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Gegnerische Versicherung weigert sich Schaden zu zahlen

Hallo,

ich habe folgenden Sachverhalt: Meine Mutter hat ihren Wagen vor einem Einkaufsmarkt geparkt, währenddessen wurde ihr vom Fahrzeug daneben, ein Ford Kuga, die hintere Tür an eben ihre hintere Tür geschlagen. Meine Großmutter saß währenddessen im Auto und hat den Vorgang zwar durch den Aufschlag gehört, aber nicht beobachtet. Der Schadensverursacher hat dies auch anfangs gar nicht abgestritten, wollte aber durch seine Versicherung einen Gutachter einschalten lassen. Gesagt, getan. Der Gutachter bezifferte die Höhe des Schadens + Reparaturkosten auf rund 900€ und stellte auch fest, dass dieser von der Gegenseite verursacht worden sein muss. Den Schaden wollte sie allerdings nicht mehr reparieren lassen, da sie schon vor dem Unfall einen Verkauf des Fahrzeugs geplant hatte und das nach dem Gutachten auch so geschehen ist.
Da es nun seit einiger Zeit ruhig um den Vorfall geworden ist, hat meine Mutter bei der gegnerischen Versicherung bzw. beim zuständigen Sachbearbeiter nachgehakt und nachgefragt wie denn der aktuelle Status sei. Dieser meinte, dass der Verursacher die Höhe des Schadens ablehne, weil das doch "nur" eine Tür war. Sollte sie aber in den nächsten Tagen nichts mehr hören, könne sie davon ausgehen dass der Betrag auf ihr Konto überwiesen wird.
Heute nun lag ein Schreiben im Briefkasten, in dem die gegnerische Versicherung eine Gegenüberstellung der Fahrzeuge verlange, weil der Verursacher abstreitet, den Schaden verursacht zu haben. Eine Gegenüberstellung ist durch den Verkauf des Fahrzeugs natürlich nicht mehr möglich, soweit ich weiß sind wir auch nicht dazu verpflichtet. Allerdings sind wir jetzt etwas über das weitere Vorgehen verunsichert. Einen Rechtsschutz haben wir.

Für Meinungen und Erfahrungen Eurerseits wäre ich sehr dankbar.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Oetteken schrieb am 21. April 2016 um 15:28:19 Uhr:


Ein Schreiben an die Versicherung mit Fristsetzung zu Zahlung setzen und ankündigen, dass bei Zahlungsverzug ein Fachanwalt für Verkerhrsrecht eingeschaltet wird.
Aber dann nicht nur bellen, sondern auch beißen.

Hört sich eher an wie "das sag ich meiner Mama".

Verursacher legt sich quer, da gibt es kein vertun und sofort einen Anwalt einschalten.

Der soll die Forderung erheben, das Gutachten anfordern und eine Frist setzen, nach der Klage eingereicht wird. Den Anwalt auch gleich instruieren, dass kein zweites Aufforderungsschreiben gewünscht wird, sondern das die Androhung der Klage nach Fristablauf auch sofort umgesetzt wird. Bei klaren Angelegenheiten sollte man auch nicht lange fackeln.

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Die Einschaltung eines Rechtanwalts verzögert die Angelegenheit i. d. R. und die Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung kann auch mit Nachteilen verbunden sein.
Also erst mal den einfachen Weg gehen und erst wenn der nicht zum vollen Erfolg führt, einen Anwalt einschalten.

Da braucht man noch nicht einmal eine RSV, einfach zum guten Anwalt, die wissen da bescheid und wickeln alles ab, wie z.B. ihre eignen Bezahlung.

Klage wird da lange noch nicht erhoben, Leute bitte...🙄
Das ist das typische Spiel der versichungen, wenn die ein Schreiben vom Anwalt bekommen, zahlen die schon. Die haben selber keinen Bock auf Gericht. Bei vielen klappt die Methode, liest man ja hier auch wieder, wie wichtig doch eine RSV wär, braucht man in diesem Fall aber garnicht, muss die gegnerische Versicherung zahlen.

Und aufkeinen Fall mit der gegnerischen Versicherung sprechen/telefonieren etc., die beraten einen bewusst falsch!

Und selbst wenn man den Anwalt aus eigener Tasche zahlen müsste, bei ~ Streitwert 900EUR können das doch max. 100 EUR Anwaltskosten sein, eher weniger.😉

Zitat:

@tartra schrieb am 21. April 2016 um 18:25:04 Uhr:


Und selbst wenn man den Anwalt aus eigener Tasche zahlen müsste, bei ~ Streitwert 900EUR können das doch max. 100 EUR Anwaltskosten sein, eher weniger.😉

Schön wär's.

Zitat:

@situ schrieb am 21. April 2016 um 19:03:11 Uhr:



Zitat:

@tartra schrieb am 21. April 2016 um 18:25:04 Uhr:


Und selbst wenn man den Anwalt aus eigener Tasche zahlen müsste, bei ~ Streitwert 900EUR können das doch max. 100 EUR Anwaltskosten sein, eher weniger.😉
Schön wär's.

Das können bei dem streitwert nicht mehr sein oder man geht zur Anwaltskanzlei Potsdamer Platz 1.
Empfinde ich aber als nicht nötig bei so einer Allerweltsgeschichte😛😁

Wenn der Hergang so wie vom TE beschrieben, ist es eh egal, da die geg. Versicherung den Rechtsverdreher zahlen muss.
Darum muss man sich wie gesagt aber nicht kümmern, das macht alles der Anwalt.😉

Und wenn eh eine RSV vorhanden, dies dem Anwalt mitteilen, dann ist eh alles safe.

Zurücklehen, sich nicht von Forenjuristen knirre machen lassen, schon garnicht von der geg. Versicherung und den Zahlungseingang abwarten.😛

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Wenn ichs richtig verstehe streitet der Beschuldigte ab, den Schaden überhaupt verursacht zu haben. Wenn sich das nicht ändert gibts zunächst erst mal gar keine "gegnerische Versicherung" die einen Anwalt zahlen könnte.

Und welche Versicherung hat dann den Gutachter geschickt? Was übrigens der erste kleine Fehler war, da sucht man sich einen eigenen.
Ob der Schädiger überhaupt wiedersprochen hat, das sagt nur die Versicherung, die behaupten wie gesagt viel wenn sie zahlen sollen.🙄

Zitat:

@Schose schrieb am 21. April 2016 um 16:30:06 Uhr:


Lustigerweise steht das im Ort ansässige Büro der gegnerischen Versicherung unter der Leitung des Bruders des Verursachers, welcher morgen dazu Stellung nehmen wird.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Jo, da wird der Bruder gesagt haben, das er Blöd war es zuzugeben!

Ja und Böses denkt da eigentlich keiner, so eine Vertretung vor Ort hat mit der externen (Nichtkunden) Schadensabwicklung wenig bis garnix am Hut. Sowas wird intern in der Schadensabwicklung bearbeitet, da ist ein persönlicher Kontakt garnicht gewünscht. Da könnte so ein Sachbearbeiter ja sowas wie Menschlichkeit entwickeln.😁 Nicht falsch verstehen die machen auch nur ihren Job, aber der besteht halt darin garnix oder so wenig wie möglich zu zahlen, da kann ein Sachbearbeiter nur hart bleiben, wenn Distanz herscht oder er ein A.... 😁ist.

Meinte ja nur, das die Ursache für die Meinungsänderung des Gegners evtl. der Bruder war. Mehr nicht.

Zitat:

@tartra schrieb am 21. April 2016 um 19:44:38 Uhr:


Und welche Versicherung hat dann den Gutachter geschickt? Was übrigens der erste kleine Fehler war, da sucht man sich einen eigenen.
Ob der Schädiger überhaupt wiedersprochen hat, das sagt nur die Versicherung, die behaupten wie gesagt viel wenn sie zahlen sollen.🙄

Der Gutachter kam von der Allianz, dass wir selbst einen einschalten durften wussten wir ja nicht.
Der zuständige Sachbearbeiter hat ja vor ein paar Tagen noch am Telefon davon gesprochen, dass wir zeitnah mit dem Geld rechnen können. Heute dann das Schreiben mit der Gegenüberstellung.

Zitat:

@Joehlinger schrieb am 21. April 2016 um 21:09:01 Uhr:


Meinte ja nur, das die Ursache für die Meinungsänderung des Gegners evtl. der Bruder war. Mehr nicht.

Aufgrund der Meinungsänderung glaub ich das allerdings auch, schließlich könnte dieser ohne Beanstandung und bei den eindeutigen Fakten "ja, wir übernehmen den Schaden" sagen.

Zitat:

@Schose schrieb am 21. April 2016 um 13:28:56 Uhr:


Hallo,
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.................... , dass der Verursacher die Höhe des Schadens ablehne, weil das doch "nur" eine Tür war.
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Für Meinungen und Erfahrungen Eurerseits wäre ich sehr dankbar.

Gruß

Er bestreitet ja nicht den Schaden verursacht zu haben sondern spielt sich als "Gutachter" auf, das muss die Geschädigte doch nicht ausbaden.
Bei diesem Sachverhalt würde ich einen Fachanwalt beauftragen.

Nachtrag: wenn die Summe des Gutachtens von der Versicherung zusammengestrichen wurde gibts ja das nächste Thema, dem kann man durch die fachliche Abwicklung vorbeugen

Zitat:

Heute nun lag ein Schreiben im Briefkasten, in dem die gegnerische Versicherung eine Gegenüberstellung der Fahrzeuge verlange, weil der Verursacher abstreitet, den Schaden verursacht zu haben.

Das verstehe ich eigentlich anders als Du.

Zitat:

@tartra schrieb am 21. April 2016 um 19:44:38 Uhr:


Und welche Versicherung hat dann den Gutachter geschickt? Was übrigens der erste kleine Fehler war, da sucht man sich einen eigenen.
Ob der Schädiger überhaupt wiedersprochen hat, das sagt nur die Versicherung, die behaupten wie gesagt viel wenn sie zahlen sollen.🙄

Hier geht es doch gar nicht um das Gutachten an sich und Versicherungen sind auch dazu da, die gestellten Ansprüche zu prüfen und unberechtigte abzulehnen. Das Problem was der TE hat, liegt am Empfindens über die Schadenshöhe des Verursachers. Denn oftmals sieht man wirklich nur eine kleine Macke und denkt mit Smart Repair ist es zu lösen und dann kommts meist ganz dicke. Durch Sicken, Kanten oder den ein oder anderen Farbtone ist eben kein Smart Repair mehr möglich und es muss dann großflächig lackiert werden auch wenn es ursprünglich nur ein kleines Übel war. Und das Verstehen halt viele Otto Normal Bürger nicht das eine kleine Macke viel Geld kosten kann

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