Gegnerische Versicherung zieht Kosten nach Kostenvoranschlag ab und möchte nicht zahlen
Hallo zusammen!
Ich hätte gerne einmal Rat von Euch. Ich hatte eine leichte Berührung mit einem anderen Autofahrer. Die Polizei ermittelte vor Ort Teilschuld 50/50. Ist doof gelaufen, aber passiert.
Die andere beteiligte Person hat ihren Schaden über meine Versicherung abrechnen lassen. So weit, so gut.
Bei meinem Fahrzeug handelt es sich um einen 5 Jahre alten VW mit einer bestehenden Gebrauchtwagengarantie. Auf Wunsch der gegnerischen Versicherung habe ich einen Kostenvoranschlag erstellen lassen, da ich den Schaden fiktiv abrechnen möchte.
Ich bin also zum VW Vertragspartner und habe dort einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Für mich kommt für den Kostenvoranschlag nur ein VW Vertragspartner in Frage (bestehende Gebrauchtwagengarantie UND Kulanz/Gewährleistung für das Fahrzeug, da erst 5 Jahre alt). Bei einer Reparatur durch einen Fremdbetrieb bzw. eine "Hinterhofwerkstatt" wird ja generell jegliche Kulanz abgelehnt. Hier setzt die Volkswagen AG ja eine Reparatur durch einen Vertragspartner voraus.
Nun erhalte ich das Schreiben der gegnerischen Versicherung mit Bestätigung der fiktiven Abrechnung, allerdings mit einem Abzug in Höhe von sage und schreibe 445,42 Euro netto !
Hier die Begründungen:
- Die Beilackierung und die damit verbundene De- und Montage der Anbauteile ist aus lackiertechnischen Gründen nicht zwingend erforderlich. Der Lackierfachmann kann nach Herstellerrichtlinien erst im Rahmen der Lackiervorbereitung verbindlich entscheiden, ob eine Beilackierung angrenzender Teile erforderlich ist.
Abzug: 40 Zeiteinheiten = 79,20 Euro
- Die angeführten Ersatzteilpreise enthalten einen Aufschlag von durchschnittlich 10% auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Solche Aufschläge gehören grundsätzlich nicht zum erforderlichen Herstellungsaufwand, da nicht jede Werkstatt diese Aufschläge berechnet. Nur gegen entsprechende Nachweise / Reparaturrechnungen können die durch den Aufschlag verursachten Mehrkosten erstattet werden. Abzug: -155,81 Euro
- Verbringungskosten können nur entstehen, wenn der Reparaturbetrieb das Fahrzeug in eine externe Werkstatt (z.B. Lackiererei) verbringen muss und hierfür zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt werden. Da nicht nachgewiesen ist, das diese Kosten tatsächlich anfallen, werden bei der fiktiven Abrechnung Verbringungskosten in Abzug gebracht. Abzug: 66,00 Euro
- Arbeitslohn:
Bei nachstehend genannten Referenzbetrieben handelt es sich um qualifizierte Fachbetriebe für Karrosserie und Lackierarbeiten aus der Region des Fahrzeughalters. Sie erfüllen höchste Anforderungen an Ausstattung und Qualifikation und gewährleisten eine qualitativ hochwertige Reparatur nach den Herstellerrichtlinien. Der Qualitätsstandard dieser Betriebe wird regelmäßig durch einen Verband oder eine Zertifizierungsstelle überprüft. Der vorliegende Schaden kann dort vollständig und fachgerecht behoben werden, die Reparaturqualität ist der markengebundener Fachwerkstätten gleichwertig. Es werden Original-Ersatzteile verwendet und die Betriebe gewähren eine mehrjährige Garantie. Bei den berücksichtigten Stundensätzen handelt es sich um Endverbraucherpreise. Darüber hinaus bieten diese Werkstätten einen in der Regel kostenlosen Hol und Bring Service an.
Lohnfaktoren / Std:
Mechanik 105,00 Euro
Elektrik 105,00 Euro
Elektrik 105,00 Euro
Lack inkl. Lackmaterial 152,25 Euro
Verwendeter Referenzbetrieb:
- Hier Name des Betriebes-
Bei den aufgeführten Referenzbetrieben handelt es sich im Sinne des BGH Urteils vom 23.02.2010 - VI ZR 91/09 um qualifizierte Meisterbetriebe, in denen eine fachgerechte und nach Herstellerrichtlinien qualitativ hochwertige Reparatur gewährleistet ist. Es ist sichergestellt, das Qualitätsstandards der Betriebe regelmässig durch einen Verband oder eine Zertifizierungsstelle überprüft wird. Es werden ausschliesslich Original Ersatzteile verwendet und die Betriebe gewähren auf alle durchgeführten Karrosserie und Lackierarbeiten eine mindestens 3 jährige Garantie. Aufgrund der modernen Ausstattung und umfangreichen Erfahrung der ausgewählten Reparaturbetriebe ist sichergestellt, das die erforderlichen Arbeiten an dem hier gegenständlichen Fahrzeug gleichwertig einer markengebundenen Reparaturwerkstatt durchgeführt werden können. Das lässt sich auch bereits daraus herleiten, das Markenwerkstätten, die keinen eigene Karrosserieabteilung und/oder Lackiererei unterhalten, die benannten Betriebe regelmäßig im Unterauftrag nutzen. Bei den genannten Stundenverrechnungssätzen handelt es sich um die allgemeinen Aushanglöhne.
Ich empfinde das ehrlich gesagt schon als Hohn. Wenn ich einer freien Werkstatt bzw. einem Lackierer den Auftrag erteile, mein Fahrzeug zu lackieren, so bin ich der Auftraggeber.
Erteilt der VW Vertragspartner derselben Werkstatt den Auftrag einer Lackierung, so ist die Vertragswerkstatt der Auftraggeber. Die Vertragswerkstatt ist aber mein Ansprechpartner bzw. Garantiegeber. Über dieser Vertragswerkstatt steht die Volkswagen AG, die mir nur Kulanz bietet, wenn die Abwicklung über einen Vertragspartner erfolgt.
Gebe ich einer freien, ungebundenen Werkstatt einen Auftrag, dann war es das mit Kulanz oder dergleichen. Ist diese freie Werkstatt dann plötzlich mal pleite, dann war es das.... Ich bin am Ende der Dumme.
Ist sowas eigentlich rechtens, das eine gegnerische Versicherung mir vorschreibt, in welche Werkstatt ich zu fahren habe? Weiterhin ist es rechtens, das sie mir aufgrund dem Verweis auf eine freie Werkstatt fast 500 Euro netto vom Kostenvoranschlag abzieht, Begründungen siehe oben?
Vielen Dank vorab!
Achja, bevor ich es vergesse. Bei der generischen Versicherung handelt es sich um die HUK COBURG. Das möchte ich nicht unerwähnt lassen!
Beste Antwort im Thema
Ich glaub ja hier geht es eher um Ertragsmaximierung statt um Garantierhalt oder fachgerechte Instandsetzung.
Ist aber nur so ein fiktiver Gedanke von mir - und den bekomme ich nicht mal erstattet 😁
56 Antworten
Zitat:
(nennen wir Ihn einfach
mal Beulenzaehler.....😁)
Ich glaub den Typ kenn ich 🙂 Der nötigt unbescholtene Leute immer per Privatnachricht einen Audi zu kaufen 😁
ABER: Wie will der TE das alles nachweisen, nur mit einem Kostenvoranschlag? Deswegen ja mein Rat, ein Gutachten machen zu lassen.
Dann klappts auch mit den Forderungen.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 23. Juli 2016 um 12:46:02 Uhr:
Zitat:
(nennen wir Ihn einfach
mal Beulenzaehler.....😁)Ich glaub den Typ kenn ich 🙂 Der nötigt unbescholtene Leute immer per Privatnachricht einen Audi zu kaufen 😁
ABER: Wie will der TE das alles nachweisen, nur mit einem Kostenvoranschlag? Deswegen ja mein Rat, ein Gutachten machen zu lassen.
Dann klappts auch mit den Forderungen.
Ich habe dich nur auf die Konsequenzen hingewiesen, wenn du nicht umdenkst bei der Fahrzeugauswahl😁
Deine Bedenken hinsichtlich des KVA sind wohl (leider) nicht ganz unbegründet....😉
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 23. Juli 2016 um 12:51:39 Uhr:
Deine Bedenken hinsichtlich des KVA sind wohl (leider) nicht ganz unbegründet....😉
Wieso leider? Ich wolle doch auch mal was richtiges sagen. Du gönnst einem auch nix 🙁
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 23. Juli 2016 um 12:51:39 Uhr:
Ich habe dich nur auf die Konsequenzen hingewiesen, wenn du nicht umdenkst bei der Fahrzeugauswahl😁
Die Adoption will sowieso nochmal überdacht sein. Man bekommt ja nicht nur eine Mami sondern auch den passenden Vater dazu. Und das wäre nach meinem Kentnissstand ja unser in Blech gewickelter, mittelalterlicher Biker...uihuihuih...ob das gut geht 😮
@zille1976 schrieb am 23. Juli 2016 um 13:08:33 Uhr
Die Adoption will sowieso nochmal überdacht sein. Man bekommt ja nicht nur eine Mami sondern auch den passenden Vater dazu. Und das wäre nach meinem Kentnissstand ja unser in Blech gewickelter, mittelalterlicher Biker...uihuihuih...ob das gut geht 😮
Ja, der ist noch vom alten Schlag. Da gibt es auch mal eine Arschreise, wenn du nicht parierst......😁
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Dann renn ich zur Mami und die weist ihn dann zurecht 😁
Aber nun genug davon. Schließlich sind wir hier nicht bei "Familie heute" sondern im Versicherungsforum.
Vielleicht einmal der Hinweis, dass man bei der fiktiven Abrechnung in der Redgel nicht mit einer Ertragsmaximierung hinkommt. Vollkommen legal werden Mehrwertsteuer und ggf. Ersatzfahrzeug/Ersatz gestrichen.
Auch da ist Nutzungsausfall / Ersatzfahrzeug durchaus drin. 😉
Zitat:
Vielleicht einmal der Hinweis, dass man bei der fiktiven Abrechnung in der Redgel nicht mit einer Ertragsmaximierung hinkommt. Vollkommen legal werden Mehrwertsteuer und ggf. Ersatzfahrzeug/Ersatz gestrichen.
Ja und?
Was bitte möchtest du uns damit sagen?
Wo ist bitte ist hier der Bezug zu den ungerechtfertigten Kürzungen?
Zitat:
@UliBN schrieb am 23. Juli 2016 um 16:31:42 Uhr:
Vielleicht einmal der Hinweis, dass man bei der fiktiven Abrechnung in der Redgel nicht mit einer Ertragsmaximierung hinkommt. Vollkommen legal werden Mehrwertsteuer und ggf. Ersatzfahrzeug/Ersatz gestrichen.
Die Aussage halte ich für unsinnig.
- In der Regel prüft man vorher, ob es sich lohnt.
- Man auch dann noch die Wahl der Reparatur, wenn bereits fiktiv abgerechnet wurde, d.h. merkt man, dass man sich verrechnet, kann man immernoch reparieren.
- Die Mehrwertsteuer wird - soweit sie angefallen ist - m Reparaturfall nachgezahlt, auch wenn man selber repariert.
- Weißt man die Reparatur nach werden auch Ersatzfahrzeugkosten bezahlt.
- Oft wird in Eigenregie repariert, wo dann die Lohnkosten und UPE-Aufschläge komplett wegfallen, diese aber (ggf. in teilen) fiktiv bezahlt.
- Es geht nicht nur um Ertragsmaximierung sondern teilweise schlicht um Nutzenmaximierung.
- 600€ in Tasche und mit einem Kratzer leben oder eben reparieren zu lassen hat nichts mit Ertragsmaximierung zu tun.
Ich werde mich nicht mit diesem "Prüfgutachten" erstellt durch die DEKRA (im Auftrag der Versicherungsgesellschaft) zufrieden geben und halte die dort aufgeführten Punkte einfach als haltlos.
Ich habe weder einen Nachweis darüber, das meine Werkstatt die UPEs des Herstellers um ca. 10% überschreitet, noch habe ich einen Nachweis darüber, das die von der Versicherung genannte markenungebundene Werkstatt eine Zertifizierung seitens des KFZ Herstellers besitzt, um den Schaden nach deren Vorgaben zu beheben.
Weiterhin hat sich meine Werkstatt den Schaden angeschaut und hat diverse Lackier und Arbeitsschritte abgewägt und deklariert, auch hier lasse ich mir nicht durch das Prüfgutachten diese Punkte streichen (die DEKRA hat hier keine Inaugenscheinnahme durchgeführt, sondern anscheinend einfach so oder nur anhand der Fotos entschieden).
Ich habe mir nun die Freigabe meiner ADAC Verkehrsrechtschutzversicherung eingeholt. Denen den Fall geschildert und sofort die Kostenübernahme für einen Anwalt bekommen. Ich werde nun dort die Unterlagen vorlegen und dann wird man sehen was passiert.
Würde ich auch so machen.
was passiert, kann ich dir sagen.
Da wird in deinem Fall "ausnahmsweise ohne Anerkennung einer Rechtsplicht" nachreguliert.