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Gegnerische Versicherung will mein Fahrzeug nachbegutachten: Rat

Themenstarteram 31. Januar 2011 um 14:45

Hallo Leute,

anfang des jahres ist mir jemand in mein parkendes fahrzeug gefahren, das ganze wurde polizeilich festgehalten. die schuldfrage ist selbstverständlich eindeutig.

die woche darauf also ab zu meiner werkstatt, kostenvoranschlag machen lassen, bilder wurden ebenfalls gemacht, und mandat an meinen anwalt übergeben.

dieser hat der versicherung (Allianz) einen brief mit anhang der kostenvoranschlagskopie incl. bilder zugeschickt und mit der frist zur zahlung von 14 tagen gebeten.

 

mittlerweile ist seit dem unfall ein knapper monat vergangen, es ist immer noch kein geld eingegangen, lediglich ein sehr kurzer brief der allianz, ich sollte einen termin zur nachbesichtigung machen.

normalerweise spreche ich sowas gleich mit meinem anwalt ab, jedoch ist dieser diese woche im urlaub.

aus diesem grund habe ich bei der allianz angerufen und denen angeboten, die bilder meiner werkstatt nochmals zuschicken zu können.

dort meinte die dame (etwas "ungehalten"), dass die bilder und der kostenvoranschlag zwar angekommen wären, aber man die schadenhöhe nicht nachvollziehen kann, und die allianz bis zu einer besichtigung nicht zahlen würde. (ton der jungen dame wurde mittlerweile fast schon schnippisch/zickig).

 

als ich die dame nochmals hingewiesen habe, dass ich mein recht in anspruch genommen habe, einen gutachter selber zu bestimmen, verblieb sie bei der meinung, dass kein geld bezahlt werden würde, solange die Allianz nicht ihren internen gutachter vorbeischickt.

auch auf meine bemerkung, dass man die fachkompetenz meiner werkstatt nicht in frage stellen darf reagierte die dame ála "na gut, dann zahlen wir eben nicht!".

das telefonat verlief also recht aggressiv seitens der allianz - und natürlich ergebnislos.

 

wie gesagt, normalerweise bespreche ich sowas mit meinem anwalt, aber da er im urlaub ist nagt das ganze so ziemlich an mir, puls ist auf 200! :mad:

 

kann mir jemand vielleicht einen rat/tipp geben, womit ich rechnen muss?

habe ich falsch reagiert bzw. liege ich falsch mit dem wissen, dass die versicherung ihren eigenen gutachter schicken darf?

meiner meinung nach ist dies doch nur ein versuch, irgendeine summe/position meiner werkstatt in frage zu stellen - den betrag also zu minimieren.

 

wäre dankbar über rat und tat! :D

 

p.s. was wäre gewesen, wenn ich mein fahrzeug bereits (selber) repariert hätte? was hätte die versicherung denn dann anschauen wollen?!

Beste Antwort im Thema

Dein Anwalt hätte dich darauf hinweisen sollen, dass bei der von dir genannten Schadenhöhe ein Gutachten mehr als nur ratsam wäre!

 

Ferner hätte dir dein Anwalt sagen sollen, dass du dir hierfür einen Gutachter selbst aussuchen kannst.

 

Warum wurde dies unterlassen?

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Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

p.s: soll ich noch mal das Zauberwort Wertminderung scheiben? :D

Bei einen Mercedes und der Schadenhöhe.......nee lieber nicht, oder doch ?

Der Werkstattmeister ist doch auch ein Pflaumenaugust oder?......:rolleyes:

Da gebe ich dir Recht, Delle.

Eigentlich sollte ein Werkstattmeister, der nicht gerade zum ersten mal ein Unfallfahrzeug sieht in seinem Leben, das Wort "Gutachter" schon einmal gehört haben.

 

Und das mit der Wertminderung ist sicherlich auch noch ein Aspekt!

 

So etwas findet man eben nur in einem Gutachten und nicht in Kostenvoranschlägen.

 

Themenstarteram 31. Januar 2011 um 16:13

sehr nett von euch, danke! ;)

am 31. Januar 2011 um 16:26

Da ich im Bereich des Kaufvertragsrecht arbeite sehe ich immer wieder Anwälte, die die Leute haben, die Sie zig Jahre vertreten und hast du nicht gesehen. Aber ein Familienrecht Anwalt, Arbeitsrecht Anwalt etc. hat ebend keine Ahnung von anderen Sachen.

Ich sag einfach mal Fachidiot (ist nicht böse gemeint).

Unsere Familie ist mal auf 25000 DM sitzen geblieben, weil der Anwalt nicht wirklich wußte was er tut. Man hat ihm eben vertraut.

Wenn ich zu einem Anwalt gehe, suche ich mir immer den raus, der sich auf sein Gebiet spezialisiert hat. Bis jetzt bin ich noch nicht auf die Schnauze damit gefallen.

Also vergiss eine jahrelange Freundschaft, die bringt im Endeffekt nix.

Und für den nächsten Unfall merke dir, dass ein Kostenvoranschlag kein Gutachten ist.

Zitat:

Original geschrieben von Kujko

mittlerweile ist seit dem unfall ein knapper monat vergangen, es ist immer noch kein geld eingegangen, lediglich ein sehr kurzer brief der allianz, ich sollte einen termin zur nachbesichtigung machen.

normalerweise spreche ich sowas gleich mit meinem anwalt ab, jedoch ist dieser diese woche im urlaub.

aus diesem grund habe ich bei der allianz angerufen und denen angeboten, die bilder meiner werkstatt nochmals zuschicken zu können.

dort meinte die dame (etwas "ungehalten"), dass die bilder und der kostenvoranschlag zwar angekommen wären, aber man die schadenhöhe nicht nachvollziehen kann, und die allianz bis zu einer besichtigung nicht zahlen würde. (ton der jungen dame wurde mittlerweile fast schon schnippisch/zickig).

 

als ich die dame nochmals hingewiesen habe, dass ich mein recht in anspruch genommen habe, einen gutachter selber zu bestimmen, verblieb sie bei der meinung, dass kein geld bezahlt werden würde, solange die Allianz nicht ihren internen gutachter vorbeischickt.

auch auf meine bemerkung, dass man die fachkompetenz meiner werkstatt nicht in frage stellen darf reagierte die dame ála "na gut, dann zahlen wir eben nicht!".

das telefonat verlief also recht aggressiv seitens der allianz - und natürlich ergebnislos.

Hallo,

vielleicht hättest Du sie mal fragen sollen ob sie momentan Ihre Tage hat:D

Diese Versicherungsschnecken können manchmal so nett sein, einer hätte ich am liebsten mal gleich einen Antrag gemacht, andere wiederum naja.

Vergiss nicht, die kriegen auch Druck von oben und manch einer ist das sicherlich peinlich wenn sie so reagieren muss.

Zur Nachbesichtigung:

falls der Versicherung die Reparaturkosten zu hoch sind oder der Reparaturumfang unplausibel erscheint kann sie durchwegs das Fahrzeug nachbesichtigen.

Allerdings kannst Du das auch verweigern.

Wenn Du nichts zu verbergen hast dann steht einer Nachbesichtigung nichts im Weg.

Das die Allianz da so einen Zirkus macht, naja die Allianz ist auch mittlerweile nicht mehr gerade das Vorzeigeobjekt unter den Versicherern.

Gruß

fordfuchs

Um mal die Ausgangsfrage des TE wieder in den Mittelpunkt zu rücken.

 

Der Versicherer darf grundsätzlich die Nachbesichtigung des Fahrzeugs verlangen und zwar unabhängig davon, ob nur ein Kostenvoranschlag oder volles ein Gutachten erstellt wurde. Auch wenn sowohl Anwälte als auch Sachverständige das nicht gerne hören.

 

Es handelt sich zwar nicht um einen einklagbaren Anspruch des Versicherers  aber um eine Mitwirkungspflicht des Geschädigten, die die Rechtsprechung aus einer analogen Anwendung des § 809 BGB herleitet.

 

Voraussetzung ist, dass der Schädiger (oder sein Versicherer) ein berechtigtes Interesse an der Nachbesichtigung darlegt und der Geschädigte nicht unzumutbar benachteiligt wird. Er muss also schon begründen, warum er die geforderten Kosten für unangemessen hält.

 

Es kommt also wie immer auf den Einzelfall an.

 

Eine berechtigte Verweigerung führt dazu, dass der Versicherer in Verzug gerät.

 

Eine unberechtigte Verweigerung kann zunächst zu einer Beweislastumkehr führen, da die Weigerung prozessual als Beweisvereitelung angesehen werden kann. Ausserdem wirkt sie sich auf die Fälligkeit des Anspruchs negativ aus.

Es gibt sogar Urteile, die dem Geschädigten die Kosten seines eignen Gutachtens auferlegen, weil es aufgrund der verweigerten Nachbesichtigung nicht überprüfbar und damit nicht für die Regulierung brauchbar ist (z.B. OLG Düsseldorf). Allerdings müssen dafür schon ganz erhebliche Zweifel an dem Gutachten dargelegt werden.

 

Es handelt sich also um ein heikles Thema, das keinesfalls so eindeutig zu Gunsten des Geschädigten geregelt ist, wie es manchmal klingt.

 

Hafi

 

 

 

 

 

 

 

und das dan mal ergänzend klarzustellen, nur damit hier kein falscher Eindruck bei den unbedarften Usern entsteht:

 

Das berechtige Interesse besteht dann, wenn der Verdacht auf einen versuchten Betrug besteht.

 

Oder aber das Gutachten weist bereits bei der Durchsicht grobe Mängel auf, die Schlüssig darlegen können, dass das Gutachten zur Regulierung nicht verwendet werden kann. 

 

Das "Nachbesichtigungsrecht" besteht nicht wenn der oberflächliche Satz "das Gutachten ist für uns nicht nachvollziebar" gegenüber dem Anspruchsteller geäußert wird. 

 

Im übrigen darf hierzu noch angemerkt werden, dass das vom Versicherer in Auftrag gegebene Gutachten keinen höheren Stellenwert hat.

 

Meine Damen und Herren, dieses Gutachten ist ebenfalls ein Parteigutachten , genau wie das vom Anspruchsteler in Auftrag gegeben Gutachten. 

 

Und unter keinen Umständen sollt man hier evtl. Aussagen glauben schenken, dass diese von der Versicherung beauftragten Sachverständigen die Kompetenz respektive die Befugnisse besitzen darüber zu Urteilen, ob das vorab erstellte Gutachten zur Regulierung geeignet ist oder nicht.

 

Dies obliegt einzig und allein der rechtlichen Würdigung.

 

Und da der Richter in der Regel nicht über genügend Sachverstand verfügt um technisch komplexe Fragen zu beantworten, bedient er sich der Hilfe eines öffentlich bestellten und vereidigten technischen Sacherständigen, der dann die Gutachten überprüft.

 

Dessen Ergebnis macht er dann zu Grundlage seines Urteil.

 

Aus den vorstehend genanten Gründen ist es daher in jedem Fall im Vorfeld zu empfehlen, einen qualifizierten Sachverständigen mit der Gutachtenerstellung zu beauftragen.

 

Bedauerlicherweise ist es der Versicherungswirtschaft aber seit geraumer Zeit aber völlig egal, wer das Gutachten erstellt hat (das war mal andes). 

 

Man kann jedoch ziemlich sicher sein, dass das Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen einer juristischen Prüfung standhalten wird und ist somit gut beraten einen solchen mit der Gutachtenerstellung zu beauftragen.

 

Solche Sachverständige findet man im Sachverständigenverzeichnes der IHK´s der HKW`s oder beim IFS, und den anerkannen Berufsverbänden 

 

-BVSK

-ZAK

-VKS

 

Diese Liste erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigeit und kann daher noch ergränzt werden.

 

Malt aber einer den BVFS oder irgend so einen anderen Trachtenverein hier rein, werde ich da ganz bestimmt noch etwas zu schreiben....:mad:

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und freundliche Grüße von

 

 

Delle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wobei im konkreten Falle zu berücksichtigen wäre (wenn ich das kurz anmerken darf:) ) dass der TE noch gar kein Gutachten hat erstellen lassen und wohl deshalb eine Nachbesichtigung des Fahrzeuges erfolgen soll.

Ja natürlich, dass haben wir ja auch schon erörtert.......:D

 

Ich wollte ja nur, nicht wahr ?

 

Soll alles seine Ordnung haben hier bei uns........:)

 

 

Gruß

 

Delle :D

Ich sag´s ja. Manche hören es nicht gerne.:D

 

Und -um das mal klarzustellen- es ist keinesfalls ein Betrugsverdacht erforderlich, um ein Gutachten oder gar einen Kostenvoranschlag berechtigterweise nachzubesichtigen, wenn plausible Zweifel an der Richtigkeit des vorgelegten Schadenbelegs bestehen. Dass das eine zwingende Voraussetzung ist, wäre mir jedenfalls völlig neu.

 

Ganz im Gegenteil: es wäre rechtsmissbräuchlich, jeden Geschädigten deswegen in den Prozess zu zwingen.

Nach dem Motto: "Ich möchte Deine Forderung überprüfen, also klag mal schön, damit Du die Hosen runter lassen musst..."

 

Dass das nicht sein kann, liegt wohl auf der Hand, oder?

 

Und dass der Schuldner einer Schadensersatzforderung genau das gleiche Recht zur Überprüfung (EDIT: Überprüfung heißt nicht zwingend Nachbesichtigung!!) der an ihn gerichteten Forderungen hat wie derjenige, der einen Maler beauftragt oder sein Auto zur Inspektion bringt und die Rechnung prüft, bevor er zahlt, ist wohl auch klar.

 

Dass die Hürde bei einem Gutachten höher liegt als bei einem Kostenvoranschlag, hatten wir ja nun schon schön herausgearbeitet...

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

und das dan mal ergänzend klarzustellen, nur damit hier kein falscher Eindruck bei den unbedarften Usern entsteht:

Das berechtige Interesse besteht dann, wenn der Verdacht auf einen versuchten Betrug besteht.

...

werkstattmeister oder gutachter...hin oder her....für mich als laien (ich bin halt nicht delle :)) gibt es einen total nachvollziehbaren grund für den wunsch der versicherung:

derjenige der den KVA gemacht hat, ist derjenige der den reparaturauftrag erhält und damit geld verdient.

von daher ist eine neutrale begutachtung zur verifikation der ermittelten reparaturkosten doch im grunde völlig nachvollziehbar :confused:

zumal, wie delle indirekt anmerkte, es für den TE nicht mal was schlechtes sein muss! ein werkstattmeister kann sicherlich teilepreise und arbeitsstunden aufschreiben, aber kennt der auch die wertminderung? hat der ahnung von irgendwelchen nutzungsausfallregelungen?

@Hafi

Ja, mein Hase,

 

aber auch wenn du jetzt gerade mal wieder in die Tischkante beißt...:D

 

Plausible Zweifel sind zu Begründen, dass hast du ja nun selber geschrieben und das ist auch vollkommen richtig. 

 

Und in das Schreiben an den AS zu malen "wir können nicht nachvollziehen" ist eben keine profunde Begründung..:rolleyes:

 

Hafi, dass keine Missverständnisse aufkommen. Mir ist das egal für was die Versicherungen das Geld verplempern, aber mit deinem Argument "ich möchte prüfen, also zeig mal dein Auto" läufst du gegen die Wand.

 

Man kann ein Gutachten sehr wohl in der Akte prüfen.

 

Hier stellt sich nämlich nur die Frage nach welchen Gesichtpunkten "geprüft" wird, oder geprüft werden soll.......:mad:

 

Und wenn du meinst, dass ein gestandener Sachverständiger vor diesen Hampelmännern (du weist sicher von wem ich spreche...:D) Respekt hat, muss ich dich entäuschen. 

 

Diese Aktionen verteuern nur den Schaden, aber egal, dass kann man hinterher wieder so darstellen, dass da alle anderen Schuld haben nur nicht die Versicherung.....:rolleyes:

 

Die Gründe für eine Nachbesichtigung hab ich im ürbrigen doch schön beschrieben.

 

Mehr muss man dazu nicht mehr schreiben......:)

 

Gruß

 

Delle

 

 

Wenn ich den Fred richtig gelesen habe, gab es ja nur einen KVA der Werkstatt und kein Gutachten.

Zitat:

Original geschrieben von rolf39

Wenn ich den Fred richtig gelesen habe, gab es ja nur einen KVA der Werkstatt und kein Gutachten.

Richtig...........:)

 

Und um eine Klarstellung, oder besser gesagt um das entfernen einer Nebelgranate.....:D

 

Gruß vom Sprengmeister

 

Delle

Themenstarteram 31. Januar 2011 um 23:33

nunja, nachdem ich nochmals einen anlauf versuche.. hier einpaar erläuterungen:

hier mögen viele vom fach sein, in ordnung, aber ich hatte mit zwei fahrzeugen der identischen baureihe ca. 8-9 unfälle, JEDES MAL unverschuldet!

bisher bin ich jedes mal zu meiner werkstatt gefahren, mir einen kostenvoranschlag machen lassen, habe diesen KVA meinem anwalt übergeben, ne weile gewartet und das geld war auf dem konto.

aber nunja, die allianz wird wohl ein harter brocken, kein problem.

möchten sie das ganze in die länge ziehen, komme ich diesem wunsch nach.

 

- stichwort wertminderung: bei einem fahrzeug aus 04 mit 215tkm? im leben bekomm ich das nicht. bin vielfahrer.

- wird ein gutachter gewünscht, fahre ich gerne zu einem. ich werde erstmals abwarten bis mein "idioten"-anwalt (so wird er hier ja hingestellt) wieder zurück ist und berate mich mit ihm.

- gutachten: kann ich auch machen lassen, ich trag ja nicht die kosten. also werden wieder weitere hunderte von euros an bürokratie verloren gehen. freut den versicherungsnehmer.

- unfallschaden: wie gesagt, vordere rechte ecke der stoßstange und des kotflügels (beide angekratzt) sind betroffen.

 

und wie schon erwähnt, der schaden hier beträgt ca. 2500EUR brutto, was also durchaus nachvollziehbar ist.

 

p.s. leute, seit mir nicht böse, aber bei mehrmaligem durchlesen mancher beiträge entsteht hier fast der eindruck, dass ICH der bösewicht bin und versuche irgendwas zu betrügen. mir ist jemand in mein auto gefahren und nun möchte ich den schaden bezahlt haben, aber bei versicherungen ist ja grundsätzlich jeder ein bösewicht, der mal einen scheck von denen sehen will. find ich ein wenig schade, dass der ton hier recht deutlich richtung "du idiot, hättest du nur...." geht.

kein ding, wir sind ja erwachsen, aber schade dass das verhalten der versicherungen hier fast schon auf akzeptanz stößt, als auch der ton hier recht straff gehalten wird.

 

Grüße aus dem Schwabenländle

Fotoly

Heisst das, dass es letztlich drei Gutachter und Gutachten für ein und denselben Schaden geben kann?

1. Das Gutachten im Auftrag des Geschädigten (hier wohl nur ein KVA)

2. Das Gutachten im Auftrag der Versicherung

3. Das Gutachten im Auftrag des Gerichts

Kein Wunder, dass die Kosten der Versicherungen für die Kunden ins Unermessliche steigen.

Früher war das mal so, dass die Versicherungsbeiträge im Schadensfalle im Sinne der Versicherten ausgeschüttet wurden.

Heute gehen sie wohl in weiten Teilen in die Rechtsabteilungen der Versicherungen zwecks Vermeidung bzw. Abschmettern von Ansprüchen.

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