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Gegnerische Versicherung zahlt seit 5 Monaten nicht, (KRAVAG) Soll ich klagen ?

Hallo,

ich hatte vor 5 Monaten einen Autounfall, indem mir die Vorfahrt genommen wurde, 2 Beifahrer - Totalschaden. Polizei gerufen, wurde vorerst die Schuldfrage für mich festgestellt. Anwalt und damals bis zum neuen Autokauf auch einen Mietwagen (direkt über die gegnerische Versicherung) zur verfügung gestellt bekommen für einige Tage.

Der Unfallverursacher und Gegner ist vor Ort Frech geworden und hat sich auch einen Anwalt genommen um gegen die Sache vorzugehen. Ein paar Monate später ging ein Bußgeldbescheid an ihm heraus, dem er auch widersprochen hatte und wie ich erfahren hab, war seine Gegenbehauptung, ich sei viel zu schnell gefahren, was definitiv falsch ist, ich konnte noch auf ca 40km/h vollbremsen und hatte noch versucht ihm auszuweichen. Aber soll seine Uneinsichtigkeit ihn noch gute Kosten verursachen.

Mein Problem ist mit der gegnerischen Versicherung, die Ermittlungsakte, die auch ewig dauerte und erst vor ca. 2-3Wochen bei meinem Anwalt vorlag, darauf hatte sich die gegnerische Versicherung berufen, dass man nicht zahlen würde, bis die da wäre. Nun hat mein Anwalt bei denen angerufen und ihnen sogar direkt angeboten die Ermittlungsakte zuzuschicken, das hatten die abgelehnt!

In den ganzen Monaten hatte mein Anwalt bestimmt mindestens 4 Schreiben mit Fristsetzung und Klageandrohung geschickt und noch insgesamt viele weitere Schreiben, die haben jegliche Frist verstreichen lassen bis zuletzt wie gesagt das erwähnte Telefonat.

Die Ermittlungsakte hatte mein Anwalt auch längst schon zur Stadt zurückgeschickt. Abgesehen davon dass die einfach das Angebot ablehnen die Akte von meinem Anwalt zu bekommen zeigt deutlich dass kein Interesse besteht, die Sache aktiv zum Abschluss zu bringen nach nunmehr 20 (!) Wochen

Ich habe nun nicht nur mein neues Fahrzeug in Vorkasse, sondern mittlerweile auch das Gutachten bezahlt. Eine Klage würde ich auch, da keine RSV, noch in Vorkasse treten müssen und selbst da könnte es nochmal bis zu 1 Jahr dauern meinte mein Anwalt.

Über die Behauptung, ich sei zu schnell gefahren, sagte er, dass die gegnerische Versicherung die Möglichkeit hätte ein Gutachten zu machen, indem die Geschwindigkeit auf +/- 5km/h kalkuliert werden kann, da mache ich mir keine Sorgen bezüglich der rechtsfrage. Zumal es darauf auch keinerlei Anhaltspunkte in der Ermittlungsakte gibt - auch für jegliche (Mit-)Schuld am Unfall.

Ich möchte nun wissen, da mein eigener Anwalt nun auch im letzten Gespräch pampig wurde, wahrscheinlich weil ich ein paar Fragen zuviel hatte in unserem unter 10min Gespräch (zu dem gehe ich bestimmt kein zweites mal), gibt es noch ein allerletzten Zwischenschritt, bevor ich mich endgültig für eine Klage mit zusätzlichen Kosten, die ich erstmal in Vorkasse zahlen muss, entscheide?

z.B. Ombudsmann oder Beschwedestelle wie BaFin? Oder würdet ihr direkt klagen?

Beste Antwort im Thema

Nein, ich würde nach 5 Monaten nicht direkt klagen - das hätte ich bereits nach 5 Wochen gemacht. Eine andere Sprache verstehen Versicherungen nicht.

Du bist dir sicher, die zulässige V-max nicht überschritten zu haben und hast zwei Zeugen im Auto, die das auch bestätigen können. Dazu ein Polizeiprotokoll, in dem der Andere als Unfallverursacher mit Vorfahrtsverletzung aufgeführt ist.

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Nein, ich würde nach 5 Monaten nicht direkt klagen - das hätte ich bereits nach 5 Wochen gemacht. Eine andere Sprache verstehen Versicherungen nicht.

Du bist dir sicher, die zulässige V-max nicht überschritten zu haben und hast zwei Zeugen im Auto, die das auch bestätigen können. Dazu ein Polizeiprotokoll, in dem der Andere als Unfallverursacher mit Vorfahrtsverletzung aufgeführt ist.

Klar, deren Argument war, die Schuldfrage sei ungeklärt ohne konkret zu sagen was genau daran ungeklärt ist, nicht nur dass ich 2 Zeugen dabei hatte, Polizeiprotokoll stand ich an 2. Stelle, die Bilder und Endstellung sprachen für sich in den Fotos, die mein Anwalt auf meiner Bitte, denen zuschickte und die bestanden immer noch auf die Ermittlungsakte, die sich aber auch sehr lange zog mit ca 3-4 Monaten und nun ist selbst in der Ermittlungsakte die Schuldfrage fest gegen den Gegner.

Der gegnerische Anwalt hatte die schon und mein Anwalt jetzt auch, nun ist die entweder noch beider Stadt oder bei der gegnerischen Versicherung. Jedenfalls ist deren Standpunkt nach wie vor beharren - bevor wir die Ermittlungsakte selbst haben, "entscheiden" wir nicht. Das Angebot meines Anwalts, denen die Akte zu schicken wurde ohne Angabe von Gründen abgelehnt.

Wie ist das getzlich gesehen, wenn die gegnerische Versicherung behauptet die Schuldfrage sei ungeklärt, kann man da idR selbst dann klagen?

am 5. Dezember 2018 um 21:47

Bevor immer auf die Versicherungen gemeckert wird, auch wenn sie es sicherlich oft genug verdient haben, ist die geschilderte Situation gerade nicht unbedingt "angenehm". Der Verursaher, der sich ja inzwischen auch anwaltlich vertreten lässt, wird ja auch seine Gegendarstellung kundgetan haben wahrscheinlich auch durch ein entsprechenden Schreiben des gegnerischen Anwalts. Die Versicherung ist jetzt in der Situation klären zu müssen wer die Wahrheit sagt (Befriedigung gerechtfertigter Ansprüche / Abwehr unberechtiger Ansprüche).

Das sie nicht auf das Angebot deines Anwalts eingegangen sind die Akte zu übersenden zu lassen kann ich nicht nachvollziehen, vielleicht auf Grund von irgendwelchem bertieblichen/juristischen Vorgaben...

Das klingt nach einem typischen Fall der vor Gericht enden wird. Allerdings ist bei dem ganzen nicht die Versicherung der Buhmann, sondern eher der Verursacher, der seine Schuld ganz oder teilweise abstreitet.

Da du ja auch bereits in anwaltlicher Betreuung befindest, srich das weitere Vorgehen genau mit ihm ab.

Klar, sofort Klage einreichen, auf was willst du warten?

Selbst wenn du zu schnell gewesen wärst, wäre der andere trotzdem schuld (evtl. gibt's eine Teilschuld). Daß hier gar nix gezahlt wird ist ganz klar Verzögerungstaktik.

Gruß Metalhead

@DjWebster

Wie gesagt, es gibt nicht nur keinerlei Anhaltspunkte für seine Behauptung in der Ermittlungsakte, es lässt sich auch relativ genau mittels unverhältnismäßig teuren Gutachten, dass dann auch die gegnerische Versicherung zahlen muss, feststellen, dass seine Behauptung falsch ist, wenn die sich denn dafür entscheiden sollte.

 

Ich werde in Kürze definitiv klagen, wollte halt nur wissen, ob es einen evtl. einfacheren, schnelleren Weg gibt, wie erwähnt zB über Ombudsmann bevor ich das tue und (wieder) erst in Vorkasse treten muss, was langsam bei mir finanziell unangenehm wird, zumal man nicht voraussagen kann ob die dann sofort zahlen inkl. meiner Klagekosten oder ob ich erstmal auf meinen Kosten sitzenbleiben muss, das ist der Punkt der mich noch ein wenig zögern lässt.

PS: Das letzte Gespräch meines Anwalts endete mit dem plumpen Spruch "entweder Sie klagen oder klagen nicht", empfehlen könne er mir nichts.

@metalhead79 das was du schreibst ist zwar richtig, der einzige Grund ist, dass ich eine Menge bereits in Vorkasse zahlen musste und wie erwähnt, aus finanziellen Gründen ich nach einem eventuellen Zwischenschritt wie Ombudsmann suche, falls es die Sache noch vor der Klage lösen kann ohne dass ich für eine (laut meinem Anwalt) ungewisse Zeit, bis zu 1 Jahr oder mehr, auf meine Kosten sitzen bleibe, da keine RSV vorhanden.

Wenn die Klage absolut unvermeidlich ist, werde ich die in Kürze dann einlegen, daher habe ich euch hier angefragt und ich danke allen für die bisherigen Beiträge.

Da die Sache klar ist ist das eigentlich völlig klar.

Bei meinem letzten glasklaren Unfall hat der Anwalt einen Kredit aufgenommen, mich ausbezahlt und nach dem Verfahren hat die Gegnerische Versicherung alles gezahlt (incl. Kredit).

Manchmal muß man sich echt wundern was die sich denken (in meinem Fall hatten sie das Schmerzensgeld gezahlt, den Schaden aber nicht, was ja so mal überhaupt keinen Sinn macht).

Gruß Metalhead

@metalhead79 hattest du denn Klage eingereicht? Falls ja, wie lange hat es danach gedauert ?

Vor Gericht und auf hoher See ...

War der Unfall innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaft?

Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen galten?

Können die Zeugen tatsächlich die gefahrene Geschwindigkeit bezeugen?

Davon hängen u. a. die Erfolgsaussichten einer Klage ab.

@DjWebster

 

Zitat:

"Versicherungen dürfen einen Unfall höchstens vier bis sechs Wochen prüfen“, sagt Frank Häcker, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Drei Wochen mehr Zeit haben die Gesellschaften nur, wenn sie die Ermittlungsakten der Polizei anfordern. Diese Fristen haben verschiedene Gerichte in den vergangenen Jahren als angemessen definiert. „Wer länger warten muss, hat das Recht zu klagen“

Quelle: https://www.welt.de/.../...-Unfallopfer-Geld-von-der-Versicherung.html

Selbst vor der Ermittlungsakte sprachen alle Dinge gegen ihn, meine 2 Zeugen, der Polizeibericht und nun ist die Ermittlungsakte da, die aber die Versicherung 5 Monaten nach Unfall von meinem Anwalt ablehnt. Wäre das alles kein an der Nase herumführen, hätte mein Anwalt mir sicher nicht die Option zur Klage unterbreitet. Was mit dem Vorgehen der Versicherungen bezweckt wird, ist mir ein Rätsel, letztendlich müssen die Zahlen und eine Klage lässt die Kosten nur in die Höhe schießen.

Ich war immer davon ausgegangen dass die in erster Linie wirtschaftlich handeln. Was die wohl mit der rumdrückerei bezwecken wollen?

Übrigens das Internet ist voll von solchen Berichten, insbesondere KRAVAG, mit deren Firmenpolitik scheint was nicht zu stimmen.

Zitat:

@amar7 schrieb am 5. Dezember 2018 um 23:09:34 Uhr:

@metalhead79 hattest du denn Klage eingereicht? Falls ja, wie lange hat es danach gedauert ?

Ja hatte geklagt, vom Unfall bis zum Urteil auf den Tag genau 4 Monate (das war im Jahr 2004). Geklagt wurde nach 4 Wochen (da man sich offenkundig dumm gestellt hatte).

PS. Ich hatte aber auch den Luxus einer RS-Versicherung.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Oetteken schrieb am 5. Dezember 2018 um 23:11:35 Uhr:

Vor Gericht und auf hoher See ...

War der Unfall innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaft?

Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen galten?

Können die Zeugen tatsächlich die gefahrene Geschwindigkeit bezeugen?

Davon hängen u. a. die Erfolgsaussichten einer Klage ab.

Unfall war innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, 50km/h waren erlaubt, ich hatte auf geschätzt 40km/h noch mit Vollbremsung runterbremsen können, den Unfall trotz gleichzeitigen weglenken aber nicht vermeiden können.

Ich denke die Zeugen könnten das einschätzen, aber laut mein Anwalt lässt sich das per Gutachten auch ziemlich genau kalkulieren. Da mache ich mir keine Sorgen.

Zitat:

@metalhead79

PS. Ich hatte aber auch den Luxus einer RS-Versicherung.

Das ist der Knackpunkt bei mir, sonst hätte ich die Klage viel eher eingereicht. Mein Anwalt sagte auch dass die sich denken können dass ich keine RSV habe, da ich bisher trotz mehrmaliger Androhung, keine Klage einreichte. Ist ne wirklich doofe Situation, die die gegnerische VS auch schamlos ausnutzt.

 

Bevor ich vorerst auf eigene Kosten Klage einreiche nochmal an alle die Frage: Kann mir jemand sagen ob es noch einen potentiellen Lösungsweg vor Klage gibt wie Ombudsmann, BaFin Beschwerde etc.? Oder evtl. auch mal selbst direkt bei der Versicherung anfragen als letzte Chance, was der Sachstand ist und dass ich Klage einreichen werde? Hat da jemand irgendwelche Erfahrungen?

Es klemmt also an den vorzuschiessenden Prozesskosten.

Der Unfall liegt leider auch schon länger als 3 Monate zurück, sodass eine rückwärtsdeckende RS-Versicherung nicht mehr greifen würde.

Dein Anwalt hat Dir sicherlich schon vor ein paar Wochen / Monaten zur Klage geraten und Du hast dem wegen der vorzuschießenden Kosten nicht zustimmen wollen / können. Da aber nichts anderes sinnvoll ist, wird der Anwalt wohl auch etwas genervt sein, wenn er Dir das immer wieder aufs Neue sagen muss.

Das Ombudsmannverfahren findet statt zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer. Beides bist Du nicht. Ein verpflichtendes Schiedsverfahren gibts auf dem Sektor auch nicht.

Bleibt also nur klagen oder nicht klagen.

Evtl. kommt für Dich Prozesskostenhilfe durch das Gericht in Betracht. Aber dazu solltest Du deinen Anwalt befragen.

Dir bleibt nichts anderes übrig, also Klage zu erheben, incl. des damit verbundenen Prozessrisikos, oder den Schwanz einzukneifen.

Anhand deiner Schilderung kann ich nicht einschätzen, ob ein Gericht deine Mitschuld feststellen würde, was sich dann auf die Kostenentscheidung auswirken könnte.

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