Gelbe Plakette Zulassung möglich???
Hallo zusammen,
Ich möchte ein Auto kaufen das aber nur eine gelbe Plakette hat. Bei uns im Ruhrgebiet darf man mit gelber Plakette nicht fahren. Es ist mindestens eine grüne erforderlich. Das Auto das ich kaufen möchte hat aber eine gelbe Plakette. Ich muss es erst anmelden damit ich es zu meiner bekannten Werkstatt bringen kann, dort wird es mit DPF aufgerüstet. Meine Frage ist:
Ist es erlaubt das Auto im Strassenverkehrsamt anzumelden obwohl es nur eine gelbe Plakette hat?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von 1,3er-i
Ein Verwanter von mir hat seine Firma in Frankfurt gemeldet, ist aber dort mit seinem Unternehmen nicht tätig. Er käme an einen billigen Lieferwagen hat aber jedoch bedenken, da der Wagen nur die rote Plakette hat und in Frankfurt nur die grüne erlaubt ist.
Das sind so die Sachen, die ich nie verstehen werde.
Jemand hat es geschafft Selbständig zu sein und eine Firma zu haben, kann sich aber in einem solch einfachen, per Telefon lösbaren Fall, nicht weiterhelfen. 😕
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto ohne Umweltplakette in Umweltzone zulassen möglich?' überführt.]
31 Antworten
Ja natürlich. Du darfst nur nicht in die Umweltzone fahren.
Liegt deine Werkstatt mitten in der Umweltzone?
Dann solltest du mit deiner Werkstatt abklären, ob es für Fahrten zur Werkstatt für genau diesen Zweck eine Ausnahmegenehmigung gibt (dh du mit Termin zur Nachrüstung auch ohne grüne Plakette ausnahmesweise in die Umweltzone einfahren darfst). Alle Kommunen machen das aber nicht, soweit ich weiß.
Falls nicht => Entweder auf dem Hänger hinbringen oder halt das Bußgeld riskieren. Im dümmsten Fall 80 Euro + Gebühr (Punkte gäbe es keine), aber das Risiko ist vermutlich sowieso gering, und einen geeigneten Pkw-Anhänger zu leihen ist womöglich kaum günstiger.
Aber wie Wimbowambo schon sagte, das Auto erstmal zuzulassen ist so oder so kein Problem.
Wird der vollkommen neu angemeldet oder ist das nur ein Halterwechsel?
Also nur außer Betrieb gesetzt, da dürfte die Anmeldung kein Problem sein. Für die Fahrt zur Wekstatt würde ich ein Kurzzeitkennzeichen nehmen oder die Werkstatt bitten, ein rotes 06er zu leihen.
Was nützt das? Die grüne Plakette braucht man trotzdem.
Aber nicht für die Überführung.
Warum nicht für die Überführung? Es ist ein Verkehrsverbot für das Befahren mit Fahrzeugen. Was soll daran nicht erfüllt sein? Und unter den Ausnahmen tauchen auch keine Überführungsfahrten auf...
Mit einm roten 06er, mit Kurzzeit auch nicht, brauchst du keine Plakette, wer es nicht glaubt, siehe hier: http://www.umweltplakette.org/ausnahmeregelungen/
Geschieht das mit dem "normalen" Kennzeichen" greift natürlich die Plakettenpflicht. Ich habe aber ausdrücklich vom 06er oder Kurzeitkennzeichen geschrieben.
Zitat:
Umweltplakette.org ist ein Angebot der:
netTraders GmbH
Baumschulallee 31, 53115 Bonn
wenn die das Schreiben, dann muss es selbstverständlich stimmen. Da braucht es auch keine Rechtsgrundlagen, weil das einfach so ist.
Tja, dann müssen wir wohl unsere Dienstanweisungen umschreiben. Denn war sagt z.B. die Stadt Esseb zu dem Thema? Dieses hier, weiter unten: https://www.essen.de/.../Ausnahmegenehmigungen_Umweltzone.de.html Noch Fragen?
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 10. Juli 2017 um 16:15:12 Uhr:
Mit einm roten 06er, mit Kurzzeit auch nicht, brauchst du keine Plakette, wer es nicht glaubt, siehe hier: http://www.umweltplakette.org/ausnahmeregelungen/Geschieht das mit dem "normalen" Kennzeichen" greift natürlich die Plakettenpflicht. Ich habe aber ausdrücklich vom 06er oder Kurzeitkennzeichen geschrieben.
Von 06 oder KZK steht aber nirgends was, auch nicht in deinem super Link. Hast du den wenigstens mal durchgelesen? Abgesehen vom Anbieter wie ja schon erwähnt wurde, gibt es aber auch in offiziellen Verlautbarungen keinerlei derartige Ausnahme.
[
Siehe oben.🙄 Für die Superschlauben noch mal richtig kopiert:" Ausnahmeregelungen für die Umweltzonen des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet
Befreiungen von Amts wegen - per Allgemeinverfügung
Ohne Antrag und ohne gesonderte Ausnahmegenehmigung per Allgemeinverfügung gelten für folgende Kraftfahrzeuge / Sachverhalte zusätzlich die nachfolgenden Befreiungen von den Verkehrsverboten in den Umweltzonen des Luftreinhalteplanes Ruhrgebiet:
Fahrzeuge mit rotem Händlerkennzeichen (Beginn der Erkennungsnummer mit 06) und Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen (Beginn der Erkennungsnummer mit 04),
Versuchs- und Erprobungsfahrzeuge nach § 70 Abs. 1a oder § 19 Abs. 6 der StVZO und"
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 10. Juli 2017 um 16:37:04 Uhr:
Tja, dann müssen wir wohl unsere Dienstanweisungen umschreiben. Denn war sagt z.B. die Stadt Esseb zu dem Thema? Dieses hier, weiter unten: https://www.essen.de/.../Ausnahmegenehmigungen_Umweltzone.de.html Noch Fragen?
Du hoffentlich jede Menge. Z. B. Was Ausnahmegenehmigung bedeutet. Oder Allgemeinverfügung. Oder örtliche Zuständigkeit. Damit könntest du den Sachverhalt nämlich wenigstens richtig beantworten...deine Aussage ist falsch, Ende. Nur weil in Essen eine Ausnahme gilt, ist das nicht automatisch in allen anderen Umweltzonen der Republik so...so viel zum Thema "superschlau"...
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 10. Juli 2017 um 16:39:59 Uhr:
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 10. Juli 2017 um 16:37:04 Uhr:
Tja, dann müssen wir wohl unsere Dienstanweisungen umschreiben. Denn war sagt z.B. die Stadt Esseb zu dem Thema? Dieses hier, weiter unten: https://www.essen.de/.../Ausnahmegenehmigungen_Umweltzone.de.html Noch Fragen?
Du hoffentlich jede Menge. Z. B. Was Ausnahmegenehmigung bedeutet. Oder Allgemeinverfügung. Oder örtliche Zuständigkeit. Damit könntest du den Sachverhalt nämlich wenigstens richtig beantworten...deine Aussage ist falsch, Ende. Nur weil in Essen eine Ausnahme gilt, ist das nicht automatisch in allen anderen Umweltzonen der Republik so...
Da muß man sich denn halt erkundigen, Mr. Superschlau. Denn nur weil das in deinem Kuhdorf nicht gilt, heißt das noch lange nicht, daß das woanders so ist, was du und der andere Superschlaue ja FALSCH behaupten,selbst in Leipzig gilt dieses:http://www.leipzig.de/.../😁😁😁 Und so weiter und so fort. Und noch mal: Das gilt nur fürs 06er und 04er, ein normales Kennzeichen ist davon nicht betroffen, d.h., wird das in die Werkstatt gebracht, braucht es auf jedenfall die grüne.