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Gegnerische Versicherung zahlt seit fast 7 Wochen nicht - Haftung komplett unstreitig

Guten Tag liebe Community,

ich bin zur Zeit komplett am verzweifeln. Über den Unfallhergang fasse ich mich kurz:

Mitte August. Unfallgegner fährt ohne Führerschein das Auto seiner Mutter, sturzbetrunken oder unter Drogen. Ich wähle den Notruf. Polizei gibt Haltezeichen, Fahrer versucht sich der Kontrolle zu entziehen. Nach dem Stehen an einer roten Ampel gibt der Unfallgegner Vollgas, trifft dabei mehrmals mein Auto sowie den Streifenwagen. Er rast mit 150 eine 30er Straße runter und kracht gegen eine Hauswand. Großeinsatz mit Hubschrauber, Feuerwehr, mehrere RTWs etc.

Täter war flüchtig, ist geschnappt. Beweislage: Mehrere Polizisten vor Ort, Aussage von einer Mitfahrerin im Gegnerfahrzeug und meine Aussage. Fazit: Getriebeschaden an meinem Auto, totalschaden und nicht fahrbereit.

Nun habe ich mir für die Schadensregulierung unverzüglich einen Anwalt beiseite geholt, sowie einen unabhängigen Gutachter. Das Gutachten lag nach ca. 10 Tagen vor.

Letzter Stand: Die Versicherung fordert Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft ein, was bedeutet, dass ich bis nächstes Jahr auf mein Geld warten kann (so mein Anwalt). Nur habe ich kein Geld für eine Ersatzanschaffung. Ich bin Schüler und beziehe Bürgergeld, mir fehlen deshalb die Mittel. Einen Kredit kann ich auch nicht aufnehmen, muss ich auch nach mehreren OLG-Beschlüssen nicht.

Ich leide unter eine Autismus-Störung und kann deshalb auch keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen. Ein entsprechendes ärztliches Attest liegt der Versicherung und meinem Anwalt vor.

Ich bin komplett am verzweifeln. Ich brauche dringend ein Auto, da meine Mobilität im Alltag sehr eingeschränkt ist. Ich komme gerade so mit einem Roller von meinem Kollegen zur Schule, allerdings ist es morgens so kalt, dass ich keine Wahl habe als die Schule zu schwänzen, da ich schon mehrmals krank wurde. Generell ist die Situation für meine psychische Gesundheit sowie meine Schulausbildung richtig Scheiße.

Wie soll ich vorgehen. Soll ich die Versicherung verklagen? Soll ich einen Strafantrag gegen den Unfallverursacher stellen? Mein Anwalt meldet sich wenn dann selten bei mir, und gibt mir nie gute Neuigkeiten. Ich brauche einen Ratschlag

Danke für eure Zeit

LG

57 Antworten

Dem Versicherungsnehmer gleichgesetellt ist in der HP der (mitversicherte) Fahrzeugführer, aber nur im Umfang wie der VN selbst.

Zitat:

@yunusguel schrieb am 2. Oktober 2023 um 22:16:46 Uhr:


Laut Gutachten steht mir eine Nutzungsausfallsentschädigung von 65€/Tag zu (Obere Mittelklasse). Natürlich wäre es in meinem Interesse, wenn die Schadensregulierung länger dauert.

Ich glaube da missverstehst du was. Schau mal genau in das Gutachten, da dürfte von längstens 14 Tage die Rede sein. Nennt sich Wiederbeschaffungszeit.

Der Anwalt bzw. der TE soll beim Amtsgericht Prozesskostenhilfe beantragen. Dann ist das erstmal abgedeckt und damit kann man auch gegen die Versicherung klagen. Wenn die das mitkriegen, werden die zahlungswilliger. Zumindest einen Vorschuss zahlen die dann. Bei einem obsiegenden Urteil holt sich das Amtsgericht das Geld wieder von der Versicherung.

Vorsatz ist, wenn ich mich ins Auto setze um das Auto der Bekannten zu rammen, die mich nicht ran lies. Wenn ich nur besoffen fahre und mich dann der Festnahme entziehen will, fällt das nicht unter Vorsatz.

Die gegnerische Versicherung muss den Vorsatz beweisen, deswegen sollte man in seinen Aussagen gegenüber der Versicherung in der Hinsicht vorsichtig sein.
https://...brennecke-rechtsanwaelte.de/...aftpflichtversicherung_87337

Die Wiederbeschaffungszeit bezieht sich aber darauf, dass der Betroffene in der Lage ist, sich ein Auto zu besorgen. Dazu müsste die Versicherung erstmal einen Vorschuss in Höhe des Fahrzeugwertes leisten. Erst danach kann der TE sich um die Wiederbeschaffung kümmern und dann laufen auch die 14 Tage. Wenn die Versicherung die Regulierung schuldhaft verschleppt, muss die zahlen. Das sollte man denen mal mitteilen, dann werden die vielleicht zugänglicher, wobei bei so einem Fall der Sachbearbeiter nicht zu beneiden ist. Da gehen die Verletzten vor, wobei die evtl. leer ausgehrn, wenn sie sich zu dem Verursacher ins Auto setzten und von dessen Suff wussten. Aber auch als sonstiger Geschädigter muss ich, wenn der angehalten wird, gebührenden Abstand halten. Die üblichen 1,5m beim Parken sind sicher nicht ausreichend, eine Fahrzeuglänge hingegen würde ich als okay ansehen.

@wolfgangpauss

Was für ein Quatsch.

".... Nach dem Stehen an einer roten Ampel gibt der Unfallgegner Vollgas, trifft dabei mehrmals mein Auto sowie den Streifenwagen..."

Der ist nicht nur ohne FE und unter Alk unterwegs gewesen, der hat zumindest diesen Schaden vorsätzlich herbeigeführt. Oder wie erklärst du, dass er das Fahrzeug vom TE mehrmals rammte?

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Kennst Du doch.
"Herr Richter Herr Richter ich bin unschuldig,das Opfer ist mir ins Messer gelaufen.
Waas, 32 mal?"

Wenn man fliehen will und dabei Schaden anrichtet, ist das kein Vorsatz. Es wird billigend in Kauf genommen als Nebenfolge. Vorsatz ist, wenn jemand etwas direkt und ohne Bezug zu anderen Taten anrichtet. Wenn dir also jemand ins Auto fährt, weil er deine Nase nicht leiden kann. Das ist Vorsatz. Wegen der Rechtsfolgen für die Geschädigten wird der Vorsatz eng ausgelegt. Gegen einen gänzlich Unbeteiligten Vorsatz anzunehmen dürfte schwierig sein. Ganz abgesehen von der Tatsache, dass der Täter evtl. wegen Alkohol deliktunfähig ist. Wenn der, je nach Trinkgewohnheiten, über 2-x Umdrehungen hat, dann wird es mit dem Vorsatz schwierig.

Ich hoffe für den Geschädigten, dass der Vorsatz von der Versicherung nicht bewiesen werden kann.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 3. Oktober 2023 um 08:34:51 Uhr:


Kennst Du doch.
"Herr Richter Herr Richter ich bin unschuldig,das Opfer ist mir ins Messer gelaufen.
Waas, 32 mal?"

War der Messerangriff eine Straftat zur Verdeckung anderer Taten? Wobei eine derartige Tat schon anders zu werten ist, wie ein Fluchtversuch mit dem Auto.

Der Typ hatte ja noch Glück, wenn den die Polizei mit Schusswaffen gestoppt hätte, hätte er sich nicht beklagen können.

@wolfgangpauss

Es wird nicht besser und deine Ausführungen bleiben Unsinn.

Der Typ ist mehrfach, also mit Wissen und Wollen, gegen die anderen Autos gefahren...Mehr Vorsatz geht doch nicht.

Hier noch ein link für dich, wann eine Flucht straffrei ist

https://ht-strafrecht.de/.../?...

Zitat:

@yunusguel schrieb am 2. Oktober 2023 um 22:16:46 Uhr:


Laut Gutachten steht mir eine Nutzungsausfallsentschädigung von 65€/Tag zu (Obere Mittelklasse).

Da hat dein Gutachter wohl noch keine altersbedingte Abstufung beim Nutzungsausfall vorgenommen. Die 65 EUR/Tag wirst du definitiv nicht bekommen. Sofern es überhaupt etwas gibt. Geh mal lieber von 50 EUR oder weniger aus.

Zitat:

@yunusguel schrieb am 2. Oktober 2023 um 22:16:46 Uhr:


Natürlich wäre es in meinem Interesse, wenn die Schadensregulierung länger dauert.

Ich stelle mir gerade die Frage, was du machen würdest, wenn du dein Auto selbstverschuldet gegen eine Hauswand gesetzt hättest und der Wagen ebenfalls Kernschrott gewesen wäre. Wie hättest du dich dann in Bezug auf eine Ersatzbeschaffung konkret verhalten? Auch abgewartet?

§ 254 Abs. 2 BGB beachtet?

Er schrobte doch, dass er als Schüler Bürgergeld bezieht. Er hat kein Geld für eine Vorfinanzierung, ist unpfändbar und damit bekommt er auch nirgends Kredit, nichtmal bei der Santander.

Hiermit ist hier wieder offen.
Die drastische Massname bitte ich zu entschuldigen.

Gruß Moorteufelchen
MT-Team/Moderator

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