Gegnerische Versicherung, wollen Bilder richtig so?
Hallo Freunde,
Hatte einen größeren Blechschaden.
Jetzt möchte die Gegnerische Versicherung Bilder vom Unfalls Ort und Schadens Bilder von meinem PKW ist das Rechtens???
Danke für eure Hilfe
Dimi
Beste Antwort im Thema
Und beim Befragen einer breiten Gruppe stößt er dann auf die Allwissenden und fällt erst richtig auf die Schnauze. Der Anwalt hingegen haftet für Schlechtleistung.
Vielleicht einfach auf das Bauchgefühl bei der Auswahl achten und nicht immer die größte Kanzlei am Ort nehmen - da bin ich oft nur eine zahlende Nummer.
Und mal im Ernst, wenn der Geschädigte die ersten 80% selbst erhalten hat und wegen der letzten 2-300 € dann zum Anwalt kommt, braucht er sich über dessen "Arbeitseifer" nicht wundern. Der wird nämlich nicht nach Arbeitszeit, sondern nach dem Gegenstandswert bezahlt. Und die Arbeit ist in solchen Fällen meistens erheblich aufwändiger.
Kleine Ergänzung: Erfahren wir auch von guter anwaltlicher Arbeit? Im Regelfall nicht.
19 Antworten
Nein. Niemals Bilder der gegnerischen Versicherung zur Verfügung stellen.
Wer weiß, was die alles damit machen...
Willst du Geld von der Versicherung oder will jemand Geld von dir?
Es ist noch unklar wer dran schuld ist Polizei konnte auch nix klären, meiner Meinung hat die Dame eben schuld also hätte ich gern den Schaden bezahlt.
und die Versicherung soll das jetzt ohne Fotos klären?
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du musst der gegn. Versicherung schon Argumente liefern um die Geschichte in deinem Sinne zu klären.
Wenn dein Gegner die Schuld bei dir sieht wird er das nicht unbedingt tun.
Wenn Fotos dazu in der Lage die Schuldfrage zu deinen Gunsten zu klären - was spricht dagegen?
Bilder von deinem beschädigten PKW sollten eigentlich schon im Gutachten vorhanden sein.
Wenn du eine Forderung beim Gegner geltend machst, musst du sie auch beweisen. Ebenso musst du beweisen, dass der Gegner und nicht den Unfall schuldhaft verursacht hast.
Wenn du das ohne Lichtbilder kannst, nur zu.
ich wäre aber als Versicherer ja schön blöd, wenn ich vor Klärung der Schuldfrage ein Gutachter rausschicke :-)
Allgemein gilt, "der der was will muss seinen Anspruch beweisen"
um es kurz zu machen, du musst die Bilder nicht schicken, dann ist aber mit Geld essig; zumindest erst einmal.
Zitat:
@diemus schrieb am 16. März 2015 um 12:26:30 Uhr:
Es ist noch unklar wer dran schuld ist Polizei konnte auch nix klären, meiner Meinung hat die Dame eben schuld also hätte ich gern den Schaden bezahlt.
DEINE MEINUNG zählt hier gar nicht.
Wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist, dann solltest du die Angelegenheit umgehend einem Fachanwalt für Verkehrsrecht übergeben.
Es macht wenig Sinn die Versicherung des Gegners entscheiden zu lassen wer schuld hat und ob sie zahlen muss oder nicht.
Wenn du unschuldig bist, dann beauftrage einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen deines Vertrauens mit der Schadensfeststellung. In dessen Gutachten befinden sich dann auch die gewünschten Bilder vom Fahrzeug. Die gegnerische Versicherung hat kein generelles Besichtigungsrecht. Auch das solltest du umgehend mit einem guten Fachanwalt besprechen.
Ergänzung RA:
die Beauftragung eines RechtsAmWald ist nur dann uneingeschränkt zu empfehlen,
wenn die Schuldfrage 100% objektiv (zu Deinen Gunsten) feststeht oder
eine Verkehrsrechtschutzversicherung abgeschlossen ist über die Deckung für den Verkehrsunfall besteht.
Nur dann besteht für die Einschaltung des Anwaltes für Dich kein Kostenrisiko!
Ergänzung zum SV:
die Beauftragung eines Sachfverständigen ist nur dann uneingeschränkt zu empfehlen,
wenn die Schuldfrage 100% objektiv (zu Deinen Gunsten) feststeht.
Nur dann besteht für die Einschaltung des Sachfverständigen ür Dich kein Kostenrisiko!
gruß
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 16. März 2015 um 17:21:29 Uhr:
Ergänzung RA:
die Beauftragung eines RechtsAmWald ist nur dann uneingeschränkt zu empfehlen,
wenn die Schuldfrage 100% objektiv (zu Deinen Gunsten) feststeht ...
Nur dann besteht für die Einschaltung des Anwaltes für Dich kein Kostenrisiko!
Schlichte Frage:
Warum soll ich einen Rechtsanwalt einschalten, wenn die Schuldfrage 100% objektiv zu meinen Gunsten feststeht?
Ich lasse die Karre reparieren und gut ist. Nutzungsausfall und Kostenpauschale kann ich selbst beantragen und kann selbst prüfen, ob diese in zutreffender Höhe bezahlt wurden.
O.
dass war nicht gegenstand, ob es grundsätzlich Sinn macht ein RA einzuschalten, obwohl der Sachverhalt eindeutig ist.
Ich wollte nur auf die Kostengefahr eingehen auf Grund des Postes vom Benutzer KSV.
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 16. März 2015 um 19:24:07 Uhr:
Schlichte Frage:Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 16. März 2015 um 17:21:29 Uhr:
Ergänzung RA:
die Beauftragung eines RechtsAmWald ist nur dann uneingeschränkt zu empfehlen,
wenn die Schuldfrage 100% objektiv (zu Deinen Gunsten) feststeht ...
Nur dann besteht für die Einschaltung des Anwaltes für Dich kein Kostenrisiko!
Warum soll ich einen Rechtsanwalt einschalten, wenn die Schuldfrage 100% objektiv zu meinen Gunsten feststeht?
Ich lasse die Karre reparieren und gut ist. Nutzungsausfall und Kostenpauschale kann ich selbst beantragen und kann selbst prüfen, ob diese in zutreffender Höhe bezahlt wurden.O.
Hier bei Motortalk wird grundsätzlich bei jedem winzigsten Haarriss mit 100% geklärter Schuldfrage und vorliegender Kostenübernahme der gegnerischen Versicherung die Beauftragung eines Anwalts empfohlen. Scheinbar investiert die Branche intensiv in Social Media Werbung hier im Forum 😁