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Gegnerische Versicherung zieht Kosten nach Kostenvoranschlag ab und möchte nicht zahlen

56 Antworten

Hallo zusammen!

Ich hätte gerne einmal Rat von Euch. Ich hatte eine leichte Berührung mit einem anderen Autofahrer. Die Polizei ermittelte vor Ort Teilschuld 50/50. Ist doof gelaufen, aber passiert.
Die andere beteiligte Person hat ihren Schaden über meine Versicherung abrechnen lassen. So weit, so gut.

Bei meinem Fahrzeug handelt es sich um einen 5 Jahre alten VW mit einer bestehenden Gebrauchtwagengarantie. Auf Wunsch der gegnerischen Versicherung habe ich einen Kostenvoranschlag erstellen lassen, da ich den Schaden fiktiv abrechnen möchte.

Ich bin also zum VW Vertragspartner und habe dort einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Für mich kommt für den Kostenvoranschlag nur ein VW Vertragspartner in Frage (bestehende Gebrauchtwagengarantie UND Kulanz/Gewährleistung für das Fahrzeug, da erst 5 Jahre alt). Bei einer Reparatur durch einen Fremdbetrieb bzw. eine "Hinterhofwerkstatt" wird ja generell jegliche Kulanz abgelehnt. Hier setzt die Volkswagen AG ja eine Reparatur durch einen Vertragspartner voraus.

Nun erhalte ich das Schreiben der gegnerischen Versicherung mit Bestätigung der fiktiven Abrechnung, allerdings mit einem Abzug in Höhe von sage und schreibe 445,42 Euro netto !

Hier die Begründungen:

- Die Beilackierung und die damit verbundene De- und Montage der Anbauteile ist aus lackiertechnischen Gründen nicht zwingend erforderlich. Der Lackierfachmann kann nach Herstellerrichtlinien erst im Rahmen der Lackiervorbereitung verbindlich entscheiden, ob eine Beilackierung angrenzender Teile erforderlich ist.
Abzug: 40 Zeiteinheiten = 79,20 Euro

- Die angeführten Ersatzteilpreise enthalten einen Aufschlag von durchschnittlich 10% auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Solche Aufschläge gehören grundsätzlich nicht zum erforderlichen Herstellungsaufwand, da nicht jede Werkstatt diese Aufschläge berechnet. Nur gegen entsprechende Nachweise / Reparaturrechnungen können die durch den Aufschlag verursachten Mehrkosten erstattet werden. Abzug: -155,81 Euro

- Verbringungskosten können nur entstehen, wenn der Reparaturbetrieb das Fahrzeug in eine externe Werkstatt (z.B. Lackiererei) verbringen muss und hierfür zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt werden. Da nicht nachgewiesen ist, das diese Kosten tatsächlich anfallen, werden bei der fiktiven Abrechnung Verbringungskosten in Abzug gebracht. Abzug: 66,00 Euro

- Arbeitslohn:
Bei nachstehend genannten Referenzbetrieben handelt es sich um qualifizierte Fachbetriebe für Karrosserie und Lackierarbeiten aus der Region des Fahrzeughalters. Sie erfüllen höchste Anforderungen an Ausstattung und Qualifikation und gewährleisten eine qualitativ hochwertige Reparatur nach den Herstellerrichtlinien. Der Qualitätsstandard dieser Betriebe wird regelmäßig durch einen Verband oder eine Zertifizierungsstelle überprüft. Der vorliegende Schaden kann dort vollständig und fachgerecht behoben werden, die Reparaturqualität ist der markengebundener Fachwerkstätten gleichwertig. Es werden Original-Ersatzteile verwendet und die Betriebe gewähren eine mehrjährige Garantie. Bei den berücksichtigten Stundensätzen handelt es sich um Endverbraucherpreise. Darüber hinaus bieten diese Werkstätten einen in der Regel kostenlosen Hol und Bring Service an.
Lohnfaktoren / Std:
Mechanik 105,00 Euro
Elektrik 105,00 Euro
Elektrik 105,00 Euro
Lack inkl. Lackmaterial 152,25 Euro

Verwendeter Referenzbetrieb:
- Hier Name des Betriebes-

Bei den aufgeführten Referenzbetrieben handelt es sich im Sinne des BGH Urteils vom 23.02.2010 - VI ZR 91/09 um qualifizierte Meisterbetriebe, in denen eine fachgerechte und nach Herstellerrichtlinien qualitativ hochwertige Reparatur gewährleistet ist. Es ist sichergestellt, das Qualitätsstandards der Betriebe regelmässig durch einen Verband oder eine Zertifizierungsstelle überprüft wird. Es werden ausschliesslich Original Ersatzteile verwendet und die Betriebe gewähren auf alle durchgeführten Karrosserie und Lackierarbeiten eine mindestens 3 jährige Garantie. Aufgrund der modernen Ausstattung und umfangreichen Erfahrung der ausgewählten Reparaturbetriebe ist sichergestellt, das die erforderlichen Arbeiten an dem hier gegenständlichen Fahrzeug gleichwertig einer markengebundenen Reparaturwerkstatt durchgeführt werden können. Das lässt sich auch bereits daraus herleiten, das Markenwerkstätten, die keinen eigene Karrosserieabteilung und/oder Lackiererei unterhalten, die benannten Betriebe regelmäßig im Unterauftrag nutzen. Bei den genannten Stundenverrechnungssätzen handelt es sich um die allgemeinen Aushanglöhne.

Ich empfinde das ehrlich gesagt schon als Hohn. Wenn ich einer freien Werkstatt bzw. einem Lackierer den Auftrag erteile, mein Fahrzeug zu lackieren, so bin ich der Auftraggeber.
Erteilt der VW Vertragspartner derselben Werkstatt den Auftrag einer Lackierung, so ist die Vertragswerkstatt der Auftraggeber. Die Vertragswerkstatt ist aber mein Ansprechpartner bzw. Garantiegeber. Über dieser Vertragswerkstatt steht die Volkswagen AG, die mir nur Kulanz bietet, wenn die Abwicklung über einen Vertragspartner erfolgt.
Gebe ich einer freien, ungebundenen Werkstatt einen Auftrag, dann war es das mit Kulanz oder dergleichen. Ist diese freie Werkstatt dann plötzlich mal pleite, dann war es das.... Ich bin am Ende der Dumme.

Ist sowas eigentlich rechtens, das eine gegnerische Versicherung mir vorschreibt, in welche Werkstatt ich zu fahren habe? Weiterhin ist es rechtens, das sie mir aufgrund dem Verweis auf eine freie Werkstatt fast 500 Euro netto vom Kostenvoranschlag abzieht, Begründungen siehe oben?

Vielen Dank vorab!

Achja, bevor ich es vergesse. Bei der generischen Versicherung handelt es sich um die HUK COBURG. Das möchte ich nicht unerwähnt lassen!

Beste Antwort im Thema

Ich glaub ja hier geht es eher um Ertragsmaximierung statt um Garantierhalt oder fachgerechte Instandsetzung.

Ist aber nur so ein fiktiver Gedanke von mir - und den bekomme ich nicht mal erstattet 😁

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Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 30. Juli 2016 um 13:33:24 Uhr:


was passiert, kann ich dir sagen.

Da wird in deinem Fall "ausnahmsweise ohne Anerkennung einer Rechtsplicht" nachreguliert.

Das wäre doch schon was... Man sollte sich von den Versicherungen nicht alles bieten lassen!
Traurig, aber diese "Prüfgutachten im Auftrag der Versicherungsgesellschaft" werden doch von Drückerkolonnen angefertigt, die den Schaden niemals gesehen haben und dafür von der Versicherungsgesellschaft eine Provision erhalten. Und darüber spricht niemand! Es heisst dann immer so schön, das die Versicherten die Versicherungen schröpfen, ausbooten und dafür sorgen das die Beiträge steigen. Wie viele Millionen Euros die Versicherungen aber diesen Drückerkolonnen in den Hals werfen, davon redet niemand.

@Ancelotti... hallo Christian.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 23. Juli 2016 um 12:38:28 Uhr:


@alsk1

Du musst dich hier nicht rechtfertigen, warum du wie diesen Schadensfall abrechnen möchtet.

Natürlich gibt es auch in diesem Forum -wie anderswo auch- einige Gutmenschen, die anscheinend wirklich glauben,
dass die bei einer fiktiven Abrechnung eingesparten Gelder der Versichertengemeinschaft zugute kommen.

Ebenso kann man natürlich auch daran glauben, dass der Klapperstorch die Kinder bringt.

Aber es bleibt ja jedem selber überlassen, an was er glauben möchte.

Du musst halt herausfiltern, welcher Beitrag für dich von Nutzen ist, das andere bitte einfach ausblenden.

Fakt ist hier erst einmal, dass diese Kürzungberichte egal ob von der HUK oder auch von anderen
Versicherungen täglich zu tausendfach gegen die aktuelle Rechtsprechnung verstoßen.

Die Versicherungen machen das im vollen Bewusstsein dessen.

In sofern ist es eigentlich schon echt erschreckend, wie man da auch nur auf die Idee kommen kann,
dass es ein KH Versicherer -egal wer- im Schadenfall gut mit einem meint und "das alles seine Richtigkeit hat"
was da so in diesen 15 Euro "Prüfberichten" geschrieben wird.

Nur mal zwei Beispiele

Beilackieren

Feststellungen ob und wann belackiet werden muss, können nur am Fahrzeug durch Inaugenscheinnahme und den hieraus resuliterenden Feststellungen getroffen werden. Dieses fachlich einfach nur dämliche Gelabere "der Lackierfachman entscheidet beim Lackieren" ist so fasch, falscher geht es nicht mehr. Wenn überhaupt, dann entscheidet der Lackierfachmann unmittelbar bevor er anfängt zu lackieren ob es notwendig ist oder nicht. Kein Lackierer ist so dämlich dass er mit dem Lackieren beginnt und dann feststellt, dass das beilackieren erforderlich wird. Er würde dann nämlich wieder von vorn beginnen, weil das bezulackierende angrenzende Bauteil ja im Zuge der Lackiervorbereitung schon abgeklebt wurde. Diese Entscheidung wir immer aus der exante Sicht getroffen. Und das entscheidet nun halt der Sachverständige oder meintetwegen auch der Lackierer, aber nicht so ein Grünkittel vom Schreibtisch aus, der mit Taste F7 diesen Textbaustein einsetzt, ohe zu Wissen was dessen Inhalt überhaut für eine Bedeutung hat. Warum auch? er arbeitet ja nach Vorgaben seines Auftraggebers und Arbeitgebers. Da wird dann Morgens halt das Gehirn beim Pförner abgegeben und nach Feierabend bekommt man es dann wieder.

Stundenverrechnungssätze

Es reicht nicht hin, die Gleichwertigkeit zu behaupten, der Versicherer (und nicht der Geschädigte) muss diese auch Beweisen.

Ich darf hier zu dieser Frage mal im Anhang aus einem Gerichtsgutachten von einem Gerichtsgutachter
(nennen wir Ihn einfach mal Beulenzaehler.....😁) zitieren. Dieser Betrieb taucht in unserer Region in
nahezu jedem Kürzungsbericht der Versicherer auf.

Und das obwohl den Versicherungen dieses Urteil bekannt ist !

Es stammt aus dem Jahre 2014.

Und wie war das noch mal bitte mit den armen übervorteilten Versicherungen?

Janee.. ist klar.

Im übrigen ging es vier anderen Betrieben in unserer Region ähnlich. Und bevor hier wieder gequakt wird "Bäähhh, der Delle ist ja befangen", drei von den vier Gutachten wurden von anderen Berufskollegen erstellt.

Zusammenfassend:

1.0

Prüfberichte sind in der Regel das Papier nicht wert, auf welchen Sie geschrieben wurden.
Die Versicherungen wissen das und versuchen trotzdem tagtäglich in Tausen Schadensfällen den Geschädigen im Kollusiven Zusammenwirken mit SV Organisationen (z.b.Grün ist die Heide) und anderen "Berufsnutten" zu übervorteilen,
und nochmal: im ganz klaren Wissen dessen, das Sie mit dieser Vorgehensweise gegen die geltende Rechtsprechung verstoßen.

2.0

Um sich gegen dieses Treiben zu Wehr zu setzen, sollte man sich nicht dem Schadenmanagement der Versicherung beugen.

- selber einen eigenen Sachverständigen beauftragen
- selber die Werkstatt des Vertrauens aufsuchen
- selber einen Rechtsanwalt (am besten einen Fachanwalt) beauftragen und em willkürlichen und teilweise chon abstrusen und
unverschämtem Kürzungswahn zu begegnen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamtkeit.

Ich habe fertig. 🙂

am geilsten finde ich Deine Signatur. Hast Du darauf ein Copyright? 😁

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 1. August 2016 um 20:21:52 Uhr:


Danke auch, dass du meinen Beitrag so Geil findest........🙄

😁

Tja, was soll ich nun dazu sagen? Vielleicht liegst am Alter 😁

Deswegen schreib ich seit Anbeginn meines Accounts auf einem geistig niedrigen bis zurückgebliebene Niveau. Dann kann man nie jemanden mit der Qualität seine Beiträge enttäuschen.

Konstanz am unteren Limit ist ddr Trick 😛

Kleines Update:

Hatte mir ja von der ADAC Verkehrsrechtschutz die Zusage für einen Anwalt geholt. Bin nun auch beim Anwalt gewesen.
Dort wurde mir gesagt, das ich die Verkehrsrechtschutz nicht benötige, da die Kosten für den Anwalt von der gegnerischen Versicherung übernommen wird....

Der Anwalt setzt nun ein Schreiben an die gegnerische Versicherung auf. Anscheinend gibt es pauschal schon einmal 25 Euro, die Kosten für den Kostenvoranschlag müssen auch übernommen werden (bin mir nun unsicher ob in voller Höhe oder zu 50%), die Stundensätze der Vertragswerkstatt müssen auch übernommen werden (d.h. keine Minderung auf Stundensätze einer freien Werkstatt) wenn nachgewiesen kann, das das Fahrzeug immer bei der Vertragswerkstatt serviciert und repariert wurde (kann ich nachweisen), ebenso werden die Abzüge der Instandsetzung geltend gemacht (was die gegnerische Versicherung mit "kann erst während der Instandsetzung entschieden werden" deklariert hat).
Das einzige was wohl nicht oder nur in einer Gerichtsverhandlung geklärt werden könnte wäre der Passus mit den 10% Aufschlägen auf die Ersatzteile. Hier meinte der Anwalt, das dieses eine Entscheidung des Richters sei und recht schwer bzw. ohne Gerichtsverhandlung nicht geltend gemacht werden kann.
So weit möchte ich dann eigentlich nicht gehen, da hier das Kosten/Nutzenverhältnis nicht stimmt.
Es sieht jedoch soweit ganz gut aus, das die Versicherung mit den überwiegend deklarierten Punkten ihres DEKRA-Gutachtens nicht durchkommt. Es bleibt abzuwarten....

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