Gegnerische Versicherung zieht Kosten nach Kostenvoranschlag ab und möchte nicht zahlen

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Hallo zusammen!

Ich hätte gerne einmal Rat von Euch. Ich hatte eine leichte Berührung mit einem anderen Autofahrer. Die Polizei ermittelte vor Ort Teilschuld 50/50. Ist doof gelaufen, aber passiert.
Die andere beteiligte Person hat ihren Schaden über meine Versicherung abrechnen lassen. So weit, so gut.

Bei meinem Fahrzeug handelt es sich um einen 5 Jahre alten VW mit einer bestehenden Gebrauchtwagengarantie. Auf Wunsch der gegnerischen Versicherung habe ich einen Kostenvoranschlag erstellen lassen, da ich den Schaden fiktiv abrechnen möchte.

Ich bin also zum VW Vertragspartner und habe dort einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Für mich kommt für den Kostenvoranschlag nur ein VW Vertragspartner in Frage (bestehende Gebrauchtwagengarantie UND Kulanz/Gewährleistung für das Fahrzeug, da erst 5 Jahre alt). Bei einer Reparatur durch einen Fremdbetrieb bzw. eine "Hinterhofwerkstatt" wird ja generell jegliche Kulanz abgelehnt. Hier setzt die Volkswagen AG ja eine Reparatur durch einen Vertragspartner voraus.

Nun erhalte ich das Schreiben der gegnerischen Versicherung mit Bestätigung der fiktiven Abrechnung, allerdings mit einem Abzug in Höhe von sage und schreibe 445,42 Euro netto !

Hier die Begründungen:

- Die Beilackierung und die damit verbundene De- und Montage der Anbauteile ist aus lackiertechnischen Gründen nicht zwingend erforderlich. Der Lackierfachmann kann nach Herstellerrichtlinien erst im Rahmen der Lackiervorbereitung verbindlich entscheiden, ob eine Beilackierung angrenzender Teile erforderlich ist.
Abzug: 40 Zeiteinheiten = 79,20 Euro

- Die angeführten Ersatzteilpreise enthalten einen Aufschlag von durchschnittlich 10% auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Solche Aufschläge gehören grundsätzlich nicht zum erforderlichen Herstellungsaufwand, da nicht jede Werkstatt diese Aufschläge berechnet. Nur gegen entsprechende Nachweise / Reparaturrechnungen können die durch den Aufschlag verursachten Mehrkosten erstattet werden. Abzug: -155,81 Euro

- Verbringungskosten können nur entstehen, wenn der Reparaturbetrieb das Fahrzeug in eine externe Werkstatt (z.B. Lackiererei) verbringen muss und hierfür zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt werden. Da nicht nachgewiesen ist, das diese Kosten tatsächlich anfallen, werden bei der fiktiven Abrechnung Verbringungskosten in Abzug gebracht. Abzug: 66,00 Euro

- Arbeitslohn:
Bei nachstehend genannten Referenzbetrieben handelt es sich um qualifizierte Fachbetriebe für Karrosserie und Lackierarbeiten aus der Region des Fahrzeughalters. Sie erfüllen höchste Anforderungen an Ausstattung und Qualifikation und gewährleisten eine qualitativ hochwertige Reparatur nach den Herstellerrichtlinien. Der Qualitätsstandard dieser Betriebe wird regelmäßig durch einen Verband oder eine Zertifizierungsstelle überprüft. Der vorliegende Schaden kann dort vollständig und fachgerecht behoben werden, die Reparaturqualität ist der markengebundener Fachwerkstätten gleichwertig. Es werden Original-Ersatzteile verwendet und die Betriebe gewähren eine mehrjährige Garantie. Bei den berücksichtigten Stundensätzen handelt es sich um Endverbraucherpreise. Darüber hinaus bieten diese Werkstätten einen in der Regel kostenlosen Hol und Bring Service an.
Lohnfaktoren / Std:
Mechanik 105,00 Euro
Elektrik 105,00 Euro
Elektrik 105,00 Euro
Lack inkl. Lackmaterial 152,25 Euro

Verwendeter Referenzbetrieb:
- Hier Name des Betriebes-

Bei den aufgeführten Referenzbetrieben handelt es sich im Sinne des BGH Urteils vom 23.02.2010 - VI ZR 91/09 um qualifizierte Meisterbetriebe, in denen eine fachgerechte und nach Herstellerrichtlinien qualitativ hochwertige Reparatur gewährleistet ist. Es ist sichergestellt, das Qualitätsstandards der Betriebe regelmässig durch einen Verband oder eine Zertifizierungsstelle überprüft wird. Es werden ausschliesslich Original Ersatzteile verwendet und die Betriebe gewähren auf alle durchgeführten Karrosserie und Lackierarbeiten eine mindestens 3 jährige Garantie. Aufgrund der modernen Ausstattung und umfangreichen Erfahrung der ausgewählten Reparaturbetriebe ist sichergestellt, das die erforderlichen Arbeiten an dem hier gegenständlichen Fahrzeug gleichwertig einer markengebundenen Reparaturwerkstatt durchgeführt werden können. Das lässt sich auch bereits daraus herleiten, das Markenwerkstätten, die keinen eigene Karrosserieabteilung und/oder Lackiererei unterhalten, die benannten Betriebe regelmäßig im Unterauftrag nutzen. Bei den genannten Stundenverrechnungssätzen handelt es sich um die allgemeinen Aushanglöhne.

Ich empfinde das ehrlich gesagt schon als Hohn. Wenn ich einer freien Werkstatt bzw. einem Lackierer den Auftrag erteile, mein Fahrzeug zu lackieren, so bin ich der Auftraggeber.
Erteilt der VW Vertragspartner derselben Werkstatt den Auftrag einer Lackierung, so ist die Vertragswerkstatt der Auftraggeber. Die Vertragswerkstatt ist aber mein Ansprechpartner bzw. Garantiegeber. Über dieser Vertragswerkstatt steht die Volkswagen AG, die mir nur Kulanz bietet, wenn die Abwicklung über einen Vertragspartner erfolgt.
Gebe ich einer freien, ungebundenen Werkstatt einen Auftrag, dann war es das mit Kulanz oder dergleichen. Ist diese freie Werkstatt dann plötzlich mal pleite, dann war es das.... Ich bin am Ende der Dumme.

Ist sowas eigentlich rechtens, das eine gegnerische Versicherung mir vorschreibt, in welche Werkstatt ich zu fahren habe? Weiterhin ist es rechtens, das sie mir aufgrund dem Verweis auf eine freie Werkstatt fast 500 Euro netto vom Kostenvoranschlag abzieht, Begründungen siehe oben?

Vielen Dank vorab!

Achja, bevor ich es vergesse. Bei der generischen Versicherung handelt es sich um die HUK COBURG. Das möchte ich nicht unerwähnt lassen!

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Ich glaub ja hier geht es eher um Ertragsmaximierung statt um Garantierhalt oder fachgerechte Instandsetzung.

Ist aber nur so ein fiktiver Gedanke von mir - und den bekomme ich nicht mal erstattet 😁

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Zitat:

@zille1976 schrieb am 23. Juli 2016 um 09:24:05 Uhr:


Ich glaub ja hier geht es eher um Ertragsmaximierung statt um Garantierhalt oder fachgerechte Instandsetzung.
Ist aber nur so ein fiktiver Gedanke von mir - und den bekomme ich nicht mal erstattet 😁

Ich habe das Thema nicht zuerst aufgebracht!

Was versuchen sehr viele? Einen (überhöhten) Kostenvoranschlag als Abrechnungsgrundlage für die fiktive Reparatur, dann günstiger reparieren, einkalkulierte Abzüge in Kauf nehmen und sich ein Plus in die Tasche stecken. Alles zulasten der Versicherung, damit letztlich zulasten der Versichertengemeinschaft, die das mitfinanzieren.

UliBN schrieb am 30. Juli 2016 um 22:36:23 Uhr
Was versuchen sehr viele? Einen (überhöhten) Kostenvoranschlag als Abrechnungsgrundlage für die fiktive Reparatur, dann günstiger reparieren, einkalkulierte Abzüge in Kauf nehmen und sich ein Plus in die Tasche stecken. Alles zulasten der Versicherung, damit letztlich zulasten der Versichertengemeinschaft, die das mitfinanzieren.

Genau !

und jeder der sich eine Zigarette mit einer Kerze anzündet, tötet einen Seemann.

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