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Gegnerische Versicherung zahlt seit fast 7 Wochen nicht - Haftung komplett unstreitig

Guten Tag liebe Community,

ich bin zur Zeit komplett am verzweifeln. Über den Unfallhergang fasse ich mich kurz:

Mitte August. Unfallgegner fährt ohne Führerschein das Auto seiner Mutter, sturzbetrunken oder unter Drogen. Ich wähle den Notruf. Polizei gibt Haltezeichen, Fahrer versucht sich der Kontrolle zu entziehen. Nach dem Stehen an einer roten Ampel gibt der Unfallgegner Vollgas, trifft dabei mehrmals mein Auto sowie den Streifenwagen. Er rast mit 150 eine 30er Straße runter und kracht gegen eine Hauswand. Großeinsatz mit Hubschrauber, Feuerwehr, mehrere RTWs etc.

Täter war flüchtig, ist geschnappt. Beweislage: Mehrere Polizisten vor Ort, Aussage von einer Mitfahrerin im Gegnerfahrzeug und meine Aussage. Fazit: Getriebeschaden an meinem Auto, totalschaden und nicht fahrbereit.

Nun habe ich mir für die Schadensregulierung unverzüglich einen Anwalt beiseite geholt, sowie einen unabhängigen Gutachter. Das Gutachten lag nach ca. 10 Tagen vor.

Letzter Stand: Die Versicherung fordert Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft ein, was bedeutet, dass ich bis nächstes Jahr auf mein Geld warten kann (so mein Anwalt). Nur habe ich kein Geld für eine Ersatzanschaffung. Ich bin Schüler und beziehe Bürgergeld, mir fehlen deshalb die Mittel. Einen Kredit kann ich auch nicht aufnehmen, muss ich auch nach mehreren OLG-Beschlüssen nicht.

Ich leide unter eine Autismus-Störung und kann deshalb auch keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen. Ein entsprechendes ärztliches Attest liegt der Versicherung und meinem Anwalt vor.

Ich bin komplett am verzweifeln. Ich brauche dringend ein Auto, da meine Mobilität im Alltag sehr eingeschränkt ist. Ich komme gerade so mit einem Roller von meinem Kollegen zur Schule, allerdings ist es morgens so kalt, dass ich keine Wahl habe als die Schule zu schwänzen, da ich schon mehrmals krank wurde. Generell ist die Situation für meine psychische Gesundheit sowie meine Schulausbildung richtig Scheiße.

Wie soll ich vorgehen. Soll ich die Versicherung verklagen? Soll ich einen Strafantrag gegen den Unfallverursacher stellen? Mein Anwalt meldet sich wenn dann selten bei mir, und gibt mir nie gute Neuigkeiten. Ich brauche einen Ratschlag

Danke für eure Zeit

LG

57 Antworten

Weil sie es leisten kann, um den einzelnen unschuldigen Geschädigten zu entlasten (Solidarität). Der schuldige Verursacher würde ja auf jeden Fall danach finanziell zur Rechenschaft gezogen, entweder von der Versicherung oder vom direkt Geschädigten - aber der Versicherung fällt das leichter als dem Privatmann, insbesondere wenn es länger dauert oder scheitert, weil nichts zu holen ist.
Das alles ist aber offenbar nur mein Wunschdenken.

Hier wird ja trefflich darüber diskutiert ob die Versicherung zahlt oder nicht.
Nur, wenn ich mir die Daten von dem Audi des TE ansehe, da kommt eh nicht viel bei rum.
Audi Cabrio A4 B6 2.5 tdi mit über 400.000km, gebaut bis 2006, als mindestens 17 Jahre oder älter.

Und dem TE scheint eh die Lust vergangen zu sein sich hier weiter einzubringen, da an Nebenschauplätzen "gekämpft" wird.
Halt wie immer, ab der 2. Seite geht es um alles aber nicht mehr um die eigentliche Frage.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 2. Oktober 2023 um 21:27:17 Uhr:


Hier wird ja trefflich darüber diskutiert ob die Versicherung zahlt oder nicht.
Nur, wenn ich mir die Daten von dem Audi des TE ansehe, da kommt eh nicht viel bei rum.
Audi Cabrio A4 B6 2.5 tdi mit über 400.000km, gebaut bis 2006, als mindestens 17 Jahre oder älter.

Und dem TE scheint eh die Lust vergangen zu sein sich hier weiter einzubringen, da an Nebenschauplätzen "gekämpft" wird.
Halt wie immer, ab der 2. Seite geht es um alles aber nicht mehr um die eigentliche Frage.

Der Wiederbeschaffungswert liegt bei 3650€. Das ist für einen Schüler, der alleine wohnt, eine ordentliche Summe. Mir geht es ehrlich gesagt nicht um die Summe, sondern darum, dass ich wieder ein Auto habe, in das ich mich reinsetzen kann.

Laut Gutachten steht mir eine Nutzungsausfallsentschädigung von 65€/Tag zu (Obere Mittelklasse). Natürlich wäre es in meinem Interesse, wenn die Schadensregulierung länger dauert. Allerdings scheiße ich auf diese paar Hundert Euro, da ich ohne Auto aufgeschmissen bin. DAS ist mein eigentliches Problem

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 2. Oktober 2023 um 19:12:56 Uhr:


Franjo, nach deiner Denke

Um meine Denke geht es mir nicht, aber nach meinem Textverständnis ist

Zitat:

Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich und widerrechtlich den bei dem Dritten eingetretenen Schaden herbeigeführt hat.

dann falsch/irreführend formuliert.

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