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Gegnerische Versicherung zahlt seit 5 Monaten nicht, (KRAVAG) Soll ich klagen ?

Hallo,

ich hatte vor 5 Monaten einen Autounfall, indem mir die Vorfahrt genommen wurde, 2 Beifahrer - Totalschaden. Polizei gerufen, wurde vorerst die Schuldfrage für mich festgestellt. Anwalt und damals bis zum neuen Autokauf auch einen Mietwagen (direkt über die gegnerische Versicherung) zur verfügung gestellt bekommen für einige Tage.

Der Unfallverursacher und Gegner ist vor Ort Frech geworden und hat sich auch einen Anwalt genommen um gegen die Sache vorzugehen. Ein paar Monate später ging ein Bußgeldbescheid an ihm heraus, dem er auch widersprochen hatte und wie ich erfahren hab, war seine Gegenbehauptung, ich sei viel zu schnell gefahren, was definitiv falsch ist, ich konnte noch auf ca 40km/h vollbremsen und hatte noch versucht ihm auszuweichen. Aber soll seine Uneinsichtigkeit ihn noch gute Kosten verursachen.

Mein Problem ist mit der gegnerischen Versicherung, die Ermittlungsakte, die auch ewig dauerte und erst vor ca. 2-3Wochen bei meinem Anwalt vorlag, darauf hatte sich die gegnerische Versicherung berufen, dass man nicht zahlen würde, bis die da wäre. Nun hat mein Anwalt bei denen angerufen und ihnen sogar direkt angeboten die Ermittlungsakte zuzuschicken, das hatten die abgelehnt!

In den ganzen Monaten hatte mein Anwalt bestimmt mindestens 4 Schreiben mit Fristsetzung und Klageandrohung geschickt und noch insgesamt viele weitere Schreiben, die haben jegliche Frist verstreichen lassen bis zuletzt wie gesagt das erwähnte Telefonat.

Die Ermittlungsakte hatte mein Anwalt auch längst schon zur Stadt zurückgeschickt. Abgesehen davon dass die einfach das Angebot ablehnen die Akte von meinem Anwalt zu bekommen zeigt deutlich dass kein Interesse besteht, die Sache aktiv zum Abschluss zu bringen nach nunmehr 20 (!) Wochen

Ich habe nun nicht nur mein neues Fahrzeug in Vorkasse, sondern mittlerweile auch das Gutachten bezahlt. Eine Klage würde ich auch, da keine RSV, noch in Vorkasse treten müssen und selbst da könnte es nochmal bis zu 1 Jahr dauern meinte mein Anwalt.

Über die Behauptung, ich sei zu schnell gefahren, sagte er, dass die gegnerische Versicherung die Möglichkeit hätte ein Gutachten zu machen, indem die Geschwindigkeit auf +/- 5km/h kalkuliert werden kann, da mache ich mir keine Sorgen bezüglich der rechtsfrage. Zumal es darauf auch keinerlei Anhaltspunkte in der Ermittlungsakte gibt - auch für jegliche (Mit-)Schuld am Unfall.

Ich möchte nun wissen, da mein eigener Anwalt nun auch im letzten Gespräch pampig wurde, wahrscheinlich weil ich ein paar Fragen zuviel hatte in unserem unter 10min Gespräch (zu dem gehe ich bestimmt kein zweites mal), gibt es noch ein allerletzten Zwischenschritt, bevor ich mich endgültig für eine Klage mit zusätzlichen Kosten, die ich erstmal in Vorkasse zahlen muss, entscheide?

z.B. Ombudsmann oder Beschwedestelle wie BaFin? Oder würdet ihr direkt klagen?

Beste Antwort im Thema

Nein, ich würde nach 5 Monaten nicht direkt klagen - das hätte ich bereits nach 5 Wochen gemacht. Eine andere Sprache verstehen Versicherungen nicht.

Du bist dir sicher, die zulässige V-max nicht überschritten zu haben und hast zwei Zeugen im Auto, die das auch bestätigen können. Dazu ein Polizeiprotokoll, in dem der Andere als Unfallverursacher mit Vorfahrtsverletzung aufgeführt ist.

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Um welchen Betrag geht es denn überhaupt? Dann können wir dir sagen, welchen Gerichtskostenvorschuss du aufbringen musst. Und welche Anwaltsgebühren grob gerechnet entstehen. Manch ein Anwalt arbeitet nur gegen entsprechenden Kostenvorschuss.

Zitat:

@amar7 schrieb am 5. Dezember 2018 um 22:06:59 Uhr:

In den ganzen Monaten hatte mein Anwalt bestimmt mindestens 4 Schreiben mit Fristsetzung und Klageandrohung geschickt und noch insgesamt viele weitere Schreiben, die haben jegliche Frist verstreichen lassen bis zuletzt wie gesagt das erwähnte Telefonat.

Sorry, schlechter Anwalt. Wenn man eine Klage androht muss man das auch durchziehen, sonst macht man sich lächerlich. So gibt man der Versicherung ein Zeichen "Der Schreibt zwar viel, macht aber in letzter Konsequenz doch nichts".

 

Der Geschädigte bringt den Gerichtskostenvorschuss nicht zusammen und will deshalb nicht klagen. Da liegt der Ball beim Geschädigten und nicht bei seinem Anwalt.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. Dezember 2018 um 09:33:45 Uhr:

Der Geschädigte bringt den Gerichtskostenvorschuss nicht zusammen und will deshalb nicht klagen. Da liegt der Ball beim Geschädigten und nicht bei seinem Anwalt.

Da liegt der Ball bei beiden. Den Punkt sollte man tunlichst in beidseitigem Interesse klären BEVOR man eine Klage androht. Mit Drohungen und dann doch nichts machen macht man sich eher lächerlich.

 

Richtig. Nach dem ersten Fristablauf mit Klageandrohung wäre für mich der nächste Schritt, wenn die Gerichtskosten nicht aufgebracht werden können, die Klage fertig zu machen und der Versicherung vorab mit einer letzten Frist zur Zahlung zuzusenden. Und dann muss die Klage raus. Die letzten drei Mal hat mich die Versicherung dann aber geärgert und nach Klagezustellung sofort bezahlt.

Peter, da ist es schade um die Terminsgebühr. :D

Kürzlich:1,5 Monate nach Zustellung eine unerläuterte Teilzahlung. Für den Rest daher ein VU und Feststellung der Erledigung. Muss man auch nicht verstehen was so ein Regulierungsverhalten soll.

Einfach zu erklären: So wirkt sich dort der Fachkräftemangel aus. Zu meiner (Jungend-)Zeit ging manch ein gescheiterter Jura Student als Schadensachbearbeiter zur Versicherung.

Zitat:

@amar7 schrieb am 5. Dezember 2018 um 23:33:30 Uhr:

Das ist der Knackpunkt bei mir, sonst hätte ich die Klage viel eher eingereicht. Mein Anwalt sagte auch dass die sich denken können dass ich keine RSV habe, da ich bisher trotz mehrmaliger Androhung, keine Klage einreichte. Ist ne wirklich doofe Situation, die die gegnerische VS auch schamlos ausnutzt.

Aber die Aussicht recht zu bekommen liegt doch bei 99,9%. Warum überlegst du da so lange?

Zitat:

Bevor ich vorerst auf eigene Kosten Klage einreiche nochmal an alle die Frage: Kann mir jemand sagen ob es noch einen potentiellen Lösungsweg vor Klage gibt wie Ombudsmann, BaFin Beschwerde etc.? Oder evtl. auch mal selbst direkt bei der Versicherung anfragen als letzte Chance, was der Sachstand ist und dass ich Klage einreichen werde? Hat da jemand irgendwelche Erfahrungen?

Du hast bereits mehrfach Klage angedroht, mit allem anderen als einer Klage machst du dich IMHO nur lächerlich.

Gruß Metalhead

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. Dezember 2018 um 11:03:07 Uhr:

Einfach zu erklären: So wirkt sich dort der Fachkräftemangel aus.

Falsch, das sind absolute Profis auf der Gegenseite, die wissen ganz genau was sie tun. ;)

Profis im Zahlungen kürzen und verzögern :o

Da kann ich nicht widersprechen. Manchmal sitzt auf der Empfängerseite auch ein Profi, und dann wird es nicht billiger, sondern teurer.

Gerüchteweise hab ich mal von einer Versicherung gehört, dass dort drei verschiedene "Töpfe" gebildet sind. Einer für die Ersatzzahlungen, einer für die Verfahrenskosten. Wenn der Sachbearbeiter erfolgreich gekürzt hat, kommt ein Teil davon in einen dritten Topf und daraus werden am Jahresende Sondervergütungen gezahlt.

Wenn erfolglos und mit höheren Kosten verbunden gekürzt wurde, war das für den dritten Topf egal.

Aber wie geschrieben, war ein Gerücht.

Ich kann das nicht mehr alles lesen und ob Klage oder nicht, so wie ich den Anfang

verstehe, zahlt die Versicherung schon mal deshalb nicht, weil sie Schluss-Akte der

polizeilichen Ermittlungen noch nicht auf dem Tisch hat.

Die will sie sich auch nicht von dem gegnerischen Anwalt zusenden lassen, sondern

von der Ermittlungsbehörde selbst, was verständlich ist.

Wenn nun aus diesen Ermittlungsergebnissen ganz eindeutig die Schuldfrage zu

Deinen Gunsten geklärt ist, dann ist schon mal ein Pflock gesetzt.

Also würde ich erst einmal sehen, dass die Ermittlungsbehörden das Ermittlungsergebnis

zur Versicherung senden.

Die Vers. sendet dann dem Unfallgegner bzw. dessen Anwalt das Ermittlungsergebnis

zu mit der Bitte um Stellungnahme. Akzeptiert der Unfallgegner das Ergebnis, muss und

wird die Vers. zahlen. Akzeptiert sie dies nicht, wird die Vers. Dir das mitteilen.

Dann musst Du klagen.

Der Gegner wird sicher eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung haben, denn Leute mit

einer Rechtsschutzversicherung versuchen und behaupten immer alles mögliche, weil

sie die Einstellung haben, wofür zahle ich die Rechtsschutz-Versicherung und die Rechts-

schutz-Vers. zahlt ja sowieso. Das Ding wäre längst vom Tisch, wenn er nicht eine

RS-Vers. hätte!

Ihm stinken allein schon die Kröten für die SF-Rabatt-Rückstufung

plus ... ich habe ja eine RS-Vers ... = maximales Theater. :-((

So handeln eben die Arschlöcher dieser Welt !!!

Was nutzt dem Gegner denn die RS-Versicherung für die Abwehr von Schadenersatzforderungen? Nichts, gar nichts, überhaupt nichts! In solchen Vorgängen ist allein die Haftpflichtversicherung Herr des Verfahrens. Sie kann, muss aber nicht gegen geltend gemachte Ansprüche vorgehen.

Warum ist es für dich verständlich, dass die Versicherung die Akte direkt von der Behörde haben will? Steht das gleiche drin, wie in der Kopie des Anwalts. Und schön, dass du nicht alles gelesen hast - so kannst du nicht wissen, dass selbst der Anwalt des Unfallgegners die Akte bereits hatte. Ich kenne übrigens viele Versicherungen, die die Akte vom gegnerischen Anwalt anfordern, der dies aber nur machen sollte, wenn sich absolut nichts Nachteiliges für seinen Mandanten daraus ergibt.

Wie würdest du denn sehen, dass die Behörde das Ermittlungsergebnis (lustiger Begriff für ein Polizeiprotokoll nebst etwaigen Zeugenaussagen) der Versicherung übersendet? Mit der Keule hin oder mit einem Blumenstrauß? Auf die Bearbeitsgeschwindigkeit der Behörde hat der Geschädigte nämlich keinen Einfluss.

Zitat:

@GerhHue schrieb am 6. Dezember 2018 um 12:42:55 Uhr:

Das Ding wäre längst vom Tisch, wenn er nicht eine

RS-Vers. hätte!

Das ist Blödsinn, der Unfallgegner braucht werder eine RSV noch einen Anwalt. Es gibt so gut wie nichts was dieser beim derzeitigen Stand tun könnte.

Un- oder Halbbwahrheiten ggü. seiner seiner Versicherung angeben kann der Gegner des TE auch ganz allein ohne anwaltliche Unterstützung.

 

@TE

Abhängig von der Höhe des Gerichtskostenvorschusses könnte man die Aufnahme eines Kredites prüfen, dessen Kosten sollten am Ende im Falle des Obsiegens erstattungsfähig sein.

was spricht gegen ein schreiben an den vorstand, wenn du schon nicht klagen willst? viele möglichkeiten hast du ja nicht, dir gehör und eine entscheidung zu verschaffen.

Direkt in den Mülleimer oder erst noch Porto verschwenden?

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