mit gelbem Licht ein ordentliches Ticket bekommen habe ;-)

Grüße

SpyderRyder

Themenstarteram 6. April 2017 um 1:00

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 24. März 2017 um 11:25:22 Uhr:

 

...

Und nein, es gab und gibt in D keine legale Möglichkeit, gelbes Abblend- oder Fernlicht zu fahren. Wer es tut, handelt ordnungswidrig ...

Grüße

SpyderRyder

Meines Wissens sind zumindest gelbe Nebelscheinwerfer in D erlaubt.

Ja, korrekt; der Gesetzgeber nennt das "schwachgelb".

Als ich mein auto von NL nach DE umgezogen hab hat der TÜV Mensch zur Vollabnahme gesagt ich müsse mich entscheiden, ein gelbes und ein weißes Licht gingen nicht, es müssen beide gleich sein, entweder/oder.

Das war in 1999... Die Polizei weiß vieles nicht, tut aber so. Besser den TÜV fragen.

 

Zur Polizei: Motorrad und Kind vor den Fahrer setzen... da gab es Änderungen, oder was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenprofil... wissen die nicht. Tun aber so... sind viele frustrierte dabei, von wegen... mit der Laufbahn hat nich geklappt und die Jungen mit Abi haben das Sagen... warum das wohl so gekommen ist... Hahaha

Moin

Ich fahr seid 20 Jahren mit gelben H4 Birnen in meinen Youngtimer Motorrädern,bei der HU sage ich immer,das sind Allwetterlampen,die gab es mal mit gelblichem Licht+waren zugelassen,wurde immer abgenickt!

Mit meiner Ente fahr ich in weiß zur HU,das ist mir bei so einem Fahrzeug zu gefährlich,damit einen Prüfer zu überfordern,zuhause wird gleich wieder auf gelb umgebaut+bis jetzt ohne Probleme,obwohl ich auch bei Tage grundsätzlich mit allen Fahrzeugen mit Licht fahre!

Gruß,Rainer

Moin Moin !

Zitat:

Als ich mein auto von NL nach DE umgezogen hab hat der TÜV Mensch zur Vollabnahme gesagt ich müsse mich entscheiden, ein gelbes und ein weißes Licht gingen nicht, es müssen beide gleich sein, entweder/oder.

Das war in 1999... Die Polizei weiß vieles nicht, tut aber so. Besser den TÜV fragen.

Wenn die Antwort stimmen sollte , dann weiss "der TÜV" auch nichts. denke aber , da wirfst du etwas durcheinander , waren wohl NS.

Zitat:

Ich fahr seid 20 Jahren mit gelben H4 Birnen in meinen Youngtimer Motorrädern,bei der HU sage ich immer,das sind Allwetterlampen,die gab es mal mit gelblichem Licht+waren zugelassen,wurde immer abgenickt!

Mag sein , dass du einen blinden Prüfer gefunden hast , nur macht das die Sache weder legaler noch sicherer.

MfG Volker

Nö, nix werf ich durcheinander. Es gibt EU weit lediglich einen oberen Grenzwert bei 6000k. Farben ab 5000k werden bereits dem blauen Farbspektrum zugeordnet. Also sind alle Xenon Scheinwerfer illegal? - nö.

Zur Hilfe... ein regulärer Bildschirm läuft auf 10.000k, dieses blau ist nicht weiß und wäre als Scheinwerfer nicht zulässig.

Im Grunde geht es um die Farbtemperatur 1500 - 6000k, wobei Kerzenlicht etwas dünn ist. Aber eben, warm weiß ist ist OK.

Das Mensch von TÜV ist auch nich besonders gut ausgebildet, wie der/die Polizist/-in verwechseln sie gerne die persönliche subjektive Wahrnehmung mit dem was Gesetz ist, einfach weil sie einen anderen Ausbildungsschwerpunkt hatten, als beispielsweise gelbes Licht.

Sicherheitshalber würde ich über 2700k bleiben. Das reicht, um besser sehen zu können! Wir reden hier nicht über getönte Scheinwerfer, oder? Die nämlich sind nur als Nebellicht OK.

Habt ihr gewusst, dass man Windschutzscheiben Tönen darf?

Bevor irgendwelche Hasstiraden kommen...

Nicht das Tönen ist verboten, lediglich das Folieren der vorderen Scheiben ist nicht zulässig. Blasenbildung und so.

Das Tönen mittels zugelassener Verfahren zur Beschichtung, wie etwa ‚Lackieren‘ oder Bedampfen ist möglich.

Wird stärker getönt, ist der Betrieb des Fahrzeugs mit einsetzen der Dämmerung dann nicht mehr zulässig. Das aber stünde dann im Schein. Nachts mit Sonnenbrille hinterm Steuer ist auch tabu.... gelle!

Moin Moin !

Zitat:

Das Tönen mittels zugelassener Verfahren zur Beschichtung, wie etwa ‚Lackieren‘ oder Bedampfen ist möglich.

Stimmt . Nur darf die Windschutzscheibe nicht mehr im öffentlichen Strassenverkehr eingesetzt werden.

Zitat:

Wird stärker getönt, ist der Betrieb des Fahrzeugs mit einsetzen der Dämmerung dann nicht mehr zulässig. Das aber stünde dann im Schein.

Könnte in Absurdistan legal sein , in der EG nicht.

Zitat:

Nö, nix werf ich durcheinander. Es gibt EU weit lediglich einen oberen Grenzwert bei 6000k. Farben ab 5000k werden bereits dem blauen Farbspektrum zugeordnet. Also sind alle Xenon Scheinwerfer illegal? - nö.

Völliger Unfug. Was hat das mit gelben Abblendlicht zu tun?

MfG Volker

und getönte frontscheibe ist nun doch erlaubt ?

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