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HILFE!!! Schadensregulierung - parkendes Fahrzeug gestriffen

Themenstarteram 21. März 2021 um 22:45

Hallo Ihr Lieben,

ich hoffe hier um Rat und Tat, denn ich bin sehr verwirrt. Folgender Unfall hat sich Mitte Dez ereignet.

Mein Fahrzeug Kia Pikanto ca 12.000€ BJ 2019 parkte auf einer normalen Straße die jedoch etwas eng im wenden ist. An dieser Stelle wo mein Fahrzeug parkte, wendete ein anderes Fahrzeug uns stoßte an mein Radlauf an sodass Lackkratzer und eine Dulle entstanden. Diesen Vorgang konnte ein Zeuge beobachten der die Polizei rief. Die Polizei steckte eine Karte an meine Scheibe, dass ich mich doch bei der PI melden soll da mein Fahrzeug angefahren wurde. (Ich war Zuhause und habe den Unfall nicht mitbekommen)

Ich machte eine Anzeige wegen Fahrerflucht- Zeuge und ich haben eine Aussage gemacht, der Verursacher verweigerte jegliche Aussage. Ein Gutachten (460€) über den Schaden (2.650€) gemacht, schickte das der Polizei und einen Anwalt und im März 2021 bekam ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren eingestellt wurde gemäß § 170 ABS. 2StPO.

Zusätzlich konnte der Anwalt die gegnerische Versicherung noch nicht kontaktieren bzw. hat sich bis dato die gegnerische Versicherung nicht gemeldet. Habe zwar ein Brief von der Versicherung bekommen das meine Daten aufgenommen wurden, aber mehr auch nicht.

Jetzt zur eigentlichen Frage:

Wer übernimmt nun die Schadensregulierung und die Kosten für das Gutachten wenn das Verfahren gegen den Verursacher eingegstellt wurde. Es gibt sogar einen Zeugen dem ich unendlich Dankbar bin das er so reagiert hat, aber das hat wohl in der heutigen Zeit kein Wert mehr wenn der Verursacher bzw. die Versicherung keine Kosten übernehmen muss.

Vielleicht kann mir jemand helfen welchen Weg ich nun gehen kann oder vielleicht hat jemand für mich ein paar Tipps. Ich wäre sehr dankbar hier Hilfe zu bekommen. Ich hatte noch nie ein Schaden an meinen Autos und nun gleich so ein komplizierter Fall. Ich bin absolut überfodert mit der Situation. Im Anhang füge ich noch das Schreiben der Staatsanwaltschaft ein. Ein Verkehrsrechtschutz bei der Ergo habe ich, aber habe noch nicht gebrauch gemacht, falls das hilft.

Ich Danke jedem einzelen der sich Zeit nimmt mir zu helfen und wünsche Euch einen schönen Abend.

Liebe Grüße

Nadine

Staatsanwaltschaft Seite 1
Staatsanwaltschaft Seite 2
Schaden Fahrzeug
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28 Antworten

1. Du bist doch schon beim Anwalt und beim Gutachter. Das war schonmal richtig.

2. Die strafrechtliche Behandlung des Vorfalls hat mit der zivilrechtlichen so erstmal nichts zu tun.

3. Teetrinken und abwarten.

Das kann dauern. Mache selbiges durch seit 8/2017. Schaden ca 1800€ laut Gutachten. Keine Zeugen aber ich wusste welches Fahrzeug gegenüber stand. Verhandlung war vor 2Wochen und nun soll ein Lackvergleich gemacht werden. Zum Glück ist eine RSV vorhanden.

Themenstarteram 22. März 2021 um 6:18

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 22. März 2021 um 04:42:59 Uhr:

Das kann dauern. Mache selbiges durch seit 8/2017. Schaden ca 1800€ laut Gutachten. Keine Zeugen aber ich wusste welches Fahrzeug gegenüber stand. Verhandlung war vor 2Wochen und nun soll ein Lackvergleich gemacht werden. Zum Glück ist eine RSV vorhanden.

Ja gut dein Verfahren wurde ja nicht eingestellt. Bei mir schon. Wünsche dir viel Glück das es klappt.

Wie schon im ersten Post geschrieben, die Einstellung des Strafverfahrens hat Null(!!) mit Deinen zivilrechtlichen Ansprüchen ggü. dem Verursacher zu tun...!

Aber auch das müsste Dir doch der Anwalt mitgeteilt haben...!?

Anyway, bei welcher Versicherung ist denn der Schädiger?

Themenstarteram 22. März 2021 um 6:29

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 22. März 2021 um 07:24:59 Uhr:

Aber auch das müsste Dir doch der Anwalt mitgeteilt haben...!

Anyway, bei welcher Versicherung ist denn der Schädiger?

Nein, mein Anwalt den ich von der Werkstatt bekommen habe vertröstet mich aktuell immer das ich warten soll. Aber das passt ja dann die Aussage, da hier ja auch geraten wird das ich abwarten soll :)

Der Schädiger ist bei der ADAC versichert.

@Sookiee

vielleicht solltest Du mal den Unterschied zwischen Strafrecht und Zivilrecht ergoogeln. Wenn Du diesen Unterschied verstanden hast, dann verstehst Du auch das Schreiben der Staatsanwaltschaft.

Ganz simpel: Strafrecht... hier ermittelt der Staat (Staatsanwalt), weil die Vermutung der Unfallflucht gegeben war. Dieses Verfahren wurde eingestellt, weil man davon ausgeht, dass der Unfallverursacher den Kontakt nicht bemerkt hat.

Unstrittig erscheint, dass der Unfallverursacher den Schaden verursacht hat (komischer Satz)... er äußert sich nicht zur Sache, das ist sein gutes Recht. Er wird auch einen Anwalt haben. Ich gehe davon aus, dass Dein Anwalt zunächst mal die Entscheidung der Staatsanwaltschaft abgewartet hat und nur beginnt im Zivilrecht tätig zu werden. Macht durchaus Sinn.

Im Strafrecht muss einem Menschen sein Verschulden nachgewiesen werden - hier ein Zeuge, der gesehen hat, wie ein Fahrzeug dein Fahrzeug beschädigt hat. An Hand des Kennzeichens lässt sich zwar der Halter, nicht aber der Fahrer ermitteln und so ging das Strafverfahren mit einer Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts gegen den Halter aus.

Wer gefahren ist, ist für deine Schadensersatzansprüche aber vollkommen egal. Du musst - und kannst durch den Zeugen - beweisen, dass es dieses bestimmt Fahrzeug war.

Warum jetzt noch weiter abgewartet werden soll, erschließt sich mir nicht. Aus der Strafakte sollte ersichtlich sein, dass entsprechende Spuren an diesem Fahrzeug gefunden wurden, dazu die Aussage des Zeugen. Sollte für ein erfolgreiches Zivilverfahren doch reichen.

Themenstarteram 22. März 2021 um 7:56

Ok danke für die ausführlichen Erklärungen. Jetzt verstehe ich auch den Satz im Schreiben das zivilrechtliche Ansprüche durch die Entscheidung nicht berührt werden.

Ist denn die Versicherung verpflichtet sich bei meinem Anwalt zu melden bzw zu reagieren? Was passiert wenn sich die Versicherung nicht meldet? Ich finde es merkwürdig das sich die Versicherung seit Dezember 2020 noch nicht gemeldet hat.

Dafür gibt es den Klageweg.

Zitat:

@Sookiee schrieb am 22. März 2021 um 08:56:30 Uhr:

....

Ist denn die Versicherung verpflichtet sich bei meinem Anwalt zu melden bzw zu reagieren? Was passiert wenn sich die Versicherung nicht meldet?...

Sie müssen sich nicht melden. Sie müssen auch nicht vor Gericht auftauchen. Sie müssen auch nicht reagieren wenn Ihr den Betrag von deren Konto wegpfändet. Das klappt alles komplett ohne deren "Mitarbeit" ginge nur schneller wenn sie "mitspielen".

Zitat:

@Sookiee schrieb am 22. März 2021 um 08:56:30 Uhr:

Ok danke für die ausführlichen Erklärungen. Jetzt verstehe ich auch den Satz im Schreiben das zivilrechtliche Ansprüche durch die Entscheidung nicht berührt werden.

Ist denn die Versicherung verpflichtet sich bei meinem Anwalt zu melden bzw zu reagieren? Was passiert wenn sich die Versicherung nicht meldet? Ich finde es merkwürdig das sich die Versicherung seit Dezember 2020 noch nicht gemeldet hat.

Frag doch mal bei deinem Anwalt nach, ob er bereits die Klage eingereicht hat. Vielleicht solltest du ihm auch deine Rechtsschutzversicherungsdaten geben, damit die Gerichts- und Anwaltskosten darüber abgesichert werden können. Vielleicht liegts daran.

Die Werkstatt stellt einen Anwalt. Ist das so üblich?

Zitat:

An Hand des Kennzeichens lässt sich zwar der Halter, nicht aber der Fahrer ermitteln und so ging das Strafverfahren mit einer Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts gegen den Halter aus.

Um den Fahrer ging es nicht.

@Sookiee

Das Verfahren wurde eingestellt weil der Beweis nicht zu führen ist dass der Verursacher den Anstoß / Unfall überhaupt bemerkt hat. Ohne diesen Beweis ist eine Verurteilung wegen Unfallflucht unmöglich, egal wer der Fahrer war.

Mit dieser Begründung wurde, wie ich finde, richtigerweise eingestellt. Es kann ja durchaus so gewesen sein. Der Beschuldigte hat dann alles richtig gemacht indem er sich zur Sache nicht geäußert hat.

Dein Anwalt wird möglicherweise auf eine Reaktion der Staatsanwaltschaft gewartet haben bis er wieder tätig wird. Dein Auto ist fahrbereit und verkehrssicher, es war von daher auch keine besondere Eile geboten.

Jetzt kann er aber loslegen.

Hallo Nadine,

wie bereits von anderen angesprochen hat das Strafrechtliche nichts mit dem Zivilrechtlichen zu tun!

Meiner Erfahrung nach, ziehen sich regelmäßig solche Fälle, bei denen ein Anwalt involviert ist hin. Denn der Anwalt hat deine Vollmacht, kann in deinem Namen machen was er will. Theoretisch müsste er dir noch nichmal sagen, dass er eine Klage in deinem Namen eingerecht hat - und natürlich geht auch die ganze Kommunikation mit der geg. Versicherung über den Anwalt. Ich will dir keine Angst machen, in der Regel handelt der Anwalt jedoch immer in deinem Interesse.

Was du zu machen hast, ist den Schaden so gering wie möglich zu halten (Schadenminderungspflicht). Alles andere muss die gegnerische Versicherung zahlen. Falls es nicht der Luxus-Gutachter war, trägst du eigentlich - mal gänzlich abgesehen von einer vorhandenen RSV - fast kein Prozessrisiko.

Fürs - hoffentlich nicht - nächste Mal: Kennzeichen des Verursachers notieren bzw. wenn die Polizei den Schaden sowieso aufgenommen hat, entfällt quasi dies, über den Zentralruf der Autoverischerer (Tel. 08002502600) gegnerische Versicherung kontaktieren, und mit denen Ausmachen, wie es weitergeht!

Anscheinend ist es üblich geworden, dass die Werkstätten Prozessvollmachten vor Ort liegen haben und direkt mit einem Anwalt kommen... Ich persönlich finde das nicht so das optimalste... Naja, in jedem Unfall steckt nun mal viel Geld für Werkstätten, Gutachter und Rechtsanwälte...

LG

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