Gegnerische Versicherung, wollen Bilder richtig so?

Hallo Freunde,

Hatte einen größeren Blechschaden.
Jetzt möchte die Gegnerische Versicherung Bilder vom Unfalls Ort und Schadens Bilder von meinem PKW ist das Rechtens???

Danke für eure Hilfe

Dimi

Beste Antwort im Thema

Und beim Befragen einer breiten Gruppe stößt er dann auf die Allwissenden und fällt erst richtig auf die Schnauze. Der Anwalt hingegen haftet für Schlechtleistung.
Vielleicht einfach auf das Bauchgefühl bei der Auswahl achten und nicht immer die größte Kanzlei am Ort nehmen - da bin ich oft nur eine zahlende Nummer.
Und mal im Ernst, wenn der Geschädigte die ersten 80% selbst erhalten hat und wegen der letzten 2-300 € dann zum Anwalt kommt, braucht er sich über dessen "Arbeitseifer" nicht wundern. Der wird nämlich nicht nach Arbeitszeit, sondern nach dem Gegenstandswert bezahlt. Und die Arbeit ist in solchen Fällen meistens erheblich aufwändiger.
Kleine Ergänzung: Erfahren wir auch von guter anwaltlicher Arbeit? Im Regelfall nicht.

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Das zwar nicht, aber die Fehler, die der nicht anwaltliche vertretene Unfallgeschädigte macht, lassen sich später nicht mehr beheben. Es gibt natürlich Menschen, die einfach nur perfekt sind, alles selbst und besser können 😁. Die dürfen es gerne selbst übernehmen. Warum sind die dann eigentlich an einem Unfall beteiligt?

Wer hier im Forum fragt, scheint mir eher nicht zu den Allwissenden zu zählen.

man kann die frage "Anwalt Ja/Nein bei klarer Schuldfrage" auch dahingehend reduzieren, als dass man sich fragt, ob man sich selbst die Mühe machen soll, wenn ein Dritter (Anwalt) die Angelegenheit für einen kostenneutral erledigt und - zumindest meistens - auch besser.

Der Mensch ist schließlich ein homo oeconomicus! Jeder handelt so wie es für ihm am vorteilhaftesten ist und jede wette, dass die, die hier schreien, dass man nicht zum anwalt rennen soll, die ersten sind, die bei einem lackkratzer zum anwalt rennen.

Sei es wie sei - ich oute mich mal:
ja, ich bin vom fach, trotzdem wurde ich im schadenfall die sache jemand übergeben, der das Handwerk 6-7 Jahre gelernt hat. Es spart Zeit & Nerven und ggf. Geld, wenn der Anwalt eine "bessere" Regulierung bewirkt.

In dem Sinne..

Da wir hier ja auch Fälle von schlechter anwaltlicher Betreuung kennen frage ich mal in die Runde woher der Geschädigte denn wissen soll ob der Anwalt auch tatsächlich gute Arbeit leistet? Er muss dann trotzdem eine breitere Gruppe befragen welche Ansprüche er hat um die Arbeit des Anwalts zu überprüfen und dann kann er diese Ansprüche auch direkt selbst einfordern und erst wenn es dabei Schwierigkeiten gibt sich anwaltlich vertreten lassen.

Und beim Befragen einer breiten Gruppe stößt er dann auf die Allwissenden und fällt erst richtig auf die Schnauze. Der Anwalt hingegen haftet für Schlechtleistung.
Vielleicht einfach auf das Bauchgefühl bei der Auswahl achten und nicht immer die größte Kanzlei am Ort nehmen - da bin ich oft nur eine zahlende Nummer.
Und mal im Ernst, wenn der Geschädigte die ersten 80% selbst erhalten hat und wegen der letzten 2-300 € dann zum Anwalt kommt, braucht er sich über dessen "Arbeitseifer" nicht wundern. Der wird nämlich nicht nach Arbeitszeit, sondern nach dem Gegenstandswert bezahlt. Und die Arbeit ist in solchen Fällen meistens erheblich aufwändiger.
Kleine Ergänzung: Erfahren wir auch von guter anwaltlicher Arbeit? Im Regelfall nicht.

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Zitat:

@stullek schrieb am 16. März 2015 um 20:16:18 Uhr:


Hier bei Motortalk wird grundsätzlich bei jedem winzigsten Haarriss mit 100% geklärter Schuldfrage und vorliegender Kostenübernahme der gegnerischen Versicherung die Beauftragung eines Anwalts empfohlen.

Angesichts des Bodenpersonals welches die Versicherungen zur Imagepflege ins hiesige Forum abgestellt haben ist das auch nur richtig und konsequent.

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