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Gegnerische Versicherung will mein Fahrzeug nachbegutachten: Rat

Themenstarteram 31. Januar 2011 um 14:45

Hallo Leute,

anfang des jahres ist mir jemand in mein parkendes fahrzeug gefahren, das ganze wurde polizeilich festgehalten. die schuldfrage ist selbstverständlich eindeutig.

die woche darauf also ab zu meiner werkstatt, kostenvoranschlag machen lassen, bilder wurden ebenfalls gemacht, und mandat an meinen anwalt übergeben.

dieser hat der versicherung (Allianz) einen brief mit anhang der kostenvoranschlagskopie incl. bilder zugeschickt und mit der frist zur zahlung von 14 tagen gebeten.

 

mittlerweile ist seit dem unfall ein knapper monat vergangen, es ist immer noch kein geld eingegangen, lediglich ein sehr kurzer brief der allianz, ich sollte einen termin zur nachbesichtigung machen.

normalerweise spreche ich sowas gleich mit meinem anwalt ab, jedoch ist dieser diese woche im urlaub.

aus diesem grund habe ich bei der allianz angerufen und denen angeboten, die bilder meiner werkstatt nochmals zuschicken zu können.

dort meinte die dame (etwas "ungehalten"), dass die bilder und der kostenvoranschlag zwar angekommen wären, aber man die schadenhöhe nicht nachvollziehen kann, und die allianz bis zu einer besichtigung nicht zahlen würde. (ton der jungen dame wurde mittlerweile fast schon schnippisch/zickig).

 

als ich die dame nochmals hingewiesen habe, dass ich mein recht in anspruch genommen habe, einen gutachter selber zu bestimmen, verblieb sie bei der meinung, dass kein geld bezahlt werden würde, solange die Allianz nicht ihren internen gutachter vorbeischickt.

auch auf meine bemerkung, dass man die fachkompetenz meiner werkstatt nicht in frage stellen darf reagierte die dame ála "na gut, dann zahlen wir eben nicht!".

das telefonat verlief also recht aggressiv seitens der allianz - und natürlich ergebnislos.

 

wie gesagt, normalerweise bespreche ich sowas mit meinem anwalt, aber da er im urlaub ist nagt das ganze so ziemlich an mir, puls ist auf 200! :mad:

 

kann mir jemand vielleicht einen rat/tipp geben, womit ich rechnen muss?

habe ich falsch reagiert bzw. liege ich falsch mit dem wissen, dass die versicherung ihren eigenen gutachter schicken darf?

meiner meinung nach ist dies doch nur ein versuch, irgendeine summe/position meiner werkstatt in frage zu stellen - den betrag also zu minimieren.

 

wäre dankbar über rat und tat! :D

 

p.s. was wäre gewesen, wenn ich mein fahrzeug bereits (selber) repariert hätte? was hätte die versicherung denn dann anschauen wollen?!

Beste Antwort im Thema

Dein Anwalt hätte dich darauf hinweisen sollen, dass bei der von dir genannten Schadenhöhe ein Gutachten mehr als nur ratsam wäre!

 

Ferner hätte dir dein Anwalt sagen sollen, dass du dir hierfür einen Gutachter selbst aussuchen kannst.

 

Warum wurde dies unterlassen?

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Zitat:

Original geschrieben von Kujko

an meinen anwalt übergeben.

dieser hat der versicherung (Allianz) einen brief mit anhang der kostenvoranschlagskopie incl. bilder zugeschickt und mit der frist zur zahlung von 14 tagen gebeten.

mittlerweile ist seit dem unfall ein knapper monat vergangen, es ist immer noch kein geld eingegangen,

Hoffentlich lesen diese Sätze mal die Anwaltsblöker in diesem Forum - die sonst nichts anderes beizutragen haben und noch immer hier verbreiten: "Du musst nur das Wort "Anwalt" erwähnen und schon kommen die Schecks dahergeflogen:D:D

 

Es ist nicht gerade ein Vertrauensbeweis für den eigenen Anwalt, sich in einem Forum hinter dem Rücken des Anwaltes beraten lassen zu wollen.

Womöglich wird dann dem Anwalt noch ein Ausdruck der Ratschläge auf den Tisch gelegt......

 

Eines würde mich noch interessieren: Hast du denn irgendetwas zu verbergen, oder warum sträubst du dich so vehement gegen eine Schadenüberprüfung?

Könnte einem ja fast so vorkommen.

 

 

Themenstarteram 31. Januar 2011 um 15:41

das versicherungsgeschäft ist wirklich knallhart wie ich merke, selbst wenn man unschuldig ist, muss man sich also alles mögliche anhören, selbst von forumskollegen!

mit meinem anwalt bin ich per du, er vertritt die interessen unserer familie schon seit gut 25 jahren, daher also kein problem. hätte ich nämlich kein vertrauen in ihn, hätte ich ihn schließlich garnicht erst aufgesucht!!

ich bin eben ein mensch der es JETZT wissen/haben will, und nicht erst in einer woche! deshalb eben meine frage hier, heute, und jetzt...!

 

weshalb sollte ich der versicherung gestatten mein fahrzeug zu besichtigen? die haben einen kostenvoranschlag einer autorisierten werkstatt, bilder wurden gemacht, die schuldfrage ist klar.

was gibt es da also zu besichtigen?

meine rechte habe ich genutzt, meinen pflichten bin ich nachgekommen. woher nimmt sich also die allianz das recht mein fahrzeug zu besichtigen und mir die zahlung zu verweigern. die allianz ist hier ihrer pflicht nicht nachgekommen, nicht ich!! :mad:

beschädigt wurden der kotflügel und die ecke meiner stoßstange, also empfinde ich den kostenvoranschlag von 2500EUR brutto als in ordnung.

 

ich hatte bisher schon wirklich einige unfälle, und bisher haben alle versicherungen anstandslos bezahlt - nur die allianz (und sixt bei einem früheren unfall) streubt sich dagegen.

damals schickte mir Sixt ebenfalls einen internen gutachter, der so ziemlich alles an dem kostenvoranschlag bemängelte, was es zu bemängelt gab.

letztendlich hat die versicherung dann doch den vollen beitrag bezahlt, jedoch erst wochen und monate später! eine schweinerei!!

 

und genau aus diesem grund, wegen meiner persönlichen erfahrung, möchte ich eben wissen, ob die allianz überhaupt das recht hat, die fachkompetenz meiner werkstatt anzuzweifeln. und genau wegen diesem "geschiss" der versicherungen möchte ich aus prinzip keiner besichtigung zustimmen, solange sie nicht das recht dazu haben!

sollten sie das recht dazu haben, kein ding, dann spiel ich dieses hinhaltespielchen mit, aber dann bitte mit fettem zins auf die schadenssumme, ausfallkosten und allem was dazu gehört!

so nicht!!

Dein Anwalt hätte dich darauf hinweisen sollen, dass bei der von dir genannten Schadenhöhe ein Gutachten mehr als nur ratsam wäre!

 

Ferner hätte dir dein Anwalt sagen sollen, dass du dir hierfür einen Gutachter selbst aussuchen kannst.

 

Warum wurde dies unterlassen?

Themenstarteram 31. Januar 2011 um 15:48

das habe ich doch bereits geschrieben, dass ich dies direkt in der nachfolgenden woche gemacht habe.

ich bin zu meiner fachwerkstatt (mercedeswerkstatt) gefahren und das fahrzeug vom meister anschauen, abfotografieren und mir den kostenvoranschlag habe machen lassen.

 

genau so habe ich es bisher auch immer gemacht!

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Dein Anwalt hätte dich darauf hinweisen sollen, dass bei der von dir genannten Schadenhöhe ein Gutachten mehr als nur ratsam wäre!

 

 

Ferner hätte dir dein Anwalt sagen sollen, dass du dir hierfür einen Gutachter selbst aussuchen kannst.

 

 

Warum wurde dies unterlassen?

Das frage ich mich auch gerade......:rolleyes:

 

Ist wohl ein Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht, vom Verkehrsrecht hat der wohl nicht viel Ahnung.

 

Die Bagatellschadengrenze liegt immer noch bei 700 Euro. Ist doch logisch, dass die Versicherung hier ein Gutachten haben will.

 

Und wenn du keinen SV beauftragst, dann macht das halt die Versicherung, so einfach ist das.

 

Gruß

 

Delle

Ein Kostenvoranschlag ist aber kein Gutachten!

 

Dass es jetzt zu Nachfragen kommt, wundert mich gar nicht.

Delle war schneller;)

am 31. Januar 2011 um 15:50

Zitat:

Original geschrieben von Kujko

ich bin zu meiner fachwerkstatt (mercedeswerkstatt) gefahren und das fahrzeug vom meister anschauen, abfotografieren und mir den kostenvoranschlag habe machen lassen.

Der Meister ist doch mit Sicherheit kein Sachverständiger…

 

Zitat:

Original geschrieben von Kujko

das habe ich doch bereits geschrieben, dass ich dies direkt in der nachfolgenden woche gemacht habe.

ich bin zu meiner fachwerkstatt (mercedeswerkstatt) gefahren und das fahrzeug vom meister anschauen, abfotografieren und mir den kostenvoranschlag habe machen lassen.

 

 

genau so habe ich es bisher auch immer gemacht!

Eine Werkstatt erstellt keine Gutachten. Die erstellt Kostenvoranschläge.

 

Das ist ein Unterschied. Ein gewaltiger sogar.

 

Gruß

 

Delle

Weil es evtl. kein Fachanwalt für Verkehrsrecht/Versicherungsrecht ist?

Das mit dem "etwas zu verbergen haben" aus meinem ersten Posting nehme ich an dieser Stelle mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück!

 

Der TE wurde hier ganz offensichtlich von seinem Duzfreund-Anwalt ganz ganz schlecht beraten.

 

Da muss es einen nicht wundern, warum es jetzt so läuft, wie es läuft.

Themenstarteram 31. Januar 2011 um 16:01

bedanke mich recht herzlich für die ratschläge.

werde bescheid geben, was daraus geworden ist.

 

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Das mit dem "etwas zu verbergen haben" aus meinem ersten Posting nehme ich an dieser Stelle mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück!

 

 

Der TE wurde hier ganz offensichtlich von seinem Duzfreund-Anwalt ganz ganz schlecht beraten.

 

 

Da muss es einen nicht wundern, warum es jetzt so läuft, wie es läuft.

und sich selber hat er auch noch ein Bein gestellt. Der Herr Rechtswanwalt müsste doch eingentlich wissen, dass das Honorar des Sachverständigen seine Gebührenrechnung ein wenig schöner aussehen lässt.....:D

 

Aber ich bin sicher, der TE wird nach dem Urlaub die passen Worte für seinen Duzfreund finden...:cool:

 

Gruß

 

Delle

 

p.s: soll ich noch mal das Zauberwort Wertminderung scheiben? :D

Bei einen Mercedes und der Schadenhöhe.......nee lieber nicht, oder doch ?  

Der Werkstattmeister ist doch auch ein Pflaumenaugust oder?......:rolleyes:

am 31. Januar 2011 um 16:10

:) 

Hallo und Vielen Dank für diesen hochqualifizierten Thread - den hoffentlich die richtigen Adressaten auch mit Interesse verfolgen und verfolgt haben! Sachlich, kritisch, verantwortlich - und dennoch kurz & knackig. Man darf schon Vertrauen in dieses Gremium haben.

Bitte weiter so.

 

(Von einer Versicherung erwarte ich als Zahlungspflichtiger, dass mit meinen Penunzen schonend umgegangen wird, ggf. auch zur Abwehr unberechtigter Forderungen.)

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