Gegnerische Versicherung zahlt seit 5 Monaten nicht, (KRAVAG) Soll ich klagen ?
Hallo,
ich hatte vor 5 Monaten einen Autounfall, indem mir die Vorfahrt genommen wurde, 2 Beifahrer - Totalschaden. Polizei gerufen, wurde vorerst die Schuldfrage für mich festgestellt. Anwalt und damals bis zum neuen Autokauf auch einen Mietwagen (direkt über die gegnerische Versicherung) zur verfügung gestellt bekommen für einige Tage.
Der Unfallverursacher und Gegner ist vor Ort Frech geworden und hat sich auch einen Anwalt genommen um gegen die Sache vorzugehen. Ein paar Monate später ging ein Bußgeldbescheid an ihm heraus, dem er auch widersprochen hatte und wie ich erfahren hab, war seine Gegenbehauptung, ich sei viel zu schnell gefahren, was definitiv falsch ist, ich konnte noch auf ca 40km/h vollbremsen und hatte noch versucht ihm auszuweichen. Aber soll seine Uneinsichtigkeit ihn noch gute Kosten verursachen.
Mein Problem ist mit der gegnerischen Versicherung, die Ermittlungsakte, die auch ewig dauerte und erst vor ca. 2-3Wochen bei meinem Anwalt vorlag, darauf hatte sich die gegnerische Versicherung berufen, dass man nicht zahlen würde, bis die da wäre. Nun hat mein Anwalt bei denen angerufen und ihnen sogar direkt angeboten die Ermittlungsakte zuzuschicken, das hatten die abgelehnt!
In den ganzen Monaten hatte mein Anwalt bestimmt mindestens 4 Schreiben mit Fristsetzung und Klageandrohung geschickt und noch insgesamt viele weitere Schreiben, die haben jegliche Frist verstreichen lassen bis zuletzt wie gesagt das erwähnte Telefonat.
Die Ermittlungsakte hatte mein Anwalt auch längst schon zur Stadt zurückgeschickt. Abgesehen davon dass die einfach das Angebot ablehnen die Akte von meinem Anwalt zu bekommen zeigt deutlich dass kein Interesse besteht, die Sache aktiv zum Abschluss zu bringen nach nunmehr 20 (!) Wochen
Ich habe nun nicht nur mein neues Fahrzeug in Vorkasse, sondern mittlerweile auch das Gutachten bezahlt. Eine Klage würde ich auch, da keine RSV, noch in Vorkasse treten müssen und selbst da könnte es nochmal bis zu 1 Jahr dauern meinte mein Anwalt.
Über die Behauptung, ich sei zu schnell gefahren, sagte er, dass die gegnerische Versicherung die Möglichkeit hätte ein Gutachten zu machen, indem die Geschwindigkeit auf +/- 5km/h kalkuliert werden kann, da mache ich mir keine Sorgen bezüglich der rechtsfrage. Zumal es darauf auch keinerlei Anhaltspunkte in der Ermittlungsakte gibt - auch für jegliche (Mit-)Schuld am Unfall.
Ich möchte nun wissen, da mein eigener Anwalt nun auch im letzten Gespräch pampig wurde, wahrscheinlich weil ich ein paar Fragen zuviel hatte in unserem unter 10min Gespräch (zu dem gehe ich bestimmt kein zweites mal), gibt es noch ein allerletzten Zwischenschritt, bevor ich mich endgültig für eine Klage mit zusätzlichen Kosten, die ich erstmal in Vorkasse zahlen muss, entscheide?
z.B. Ombudsmann oder Beschwedestelle wie BaFin? Oder würdet ihr direkt klagen?
Beste Antwort im Thema
Nein, ich würde nach 5 Monaten nicht direkt klagen - das hätte ich bereits nach 5 Wochen gemacht. Eine andere Sprache verstehen Versicherungen nicht.
Du bist dir sicher, die zulässige V-max nicht überschritten zu haben und hast zwei Zeugen im Auto, die das auch bestätigen können. Dazu ein Polizeiprotokoll, in dem der Andere als Unfallverursacher mit Vorfahrtsverletzung aufgeführt ist.
59 Antworten
warum? einen versuch ist es doch wert. vielleicht liegt es einfach nur an der unfähigkeit des sachbearbeiters, dass bislang nicht gezahlt wurde. so prüft noch mal jemand anders.
naja und wozu port verschwenden, wenn es auch eine mail tut..
Zitat:
@PeterBH schrieb am 6. Dezember 2018 um 17:52:09 Uhr:
Was nutzt dem Gegner denn die RS-Versicherung für die Abwehr von Schadenersatzforderungen? Nichts, gar nichts, überhaupt nichts! In solchen Vorgängen ist allein die Haftpflichtversicherung Herr des Verfahrens. Sie kann, muss aber nicht gegen geltend gemachte Ansprüche vorgehen.Warum ist es für dich verständlich, dass die Versicherung die Akte direkt von der Behörde haben will? Steht das gleiche drin, wie in der Kopie des Anwalts. Und schön, dass du nicht alles gelesen hast - so kannst du nicht wissen, dass selbst der Anwalt des Unfallgegners die Akte bereits hatte. Ich kenne übrigens viele Versicherungen, die die Akte vom gegnerischen Anwalt anfordern, der dies aber nur machen sollte, wenn sich absolut nichts Nachteiliges für seinen Mandanten daraus ergibt.
Wie würdest du denn sehen, dass die Behörde das Ermittlungsergebnis (lustiger Begriff für ein Polizeiprotokoll nebst etwaigen Zeugenaussagen) der Versicherung übersendet? Mit der Keule hin oder mit einem Blumenstrauß? Auf die Bearbeitsgeschwindigkeit der Behörde hat der Geschädigte nämlich keinen Einfluss.
Ich gebe zu, dass ich nicht gerade der erfahrenste in Sachen
Verkehrsrechts-Auseinandersetzungen bin aber eine Verkehrsrechtsschutz-
Vers. wirbt doch wohl mit der Unterstützung bei Verkehrs-Rechtstreitigkeiten
sowohl bei Klagen als auch bei der Abwehr von Haftpflicht-Forderungen.
Und bei Verkehrsunfällen ist immer die Haftpflichtversicherung im Spiel.
Vielleicht täusche ich mich da, ok.
Also klagen in jedem Fall, ok.
Wo ich aber sicher kein Unrecht habe, ist das Verhalten von Inhabern von
Rechtsschutzversicherungen, da gilt in der Regel ... Attacke, denn wozu
zahle ich die Vers-Beiträge und die Vers. zahlt ja, es sei denn es ist von vorn
herein absolut aussichtslos.
Nein, die RS wirbt nicht bei der Abwehr von Haftpflichtansprüchen. Das ist die originäre Aufgabe der Haftpflichtversicherung.
Beim letzten Teil stimme ich dir natürlich zu. Wer eine RS-Versicherung mit Kostenzusage hat, klagt erheblich leichter (und schneller) seine Forderung ein als der ohne. Wobei viele RS-Versicherungen allerdings SB von 150,- € und mehr haben. Bei kleineren Forderungen überlegt man sich das dann schon.
Vor einigen Jahr(zehnten) hat der Anwalt meines Vaters erst gar nicht geklagt sondern gleich ein Pfändungsverfahren eingeleitet. Der Anwalt war damals noch Jung und Bissig, Jung ist er nicht mehr aber...
Bei einigen Versicherungen kommt man um das Klagen kaum vorbei und selbst wenn man vor Gericht gewinnt ist es noch lange nicht sicher das man sein Geld freiwillig von denen bekommt.
Ähnliche Themen
Zitat:
@amar7 schrieb am 5. Dezember 2018 um 23:24:46 Uhr:
Zitat:
@Oetteken schrieb am 5. Dezember 2018 um 23:11:35 Uhr:
Vor Gericht und auf hoher See ...
War der Unfall innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaft?
Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen galten?
Können die Zeugen tatsächlich die gefahrene Geschwindigkeit bezeugen?
Davon hängen u. a. die Erfolgsaussichten einer Klage ab.Unfall war innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, 50km/h waren erlaubt, ich hatte auf geschätzt 40km/h noch mit Vollbremsung runterbremsen können, den Unfall trotz gleichzeitigen weglenken aber nicht vermeiden können.
Ich denke die Zeugen könnten das einschätzen, aber laut mein Anwalt lässt sich das per Gutachten auch ziemlich genau kalkulieren. Da mache ich mir keine Sorgen.
Thema bis da gelesen:
ich würde klagen. Wichtig wäre m.M.n. dass sich der/die Zeuge/n sich zum Verhandlungstermin noch zweifelsfrei an den Hergang erinnern können.
Viel Erfolg wünsche ich Dir.
Edit fragt: wo befindet sich denn jetzt Dein Unfallwagen?
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 6. Dezember 2018 um 22:44:03 Uhr:
Vor einigen Jahr(zehnten) hat der Anwalt meines Vaters erst gar nicht geklagt sondern gleich ein Pfändungsverfahren eingeleitet. Der Anwalt war damals noch Jung und Bissig, Jung ist er nicht mehr aber...Bei einigen Versicherungen kommt man um das Klagen kaum vorbei und selbst wenn man vor Gericht gewinnt ist es noch lange nicht sicher das man sein Geld freiwillig von denen bekommt.
Um die Zwangsvollstreckung durchzuführen, benötigt man - grob gesagt - seit Jahr und Tag einen vollstreckbaren "Titel", also ein Urteil, einen Vollstreckungsbescheid oder zumindest einen Arrestbefehl o.ä..
Zitat:
@rufus608 schrieb am 6. Dezember 2018 um 22:59:24 Uhr:
Zitat:
@amar7 schrieb am 5. Dezember 2018 um 23:24:46 Uhr:
Unfall war innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, 50km/h waren erlaubt, ich hatte auf geschätzt 40km/h noch mit Vollbremsung runterbremsen können, den Unfall trotz gleichzeitigen weglenken aber nicht vermeiden können.
Ich denke die Zeugen könnten das einschätzen, aber laut mein Anwalt lässt sich das per Gutachten auch ziemlich genau kalkulieren. Da mache ich mir keine Sorgen.Thema bis da gelesen:
ich würde klagen. Wichtig wäre m.M.n. dass sich der/die Zeuge/n sich zum Verhandlungstermin noch zweifelsfrei an den Hergang erinnern können.
Viel Erfolg wünsche ich Dir.
Edit fragt: wo befindet sich denn jetzt Dein Unfallwagen?
Danke. Ja die Klage werde ich nun in die Wege leiten über PKH, was leider auch ne Weile dauert bis die bewilligt ist, dieses Jahr solls nix mehr werden und mein Anwalt hat leider vor Bewilligung der PKH keine Bereitschaft gezeigt hat einen Finger zu rühren bezüglich Klage.
Zeugen hatten bereits Aussagen gemacht und der Unfall war so heftig, die werden das nicht vergessen haben. Das Fahrzeug ist bereits am höchstbietenden Restwertkäufer verkauft.
Zitat:
@amar7 schrieb am 6. Dezember 2018 um 23:32:51 Uhr:
Zitat:
@rufus608 schrieb am 6. Dezember 2018 um 22:59:24 Uhr:
Thema bis da gelesen:
ich würde klagen. Wichtig wäre m.M.n. dass sich der/die Zeuge/n sich zum Verhandlungstermin noch zweifelsfrei an den Hergang erinnern können.
Viel Erfolg wünsche ich Dir.
Edit fragt: wo befindet sich denn jetzt Dein Unfallwagen?
Danke. Ja die Klage werde ich nun in die Wege leiten über PKH, was leider auch ne Weile dauert bis die bewilligt ist, dieses Jahr solls nix mehr werden und mein Anwalt hat leider vor Bewilligung der PKH keine Bereitschaft gezeigt hat einen Finger zu rühren bezüglich Klage.
Zeugen hatten bereits Aussagen gemacht und der Unfall war so heftig, die werden das nicht vergessen haben. Das Fahrzeug ist bereits am höchstbietenden Restwertkäufer verkauft.
Ich habe ja erfreulicherweise bis jetzt erst 1 mal klagen "müssen".
Theoretisch: wenn die gegnerische Versicherung den Verkauf angeleiert hat mag es ja nicht ungünstig sein,
nicht dass da noch neue Gutachten gefordert werden können.
Ein träger Anwalt ist Kacke, auch bei der Verhandlung ist Deine Aktivität sehr wichtig wenn man beginnt sich im Kreis zu drehen. Nicht auf den Anwalt verlassen, manches würde man allein schaffen, aber man darf es schlicht nicht.
@rufus608 Die gegnerische Versicherung hat überhaupt nix mit dem Verkauf zu tun gehabt. Mein Gutachter hat das Fahrzeug in die Restwertbörse gesetzt gehabt, wie das üblicherweise geschieht und ich habe das Auto dann dem Höchstbietenden veräußert.
Ich werde mal Klage einreichen und hoffe dass das bald ein Ende nimmt, Verzugszinsen wurden denen bereits berechnet. Dann kommen noch Klage - und ggf. weitere Kosten auf die zu. Dieses in die Länge ziehen schadet nicht nur mir, sondern allen Versicherungsnehmern durch höhere Beitrage und der Versicherung selbst. Da sind ein paar ganz schöne Hirnies da oben angestellt, die das so entscheiden.
Zitat:
@amar7 schrieb am 6. Dezember 2018 um 23:32:51 Uhr:
Das Fahrzeug ist bereits am höchstbietenden Restwertkäufer verkauft.
Hast du bereits ein Ersatzfahrzeug gekauft?
"Ich habe nun nicht nur mein neues Fahrzeug in Vorkasse, sondern mittlerweile auch das Gutachten bezahlt."
Zitat aus seinem ersten Beitrag.
Zitat:
@amar7 schrieb am 7. Dezember 2018 um 00:23:55 Uhr:
Dieses in die Länge ziehen schadet nicht nur mir, sondern allen Versicherungsnehmern durch höhere Beitrage und der Versicherung selbst. Da sind ein paar ganz schöne Hirnies da oben angestellt, die das so entscheiden.
Weit verbreiteter Irrglaube. Das kostet niemanden höhere Beiträge, weil diese Vorgehensweise als WorstCase bereits in den Prämien berücksichtigt ist.
Die "Hirnies" sind dafür da, den Gewinn der Versicherung zu maximieren. Jeder, der seine Rechte nicht vollumfänglich wahr nimmt, trägt zur Gewinnmaximierung bei, weil die dafür kalkulierten Kosten nicht ausgegeben werden müssen.
Zitat:
@amar7 schrieb am 6. Dezember 2018 um 23:32:51 Uhr:
mein Anwalt hat leider vor Bewilligung der PKH keine Bereitschaft gezeigt hat einen Finger zu rühren bezüglich Klage.
Du solltest deinem RA ggü. fair sein.
Du schreibst selbst:
Zitat:
@amar7
In den ganzen Monaten hatte mein Anwalt bestimmt mindestens 4 Schreiben mit Fristsetzung und Klageandrohung geschickt und noch insgesamt viele weitere Schreiben, die haben jegliche Frist verstreichen lassen bis zuletzt wie gesagt das erwähnte Telefonat.Die Ermittlungsakte hatte mein Anwalt auch längst schon zur Stadt zurückgeschickt. Abgesehen davon dass die einfach das Angebot ablehnen die Akte von meinem Anwalt zu bekommen
Man kann ihm also kaum vorwerfen dass er den Fall nachlässig behandelt hätte.
Und natürlich ist es nicht gerade motivierend, wenn die längst gebotene Klage daran scheitert dass der Mandant nicht willens oder in der Lage ist den Gerichtskostenvorschuss zu zahlen. (Das ist dir ggü. völlig wertfrei gemeint) Dass es ohne diesen Vorschuss nicht weitergeht liegt nicht am RA. Das Gericht wird ohne diesen nicht tätig.
Aus Interesse: Wie hoch ist ungefähr der Streitwert ?
Zitat:
@Golf_GTsport schrieb am 7. Dezember 2018 um 14:33:30 Uhr:
Zitat:
@amar7 schrieb am 7. Dezember 2018 um 00:23:55 Uhr:
Dieses in die Länge ziehen schadet nicht nur mir, sondern allen Versicherungsnehmern durch höhere Beitrage und der Versicherung selbst. Da sind ein paar ganz schöne Hirnies da oben angestellt, die das so entscheiden.
Weit verbreiteter Irrglaube. Das kostet niemanden höhere Beiträge, weil diese Vorgehensweise als WorstCase bereits in den Prämien berücksichtigt ist.Die "Hirnies" sind dafür da, den Gewinn der Versicherung zu maximieren. Jeder, der seine Rechte nicht vollumfänglich wahr nimmt, trägt zur Gewinnmaximierung bei, weil die dafür kalkulierten Kosten nicht ausgegeben werden müssen.
Ob diese Rechnung aufgeht Wage ich Mal zu bezweifeln, durch die Klage Klage kommen noch eine Menge Kosten auf die zu und in Deutschland sind viele äußerst Klagefreudig, ich würde einfach Mal behaupten die wenigsten lassen sich da was nehmen was die Rechte angeht. Ab Ende müssen die Zahlen, nur dann wird's halt mehr und diese Rechnung kann nicht aufgehen außer es wären eine Menge die auf ihr Recht verzichten und das sind bestimmt nicht die Mehrheit.