geht das ??
MEINE TOCHTER WOHNT NUN IN NIEDERSACCHSEN " und fährt da meinen ZWEITWAGEN " DER SOLL JETZT AUSGETAUSCHT WERDEN
FRAGE " KANN SIE EIN WAGEN DORT KAUFEN AUF IHREN NAMEN ANMELDEN und ich versichere ihn wieder als zweitwagen geht das ""
sie ist die besitzerin und halter und ich der versichere den " sie in niedersachsen "" ich in BADENWÜRTTEMBERG " da gehts um die entfernung fahr doch nicht extra da hoch oder sie runter "" würd den wagen dann wieder als mein zweitwagen VERSICHERN " oder muss diein oben kaufen mir papier runterschicken und ich den hier als zweitwagen auf mich zulassen " WEr WEISS DA RAT "" denn sie ist wegen der ausbildung so weit weggezogen " UND KANN UNMÖGLICH NE ANFÄNGER VERSICHERUNG BEZAHLEN " ALSO PAPAS VERSICHERUNG ALS ZWEITWAGEN DER DANN IN NIEDERSACHSEN LÄUFT " MÜSST DOCH GEHEN """" ODER ??? hab auch nicht die zeit jetzt zum ein autokaufen und anmelden da hochzufahren " wir sind doch innerhalb deutschland ich denk das sollt doch gehen "" BITTE sagt mir s wenn ihr das wisst""
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von knuddel888
OK " WENN ICH IHR NE VOLLMACHT SCHICKE " und womöglich meinen personalausweis " KANN SIE DANN DEN ALTEN ABMELDEN UND DEN NEUEN AN UND ICH BESORG BEI DER VERSICHERUNG DIE E NUMMER ALSO AUF MICH" is das alles umstandlich " IN ZEITEN VON internetsorry "DANKE AUCH FÜR IHRE TIPPS FIND ICH SUPER UND SO SCHNELL""
Kleiner Off-Topic-Tip:
Wenn dir irgendwann mal sinnlose Großschreiberei nicht mehr reicht und du noch lauter schreien oder dich noch wichtiger machen willst, kannst du deinen Text beispielsweise auch fett hervorheben oder die anderen User mit extra großer Schrift nerven. 😉
15 Antworten
Moin,
Frage, ist Deine Tochter noch bei Dir gemeldet ?
Oder ist ihr Wohnsitz im Perso eingetragen ?
SIE HAT SICH UMGEMELDET NACH STEINFELD NIEDERSACHSEN" ABER IHREN PERSONALAUSWEIS UND FÜHRERSCEIN HAT SIE NOCH DEN ALTEN!
Das KFZ kann nur auf die Adresse zugelassen werden, die auf den Perso vermerkt ist.
Ansonsten ist Konstellation Du bist Versicherungsnehmer (VN) und Deine Tochter Halter.
Allerdings kostet diese Konstellation einen Beitragsaufschlag.
Dieser Beitragsaufschlag kann nur verhindert werden, wenn das KFZ auf Deinen Nahmen zugelassen wird.
also hab mit tochter telefoniert gerade " IHR AUSWEIS IST SCHON AUF STEINFELD NIEDERSACHSEN GEÄNDERT " KANN SIE JA DANN DAS ANDERE FAHRZEUG ANMELDEN " ODER ?? AUF SICH UND ICH VERSICHRE DEN STIMMTS DANN SO ""
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OK " WENN ICH IHR NE VOLLMACHT SCHICKE " und womöglich meinen personalausweis " KANN SIE DANN DEN ALTEN ABMELDEN UND DEN NEUEN AN UND ICH BESORG BEI DER VERSICHERUNG DIE E NUMMER ALSO AUF MICH" is das alles umstandlich " IN ZEITEN VON internetsorry "
DANKE AUCH FÜR IHRE TIPPS FIND ICH SUPER UND SO SCHNELL""
Eine andere Konstellation ist nicht möglich in den Fall.
Bei der Anforderung der eVB ist allerdings anzugeben, dass Du VN und Deine Tochter halter ist, mit Angabe der Adresse von Deiner Tochter.
ich denk ich habs begriffen die schickt mir die papiere von beiden sammt numernschilder vom alten und ich meld den alten ab und den neuen wieder als mein zweitwagen an das scheint die beste lösung zu sein SIE FÄHRT DANN HALT IN NIEDERSACHSEN MIT REUTLINGER KENNNZEICHEN WIE jetzt " wollt ich ja eigentlich vermeiden wegen laufender polizeikontrollen"" WAS solls "
Na und, Du weißt ja wer gefahren ist und kann entsprechende Angaben bei der Bußgeldstelle machen.
ja genau !! woll mers net hoffen "" ALSO NOCHMALS VIELENN DANK ""
JA SE IST JA EIN VERNÜNFTIGES MÄDCHEN " schon traurig das junge leute die heimat wegen ner AUSBILDUNG verlassen müssen ! und dann auch noch horente autoversicherungen zahlen sollten ! kannst nixmachen " LIVE IS LIVE " da oben gibts ja auchschlecht verbindungen mit öffentlichen verkehrsmitttel " ok "" ICH MACHS SO MELD IHN HIER AN UND DEN ALTEN HIER AB "" und dann hat das wohl seine richtigkeit "" muss ja eh falls se nen unfall hätte 2500 euuro löhnen weil se neuling ist absprache mit meiner VVERSICHERUNG GING NICHT ANDERS " man ist halt immer wieder gern PAPA " hat mir auch keinergesat vor der zeugung lach ""
Zitat:
Original geschrieben von knuddel888
OK " WENN ICH IHR NE VOLLMACHT SCHICKE " und womöglich meinen personalausweis " KANN SIE DANN DEN ALTEN ABMELDEN UND DEN NEUEN AN UND ICH BESORG BEI DER VERSICHERUNG DIE E NUMMER ALSO AUF MICH" is das alles umstandlich " IN ZEITEN VON internetsorry "DANKE AUCH FÜR IHRE TIPPS FIND ICH SUPER UND SO SCHNELL""
Kleiner Off-Topic-Tip:
Wenn dir irgendwann mal sinnlose Großschreiberei nicht mehr reicht und du noch lauter schreien oder dich noch wichtiger machen willst, kannst du deinen Text beispielsweise auch fett hervorheben oder die anderen User mit extra großer Schrift nerven. 😉
Statt der lustigen Gänsefüßchen kann man auch *, # und § benutzen 🙂
sorry mein fehler "wollt niemanden Nerven"" wusste nicht das ihr da so empfindlich seit mit gross und kleinschreibung nochmals Entschuldiung
werd es beherzigen.
war keine Absicht
Zitat:
war keine Absicht
Das konnte man Dir auch nicht unterstellen.
Nur es stimmt wirklich: Im WWW gelten Texte in Großbuchstaben so, als ob man das was man sagt "schreit".
Zitat:
Original geschrieben von knuddel888
sorry mein fehler "wollt niemanden Nerven"" wusste nicht das ihr da so empfindlich seit mit gross und kleinschreibung nochmals Entschuldiung
werd es beherzigen.war keine Absicht
Wenn dann noch ein aussagefähige Überschrift künftig dabei ist, werden die Antworten sicher mehr 😉
Ja, das geht!!