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Gegnerische Versicherung zahlt seit fast 7 Wochen nicht - Haftung komplett unstreitig

Guten Tag liebe Community,

ich bin zur Zeit komplett am verzweifeln. Über den Unfallhergang fasse ich mich kurz:

Mitte August. Unfallgegner fährt ohne Führerschein das Auto seiner Mutter, sturzbetrunken oder unter Drogen. Ich wähle den Notruf. Polizei gibt Haltezeichen, Fahrer versucht sich der Kontrolle zu entziehen. Nach dem Stehen an einer roten Ampel gibt der Unfallgegner Vollgas, trifft dabei mehrmals mein Auto sowie den Streifenwagen. Er rast mit 150 eine 30er Straße runter und kracht gegen eine Hauswand. Großeinsatz mit Hubschrauber, Feuerwehr, mehrere RTWs etc.

Täter war flüchtig, ist geschnappt. Beweislage: Mehrere Polizisten vor Ort, Aussage von einer Mitfahrerin im Gegnerfahrzeug und meine Aussage. Fazit: Getriebeschaden an meinem Auto, totalschaden und nicht fahrbereit.

Nun habe ich mir für die Schadensregulierung unverzüglich einen Anwalt beiseite geholt, sowie einen unabhängigen Gutachter. Das Gutachten lag nach ca. 10 Tagen vor.

Letzter Stand: Die Versicherung fordert Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft ein, was bedeutet, dass ich bis nächstes Jahr auf mein Geld warten kann (so mein Anwalt). Nur habe ich kein Geld für eine Ersatzanschaffung. Ich bin Schüler und beziehe Bürgergeld, mir fehlen deshalb die Mittel. Einen Kredit kann ich auch nicht aufnehmen, muss ich auch nach mehreren OLG-Beschlüssen nicht.

Ich leide unter eine Autismus-Störung und kann deshalb auch keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen. Ein entsprechendes ärztliches Attest liegt der Versicherung und meinem Anwalt vor.

Ich bin komplett am verzweifeln. Ich brauche dringend ein Auto, da meine Mobilität im Alltag sehr eingeschränkt ist. Ich komme gerade so mit einem Roller von meinem Kollegen zur Schule, allerdings ist es morgens so kalt, dass ich keine Wahl habe als die Schule zu schwänzen, da ich schon mehrmals krank wurde. Generell ist die Situation für meine psychische Gesundheit sowie meine Schulausbildung richtig Scheiße.

Wie soll ich vorgehen. Soll ich die Versicherung verklagen? Soll ich einen Strafantrag gegen den Unfallverursacher stellen? Mein Anwalt meldet sich wenn dann selten bei mir, und gibt mir nie gute Neuigkeiten. Ich brauche einen Ratschlag

Danke für eure Zeit

LG

57 Antworten

Das Freirammen unter mehrfachem Rammen des TE-Fahrzeugs geht wohl nur vorsätzlich.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 2. Oktober 2023 um 16:16:51 Uhr:


Das Freirammen unter mehrfachem Rammen des TE-Fahrzeugs geht wohl nur vorsätzlich.

Was auch sonst?

Zur Erinnerung, das Auto gehörte der Mutter und war auch auf sie versichert (So sagte es mir der Polizist). Somit muss es eine Fahrlässigkeit sein, wenn der Sohn den Schlüssel nimmt und eine Runde dreht

Du betrachtest das etwaig fahrlässige Mitverschulden der Mutter. Das ist sehr dünnes Eis und für dich im Ergebnis unbehelflich, weil du ihr kein Versäumnis wirst nachweisen können.

Die Fahrlässigkeit trifft auf den "Rambo! nichtmal bis zum Anhalten an der roten Ampel zu, weil der wohl weiß, dass er keine FE hat und Muttis Auto nicht fahren darf. Das macht er bereits vorsätzlich. Dann fasst er stehend einen neuen Tatentschluss zur rücksichtslosen Flucht durch das Rammen der beiden ihm im Weg stehenden Autos, die er dann gezielt durch das Rammen beschädigt. Danach sucht die gegnerische HP um nach außen leistungsfrei zu werden, was ihr auch ohne besondere Glaskugel gelingen wird.

Kurzfristig kann man sich in deiner Situation nur in der eingangs geschilderten Weise selbst helfen. Falls sich seine Mutti ein schlechtes Gewissen einreden lässt, kommt evtl. von dort eine Spende zur Entlastung der eigenen Brut beim späteren Strafmaß. Aber das wäre reines Glück.

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 2. Oktober 2023 um 17:39:12 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 2. Oktober 2023 um 12:37:49 Uhr:


Da bist du nicht richtig informiert. Bei "vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls" ist die Haftpflichtversicherung des Verursacherfahrzeugs leider auch gegenüber dem Geschädigten leistungsfrei.

Dann zeig uns das…

Du kannst das Zitat bei Dr. Google untersuchen lassen.

Bist du der andere Fahrer? 🙂

Man muss nur Vorsatz und VVG eingeben.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 2. Oktober 2023 um 17:50:55 Uhr:



Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 2. Oktober 2023 um 17:39:12 Uhr:


Dann zeig uns das…

Du kannst das Zitat bei Dr. Google untersuchen lassen.

Bist du der andere Fahrer? 🙂

Zitat:

Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich und widerrechtlich den bei dem Dritten eingetretenen Schaden herbeigeführt hat.

Der/die Versicherungsnehmer/in saß aber nicht am Steuer, wie schon der Vorposter anmerkte. 😕😕

Vor allem würde dann ja jeder Geschädigte bei Vorsatz des Verursachenden leer ausgehen? Habe so einen Schaden in der Familie gehabt. Vollgesoffen am Steuer gewesen.. Versicherung hat die 5000€ Regress beansprucht

Ist man eigentlich

Zitat:

sturzbetrunken oder unter Drogen

noch zu Vorsatz fähig?

Suff ist nicht per se Vorsatz, Schweinsohn.

Franjo, nach deiner Denke wird der Vorsatzschaden nicht von der HP gezahlt, wenn der VN am Steuer sitzt. Sitz ein anderer am Steuer und handelt im gleichen Vorsatz, würde dann Leistungsfreiheit bestehen. Das kann wohl nicht richtig sein.

Es geht nicht um den Schaden des VN in der VK sondern um den des geschädigten Dritten als HP-Schaden. Da zahlt die HP nicht den Schaden des Dritten bei vorsätzlicher Herbeiführung. Der Dritte hat aber den Anspruch gegen Fahrer und ggf. auch gegen den Halter. Nur die HP ist aus der Nummer raus. Blöderweise ist das meistens die zahlungsfähigste Stelle.

Also wenn ich jetzt mein Fahrzeug an der Straße parke und jemand EXTRA in 10 Fahrzeuge reinballert, ist dessen Haftpflicht außen vor?
Das wäre ja fast so gestört wie die Nichthaftung aufgrund Schäden, die von Kindern begangen wurden

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