Gegnerische Versicherung weigert sich Schaden zu zahlen

Hallo,

ich habe folgenden Sachverhalt: Meine Mutter hat ihren Wagen vor einem Einkaufsmarkt geparkt, währenddessen wurde ihr vom Fahrzeug daneben, ein Ford Kuga, die hintere Tür an eben ihre hintere Tür geschlagen. Meine Großmutter saß währenddessen im Auto und hat den Vorgang zwar durch den Aufschlag gehört, aber nicht beobachtet. Der Schadensverursacher hat dies auch anfangs gar nicht abgestritten, wollte aber durch seine Versicherung einen Gutachter einschalten lassen. Gesagt, getan. Der Gutachter bezifferte die Höhe des Schadens + Reparaturkosten auf rund 900€ und stellte auch fest, dass dieser von der Gegenseite verursacht worden sein muss. Den Schaden wollte sie allerdings nicht mehr reparieren lassen, da sie schon vor dem Unfall einen Verkauf des Fahrzeugs geplant hatte und das nach dem Gutachten auch so geschehen ist.
Da es nun seit einiger Zeit ruhig um den Vorfall geworden ist, hat meine Mutter bei der gegnerischen Versicherung bzw. beim zuständigen Sachbearbeiter nachgehakt und nachgefragt wie denn der aktuelle Status sei. Dieser meinte, dass der Verursacher die Höhe des Schadens ablehne, weil das doch "nur" eine Tür war. Sollte sie aber in den nächsten Tagen nichts mehr hören, könne sie davon ausgehen dass der Betrag auf ihr Konto überwiesen wird.
Heute nun lag ein Schreiben im Briefkasten, in dem die gegnerische Versicherung eine Gegenüberstellung der Fahrzeuge verlange, weil der Verursacher abstreitet, den Schaden verursacht zu haben. Eine Gegenüberstellung ist durch den Verkauf des Fahrzeugs natürlich nicht mehr möglich, soweit ich weiß sind wir auch nicht dazu verpflichtet. Allerdings sind wir jetzt etwas über das weitere Vorgehen verunsichert. Einen Rechtsschutz haben wir.

Für Meinungen und Erfahrungen Eurerseits wäre ich sehr dankbar.

Gruß

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Zitat:

@Oetteken schrieb am 21. April 2016 um 15:28:19 Uhr:


Ein Schreiben an die Versicherung mit Fristsetzung zu Zahlung setzen und ankündigen, dass bei Zahlungsverzug ein Fachanwalt für Verkerhrsrecht eingeschaltet wird.
Aber dann nicht nur bellen, sondern auch beißen.

Hört sich eher an wie "das sag ich meiner Mama".

Verursacher legt sich quer, da gibt es kein vertun und sofort einen Anwalt einschalten.

Der soll die Forderung erheben, das Gutachten anfordern und eine Frist setzen, nach der Klage eingereicht wird. Den Anwalt auch gleich instruieren, dass kein zweites Aufforderungsschreiben gewünscht wird, sondern das die Androhung der Klage nach Fristablauf auch sofort umgesetzt wird. Bei klaren Angelegenheiten sollte man auch nicht lange fackeln.

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Zitat:

@Schose schrieb am 25. April 2016 um 11:55:34 Uhr:


Dieser meinte, hier nicht nur die gegnerische Versicherung verklagen zu wollen, sondern auch den Schädiger selbst.

Der Schädiger wird IMMER mit verklagt (wenn der Anwalt auch nur einen Funken Ahnung hat) und zwar aus prozesstaktischen Gründen. Als Beklagter kann er nicht als Zeuge auftreten.

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